Hupen beim Abschließen

Mercedes A-Klasse W176

Meine A-Klasse hupt beim Abschließen ab Werk. Ich dachte, dass ist laut STVO verboten oder gibt es das was Neues?

Beste Antwort im Thema

Wieso muss der Karren hupen, damit ihr checkt, dass er verschlossen ist? 😕

Der blinkt schon und du siehst, dass die Verriegelungsknöpfe runterfahren. Meiner legt noch die Spiegel an.

Soll er noch hüpfen und "Tschüss" brüllen? 🙄

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Hallo .. kurze Frage wo geht denn das " Hupen beim Abschließen " zu deaktivieren ? habe es in Einstellungen nicht gefunden 🙁

Mit den linken Lenkradtasten ins Menü "Einstell.", dann "Fahrzeug" und dort runterscrollen bis "Akustik Schliessen"

Zitat:

@Niedersachse1969 schrieb am 29. November 2014 um 22:17:43 Uhr:


Mit den linken Lenkradtasten ins Menü "Einstell.", dann "Fahrzeug" und dort runterscrollen bis "Akustik Schliessen"

Danke! 🙂

Das Hupen beim Verriegeln ist kein Missbrauch der Hupe. Nur wer hupt ohne Grund muss 5 Euro bezahlen. Das mit der Verriegelung hat damit nichts zu tun. Wenn es verboten wäre, würde das Fahrzeug in Deutschland nicht zugelassen werden. Mein Benzi hupt auch.

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Wenn ich furze, ist das lauter als das "Hupen" beim verriegeln. Wem es stört, dass ich beim aussteigen furze, kann mich ja wegen Ruhestörung verklagen.

Zitat:

@ilsa75 schrieb am 30. November 2014 um 09:25:06 Uhr:


Das Hupen beim Verriegeln ist kein Missbrauch der Hupe. Nur wer hupt ohne Grund muss 5 Euro bezahlen. Das mit der Verriegelung hat damit nichts zu tun.

Tatsächlich? Weißt du mehr darüber? Ein Gesetz? Ein Urteil?

§1 der StVO könnte etwas gegen das Hupen beim Ver- und Entriegeln haben:

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Und unvermeidbar ist das Hupen beim Ver-/Entriegeln nun wirklich nicht, wie es 99,99% der Verkehrsteilnehmer tagtäglich beweisen.

😁 eine Debatte um Kaisers Bart....

keiner der das Teil aktiviert hat hat böses im Sinn und das Signal ist so kurz und dezent aber es ist nützlich.

ich hab es auch aktiviert...und nicht nur ich....also nun allen eine schöne Adventszeit egal ob mit Schliess-Signal oder ohne😁

Der 1erStVO ist dafür nicht zutreffend, da das kurzzeitige Signal zumutbar ist und keine Belästigung darstellt. Der ist für das grundlose Hupen gedacht. Das ist Quark darauf herum zu hacken. Da sind ja manche Sachen störender.

Zitat:

@ilsa75 schrieb am 30. November 2014 um 13:14:36 Uhr:


Der 1erStVO ist dafür nicht zutreffend, da das kurzzeitige Signal zumutbar ist und keine Belästigung darstellt. Der ist für das grundlose Hupen gedacht.

Ich lese da nirgends "hupen". Wo entnimmst du, dass Paragraph 1 nur für grundloses Hupen gilt?

Zitat:

@ilsa75 schrieb am 30. November 2014 um 13:14:36 Uhr:


Das ist Quark darauf herum zu hacken. Da sind ja manche Sachen störender.

Nur weil manches noch störender ist, bedeutet es doch nicht, dass man sich über Störendes nicht unterhalten darf, oder? Ansonsten dürfte man sich nur noch über Kriegsverbrechen und Genozid beschweren.

Dann such dir einen anderen § raus, denn ein parkendes Auto nimm nicht am Verkehr teil und wenn er in meiner Garage parkt schon 2 mal nicht.
Grüße

Zitat:

@C55-AMG schrieb am 30. November 2014 um 14:27:00 Uhr:


Dann such dir einen anderen § raus, denn ein parkendes Auto nimm nicht am Verkehr teil und wenn er in meiner Garage parkt schon 2 mal nicht.
Grüße

Auch das Parken ist Bestandteil der StVO, siehe u.a. Paragraph 12.

Das ist ruhender Verkehr und stellt keine aktive Teilnahme am Verkehr dar. Die Regelung für die Benutzung von Schall- und Leuchtzeichen regelt übrigens der §16 StVO.

Genau nach § 16 StVO Missbrauch von Schall und Leuchtzeichen kostet zwischen 5 -20 Euro. In der Erläuterung zum § 16 StVO steht genau beschrieben, was missbräuchliches Benutzen von Schallzeichen ist.
Es ist nichts vom Verriegeln aufgeführt. Und was nicht in Gesetzen oder Verordnungen verboten ist, ist in Deutschland erlaubt.

Zitat:

@C55-AMG schrieb am 30. November 2014 um 14:58:37 Uhr:


Das ist ruhender Verkehr und stellt keine aktive Teilnahme am Verkehr dar. Die Regelung für die Benutzung von Schall- und Leuchtzeichen regelt übrigens der §16 StVO.

Paragraph 1 gilt auch ohne Paragraph 16.

Nach deiner Interpretation dürfte ein Auto an der Straße in der Nähe deines Hauses parken und permanent hupen? Du merkst, da stimmt etwas nicht...

Alternativ kann auch Paragraph 117 des OWiG herhalten, z.B wenn die StVO nicht mehr gilt, wie auf privaten Grundstücken.

Das hat ja mit dem kurzen Hupen nichts zu tun. Bei stundenlangem Hupen hast du Recht. Und glaube mir ich musste noch nie eine OwigAnzeige schreiben, weil jemand sein Auto verriegelt.

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