ForumHyundai
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. Hyundai EU-Neuwagen 2019 / Garantie

Hyundai EU-Neuwagen 2019 / Garantie

Hyundai
Themenstarteram 24. Januar 2019 um 17:42

Hallo Kollegen!

Hyundai gehört wohl zu denjenigen Herstellern, von denen auf dem hiesigen Markt besonders viele Fahrzeuge als EU-Neuwagen unterwegs sind.

Ich meine mich entsinnen zu können, dass ca. 2016 oder 2017 Hyundai dem entgegentreten wollte und Garantieleistungen nur noch für (EU-) Neufahrzeuge gewähren wollte, die vom (EU-)Vertragshändler direkt an einen Endverbraucher verkauft wurden. Hyundai DE wollte (will) damit primär die hiesige Vertragshändlerschaft stärken.

Zugleich erinnere ich mich, dass die Garde der EU-Fahrzeugimporteure dagegen Sturm gelaufen ist, weil es deren Geschäftsmodell beschneidet und weil das Hyundai-Beispiel auch bei anderen Herstellern als "Vorlage" hätte dienen können.

Was ist denn jetzt - 2019 - diesbezüglich Sache? Ich kann mich nicht entsinnen gelesen zu haben, dass Hyundai DE diese Regelung rückgängig gemacht hätte.

Welche Garantie bekommt man heutzutage für einen neuen Hyundai, den man bei einem EU-Importeur hierzulande kauft?

Ich sehe auch weiterhin reichlich Angebote für Hyundai EU-Neufahrzeuge. Sehe aber keinerleich Hinweis in diesen entsprechenden Angeboten, wie es mit der (eigentlich) 5-jährigen Hyundai-Neuwagengarantie aussieht.

Verkaufen die EU-Importeure diese Hyundais möglicherweise (und ersatzweise) mit einer Garantieversicherung? Überlassen sie die Hyundai-Käufer einfach ihrem Schicksal, wenn es denn mal um (vermeintliche?) Garantiefälle ginge?

Beste Antwort im Thema

Auch die EU Fahrzeuge haben weiterhin 5 Jahre Garantie.

Kommt es bei einem EU-Fahrzezug zu einem Garantiefall knickt Hyundai ein und gibt

diese auch.

Das was Hyundai da durchzieht ist unlauterer Wettbewerb.

Beispiel wäre ein Fahrzeug aus der Niederlande oder Dänemark mit 5 Jahren Garantie.

Die Deutschen haben ebenso 5 Jahre Garantie.

Warum sollte ein niederländisches oder dänisches Fahrzeug, bei Import in die BRD, auf einmal keine 5 Jahresgarantie mehr haben ?

Derzeit laufen mehrere Verfahren deswegen gegen Hyundai.

Woher meine Info = Ich komme aus dem EU Fahrzeughandel.

Zudem muss der Kunde bei einem Garantiefall bei einer Hyundai Vertretung etwas unterschreiben

das ihn dazu zwingen soll nie mehr ein EU Fahrzeug zu kaufen (Du, du, du ! Mach so etwas nie wieder).

Mittlerweile ist es auch so das einige EU-Händler diese 5 Jahresgarantie auch selber auf die Fahrzeuge geben.

Nur wird Hyundai wahrscheinlich nicht damit durchkommen. Ich kann verstehen das Hyundai die Vertragshändler damit unterstützen will aber ob das die richtige Lösung ist bezweifle ich.

Die schaden eher damit ihren guten Ruf.

134 weitere Antworten
Ähnliche Themen
134 Antworten

Zitat:

@sunshine-hzs schrieb am 3. August 2020 um 13:27:31 Uhr:

Das ist auch noch son Ding - der Autohändler hat mir nur 12 Mo. lt. Vertrag gegeben - ich wußte nicht dass 2 Jahre richtig sind oder auch nicht??? - Frage ist noch in Klärung über dem RA. - der Autohändler meint nämlich - da es ein Wagen mit Tageszulassung ist - bräuchte er mir nur 12 Mo. geben! Alles Schweine - man kann überhaupt keinem mehr über dem Weg trauen!!!

An den gesetzlichen 2 Jahren Garantie / Gewährleistung ändert das ja nichts. Die bleibt beim Fahrzeug und läuft ab der Erstzulassung. Ob das Fahrzeug eine Woche, 6 Monate oder 1,5 Jahre nach der EZ verkauft wird ist völlig egal.

Rein rechtlich ist eine Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, weil die Erstzulassung auf einen Händler erfolgt ist und nicht auf einen Endkunden.

2 Jahre gesetzliche Garantie gibt es nicht, sondern 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Garantie ist freiwillig vom Hersteller und an dessen Bedingungen geknüpft

Entscheidend ist, dass diese 2 Jahre nicht "verfallen".

@sunshine-hzs, deinem Post zu entnehmen sagt mir das das dein Händler der dir den Wagen verkauft hat den gar nicht bei Hyundai Deutschland registriert hatte. Und genau da liegt der Hund deines Problems begraben.

Das ist schon eine Täuschung des Kunden. Warum er dir das vorgaukelte wird wohl sein Geheimnis bleiben.

Deshalb ist natürlich dann Hyundai Österreich zuständig.

Und welche Garantieurkunde sollte das denn sein? Ich habe ein solches Dokument nicht bekommen. Mein Wagen wurde beim freundlichen im System bei Hyundai Deutschland registriert. Ich vermute mal da er ein KIA Händler ist gar keinen Zugriff in das System von Hyundai hat.

Bin mal gespannt wie der Sachverhalt bei dir ausgeht und was die Gründe waren.

Die zweijährige Gewährleistung hat ja noch den Nachteil, daß nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt, wenn sich der Händler dann quer stellt, liegt es letztlich beim Kunden, nachzuweisen, daß der Fehler schon bei Auslieferung bestand. Auch wenn es meist nicht so kommt, weil ja eine Garantie gilt, dann bleibt das ein Handycap...letztlich auch bei BMW.

am 7. August 2020 um 8:41

@pagra90 - Ja ich glaube da kannst DU auch gespannt sein - denn am Dienstag hat sich bei mir Hyundai Österreich tel. gemeldet und der nette Herr sagte mir - dass ein Rechtsstreit doch nicht sein müsste - natürlich würde ich die 5.-j. Herstellergarantie bekommen - hat sich 5x entschuldigt wie mein Fall gelaufen sei - ER will mir jetzt ein Schriftstück zuschicken (???) dass ich IHM unterschrieben zurückschicken soll!

Ich glaube - die Androhung mit der Geschichte an die Presse zu gehen - was ich auch durchaus machen würde - hat sie irgendwie einknicken lassen - steht ja auch ne Menge (für den Verkauf weiterer EU-Autos) auf de Spiel!!! - und für alle Auto-Hersteller + (nicht autorisierte Autohändler) die genauso handeln!!!!

NOCH habe ich aber nichts bekommen!!!!! - mal wieder geduldig abwarten!!! :-)

@sunshine-hzs Hallo, außer die Garantie die der Händler ausgefüllt hat, gab es im Fahrzeug das Garantieheft mit der gelben Seite und Hyundai Stempel drauf wo es explizit steht Start und Ende der Garantie?

 

Wenn ja solltest du meine ich kein Thema haben da die Garantie EU Weit gilt? Wenn nicht ist das eine andere Geschichte wo die Garantie nachbewiesen muss.

 

Ist natürlich nicht richtig so.

am 24. November 2020 um 11:02

Hi zusammen,

 

ich habe dazu einen sehr informativen Artikel aus dem Jahr 2020 gefunden. Hier spricht jemand über seine Erfahrungen:

https://schwedenauto.eu/.../

@krallemalle49 die Webseite erstellen hätte sich der gute Herr sparen können!

Liest sich zwar gut und spannend aber den Kardinalsfehler den der nette Mann gemacht hat wusste ich schon nach Kapitel 2 bzw 3.

Wenn du den Wagen in Empfamg nimmst, sollte der erste Weg zu einem Vertragshändler hier in D sein um den Wagen mit Scheckheft (Gelbe Seite darin) bei Hyundai Deutschland zu registrieren zu lassen.

Das ist das wichtigste überhaubt bei einen EU Wagen Kauf!

am 24. November 2020 um 15:39

Zitat:

@krallemalle49 die Webseite erstellen hätte sich der gute Herr sparen können!

Liest sich zwar gut und spannend aber den Kardinalsfehler den der nette Mann gemacht hat wusste ich schon nach Kapitel 2 bzw 3.

Wenn du den Wagen in Empfamg nimmst, sollte der erste Weg zu einem Vertragshändler hier in D sein um den Wagen mit Scheckheft (Gelbe Seite darin) bei Hyundai Deutschland zu registrieren zu lassen.

Das ist das wichtigste überhaubt bei einen EU Wagen Kauf!

Ich habe meinen Hyundai Eu Reimport auch schon seit ca. 6 Monaten. Ist dies später noch möglich oder nur direkt nach Übergabe des Fahrzeugs?

Das kannst du immer noch erledigen, und sollte auch zügig gemacht werden. Denn tritt ein Schaden auf bevor er registriert ist geht der Zirkus los. Gut, 24 Monate gesetzliche Gewährleistung hast du auf jeden Fall, aber da ist ja noch die Beweislastumkehr nach 6 Monate. Kurz und Bündig, lass den Wagen beim Vertragshändler registrieren. Weigert er sich, geh zum nächsten.

Steht denn europaweit in den jeweiligen Landesgarantiebedingungen die deutsche Hyundai-Regelung analog? Ansonsten wüsste ich nicht, wieso sich Hyundai auf die deutschen Garantiebedingungen berufen könnte für ein im z.B. tschechischen Markt veräußertes Auto.

Sorry etwas spät gelesen möchte aber trotzdem antworten.

Habe mir im September 2019 einen EU Tucson gekauft er stammt aus Holland und war keine Tageszulassung sondern ich bin der Erstbesitzer.

Nach dem ersten Service in einer Vertragswerkstatt wurde mir was ich schon vorher in den Unterlagen entnehmen konnte eine 5 Jahres Garantie ohne KM beschränkung bestätigt.

Es gibt Probleme bei der Werksgarantie, diese wird uns ggf. nur kulanzmäßig gewährt. Eine Mobilitätsgarantie ist bei EU Fahrzeugen von Hyundai grundsätzlich ausgeschlossen. Unser Tuscon 1,5 Jahre alt, 2.Hand, 23 Tsd.km, steht seit 14 Tagen in der Werkstatt und wird da auch noch länger stehen, weil Ersatzteile nicht zu bekommen sind. Nach einer Panne 350km von zuhause stand er erstmal 14 Tage in Erwartung eines Sammeltransportes, jetzt 14 Tage Werkstatt, warten auf Ersatzteil weitere 14 Tage. Nie mehr Hyundai! 6 Wochen kein Auto und Leihwagen nur auf eigene Kosten.

Hallo zusammen,

danke für die fachkundige Zusammenstellung.

Ich interessiere mich gerade (Nov. 2021) für einen Hyundai Kona Elektro und in der von mir gewünschten Ausführung sind nur EU Importe sofort lieferbar, bei Neubestellung in Deutschland Sommer / Herbst 2022. Die offiziellen Hyundai Garantiebedingungen sind gegenüber den hier diskutierten von 2019 unverändert.

Folgende Fragen:

- gibt es seit 2019 neue Gerichtsurteile zu Hyundai Verhalten bei EU Importen?

- bei Elektrofahrzeugen bietet Hyundai Deutschland eine zusätzliche Anschlussgarantie bis 8 Jahre / 160.000km auf die Hochvolt-Batterie über Real Garant Versicherung AG, 73770 Denkendorf. Ich nehme mal an, dass es diese Zusatzgarantie bei keinem EU Import gibt, oder? Wäre Kaufargument, weil die Hochvolt-Batterie teuer ist.

Schon mal vielen Dank für Eure Antwort!

Gruß, Roger

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. Hyundai EU-Neuwagen 2019 / Garantie