HUK will nur 50% zahlen
Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:
Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:
http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png
Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:
Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.Du hast kein Ahnung, echt nicht.
Wirklich nicht...........
Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.
Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.
146 Antworten
Mir als Laien ist es völlig unverständlich, wie überhaupt eine Teilhaftung zustande kommt.
Ich umfahre ein an einer roten Ampel stehendes Auto, dass unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass zurücksetzt. Damit kann noch nicht einmal der vielzitierte "Idealfahrer" rechnen und einen Zusammenstoß verhindern. Da ist der Punkt "allgemeine Betriebsgefahr" wohl etwas großzügig ausgelegt.
Ich bin zwar nicht unbedingt "Anwalt-affin", würde mit hier aber auch juristischen Beistand suchen.
@KiimariiZitat:
@Reaver1988 schrieb am 29. März 2018 um 08:45:25 Uhr:
... Du wirst vermutlich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben ...
- Dieser Hinweis ist gut. Der Anwalt kann dazu Auskunft geben.
Kenne ich ähnlich, meine Empfehlung: Geh zum Anwalt, zur Erstberatung. Lass dich von diesem Beraten, der wird dir dann mehr helfen können als irgendwelche Vermutungen unsererseits.
Und:
Besorg dir eine KFZ-Rechtsschutz. Die kostet echt nicht viel im Jahr.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 29. März 2018 um 08:45:25 Uhr:
Hast du den Anspruch nicht, dann hast du auch kein Problem, denn dann ist anscheinend genug Geld vorhanden.
Steile These, aber was soll's...
Prozesskostenhilfe ist auch nicht immer die Mutter aller Lösungen, da oftmals nur als "Kredit" gewährt wird. Eine Information ist es allemal wert.
Die wichtigste Frage ist der TE übrigens noch schuldig: wie hoch ist der Schaden?
Ohne diese Antwort kann auch der Ratschlag zu einem Anwalt mehr als Mumpitz sein. Reden wir hier von einem ohnehin schrottreifen 3er Golf ist es möglicherweise wirtschaftlich sinnvoller der ganzen Geschichte nicht noch gutes Geld hinterher zu werfen. Nämlich dann, wenn die anfängliche Erstberatumg schon mehr kostet, als der Karren wert ist. Just my 2 Cents.
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Der Schaden ist laut Gutachten den ich mir geholt habe bei 3000€, davon nur 50% und von den 50% ziehen die mir noch 500€ für den Gutachten ab...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. März 2018 um 08:16:18 Uhr:
Wenn er die Einfahrt schon zuparken will, muß er beim rückwärts fahren trotzdem schauen. 😉
Kein Mensch rechnet damit daß einer der an der roten Ampel hält plötzlich zurück setzt. Klar darf er das, aber da muß er halt einfach gucken, fertig.
Warum er nun auch immer rückwärts gefahren ist, die Wahrscheinlichkeit ist am Ende hoch, dass das durchaus einen plausiblen Grund hatte. Dass vor ihm eine rote Ampel war, war übrigens nur ein irrelevantes Detail 😉.
Und klar rechnet damit niemand, aber man rechnet auch nicht damit, dass plötzlich von links um einen herum jemand in die Einfahrt rein will (ist einfach extrem unwahrscheinlich).
Und weil beide Vorgänge eine erhöhte Aufmerksamkeit fordern, weil sie eine erhöhte Gefährdung mit sich bringen (weil das ungewöhnliche Vorgänge sind), sieht auch der Gesetzgeber bei beiden Vorgängen eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Geht es trotzdem schief, dann sehen Gerichte in aller Regel eine Teilschuld beiderseits (hier kann eine andere Verteilung bei rum kommen, aber da geht keiner schuldfrei aus).
Dabei noch einmal, natürlich hat der Rückwärtsfahrende auch etwas falsch gemacht, natürlich hätte er schauen müssen, deshalb wird der auch nie und nimmer schuldfrei raus gehen.
Zitat:
@sido35 schrieb am 29. März 2018 um 10:53:14 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. März 2018 um 08:16:18 Uhr:
Wenn er die Einfahrt schon zuparken will, muß er beim rückwärts fahren trotzdem schauen. 😉
Kein Mensch rechnet damit daß einer der an der roten Ampel hält plötzlich zurück setzt. Klar darf er das, aber da muß er halt einfach gucken, fertig.Warum er nun auch immer rückwärts gefahren ist, die Wahrscheinlichkeit ist am Ende hoch, dass das durchaus einen plausiblen Grund hatte. Dass vor ihm eine rote Ampel war, war übrigens nur ein irrelevantes Detail 😉.
Und klar rechnet damit niemand, aber man rechnet auch nicht damit, dass plötzlich von links um einen herum jemand in die Einfahrt rein will (ist einfach extrem unwahrscheinlich).
Und weil beide Vorgänge eine erhöhte Aufmerksamkeit fordern, weil sie eine erhöhte Gefährdung mit sich bringen (weil das ungewöhnliche Vorgänge sind), sieht auch der Gesetzgeber bei beiden Vorgängen eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Geht es trotzdem schief, dann sehen Gerichte in aller Regel eine Teilschuld beiderseits (hier kann eine andere Verteilung bei rum kommen, aber da geht keiner schuldfrei aus).
Dabei noch einmal, natürlich hat der Rückwärtsfahrende auch etwas falsch gemacht, natürlich hätte er schauen müssen, deshalb wird der auch nie und nimmer schuldfrei raus gehen.
Er stand auf der Straße und hat an der Ampel gewartet. Die Einfahrt ist ein Eingang wo ca 10 Fahrzeuge pro Minute durch fahren (Ist eine "Hauptstraße"😉. Laut seiner Meinung wollte er jemand aus der Einfahrt jemanden raus lassen und hat deshalb plötzlich zurückgesetzt.
Womit sich der Nachweis einer vorsätzlichen Schädigung als nicht zu führen darstellt.
Zitat:
@Kiimarii schrieb am 29. März 2018 um 11:16:56 Uhr:
Die Einfahrt ist ein Eingang wo ca 10 Fahrzeuge pro Minute durch fahren (Ist eine "Hauptstraße"😉. Laut seiner Meinung wollte er jemand aus der Einfahrt jemanden raus lassen und hat deshalb plötzlich zurückgesetzt.
So langsam verstehe ich auch nach 3x lesen das Szenario nicht mehr.
Die Einfahrt ist jetzt eine Hauptstraße?
@Kiimarii - das ist so wenig zielführend. Tue Dir selbst einen Gefallen und befolge den Rat und suche einen Anwalt auf. Befrage ihn auch zur Anwalts- und, sollte es dazu kommen, zur Prozesskostenhilfe. Und abschliessend gibst Du hier die Info wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@sido35 schrieb am 29. März 2018 um 10:53:14 Uhr:
Dass vor ihm eine rote Ampel war, war übrigens nur ein irrelevantes Detail 😉.
Nö, wenn nämlich einer auf freier Strecke anhält wundert man sich schon und wartet erst mal was der da treib bevor man hinter dem durchfährt.
Wenn der an der Ampel steht gibt's überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür.
Gruß Metalhead
Zitat:
@sido35 schrieb am 29. März 2018 um 11:26:01 Uhr:
So langsam verstehe ich auch nach 3x lesen das Szenario nicht mehr.
Die Einfahrt ist jetzt eine Hauptstraße?
Yep, konfus.
Erst im hinteren Bereich eingeschlagen, dann 1/3 dahinter gefahren, dann plötzlich eine Hauptstraße.
Ich glaube uns fehlen hier einfach die Infos für eine sinnvolle Beurteilung.
Wie wär's mit 'nem Google-Maps-Link?
Gruß Metalhead
Was ist daran konfus? TE will rückwärts hinter einem an der roten haltenden Verkehrsteilnehmer in die Einfahrt fahren. Als er schon hinter ihm ist, fährt der plötzlich rückwärts und donnert ihm ins Heckteil. Wie hätte der TE diesen Unfall verhindern können? Vielleicht hättet er dem anderen Bescheid sagen sollen: "Ja Hallo, mein Name ist sowieso und ich würde gerne in die Einfahrt fahren. Bitte fahren sie nicht rückwärts" Blödsinn. Ein Blick des Unfallgegners in den Rückspiegel hätte die Feindberührung verhindert.
Zitat:
@U2-Didi schrieb am 29. März 2018 um 13:37:11 Uhr:
TE will rückwärts hinter einem an der roten haltenden Verkehrsteilnehmer in die Einfahrt fahren. Als er schon hinter ihm ist, fährt der plötzlich rückwärts und donnert ihm ins Heckteil.
Von rückwärts steht hier aber noch nix, außerdem ist die Einfahrt scheinbar zu einer Straße mutiert (in die man natürlich nicht rückwärts reinfahren würde).
Da fehlt es entweder noch an Fakten oder es wird getrollt.
Gruß Metalhead