HUK will nur 50% zahlen

Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:

Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:

http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png

Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:


Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.

Du hast kein Ahnung, echt nicht.

Wirklich nicht...........

Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.

Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.

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Wenn ich in diesem Falle einen neutralen Zeugen hätte würde ich klagen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:


Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.

Du hast kein Ahnung, echt nicht.

Wirklich nicht...........

Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.

Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.

Wenn du stehen bleibst und in eine Einfahrt einfahren willst, Blinker setzt und am reinfahren bist, ist das legitim. Wenn der Gegner Rückwärts fährt, kriegt der ein Punkt.
Ich rate dir aber ein RA hinzuzuziehen, je weniger du mit der gegnerischen Versicherung gesprochen hast, desto besser. Je nach Streitwert zahlst du außergerichtlich und dann wenn es dazukommt die Kosten für den Anwalt vor Gericht.
Ich war im Kreisel, es wechselte jemand die Spur und kollidierte mit mir. Schaden von 3000€. Der Anwalt hat außergerichtlich 400€ gekostet und gerichtlich kostet er 1200€. Lass dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, wenn du Glück hast, ist die Beratung kostenlos.
HUK und auch alle Versicherungen versuchen die Kosten minimal zu halten, deswegen macht es Sinn je nach Schadenswert den Anwalt einzuschalten.

Zitat:

@Marokkpower schrieb am 28. März 2018 um 19:57:36 Uhr:


Wenn du stehen bleibst und in eine Einfahrt einfahren willst, Blinker setzt und am reinfahren bist, ist das legitim.

Genau so war es ja auch..

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Wie hoch ist dein Schaden?

Kannst Du den Nachweis führen, dass der Rückwärtsfahrer diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat?

Warum ist es deiner Meinung nach wichtig?
Anscheinsbeweis reicht aus, der Gegner hat die benannte Sorgfaltsplicht beim Rückwärtsfahren, obwohl der Gegner nicht rückfährtsfahren darf und das in Richtung Bußgeld geht (80€, 1Punkt).
Hier ist auch die Frage, ob die Polizei da war und was in der Ermittlungsakte steht.

Ja die Polizei war da und alles wurde aufgenommen

"Zitat: Warum ist es deiner Meinung nach wichtig? Anscheinsbeweis reicht aus, der Gegner hat die benannte Sorgfaltsplicht beim Rückwärtsfahren, obwohl der Gegner nicht rückfährtsfahren darf und das in Richtung Bußgeld geht (80€, 1Punkt). "

In dieser Situation greift aber kein Anscheinsbeweis. Das versteht allerdings nur der, der das in der Praxis in den Fingern hat. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 18:43:59 Uhr:


StVO §9 (5)
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Das Hervorgehobene hast Du nicht eingehalten, denn es kam zum Unfall. Das ist Dein Anteil daran.

Das ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen, der Unfallgegner ist RÜCKWÄRTS gefahren!

Der TE hätte hier nichts anders machen können, da würde ich keine Teilschuld akzeptieren.

Ab zum Anwalt (so teuer ist das auch nicht), die Versicherung will es bestimmt nur mal wieder wissen und wird es nach einem Anwaltschreiben auf keinen Prozess ankommen lassen.

Gruß Metalhead

metallhead, da ist nichts an den Haaren herbeigezoegen. Da haben zwei jeweils einen gleichwertigen Fehler gemacht. Der TE hätte mit dem Einbiegen auch warten können, bis der an der Ampel stehende Rückwärtsfahrer nach vorne wegfährt. Am Ende wird ggf. stehen, dass man den Hergang nicht genau aufklären kann. Persönlich würde ich hier eher 1/3 Mithaftung beim TE sehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 21:25:09 Uhr:


Der TE hätte mit dem Einbiegen auch warten können, bis der an der Ampel stehende Rückwärtsfahrer nach vorne wegfährt.

Ist klar, er hätte auch warten können bis alle anderen Autofahrer im Bett sind.

Zitat:

Am Ende wird ggf. stehen, dass man den Hergang nicht genau aufklären kann. Persönlich würde ich hier eher 1/3 Mithaftung beim TE sehen.

Der TE biegt hinter einem Auto daß an der Ampel wartet in eine Hofeinfahrt ein. Als er fast drin ist fährt der Ampelwarter ihm Rückwärts den Arsch weg.

Da eine Teilschuld zu sehen halte ich nach wie vor für völlig absurd.

Niemand hätte da gewartet, auch der Idealfahrer nicht, warum auch?

Gruß Metalhead

Zum Schluss kann es nur ein Anwalt nach Einsicht der EA und aller bereits ein- und ausgegangen Schreiben beurteilen. Ich sage der andere ist Vollschuld. Rückwärtsfahren verboten.
Berichte uns bitte, wie es dann ausgeht.
Ich hab RA Michael Albert Link in Frankfurt Spezialist für Unfallregulierung. Er hat 3 Fälle innerhalb von 3 Monaten erfolgreich geschlossen. Wenn der in deiner Umgebung ist, frag ihn, ruf ihn an. Du kannst gerne sagen, dass Imad dich geschickt hat mit dem VW Golf 4. Er wird dir dann schonmal eine telefonische Einschätzung mitteilen.

So war das wenn ich richtig liege.

64e86b9b-4143-42aa-9fe3-9e7bbe594d37

Urteile werden von Richtern abgesetzt.

Seit wann ist denn das Rückwärtsfahren verboten? Das war ja nicht auf einer Autobahn. Deine Meinung von der Schuld ist eine Meinung. Es geht am Ende um die Frage der Haftung. Versteht auch nicht jeder, weil es etwas kompliziert ist. 🙄

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