HUK will nur 50% zahlen

Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:

Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:

http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png

Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:


Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.

Du hast kein Ahnung, echt nicht.

Wirklich nicht...........

Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.

Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.

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Der TE hat eingangs eine Skize eingestellt. Er ist als Linksabbieger aus dem Gegenverkehr hinter dem an der Ampel wartenden Fahrzeug in ein Grundstück abgebogen. Evtl. macht es jetzt mal langsam klick.

Laie, der ich bin, sehe keine Schuld beim TE. Aber auch ich würde einen Anwalt einschalten, um mittels Waffengleichheit mein Recht durchzusetzen. Bin gespannt wie es ausgeht. Könnte ja morgen mir passieren.

Für Laien verständlich erklärt. StVO klärt oft die Haftungsfragen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 22:04:40 Uhr:


Seit wann ist denn das Rückwärtsfahren verboten?

Wenn man jemanden dabei in die Karre fährt weil man einfach nicht geglotzt hat, ist das immer verboten und zu 99% ist man da auch Schuld

Zitat:

Deine Meinung von der Schuld ist eine Meinung.

Genau wie deine.

Zitat:

Es geht am Ende um die Frage der Haftung. Versteht auch nicht jeder, weil es etwas kompliziert ist. 🙄

Ich hoffe wir erfahren hier noch das Ergebnis, ich jedenfalls würde 50% niemals akzeptieren.

Gruß Metalhead

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Na, das ist ja wohl ein Witz ... Dilettantismus in Reinstkultur.

Da sieht man Menschen die hohe Beiträge erreichen wollen. Gegoogelt Begriffe reinwerfen.

Also hoffentlich kannst der Forenfassee sein Recht durchsetzen. Ich bin auch gespannt wie es ausgeht.

Wo denn?

Hätte er hinter ihm gestanden/gefahren und wäre dann rechts in den Hof abgebogen dann wäre der Andere voll Schuld aus meiner Sicht.

Aber er hat ja dem Rückwärtsfahrenden die Fahrbahn gekreuzt und da ist die Haftungsfrage schon berechtigt und nicht eindeutig für mich. Aber 50/50 ist aber schon heftig..

Bin aber kein Verkehrsrechtsexperte und hatte darum ja auf einen Anwalt verwiesen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2018 um 23:07:21 Uhr:


Hätte er hinter ihm gestanden/gefahren und wäre dann rechts in den Hof abgebogen dann wäre der Andere voll Schuld aus meiner Sicht.

Aber er hat ja dem Rückwärtsfahrenden die Fahrbahn gekreuzt und da ist die Haftungsfrage schon berechtigt und nicht eindeutig für mich. Aber 50/50 ist aber schon heftig..

Bin aber kein Verkehrsrechtsexperte und hatte darum ja auf einen Anwalt verwiesen.

Erst ist ja nicht schon vorher rückwärts gefahren, sondern erst als ich hinter ihm stand, so ca 1/3 meines autos waren schon hinter ihm

Du trägst meines Wissens eine besondere Gefährdungshaftung (oder wie das auch immer genannt wird) wenn du jemand anderem seine Fahrbahn kreuzt.

Aber noch mal, ich weiß so was nur aus einem ähnlichen Fall, aber habe selber keine spezielle Rechtkenntnis dazu.
Frage daher deinen Anwalt, denn ohne wird es eh schwierig bis unmöglich.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2018 um 21:52:49 Uhr:


Ist klar, er hätte auch warten können bis alle anderen Autofahrer im Bett sind.

Man muss sich doch einfach auch mal fragen, warum fährt der da rückwärts?
Kleines Beispiel, er will einfach längs zur Fahrbahn rückwärts einparken (Parklücke in seiner Fahrtrichtung vor der Einfahrt). Jetzt kann der genauso warten, bis alle anderen Autofahrer zu Bett gegangen sind oder rückwärts diese Einfahrt kreuzen, obwohl laufend Gegenverkehr kommt, der direkt links in die Einfahrt abbiegen könnte und so einen Unfall herbei führen könnte. Das ist genauso dumm wie für den Abbiegenden.

Es ist einfach eine blöde Situation, wo ich hier auch nicht den großen Fehler bei einer der Parteien erkennen kann. Aber was macht man in einer solchen Situation? Richtig, 50/50.

Zitat:

@sido35 schrieb am 28. März 2018 um 23:59:44 Uhr:



Man muss sich doch einfach auch mal fragen, warum fährt der da rückwärts?
Kleines Beispiel, er will einfach längs zur Fahrbahn rückwärts einparken (Parklücke in seiner Fahrtrichtung vor der Einfahrt). Jetzt kann der genauso warten, bis alle anderen Autofahrer zu Bett gegangen sind .....

Nein, muss er nicht, er kann hier sehr wohl seinen Parkvorgang starten, muss aber dabei selbstverständlich die notwendige Sorgfalt walten lassen und durch ständigen Schulterblick sicherstellen, dass kein materielles oder gar menschliches Hindernis ihm den Weg versperrt und gfls. dann bremsen.
Vorher einmal nur kurz hinschauen und dann ohne weiteren Kontrollblick einfach losfahren geht einfach nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2018 um 23:15:32 Uhr:


Du trägst meines Wissens eine besondere Gefährdungshaftung (oder wie das auch immer genannt wird) wenn du jemand anderem seine Fahrbahn kreuzt.

Aber noch mal, ich weiß so was nur aus einem ähnlichen Fall, aber habe selber keine spezielle Rechtkenntnis dazu.
Frage daher deinen Anwalt, denn ohne wird es eh schwierig bis unmöglich.

Ja, aber hinter seinem Fahrweg/Fahrtrichtung?
Schätze ich würde 50% auch nicht so einfach akzeptieren.
Aber was Gerichte so dann und wann fabrizieren erschliesst sich mir oft wirklich nicht.
Insofern............
Da hilft nur die Anwaltliche Begleitung der Geschichte,

Bitte berichte weiter wie der Fall sich entwickelt.

Gruß
Moorteufelchen

Zitat:

@sido35 schrieb am 28. März 2018 um 23:59:44 Uhr:


Kleines Beispiel, er will einfach längs zur Fahrbahn rückwärts einparken (Parklücke in seiner Fahrtrichtung vor der Einfahrt). Jetzt kann der genauso warten, bis alle anderen Autofahrer zu Bett gegangen sind oder rückwärts diese Einfahrt kreuzen, obwohl laufend Gegenverkehr kommt, der direkt links in die Einfahrt abbiegen könnte und so einen Unfall herbei führen könnte. Das ist genauso dumm wie für den Abbiegenden.

Es ist einfach eine blöde Situation, wo ich hier auch nicht den großen Fehler bei einer der Parteien erkennen kann. Aber was macht man in einer solchen Situation? Richtig, 50/50.

Wenn er die Einfahrt schon zuparken will, muß er beim rückwärts fahren trotzdem schauen. 😉

Kein Mensch rechnet damit daß einer der an der roten Ampel hält plötzlich zurück setzt. Klar darf er das, aber da muß er halt einfach gucken, fertig.

Vor einem Gericht geht das meiner Meinung nach niemals 50/50 aus. Klar ist wieder nur eine Meinung, ich hoffe wir erfahren das Ergebnis.

Was wir hier meinen ist ja völlig belanglos.

Ich warte dann einfach mal auf das Endergebnis (jeder hat seine Einschätzung ja zu genüge kund getan).

Der TE müsste sich allerdings mal entscheiden was jetzt eigentlich passiert ist:

Zitat:

@Kiimarii schrieb am 28. März 2018 um 18:46:37 Uhr:


... da er in meinem hinteren Radkasten reinfuhr!

Zitat:

@Kiimarii schrieb am 28. März 2018 um 23:10:53 Uhr:


Erst ist ja nicht schon vorher rückwärts gefahren, sondern erst als ich hinter ihm stand, so ca 1/3 meines autos waren schon hinter ihm

Was denn nun? Auch rückwärts gefahren?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kiimarii schrieb am 28. März 2018 um 18:26:56 Uhr:


Das Problem beim Anwalt ist, dass ich kein Rechtschutz habe und ein 21 jahre alter Student bin ;/

Wieso ist das ein Problem? Du wirst vermutlich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben. Hast du den Anspruch nicht, dann hast du auch kein Problem, denn dann ist anscheinend genug Geld vorhanden.

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