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Hyundai EU-Neuwagen 2019 / Garantie

Hyundai
Themenstarteram 24. Januar 2019 um 17:42

Hallo Kollegen!

Hyundai gehört wohl zu denjenigen Herstellern, von denen auf dem hiesigen Markt besonders viele Fahrzeuge als EU-Neuwagen unterwegs sind.

Ich meine mich entsinnen zu können, dass ca. 2016 oder 2017 Hyundai dem entgegentreten wollte und Garantieleistungen nur noch für (EU-) Neufahrzeuge gewähren wollte, die vom (EU-)Vertragshändler direkt an einen Endverbraucher verkauft wurden. Hyundai DE wollte (will) damit primär die hiesige Vertragshändlerschaft stärken.

Zugleich erinnere ich mich, dass die Garde der EU-Fahrzeugimporteure dagegen Sturm gelaufen ist, weil es deren Geschäftsmodell beschneidet und weil das Hyundai-Beispiel auch bei anderen Herstellern als "Vorlage" hätte dienen können.

Was ist denn jetzt - 2019 - diesbezüglich Sache? Ich kann mich nicht entsinnen gelesen zu haben, dass Hyundai DE diese Regelung rückgängig gemacht hätte.

Welche Garantie bekommt man heutzutage für einen neuen Hyundai, den man bei einem EU-Importeur hierzulande kauft?

Ich sehe auch weiterhin reichlich Angebote für Hyundai EU-Neufahrzeuge. Sehe aber keinerleich Hinweis in diesen entsprechenden Angeboten, wie es mit der (eigentlich) 5-jährigen Hyundai-Neuwagengarantie aussieht.

Verkaufen die EU-Importeure diese Hyundais möglicherweise (und ersatzweise) mit einer Garantieversicherung? Überlassen sie die Hyundai-Käufer einfach ihrem Schicksal, wenn es denn mal um (vermeintliche?) Garantiefälle ginge?

Beste Antwort im Thema

Auch die EU Fahrzeuge haben weiterhin 5 Jahre Garantie.

Kommt es bei einem EU-Fahrzezug zu einem Garantiefall knickt Hyundai ein und gibt

diese auch.

Das was Hyundai da durchzieht ist unlauterer Wettbewerb.

Beispiel wäre ein Fahrzeug aus der Niederlande oder Dänemark mit 5 Jahren Garantie.

Die Deutschen haben ebenso 5 Jahre Garantie.

Warum sollte ein niederländisches oder dänisches Fahrzeug, bei Import in die BRD, auf einmal keine 5 Jahresgarantie mehr haben ?

Derzeit laufen mehrere Verfahren deswegen gegen Hyundai.

Woher meine Info = Ich komme aus dem EU Fahrzeughandel.

Zudem muss der Kunde bei einem Garantiefall bei einer Hyundai Vertretung etwas unterschreiben

das ihn dazu zwingen soll nie mehr ein EU Fahrzeug zu kaufen (Du, du, du ! Mach so etwas nie wieder).

Mittlerweile ist es auch so das einige EU-Händler diese 5 Jahresgarantie auch selber auf die Fahrzeuge geben.

Nur wird Hyundai wahrscheinlich nicht damit durchkommen. Ich kann verstehen das Hyundai die Vertragshändler damit unterstützen will aber ob das die richtige Lösung ist bezweifle ich.

Die schaden eher damit ihren guten Ruf.

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Ja 2 Jahre müssen auch auf EU-Fahrzeuge gegeben werden. Was darüber hinaus geht ist Sache des Herstellers. Wenn der sagt nur für deutsche Fahrzeuge, dann kann ein Gericht auch nichts daran ändern.

Die einzig brauchbare Antwort hat bislang MTilly gegeben, während andere mit ihrem 2 Jahresgarantieargument nur zur Verwirrung beitragen, weil sie immer noch nicht begriffen haben, dass die gesetzliche unabdingbare Gewährleistung des Händlers und die freiwillige Garantie des Herstellers zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, und zwar sowohl in den Voraussetzungen als auch in den Rechtsfolgen.

Wer bei einem deutschen Händler ein Hyundai EU Fahrzeug kauft, muss im Garantiefall hoffen, dass Hyundai aus Angst vor EU Sanktionen entgegen der eigenen Garantiebedingungen gleichwohl Garantie gewährt oder er muss versuchen , mit ungewissem Ausgang seine vermeintlichen Ansprüche im Prozesswege durchzusetzen.

Ein EU Händler, der hierauf nicht hinweist, handelt nicht nur unseriös sondern macht sich möglicherweise auch regresspflichtig.

Es gibt ja auch noch KIA mit baugleichen Fahrzeugen ohne Garantieeinschränkungen

am 10. April 2019 um 5:31

Guten Morgen Hyundai User..:-),

ich möchte Euch mal um Eure Meinung zu dem Thema bitten:

Fahrzeug I 30 PDE als Import Lager Fahrzeug mit Tageszulassung Tschechien vom freien Händler in Deutschland gekauft.

Im Kaufvertrag wurde unter dem Punkt Sonderbedingungen folgendes vom Verkäufer des Autohauses notiert:

"Werksgarantie 5 Jahre Hyundai"

Dieses war mir sehr wichtig, da ich in einem anderen Bundesland wohne, wo das Fahrzeug auch demnächst zugelassen werden soll.

Ich habe einen Tschechischen KFZ Brief in Kopie erhalten, wo keine Fahrgestellnummer ersichtlich ist. Auch der im Kaufvertrag vermerkten Fahrgestellnummer ist hier beim Händler als auch bei Hyundai Deutschland nicht bekannt.

Auf weitere Anfrage per Mail hat der Verkäufer mir dann folgendes hierzu geschrieben:

"Machen sie sich keine Sorgen, wir haben hunderte Hyundais EU schon verkauft, es gab niee Probleme mit der Garantie. Sie haben auf jeden Falle 5 Jahre Garantie auf das Fahrzeug"

Die Frage wäre nun folgende: Was passiert, wenn Hyundai Deutschland sich weigert, mein zukünftiges Fahrzeug in die 5 Jahres Garantie mit aufzunehmen? Der Händler wusste von der Bedeutung und der Problematik und wird mir nun ein deutsches Serviceheft statt des im Herstellerland verwendetes Serviceheft zum Fahrzeug geben.

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen...

Fakt ist immer noch das was bereits geschrieben wurde und auch auf der Hyundai-Seite steht. Da gibt es nichts Schönzureden.

https://www.hyundai.de/Beratung-Kauf/Garantien/

Das Garantiepaket

zu Ihrem neuen Hyundai

Sich für einen Hyundai zu entscheiden, bedeutet immer auch auf höchste Qualität zu setzen.

Qualität, auf die Sie sich viele Jahre verlassen können und die wir Ihnen jetzt so umfangreich wie nie garantieren.

Die Einzelheiten zu den verschiedenen Garantieleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen,

die im Garantie- und Serviceheft abgedruckt sind, das dem Fahrzeug beiliegt.

Das Hyundai Garantiepaket* für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten

Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**.

Bitte beachten Sie, dass abweichende Regelungen für Taxen und Mietwagen gelten.

* Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit: die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für Car Audio inkl. Navigation bzw. Multimedia), 5 Jahren Lackgarantie sowie 5 Jahren Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft). 5 kostenlose Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft. Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen. Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde.

** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen. Die 5 Jahres-Garantie ohne Kilometerlimit wurde insoweit geändert. In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren autorisierten Hyundai Händler.

am 10. April 2019 um 8:40

Das sehe ich etwas anders.

Für mich als Endgebraucher zählt das, was im Kaufvertrag festgehalten worden war. 5 Jahre Hyundai Hersteller Garantie .

ein Hyundai Händler sagte mir, wenn eine Garantie Urkunde zum Fahrzeug wie auch Stempel Übergabe Inspektion seitens eines registrierten Hyundai Händlers mit Hyundai Händlernummer vorliegt, sowie ein Kaufvertrag mit Hinweis der 5 Jahres Garantie, wäre es kein Problem das Fahrzeug auf Garantiebasis im System von Hyundai anzumelden.

Ich halte es für Merkwürdig, dass bei Kia Fahrzeugen keine Beschränkungen gelten, jedoch Hyundai Fahrzeuge eingeschränkt werden. Die technische Basis ist gleich (Bodengruppe, Motoren).

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 10. April 2019 um 10:40:22 Uhr:

Das sehe ich etwas anders.

Ich halte es für Merkwürdig, dass bei Kia Fahrzeugen keine Beschränkungen gelten, jedoch Hyundai Fahrzeuge eingeschränkt werden. Die technische Basis ist gleich (Bodengruppe, Motoren).

Das sind aber 2 Firmen, Audi, Seat, Skoda die zum VW Konzern gehören können auch unterschiedliche Garantieleistungen gewähren.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 10. April 2019 um 10:40:22 Uhr:

Das sehe ich etwas anders.

Für mich als Endgebraucher zählt das, was im Kaufvertrag festgehalten worden war. 5 Jahre Hyundai Hersteller Garantie .

Dann haftet der Händler der das in den Kaufvertrag geschrieben hat aber nicht der Hersteller.

Themenstarteram 10. April 2019 um 12:12

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 10. April 2019 um 10:40:22 Uhr:

Das sehe ich etwas anders.

Für mich als Endgebraucher zählt das, was im Kaufvertrag festgehalten worden war. 5 Jahre Hyundai Hersteller Garantie .

ein Hyundai Händler sagte mir, wenn eine Garantie Urkunde zum Fahrzeug wie auch Stempel Übergabe Inspektion seitens eines registrierten Hyundai Händlers mit Hyundai Händlernummer vorliegt, sowie ein Kaufvertrag mit Hinweis der 5 Jahres Garantie, wäre es kein Problem das Fahrzeug auf Garantiebasis im System von Hyundai anzumelden.

Ich halte es für Merkwürdig, dass bei Kia Fahrzeugen keine Beschränkungen gelten, jedoch Hyundai Fahrzeuge eingeschränkt werden. Die technische Basis ist gleich (Bodengruppe, Motoren).

Du sprichst von dem, was im Kaufvertrag steht. Und Verträge sind grundsätzlich dazu da, etwas vereinbartes schriftlich zu fixieren/festzuhalten. Soweit alles gut und richtig.

Mit wem schließt Du den Kaufvertrag ab? Nein. Nicht mit Hyundai Deutschland. Dein Vertragspartner ist irgendein EU-Fahrzeug-Händler. Der wiederum spricht aber nicht für Hyundai-Deutschland. Du kannst hinterher zwar gegen diesen Händler klagen. Davon bekommst aber die Hersteller-Garantie nicht. Bestenfalls kann Dir der Händler dann eine eigene Garantie anbieten. Ob diese dann aber gleichwertig der Herstellergarantie sein wird, bliebe abzuwarten. Ich denke: eher nicht.

Gemäß den Richtlinien von Hyundai-Deutschland gilt die 5-jährige Herstellergarantie nur dann, wenn der EU-Hyundai von einem EU-Hyundaivertragspartner an einen Endverbraucher verkauft wurde. Das läßt sich zwar "konstruktiv" durchaus so darstellen. Das dies aber automatisch bei jedem Hyundai so ist, der von einem EU-Fahrzeug-Händler verkauft wurde, ist dennoch keineswegs abgesichert.

Ob/wie/welche Garantie Hyundai irgendwem gewährt, ist und bleibt Sache des Garantiegebers (also: Hyundai). Garantie ist eine freiwillige Leistung. Den Umfang dieser freiwilligen Leistung kann der Garantiegeber selbst festlegen. Er darf nur gesetzliche Vorgaben (Stichwort: Gewährleistung) dabei nicht unterschreiten oder einschränken.

am 10. April 2019 um 13:17

Soweit so Gut...

Sprich, fehlt die zugesicherte Eigenschaft der Hyundai Garantie, die aber der Händler sogar schriftlich im Kaufvertrag fixiert hat, wäre also nur die Klage auf Wertverlust der Sache zu erheben.

2 Jahre Gewährleistung sind keine 5 Jahre Vollgarantie. Da gerade die Garantie ein wichtiger Kaufbestandteil von einem Hyundai sind, wäre das die Sache mir wert, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Der Händler hat also mit falschen Angaben zur Garantie mich als Käufer getäuscht. Mir entsteht dadurch ein Wertverlust beim Wiederverkauf, als auch eine Absicherung bei evt. Mängeln am Fahrzeug.

am 10. April 2019 um 13:29

Geschickt von Hyundai eingefädelt. es stehen zig EU Fahrzeuge bei freien Händlern noch rum, sollen die alle dann nur 2 Jahre Gewährleistung haben? Das kann doch nicht korrekt sein. Warum dann 5 Jahre Garantie bei in Deutschland von deutschen autorisierten Hyundai Händlern gekauften Fahrzeugen?

Sicherlich ist Garantie eine freiwillige Leistung. Dann aber für alle in Deutschland gekauften Fahrzeuge einheitlich bei gleicher Preisgestaltung. Egal ob nun freier Händler oder Hyundai Händler.

Das ganze Thema wird zu Lasten vom Endgebraucher ausgefochten, dass kann es doch nicht sein!

Themenstarteram 10. April 2019 um 14:02

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 10. April 2019 um 15:29:52 Uhr:

Warum dann 5 Jahre Garantie bei in Deutschland von deutschen autorisierten Hyundai Händlern gekauften Fahrzeugen?

Hyundais (wie Kias auch) werden hier in DE überdurchschnittlich häufig als EU-Fahrzeuge angeboten und verkauft. Es lohnt mal der Blick nach Mobile oder Autoscout. Manchmal finden man ganze Seiten Hyundais nur als "EU-Ausführung".

Es war Hauptziel von Hyundai in Deutschland, die hiesige Vertragshändlerschaft durch diese Maßnahme zu stärken.

Der Hyundai-Interessent soll wieder mehr beim hiesigen Vertragshändler, als beim EU-Fahrzeughändler einkaufen.

am 10. April 2019 um 21:15

Das wäre ja auch in Ordnung. Doch wenn ein EU Fahrzeug in Tschechien 5 Jahre Garantie hat, warum sollte es dann in Deutschland plötzlich nur noch 2 Jahre Gewährleistung dafür geben????

Sicherlich ist "Garantie" eine freiwillige Leistung, alles richtig. Auch wäre es in Ordnung, wenn Hyundai seine hiesige Händlerschaft stärken möchte. Dann jedoch mit vertretbaren Lösungen. Die jetzt eingefahrene Lösung geht ganz klar zu Lasten des Endgebraucher.

Ein Fahrzeug kann nicht durch einfachen Grenzüberschritt eine vorher zugesicherte Eigenschaft verlieren, die Technik bleibt die selbige am Fahrzeug, egal, ob es gerade in Tschechien oder in Deutschland zum Verkauf steht.

Stichwort EU...

Dann soll Hyundai mal weiterhin den freien Handel abmahnen, aber dem Kunden , der sich einen Hyundai kauft, eben nicht durch solche dubiosen Machenschaften bestrafen.

Ich bleibe dabei: Abverkauf aller EU Fahrzeuge hier in Deutschland zum gleichen Preis wie bei Hyundai Händlern,wären die Preise- nicht mal so - 3000 Euro auseinander, würde es überhaupt nicht zu solchen Überlegungen kommen und der stationäre Handel würde wieder mehr Autos verkaufen.

In meinem Falle muss nun der verkaufende Händler für die zugesicherte Vertragseigenschaft des Fahrzeuges gerade stehen.

Sollte mein Fahrzeug nach drei Jahren zum Beispiel einen Garantiefall haben, werde ich den Kaufvertrag wandeln, da er eben dann keine Hersteller Garantie schlicht und einfach anbieten konnte. Ersatzgarantien wären für mich nicht von Relevanz, da ich diese lt. Kaufvertrag nicht mitbestellt habe.

Zudem muss ich mich als Kunde auf die vorliegenden Aussagen des Händlers verlassen können, er ist der Fachmann, nicht ich, der nur alle paar Jahre sich ein Fahrzeug kauft.Ansonsten wäre das arglistige Täuschung, soweit ich das mal gelesen habe, gibt es hierfür sogar noch längere Fristen zur Rückgabe des Fahrzeuges.

 

am 11. April 2019 um 5:51

Wird immer undurchsichtiger und dubioser....

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