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HU ohne Bremsentest????

Wie kann das sein, das in einer Werkstatt OHNE Bremsenprüfstand HU durchgeführt werden???
Ich bin bis jetzt immer davon Ausgegangen das ein Bremsenprüfstand zwingend Erforderlich ist.

Beste Antwort im Thema

Moin, moin

ich will mal sehen, ob ich alle hier aufgetauchten Fragen so halbwegs beantwortet kriege.

Ein Prüfer, der Fahrzeuge ohne Benutzung eines Bremsenprüfstandes abnimmt, verstößt mindestens grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, gegen die ihm auferlegten Pflichten und kann seine Stempel eigentlich direkt in den nächsten Gulli werfen.

Eine Werkstatt, die Prüfstützpunkt einer Überwachungsorganisation sein möchte, braucht zwingend einen Bremsenprüfstand (und dieser muß regelmäßig stückgeprüft werden, also quasi geeicht sein).

Seit zig Jahren ist es nur in Ausnahmefällen (aus technischen Gründen) zulässig, daß der Prüfer die Bremsprobe im Fahrversuch vornimmt. Das kann bei manchen Allradfahrzeugen der Fall sein, wo die Sperren nicht erlauben, daß eine Achse steht und sich an der anderen Räder drehen. Bei der Probefahrt muß die Bremswirkung mittels eines Verzögerungsmeßgerätes ermittelt werden. (Kleine schwarze Kiste, im Inneren eine Stahlkugel, die beim Bremsen auf eine Feder drückt. Daraus wird die Bremsverzögerung errechnet.)

Diese Probefahrt mit Bremsung gibt es außerdem auch bei Motorrad und Quad, wo das Meßgerät allerdings nicht benutzt wird, da es dort nicht vorgeschrieben ist.

Ich kenne keinen Prüfer, der mit einem tragbaren Bremsenprüfstand unterwegs ist, das würde ich ja gerne mal sehen.

Es gibt zwei Sorten Bremsenprüfstände: Rollen- und Plattenprüfstände. Näheres hier: Bremsenprüfstand

Beim LKW mit Druckluftbremsanlage (< 7,5 t) ist es egal, ob das Ding leer oder voll zur HU gefahren wird. Bei einem leeren LKW genügt es ja nicht, daß die Räder im Bremsenprüfstand zum blockieren gebracht werden - die Frage ist, würden sie das bei voller Zuladung auch noch schaffen. Die gemessenen Bremswerte liegen bei einem bestimmten Druck in der Bremsanlage an und dieser Druck wird mitgemessen. Wir gehen also hin und messen die Bremswerte bei niedrigem Bremsdruck, also etwa 0,4 bar und bei höherem, je nach dem so zwischen 2,5 und 4 bar. Da uns bekannt ist, wie hoch der Berechnungsdruck der Bremsanlage ist (zwischen 6,5 und 11bar), können wir mittels einer Formel hochrechnen, ob die Abbremsung ausreichend ist oder nicht.

Rechtlich geregelt ist das Ganze in der HU- Bremsenrichtlinie zum §29 STVZO und in den Anlagen VIIIa und VIIIb zur STVZO.

Grüße: Markus

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Ich möchte die Diskussion mit einer Frage nochmal aufgreifen, Anlass hierfür: das aktuelle HU-Prüfprotokoll meines VW Golf weist für die Betriebsbremse jeweils 350 daN an beiden Vorderrädern und je 200 daN an den Rädern der zweiten Achse aus (Feststellbremse ebenfalls 200 daN jeweils links & rechts).

Ist es wirklich unauffällig, dass ein PKW während der Bremsprüfung auf Zwillingsrollen für die linke und rechte Fahrzeugseite identische daN-Werte erreicht? Ich als Kunde (und automobiltechnischer Laie) war etwas überrascht.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba


Kann dir da auch ned mit § dienen, aber bei Motorrädern geht's ja auch ohne Prüfstand, rein nach kurzer Probefahrt.

Aber im Endeffekt §1 "der Prüfer hat immer Recht" oder 😉

Auch ne nette Geschichte nebenbei...mein alter Herr fährt seinen LKW immer beladen zum TÜV.
Da haut's beim Bremsenprüfstand jedesmal die Sicherungen raus und zum aufbocken reichts auch nicht. Plakette gibts trotzdem 😉

Wobei der TÜV beim Motorrad sowieso eher ein Witz ist. Ich war Anfang des Jahres bei der Dekra. Er ist ein bisschen ums Motorrad geschlichen, wollte wissen, ob irgendetwas nicht Serie ist (bei Bejahung wird er das sicher überprüfen, aber man kann ja auch einfach Nein sagen), hat mal hier und mal da rumgefummelt (wo es garantiert keinen Sinn macht), ist kurz vor dem Tor eine kleine Runde gerollt, um zu sehen ob es eine Bremswirkung gibt, hat den Rüssel in den Endtopf gehalten um die Abgaswerte zu vergleichen und gut wars. Eine Sache von 5 Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Dein GTÜ- Mann muß selber wissen, was er macht, ich sag nur, wie es rechtlich aussieht. 😉

Ansonsten steh ich total drauf, wenn aufgrund der eigenen schlechten Erfahrung mit einem Prüfer, in diesem Falle von uns, alle seine Kollegen mit der gleichen Kittelfarbe pauschal gedisst werden.

Grüße: zinnenberg

Das sehe ich genauso ..................

Das zeigt einmal wieder sehr deutlich was der GTÜ oder Dekra Mann angeblich besser macht und die Augen zukneift.

Für einige ist das natürlich schön, damit die alten Karren noch mal TÜV bekommen und nach dem Verkauf dann hier mit erheblichen Mängeln und frischen TÜV als Beitrag bei MT auftauchen .

Titel " Ich bitte euch um Hilfe " .
Ich denke das sagt alles

Bremsen bis zum Blockieren der Räder bei einer Probefahrt würde ich mir als Kunde verbitten bzw dem Prüfer eine Rechnung für neue Reifen servieren.
Das wurde schon erfolgreich durchgeführt als solch ein
" begnadeter Prüfer "
dies tat und 2 nagelneuen Reifen Bremsplatten bescherte.
Reifenpreis war 679,60 € ohne Montage 😁
Es war aber noch viel Monat über für den Prüfer .................
Also hatte er kaum was verdient 😁

Nicht zu glauben - sind wir denn in der Hinteren Mongolei. Auf dem Prüfbericht sind doch vier Spalten für die Bremswerte auf Vorder- und Hinterachse. Trägt da der "Prüfer" das Datum oder seinen Geburtstag ein? Solchen Gestalten gehört das Handwerk gelegt im Interesse aller VT. Ist denn nicht einmal auf diese Leute Verlass oder befinden wir uns schon in einer Bananenrepublik, sind uns dessen aber noch nicht so recht bewusst?

Wo kein Kläger - da kein Richter.

Ich glaub kaum einer wird sich beschweren "Ich hab die Plakette bekommen ohne Bremstest!"
Auch wenn es wirklich Schade ist das es einige Prüfer hier nicht genau nehmen - gerade dort ist es Wichtig.

Ich kann mich an Zeiten erinnern, da hatte der TÜV-Prüfer, wenn er in einen Betrieb kam und dort mehrere Fahrzeuge prüfte, ein Gerät, das er im Beifahrerfußraum platzierte. Beim Bremsen stieg eine Wassersäule in einem Röhrchen hoch - das war's, ganz offiziell.
Gruß vom bösen Dieter
PS: Ja, ich geb's zu: Ich bin schon ein wenig älter.

Ich glaube, der geschätzte Kollege Zinnenberg hat alles mehr als deutlich erläutert. Bei mir geht jedes Auto über den Bremsenprüfstand, es sei denn, daß es die rühmliche Ausnahme (Allrad-->nicht in der Rolle prüfbar) gibt Wobei die meisten Allradler das auch schon erkennen, mir fällt spontan nur ein KIA ein, der nicht in die Rolle darf. Selbst gebremste PKW-Anhänger werden in der Rolle geprüft, sofern nicht die eng zusammenstehende Tandemachse dieses verhindert. Wer sich Bremswerte ausdenkt, kann ebensogut gleich die Stempel abgeben, weil man dieses "Schätzen" jederzeit nachvollziehen kann. Wer zu faul ist, den Prüfstand aufzuklappen, kann sich imho gleich einen neuen Job suchen, weil er den Job nicht verstanden hat.

Gardiner

Mit einem Range Rover solltest du auch nicht über die Rolle,ist für einen deiner Kollegen schon Teuer geworden.

Der Honda CRV darf es auch nicht laut Systemdaten... Sowenig Ausnahmen sind es dann doch nimmer *g* Wobei es richtig ist, dass der großteil der Allradler prüfbar ist wenn mans richtig macht... Bei mir geht natürlich auch jedes Fahrzeug über den Prüfstand solange es technisch möglich ist. Man sollte evtl bedenken, das der Threadstarter den Bremsenprüfstand evtl. auch einfach nicht gesehen hat. So nen Plattenprüfstand in der Erde eingelassen sieht für nen Laien nun nicht unbedingt nach Bremsenprüfstand aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von Blue1983


So nen Plattenprüfstand in der Erde eingelassen sieht für nen Laien nun nicht unbedingt nach Bremsenprüfstand aus 😉

Die Diskussion hatte ich auch mal, Autohaus mit versenktem 4-Platten-Prüfstand. Beim reinfahren einmal Bremse treten, einmal Handbremse ziehen und weiter. Nur hat der Kunde davon nichts gemerkt.

Mobile Prüstände sind übrigens nicht zulässig, es sind ortsfeste geprüfte Bremsenprüfstände erforderlich. Außer an einem Prüfstützpunkt werden nur Fahrzeuge geprüft bei denen kein Bremsenprüfstand erforderlich ist (Kräder, ungebremste Anhänger, ...)

Bei Allradern die nicht in die Rolle dürfen ist zwingend die Verwendung eines Verzögerungsmessgerätes vorgeschrieben.

Na das ist ja mal wieder ein interessanter Vorfall eines "Kollegen".
Echt traurig das unser Beruf durch solche Leute stark an Ansehen verliert.
Das steht ja schon fast als Vorstufe "zur Plakette per Post".
Der Bremsenprüfstand ist ja nicht zur Beschäftigungstherapie zwingend vorgeschrieben worden.
Und wenn man dann auch noch Werte einträgt, die man nicht gemessen hat, ist ja der Vorsatz kaum noch zu widerlegen.

Jedes Fahrzeug muss eine Mindestabbremsung erfüllen und um diese zu ermitteln benötigt man diese Prüfung. Hinzu kommt natürlich die Abweichung von max. 25% von rechts und links bzw. 50% bei einer FBA oder 95% wenn diese rein elektronisch, also nicht während der Fahrt betätigbar, ist.

Bei Krad oder Quad ist ja, wenn man genau arbeitet, auch nicht der Fahrversuch allein ausschlaggebend.
Auch da muss je nach Abhängigkeit des zGG ein Bremsweg errechnet werden, der bei einer Prüfgeschwindigkeit von 40km/h erreicht werden muss, um die Messung im Fahrversuch zu erlauben.
Ein Quad, das die Vorraussetzung von der Spurweite erfüllt sollte in einem Rollen-oder Plattenprüfstand gebremst werden.

Kann mich also mit meiner Meinung nur meinen netten Kollegen hier anschließen und hoffen das solche Art Prüfer die Stempel abgeben müssen und mit einem Staatsanwalt mal ein nettes Gespräch über den §348 StGB führen werden.

MfG Rostfinder

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Wobei die meisten Allradler das auch schon erkennen, mir fällt spontan nur ein KIA ein, der nicht in die Rolle darf.

Die Liste der Autos, die nicht oder nur mit Trick 17 in einen Rollenprüfstand darf, ist gar nicht mal kurz und viel zu lang, um sie hier aufzuführen. Der KIA Sorento oder Sportage kann mit Hilfe einer zweiten Person in die Rolle gefahren werden. In der Rolle muß die Zündung aus und eine zweite Person muß zum rausfahren jeweils den Prüfstand abschalten. Die gesamte Palette Landrover/ Range Rover ist nicht rollentauglich.

Was die Systemdaten angeht, liebe Kollegen: Seid da bitte ganz vorsichtig mit, es steht teilweise realitätsfremder Blödsinn drin. Einen aktuellen Passat 4Motion fahre ich auf keinen Fall in die Rolle, egal, was der Rechner behauptet, den unsere Versicherung durfte ein Hinterachs- Differential bezahlen, dessen Gehäuse es im Prüfstand zerrissen hat. Und in den Systemdaten steht auch nicht drin, daß man beim BMW X-Drive, vor allem beim Automatik, nur bei stehender Rolle eine Fahrstufe einlegen darf (ansonsten gibt das Auto 100% Leistung auf die Achse, die nicht im Prüfstand steht und zieht mindestens zwei schwarze Striche auf den Boden. Dumm, wenn da was im weg steht).

Im Zweifel lieber einmal mehr mit VZM fahren, als Späne produzieren.

@Dieter47: Ich behaupte mal, das das Röhrchen, was Du meinst, die Libelle des VZM ist. Die entspricht 1:1 der einer Wasserwaage, damit es bei der Prüfung gerade steht.

...es soll Prüfer geben, die erkennen eine intakte Bremsanlage alleine schon Aufgrund der Peripherie derselben und des Fahrzeugs. 😉 Das nennt sich eine logische Schlussfolgerung. Wenn alle Teile der Bremsanlage neu sind, und das Auto es bis zum Prüfer geschafft hat ohne ungebremst am Baum zu landen, dann passt das i.d.R. 😁

vw syncro kannst auch nur RÜCKWÄRTS auf die rolle. und wen das eben nicht weisst dann gehts auch ohne. is alle jahre wieder ein spässle. sollte sich aber rumgesprochen ham.

oder eben wen die kiste zu BREIT ist dann gehts auch net. ach ja n anständiger g daimler mit n bissle rallye fähigem umbau dann hatsich das gleich zusammen. da bleibt dir dann nix anderes mehr übrig als einen fahrversuch zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Ich möchte die Diskussion mit einer Frage nochmal aufgreifen, Anlass hierfür: das aktuelle HU-Prüfprotokoll meines VW Golf weist für die Betriebsbremse jeweils 350 daN an beiden Vorderrädern und je 200 daN an den Rädern der zweiten Achse aus (Feststellbremse ebenfalls 200 daN jeweils links & rechts).

Ist es wirklich unauffällig, dass ein PKW während der Bremsprüfung auf Zwillingsrollen für die linke und rechte Fahrzeugseite identische daN-Werte erreicht? Ich als Kunde (und automobiltechnischer Laie) war etwas überrascht.

Hatte nicht ursprünglich Rigero hiermit den thread vor 3 Tagen neu aufleben lassen? 😉 Ich habe darauf noch keine Antwort gelesen.

zinnenberg, ich hatte letztes Jahr deinen Beitrag irgendwie nicht mehr gelesen. Ich disse nicht pauschal jeden TÜVer, aber "die hier vom TÜV Rheinland". "Hier", verstehst? Damit meine ich einen ganz bestimmten. Und das kommt daher, da dort alle bis auf einen einfach unangenehmen Menschen waren, von ihrer Art her halt. Warum ich im Detail meinte, dass die Korinthenkacker sind, gehört nicht hier her.

huskycrosser, dein thread beweist gar nichts, und stellt einen Einzelfall dar, auch wenn du noch einen zweiten findest 😉 Und "Blockiergrenze" hieß in meinem Fall ja auch ABS, und das vernichtet so schnell keine Reifen.

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