Nur als kleiner Tip !
Es gibt ja noch die Zweitwagenregelung. Normalerweise wird der Zweitwagen in die SF 1/2 eingestuft. Es gibt aber Versicherung die das Fahrzeug genauso einstufen wie den Erstwagen.
Oder in SF 2 oder 3 !
Nach einer geraumen Zeit kann man dann diese Versicherung dann an die Ehefrau übertragen.
Hier wird nicht nach Vorversicherungen gefragt.