1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. ich bitte um eure hilfe

ich bitte um eure hilfe

hallo....

weiß nicht genau ob ich richtig hier bei euch bin aber ich versuche es einfach mal...

ich habe mir am 15.9.2011 ein gebrauchtes auto gekauft ( golf cabrio 3)
der wagen hat am 22.06.2011 tüv bekommen bis 06.2013...

auf dem tüv bericht steht drauf das der wagen ohne mängel durch gekommen ist.
ich fahre ihr jetzt seid dem 15.09 und merke seid einigen tagen das wenn ich noch links fahre und auch beim
bremsen das da ein geräuscht ist als wenn dort was schleift.ich bin dann zu einen bekannten in die werkstadt heute
die auch bundesweit vertretten sind und er hat den wagen auf die bühne genommen...
als er unter dem pk stand sagt er zu mir mein gott was hast du da gekauft.
von aussen und innen ist der wagen in einem top zustand aber von unten der hammer.
er sagt mir was dran kaputt ist und das ich eigentlich nicht mehr fahren sollte.
es müssen neue dämpfer gemacht werden vorne und hinten windschutzscheibe hat ein riss(der durch die inspiegel verdeckt war)
hinterachsbuchsen müssen neu domlagen und ich glaube er sagt was anschlagpuff....er meint zu mir wenn er den tüv jetzt ins haus holt falle ich so durch ohne ein wort zusagen....habemein bekannten noch gefragt es es jetzt in der zeit passiert ist wo ich den wagen habe er meinte das die mängel schonb länger da sind und das der prüfer sie hätte sehen müssen.

ich kann mir so eine reparatur nicht leisten weil es für mich ne menge geld ist.
ich habe bei dem händler angerufen und ihm alles gesagt habe gefragt ob wir uns da im guten einigen können
und er sagte zu mir das er nicht der tüv ist und das der wagen so wie ich ihn gekauft habe tüv bekommen hat....

ich wußte mir nicht weiter zuhelfen und habe beim tüv in der zentrale angerufen habe erst mit der faru gesprochen 10 min später rief mich ein mann zurück und den musste ich nochmal alles schildern.er meint das der prüfer der tüv ausgestellt hat ins büro zitiert wird undich fragt und dann...
ich habe den bericht und alle papiere hier

meine frage an euch ist....wer ist jetzt für den schaden an meine auto zuständing wer muss den schaden beheben?
ich habe nicht die möglichkeit mir ein neues fahrzeug zukaufen oder die reparatur zubezahlen...
bin mit meinen nerven echt am ende vor allem weil ich meine tochter täglich fahren muss und auch meine nichten desöfteren bei mir habe ich dreh bald durch....

würde mich sehr freuen wenn ihr mir da was zusagen könnt
lg tanja

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


was mach ich wenn der händler nichts macht.ich habe ein kaufvertrag wo noch drin steht ohne garantie

In deinem Fall gilt denke ich die gesetzliche Gewährleistung, das ist etwas anderes als Garantie, und das kann der Händler nicht ausschließen.

Ich würd vorschlagen, bitte deinen Bekannten mitzukommen und geht zum Händler. Er soll dann mal sagen, was alles gemacht werden muss und auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen.

Und das noch vor Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum!

Es kann (wird) natürlich sein, dass der Händler mit allen Mitteln versucht, sich davor zu drücken, das Ganze zu verzögern, etc.
Das ist schlecht für dich, wenn du auf das Auto angewiesen bist.

86 weitere Antworten
86 Antworten

Es besteht beim Kauf vom Händler eine Gewährleistungspflicht, die dieser nicht ausschließen kann.

Bei Mängeln, die in den ersten sechs Monaten entdeckt werden, trägt der Händler die Beweislast, daß die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweispflicht bei dir, d.h., du mußt nachweisen, daß die Mängel beim Kauf schon vorhanden waren.

Bitte weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin und setze ihm eine Frist zur kostenfreien Behebung der Mängel.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Es besteht beim Kauf vom Händler eine Gewährleistungspflicht, die dieser nicht ausschließen kann.

Bei Mängeln, die in den ersten sechs Monaten entdeckt werden, trägt der Händler die Beweislast, daß die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweispflicht bei dir, d.h., du mußt nachweisen, daß die Mängel beim Kauf schon vorhanden waren.

Bitte weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin und setze ihm eine Frist zur kostenfreien Behebung der Mängel.

die in der werkstadt heute haben zu mir gesagt das die mängel schon ein lange zeit vorher dagewesen sein müssen und der tüv prüfer hätte es sehen müssen....

was mach ich wenn der händler nichts macht.ich habe ein kaufvertrag wo noch drin steht ohne garantie

Warum hast du deinen bekannten nicht mitgenommen zum kauf, hätte er doch bestimmt gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Warum hast du deinen bekannten nicht mitgenommen zum kauf, hätte er doch bestimmt gemacht.

er war zu dem zeitpunkt nicht da als ich den wagen geholt habe hatte bei ihm angerufen

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


was mach ich wenn der händler nichts macht.ich habe ein kaufvertrag wo noch drin steht ohne garantie

In deinem Fall gilt denke ich die gesetzliche Gewährleistung, das ist etwas anderes als Garantie, und das kann der Händler nicht ausschließen.

Ich würd vorschlagen, bitte deinen Bekannten mitzukommen und geht zum Händler. Er soll dann mal sagen, was alles gemacht werden muss und auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen.

Und das noch vor Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum!

Es kann (wird) natürlich sein, dass der Händler mit allen Mitteln versucht, sich davor zu drücken, das Ganze zu verzögern, etc.
Das ist schlecht für dich, wenn du auf das Auto angewiesen bist.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


die in der werkstadt heute haben zu mir gesagt das die mängel schon ein lange zeit vorher dagewesen sein müssen und der tüv prüfer hätte es sehen müssen....

was mach ich wenn der händler nichts macht.ich habe ein kaufvertrag wo noch drin steht ohne garantie

Die Gewährleistung besteht unabhängig von einer (freiwilligen) Garantie und ist gesetztlich vorgeschrieben.

Ob die Mängel schon vor dem Kauf bestanden haben ist unerheblich. Mit der Aussage hat der Händler lediglich zugegeben, daß die Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben (und er somit zu deren Behebung verpflichtet ist).

Bitte teile dem Händler mit, daß du für den Fall, daß er die Behebung der Mängel verweigert, deine Ansprüche juristisch durchsetzen wirst.

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


ich bin dann zu einen bekannten in die werkstadt heute
die auch bundesweit vertretten sind

Honi soit qui mal y pense ...

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Es besteht beim Kauf vom Händler eine Gewährleistungspflicht, die dieser nicht ausschließen kann.

Bei Mängeln, die in den ersten sechs Monaten entdeckt werden, trägt der Händler die Beweislast, daß die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweispflicht bei dir, d.h., du mußt nachweisen, daß die Mängel beim Kauf schon vorhanden waren.

Bitte weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin und setze ihm eine Frist zur kostenfreien Behebung der Mängel.

Bei der Scheibe sehe ich allerdings sehr schwarz hier etwas zu erreichen. Bei dem rest schon.Falls sich der Händler nicht gesprächsbereit zeigen sollte würde ich einen Anwalt empfehlen. 

Man(Frau) sollte aber bei einem Gebrauchtwagenkauf nie das finanzielle limit ausschöpfen, da eigentlich immer irgendwelche reparaturen kommen.

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Es besteht beim Kauf vom Händler eine Gewährleistungspflicht, die dieser nicht ausschließen kann.

Bei Mängeln, die in den ersten sechs Monaten entdeckt werden, trägt der Händler die Beweislast, daß die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweispflicht bei dir, d.h., du mußt nachweisen, daß die Mängel beim Kauf schon vorhanden waren.

Bitte weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin und setze ihm eine Frist zur kostenfreien Behebung der Mängel.

Bei der Scheibe sehe ich allerdings sehr schwarz hier etwas zu erreichen. Bei dem rest schon.Falls sich der Händler nicht gesprächsbereit zeigen sollte würde ich einen Anwalt empfehlen. 
Man(Frau) sollte aber bei einem Gebrauchtwagenkauf nie das finanzielle limit ausschöpfen, da eigentlich immer irgendwelche reparaturen kommen.

wenn ich ganz ehrlich bin habe ich echt schiss da hinzufahren

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Bei der Scheibe sehe ich allerdings sehr schwarz hier etwas zu erreichen.

Okay, der Punkt könnte kritisch werden, aber wenn der Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt wird, würde ich ihn mit in die Mängelauflistung hineinnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von tanni34


ich bin dann zu einen bekannten in die werkstadt heute
die auch bundesweit vertretten sind
Honi soit qui mal y pense ...
Gruß vom bösen Dieter

Die Bösen 3 Buchstaben😁

Zitat:

Original geschrieben von tanni34


wenn ich ganz ehrlich bin habe ich echt schiss da hinzufahren

So etwas macht man schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Bei der Scheibe sehe ich allerdings sehr schwarz hier etwas zu erreichen.
Okay, der Punkt könnte kritisch werden, aber wenn der Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt wird, würde ich ihn mit in die Mängelauflistung hineinnehmen.

ich hab nochmal geschaut da steht nur drin kleine mängel aber kein wort von dem was mir heute in der werkstadt gesagt wurde

Zitat:

Original geschrieben von tanni34



Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Bei der Scheibe sehe ich allerdings sehr schwarz hier etwas zu erreichen. Bei dem rest schon.Falls sich der Händler nicht gesprächsbereit zeigen sollte würde ich einen Anwalt empfehlen. 
Man(Frau) sollte aber bei einem Gebrauchtwagenkauf nie das finanzielle limit ausschöpfen, da eigentlich immer irgendwelche reparaturen kommen.

wenn ich ganz ehrlich bin habe ich echt schiss da hinzufahren

Warum ?

Deine Antwort