Ich habe ihn bestellt - Sammelthread

VW Polo 5 (6R / 6C)

Da der Polo schon bestellbar ist , würde ich mal gerne eure Konfigurationen sehen!
Haut in die Tasten , meine kommt noch nach die Tage😉

Fabi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wahlencia


Nach meiner gestrigen Probefahrt waren die letzten Zweifel ausgeräumt. Heute morgen hab ich ihn bestellt (über den Vermittler meinauto.de) in folgender Ausführung:

Sorry, aber solche Typen wie Dich kann ich nicht leiden... eine Probefahrt beim Händler machen und dann übers Internet bestellen. Das ist eine FRECHHEIT!

Ich habe kein Problem, wenn man im Internet bestellt. Werde ich vielleicht auch machen. Aber dem Händler Kosten zu verursachen und dann trotz des Services im Internet zu bestellen gehört sich einfach nicht!

Ich wünsche Dir eine 8-monatige Wartezeit.

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Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-


Ich habe bisher noch keine AB erhalten, wäre es nun noch möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten??

Man kann von der Verbindlichen Bestellung zurücktreten wenn man sich an die Neuwagen Verkaufsbedingungen hält!!!

In meinen Vertrag steht:
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich aus 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Das heißt, ich bin an meine Verbindliche Bestellung nur 3 Wochen gebunden.
Bekomme ich innerhalb der 3 Wochen eine Schriftliche Annahme der Bestellung, kann ich nicht zurücktreten!!!
Ist die 3-wöchige Frist rum ohne eine schriftliche Annahme der Bestellung, kann ich ohne Probleme zurücktreten.

Was ist denn, wenn man es wie folgt machen würde:

Nach einer Bestellung hat man ja ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Dieses ist bei mir jetzt abgelaufen. Wenn man jetzt aber zum Händler gehen würde und etwas umstellen würde z.B andere Farbe, dann wird doch eine neue Bestellung aufgegeben. Also müsste es doch wieder ein neues 14 tägiges Rücktrittsrecht geben oder nicht ?

Ich glaube man müsste mal in einem anderen VW Autohaus nachfragen ob man da nicht etwas machen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Rider66


Nach einer Bestellung hat man ja ein 14 tägiges Rücktrittsrecht

verwechselst Du da auch nix mit den Regeln bei Online-Käufen (u.ä.) ?

Zitat:

Original geschrieben von Corsi_1990



Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-


Ich habe bisher noch keine AB erhalten, wäre es nun noch möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten??
Man kann von der Verbindlichen Bestellung zurücktreten wenn man sich an die Neuwagen Verkaufsbedingungen hält!!!

In meinen Vertrag steht:
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich aus 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Das heißt, ich bin an meine Verbindliche Bestellung nur 3 Wochen gebunden.
Bekomme ich innerhalb der 3 Wochen eine Schriftliche Annahme der Bestellung, kann ich nicht zurücktreten!!!
Ist die 3-wöchige Frist rum ohne eine schriftliche Annahme der Bestellung, kann ich ohne Probleme zurücktreten.

Jo, wäre auch noch ok... morgen vor drei Wochen habe ich bestellt und zudem eben den 🙂 angerufen und gesagt, dass ich das so auch nicht machen werde. Er ist wohl etwas nervös geworden und das ist auch gut so. Er wollte mit mir unbedingt drüber sprechen und somit habe ich nächsten Mittwoch einen Termin 🙂 Mal sehen, was dann kommt... Ich glaube, dass ich jetzt schnell was Schriftliches verfasse und das schnell beim Händler abgebe, da ich somit wirklich vom Kaufvertrag loskomme...

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Hallo Pepper

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du vor 3 Wochen bestellt aber bis heute keine Bestätigung erhalten.
Nun willst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Richtig bis jetzt?

Hast Du den Händler von Deiner Absicht erzählt?

Was will er am Mittwoch mit Dir besprechen?

Warum erst am Mittwoch?? Will er Dich bis Mittwoch hinhalten damit er in der Zeit doch die Bestätigung schicken kann?

Schau erst mal welche Frist Du laut Vertrag hast.

Sei Vorsichtig.
Wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist (oder morgen ablaufen wird), dann musst Du schon morgen Früh vor seine Tür stehen und ihm das Rücktrittschreiben in der Hand drücken.
Doppelte Ausführung, damit er eine davon Unterschreiben kann, soll, muss!!!

Was denkst Du was bis Mittwoch kommen wird?
Ich denke es wird die Auftragsbestätigung kommen, vielleicht sogar am Dienstag.
Und dann kannst Du das „zurücktreten“ vergessen.

@brunolp 12

Nein. Das mit den 2 Wochen stimmt auf jeden fall. Das hat mir auch mein Händler bei der Bestellung bestätigt.

Was ich jetzt bloß nich ganz verstanden habe ist, warum ihr zurück treten wollt? Könnt ihr mich da nochmal aufklären? (gerne auch per PN, falls das hier sonst zu sehr vom Thema abweicht)

Zitat:

Original geschrieben von BIRNE21


Was ich jetzt bloß nich ganz verstanden habe ist, warum ihr zurück treten wollt? Könnt ihr mich da nochmal aufklären?

ich kapiers zwar auch nicht so ganz, aber erste Hinweise findest Du auf der vorigen Seite im Beitrag von -Pepper- (Erstellt am 24. Juli 2009 um 10:52:13 Uhr)

Zitat:

Original geschrieben von Corsi_1990


Hallo Pepper

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du vor 3 Wochen bestellt aber bis heute keine Bestätigung erhalten.
Nun willst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Richtig bis jetzt?

Hast Du den Händler von Deiner Absicht erzählt?

Was will er am Mittwoch mit Dir besprechen?

Warum erst am Mittwoch?? Will er Dich bis Mittwoch hinhalten damit er in der Zeit doch die Bestätigung schicken kann?

Schau erst mal welche Frist Du laut Vertrag hast.

Sei Vorsichtig.
Wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist (oder morgen ablaufen wird), dann musst Du schon morgen Früh vor seine Tür stehen und ihm das Rücktrittschreiben in der Hand drücken.
Doppelte Ausführung, damit er eine davon Unterschreiben kann, soll, muss!!!

Was denkst Du was bis Mittwoch kommen wird?
Ich denke es wird die Auftragsbestätigung kommen, vielleicht sogar am Dienstag.
Und dann kannst Du das „zurücktreten“ vergessen.

Hi Corsi,

genau deine Fragen waren auch meine Bedenken also bin ich gerade da gewesen habe die Rücktrittserklärung abgegeben. Der Verkäufer hat etwas blöd geschaut und wollte mir nicht den Empfang quittieren, da das angeblich der Chef machen müsste. Sorry, aber wers glaubt wird selig... Der hat auch den Vertrag mit unterschrieben also kann er auch den Empfang der Rücktrittserklärung unterschreiben, hat er dann auch. Mir kam es auch etwas komisch vor, dass er bis Mittwoch warten wollte, denn er hat sich eben mit youtube vergnügt ergo kann er nicht wirklich mit was anderem beschäftigt gewesen sein.

Viele Grüße und Danke für die Hinweise 🙂

Und was bestellst Du jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von Rider66


Was ist denn, wenn man es wie folgt machen würde:

Nach einer Bestellung hat man ja ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Dieses ist bei mir jetzt abgelaufen. Wenn man jetzt aber zum Händler gehen würde und etwas umstellen würde z.B andere Farbe, dann wird doch eine neue Bestellung aufgegeben. Also müsste es doch wieder ein neues 14 tägiges Rücktrittsrecht geben oder nicht ?

Ich glaube man müsste mal in einem anderen VW Autohaus nachfragen ob man da nicht etwas machen könnte.

Mann hat nach der Bestellung kein Rücktrittsrecht!!!

Außer, Du bekommst innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (siehe Dein Vertrag) KEINE

schriftliche Bestätigung vom Händler.

Hmmmm… Du meinst, nach einer Änderung bist Du an der Verbindlichen Bestellung 14 Tage gebunden oder hast Du 14 Tage das Recht den Kaufvertrag zu kündigen!!??
Entschuldige, aber das zweite kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Wenn Du auf Grund der Änderung eine neue 14-tätige Frist bekommst, dann muss die Bestätigung des Händlers das ganze Auto betreffen und nicht nur die Änderungen die Du zuletzt gemacht hast.

Nun, angenommen Du kannst Dich auf das „Wort“ des Händlers verlassen (Du hast es ja nicht schriftlich) und änderst z.B. die Farbe mit dem Hintergedanken nach 14 Tagen den Vertrag zu kündigen.

Was machst Du aber, wenn der Händler Dir innerhalb der Frist die Annahme der Änderung bzw. die Annahme einer Neubestellung zuschickt?
Dann hast Du ein Auto in der Farbe die Du gar nicht willst!!!

Zitat:

Original geschrieben von p.puppy


Und was bestellst Du jetzt?

Ich weiß es ehrlich gesagt noch nicht... bei dem Preis, den ich für den Polo bezahlt hätte, da kann ich mir dann auch fast einen Highline Golf VI mit 2.0TDI (140PS) nehmen und auch mit allem möglichen Schnick-Schnack. Aber da erwarte ich natürlich mal etwas mehr Rabatt und wenn ich mir dann überlege, dass bei dem Preis vom Polo und so einem Golf inkl. Finanzierung gerade mal 3.000 oder 4.000€ dazwischen liegen, dann tendiere ich zu dem Golf, da ich auf langer Sicht etwas davon haben will und mir persönlich ein 6-Gang-Getriebe bei der Leistung mehr zusagt. Hinzu kommt noch, dass der Golf einfach was ausgereifter ist und geschwärmt hat von dem 105PS TDI auch noch niemand.... 🙁 Und mal ehrlich? Ich bin gerade nich auf ein Auto angewiesen und wenn mir das alles zu blöd wird, dann warte ich bis Anfang nächsten Jahres, denn da heißt es: Tschööö Abwrackwahnsinn 😉

@Corsi

Man hat definitiv ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Hat mir der Verkäufer bestätigt als ich den Vertrag unterschrieben habe.

Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-



Hi Corsi,
Viele Grüße und Danke für die Hinweise 🙂

Hallo Pepper,

ich helfe gerne wo ich kann.

Warte lieber noch bis Mittwoch-Donnerstag ab, ob vielleicht etwas vom Händler kommt.

Und weil Du schreibst, Du weißt nicht ob Du einen Polo oder einen Golf kaufen willst….
Hat Dir der Polo zugesagt oder war das NUR eine Preisfrage?
Auch wenn es der Preis war, jetzt kannst Du ihn noch günstiger kaufen.
Wenn Du eh nicht „Abwracken“ willst, dann hast Du ja Zeit um es Dir noch gut zu Überlegen
und keinen Fehlkauf mehr zu machen.
Schließlich können wir „Normalsterblichen“ ein Auto nicht so einfach aus der Portokasse bezahlen.

Melde Dich mal wenn Du dich entschieden hast.

Ich werde erstmal warten und mal schauen, was passiert. Am Mittwoch werde ich jedenfalls nochmal mit dem Händler sprechen, wenn er es mir schon anbietet.

Klar hat mir der Polo gefallen, aber nicht bei der Differenz zu dem Golf... was mir im Polo einfach fehlt ist z. B. Xenon und ein 6-Gang-Getriebe 😉 Das wird mein erster Neuwagen und ich mag auf rein gar nichts verzichten, was mir Spaß machen könnte 🙂

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