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Rückgaberecht / Verkäuferpflichten 20 Jahre altes Auto HU in 2 Monaten fällig

Themenstarteram 15. Oktober 2012 um 9:41

Hätte ich gewußt, was kommen würde, hätte ich den Wagen lieber verschrottet. Für wenige 100 EUR Kaufpreis habe ich einen ziemlich alten Kleinwagen verkauft. Da der Käufer nicht mal dieses wenige Geld hatte und ich Mitleid hatte, habe ich mich darauf eingelassen 2/3 in BAR bei Übergabe zu bekommen und den Rest binnen einer Woche.

Die Papiere habe ich als Pfand einbehalten. Enige Tage nach dem Kauf kam dann die Nachricht, das die Werkstatt ~ die hälfe des Kaufpreises für Reparaturen und HU-Gebühr haben wollte und sie nun kein Geld mehr hat. Es wurde dann ein Aufschub um eine Woche verlangt.

Während dieser Zeit kam dann der Gesuch, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, was ich natürlich nicht akzeptiert habe.

Die Übergabe lies sie dann plzen, weil ich angeblich nicht telefonisch erreichbar war. Wir hatten uns tlefonsich darauf geeinigt, das sie die Kosten für die Zeit, wo Sie den Wagen hatte übernimmt, also Steuer + Versicherung. Als Überwiesung kam dann nur die fehelnde Rate, ohne den vereinbarten Kleinbetrag, der nicht mal die kompletten Kosten decken könnte.

Da neben Drohungen Ihres Lebensgefährten auch sonst kein konstruktives Vorankommen war, habe ich die nach mehrmaliger Vorankündigung die Papiere per Nachname an sie geschickt.

Angeblich wurde ich wg. Betrug angezeigt, Anwalt eingeschaltet etc.

Wenn ich allein die Stunden, die mich die Ganze Sache bisher beschäftigt hat, mit 5 EUR Stundenlohn rechen, habe ich bereits jetzt Minus gemacht :):o :mad::eek::confused:

Meine Frage ist nun, welche Pflichten ich als Verkäufer habe. Im vorgefertigten Kaufvertrag steht drinn, das kein Rückgaberecht besteht, kleiner reparierter Unfallschaden ist angegeben und was mir als Laie aufgefalle sit, stand im Inserat oder habe ich bei Übergabe mitgeteilt.

Wie weit muß ich als Lai über den technischen Zustand bescheid wissen?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Immer wieder "schön" hier zu lesen wie viele Leute:

[...]

Aber manchmal Frage ich mich ob der Intelligenzquotient der Bevölkerung wirklich so niedrig ist [...]

Dieses Kriterium erfüllt der Typus 4, der hier auch nicht selten aufschlägt. Man könnte ihn glatt als gehirnamputiert bezeichnen, falls da wirklich mal was zum wegschneiden vorhanden gewesen sein sollte.

Diese Lebensform kauft grundsätzlich Fahrzeuge, die mit erwähnten Mängeln (z.B. Unfall, Durchrostung oder sonstigen schwerwiegenden Defekte) angeboten werden und heult sich hier aus, dass sein neu erworbenes Traumauto genau diese Eigenschaft(en) besitzt.

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Wer hat den Wagen zur Werkstatt gefahren?

Welche Übergabe ist geplatzt?

Auf wen war der Wagen versichert und angemeldet?

So ganz klar wird mir das aus dem geschriebenen nicht. :confused:

Hast du im Kaufvertrag Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen?

Und das für 100 €?

Vom Import-Export-Kärtchen-Händler "Kaufe jedes Auto" hättest du mindestens 50 €, wahrscheinlich sogar 100 oder mehr, auf die Hand bekommen und nie wieder etwas gehört. :)

Beantworte mal die Fragen und im Falle einer Rechtsschutz schalte einen Anwalt ein. :eek:

Ansonsten, eine Idee von meiner Seite:

Lehrgeld bezahlen und den Wagen zurücknehmen, falls das ohne Probleme noch geht. Ist aber kein rechtlicher Tipp (keine Ahnung, was da jetzt alles am Laufen ist), nur eine Idee. :eek:

Themenstarteram 15. Oktober 2012 um 10:12

1. käufer

2. Tausch papiere gegen offnen Betrag

3. auf meinen Lebenspartner

War ein fertigvertrag vom VErkaufsportal: "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der

Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung

bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Rücknahme scheint nicht explizit ausgeschlossen zu sein, aber muß ich sowas als privater Verkäufer???

Mit weniger 100 EUR ist kleiner 500 gemeint :);)

Ich habe meine Anwaltsdaten an den Käufer weiter gegeben. Bisher hat dieser sich noch nicht bei mir gemeldet...

Die Frage ist, was bei einer Rücknahme mit den Reparaturkosten passiert. Wenn ich den Wagen mit frischer HU bekomme, zahle ich das komplete Geld zurück um Ruhe zu haben, aber ich bin nicht bereit für nicht von mir veranlaßte Reparaturen zu bezahlen.

 

Wenn die Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Verkäufer in Auftrag gegeben wurden, muss der Käufer die Reparaturen auch selbst tragen.

 

Wenn es Reklamationen gibt, muss erst dem Verkäufer die Gelegeheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Dies ist offensichtlich nicht erfolgt; daher siehe Satz 1.

 

(kann alles im BGB nachgelesen werden ).

 

O.

am 15. Oktober 2012 um 10:27

Wer den Auftrag für die Reparatur gegeben hat, muß zahlen (daher unterschreibt man immer den Auftrag in einer Werkstatt). Wem das Auto zu dem Zeitpunkt gehört, dürfte eigentlich keine Rolle spielen.

Eine Rückgabe bei PKWs gibt es soweit ich weiß sowieso nicht, das gilt ausschließlich bei Telefon- oder Onlinebestellungen, da die Ware hier im Voraus nicht einsehbar ist.

Das "wenige" hatte ich gekonnt überlesen, dachte exakt 100 €, sorry.

Hier ein sehr ähnlicher Fall:

http://www.motor-talk.de/.../...gaberecht-brauchen-hilfe-t2435527.html

Ist der Wagen noch auf euch, dich oder deinen Lebenspartner, angemeldet?

Darum solltet ihr euch als erstes kümmern. :eek:

http://www.motor-talk.de/.../...hate-sowas-schon-mal-t3557246.html?...

Sonst scheint ihr auf der sicheren Seite zu sein, was Rückgabe und Gewährleistung betrifft. Dein Anwalt sollte da auch Entwarnung geben können, falls du es sicher wissen willst. :)

Wenn die Schäden im Inserat stehen aber nicht im Kaufvertrag, dann ist das vielleicht etwas wacklig, aber solange der Käufer davon wusste und nichts zugesichert wurde wie "Wagen ist TÜV fertig" solltest du auch nicht für irgendwelche Reparaturen aufkommen müssen.

Der Kaufvertrag ist schon mal die halbe Miete.

Wenn der Käufer nach dem Kauf zu einer Werkstatt fährt, ist das sein Problem und seine Rechnung.

Wer für ein paar Euro ein Auto kauft, darf keinen Neuwagen erwarten.

Aus eigener Erfahrung kann ich euch sagen, verkauft nie und niemals ein Auto ohne Vertrag und wenn es nur um einen Euro geht.

Themenstarteram 15. Oktober 2012 um 11:18

@go4golf was zählt in diesem Fall als "ohne Rücksprache" Ich wurde während des Werkstadtbesuches wg. der Schlüsselnummern angerufen. Das man eine neue Plakette nicht ohne Reaparaturen bekommt sollte doch bei dem Alter klar sein, oder?

ich habe keinerlei Zusicherungen bzgl. Hu o.ä. gemacht - wäre bei dem Kaufpreis ja auch wahnwitzig :D

@mizimausi12 mittlerweile sind KFz-Zulassungstelle und Versicherung informiert. Hätte am besten gleich nach dem VErkauf passieren sollen... :rolleyes:

Im Kaufvertrag ist zumindest Unfallschaden angekreuzt und das betreffende Teil genannt.

Der Verkauf verlief auch voll nett ab - wäre nicht im Traum darauf gekommen, das ich solche Problem bekommen könnte.

Solange nichts von Anwalt des Käufers kommt, werd ich den Anwalt noch nicht kontaktieren. Könnte sicher erstmal kostenfrei über die ADAC Beratung laufen, aber ich möchte "Das Pulver" nicht gleich verschießen.

Ich habe auch die ADAC Rechtsschutz und die hat sich bisher immer großzügig gezeigt, aber warum da "einen Fall" produzieren, wenn da eh kaum Rechtgrundlage ist?

P.S. Da es am Telefon rech "heiß her ging" und mir dann verkündet wurde, das das GEspräch augezeichnet wurde, wäre meine Frage, was ich dagegen machen kann. Ich habe direkt nach Kentnissenahme die sofortige Löschung gefordert und das auch nochmal per EMail wiederholt...

Zitat:

Original geschrieben von thelittledevil

@go4golf was zählt in diesem Fall als "ohne Rücksprache" Ich wurde während des Werkstadtbesuches wg. der Schlüsselnummern angerufen. Das man eine neue Plakette nicht ohne Reaparaturen bekommt sollte doch bei dem Alter klar sein, oder?

ich habe keinerlei Zusicherungen bzgl. Hu o.ä. gemacht - wäre bei dem Kaufpreis ja auch wahnwitzig :D

Ohne Rücksprache = ohne Einverständnis des Verkäufers zu dem Werkstattauftrag

 

O.

Themenstarteram 15. Oktober 2012 um 11:48

ok, danke go4golf. Naja dannw erd ich das mal mental auf "Warteschelife" setzen. Habe die Nacht nur von nem Gerichtsverfahren geträumt - ist schon pervers wie man sich wg. ein paar EUR belasten läßt :):rolleyes:

Danke an alle - ich melde mich, falls das nochwas kommen sollte! ;)

und dazu noch das aufzeichnen vom Telefongespräch:

dies kann u.U. sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Aufnehmenden bedeuten. Hier könnte man mal nachfragen, an wen die Tondokumente weitergegeben worden sind und dann Anzeige erstatten, aber im Moment hilft wahrscheinlich erstmal runterkommen und Tee trinken.

 

in Zukunft (ich weiß, es hilft jetzt auch nichts mehr):

- nur Zug um Zug Geschäft, wenn mir einer sagt, ich habe die letzten 100€ für das Auto nicht, kann er wieder nach Hause fahren (laufen).

- nur abgemeldetes Fzgl verkaufen

 

am 15. Oktober 2012 um 13:25

Auf Betrug kann man dich nur verklagen wenn du Schäden oder Defekte nicht erwähnst die selbst für ein Leihen erkennbar sind. Beispiel, E-Scheiben gehen nicht, Gebläse läuft nicht, Klimaanlage läuft nicht usw. Man muss als Privat Verkäufer den Wagen nicht auf Technische Mängel untersuchen lassen, so das hier Verschleißteile die nicht gleich erkannt werden können das Risiko des Käufers sind.

Und überhaupt, wer sagt dass hier sogar Verschleißteile ausgetauscht wurden die noch in der Toleranz lagen und man hier nur versucht den Preis zu drücken oder denkt ein Geldhahn gefunden zu haben.

Also abwarten und Tee trinken, wenn die Differenz nicht hoch ist, würde ich dieses als Lehrgeld annehmen und die Sache ruhen lassen.

Das mit der Aufzeichnung kann auch nur ein Bluff sein, daher sollte man Telefonisch immer vorsichtig sein was man sagt, da alles was man sagt auch gegen sich verdreht werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Auf Betrug kann man dich nur verklagen wenn du Schäden oder Defekte nicht erwähnst die selbst für ein Leihen erkennbar sind. Beispiel, E-Scheiben gehen nicht, Gebläse läuft nicht, Klimaanlage läuft nicht usw. Man muss als Privat Verkäufer den Wagen nicht auf Technische Mängel untersuchen lassen, so das hier Verschleißteile die nicht gleich erkannt werden können das Risiko des Käufers sind.

Obwohl du ja sowas von recht in deinem Artikel, aber die Kenntnis des Vekäufers über den Zustand der o.g. Dinge muss der Käufer vor Gericht beweisen. Bei einem Privatverkauf ist ein gerichtliches Vorgehen zu 99,x% chancenlos, das weiß auch der Käufer, deshalb versucht er ein Fass aufzumachen.

Bei derartigen Schrottfahrzeugen sollten die Worte "Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen" im Kaufvertrag nicht fehlen, ebenso "Fahrzeug wird als Teileträger bzw.Bastlerfahrzeug verkauft" nicht fehlen. Und wenn jemand 100 Euro nicht zahlen kann, vergiß ihn. Aus den diversen Drohungen der Gegenseite kann nicht viel kommen, keine Panik.

Immer wieder "schön" hier zu lesen wie viele Leute:

1.) Alte, billige Autos kaufen und sich dann beim TÜV bzw. in der Werkstatt auf den Hintern setzen weil sie erst dann realisieren warum der Wagen so "günstig" war.

(das soll nicht abwertend sein!)

2.) Viele Leute offenbar meinen: Der Wagen war in einem Internet Portal inseriert. Jetzt gefällt mir der Wagen doch nicht. (Grund egal) Jetzt ist es ja so das man im Internet 14 Tage Rückgaberecht hat. (Amazon, Otto, etc. lässt Grüßen) Ergo lautet hier die Gleichung Auto im Internet gefunden = 14 Tage Rückgaberecht. Das es sich bei dem Internet Portal eher um die "Digitale Form" des "Kleinanzeigen Teils" der Tageszeitung handelt und allein der Kaufvertrag gültig ist, interessiert nicht! Wozu auch Dinge lesen, die man unterschreibt / unterschrieben hat?

3.) Den Privaten Verkäufer für ein Autohaus mit angeschlossener Werkstatt halten der einem bei jedem defekt unentgeltlich hilft. Ist ja schließlich auch so wenn ich vom (Fach) Händler kaufe.

 

Es gibt sicherlich auch "Schwarze Schafe" unter den Privat Verkäufern (in diesem Fall ist dies aber nicht so!) und es werden genug Leute für dumm verkauft und über den Tisch gezogen. Aber manchmal Frage ich mich ob der Intelligenzquotient der Bevölkerung wirklich so niedrig ist das o.g. Dinge offenbar selbstverständlich sind?

Noch was zum Thema:

Weise den Käufer darauf hin das er mit dir einen gültigen Vertrag unterzeichnet hat und du auf die Erfüllung des selbigen pochst! Des weiteren interessiert es dich nicht die Bohne, was er mit dem Wagen vor hat und in welcher Werkstatt was gemacht wird. In diesem Atemzug kannst du auch mit der Eröffnung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens "drohen" denn immerhin schuldet er dir noch Geld! Dafür muss allerdings alles was du hier niedergeschrieben hast schriftlich im Vertrag fixiert sein! Mündliche absprachen gelten zwar auch, aber die Beweisführung ist schlicht unmöglich. Übrigens müssen aufnahmen von Telefongesprächen zu beginn des Gesprächs angekündigt werden! Sonst sind die nämlich nicht zulässig! Nur die Polizei darf nach einem Richterlichen Beschluss deine Leitung abhören und mitschneiden. Was meinst du warum bei den ganzen Kunden Hotlines immer der Hinweis kommt das Gespräche "aus Beratungsgründen" aufgezeichnet werden und wenn man das nicht möchte, man dies zu Beginn des Gesprächs sagen soll?

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