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HU/AU nicht bestanden Klagemöglichkeit

54 Antworten

Guten Tag,
Folgendes ist mir heute bei einem Gtü Prüfer passiert:
Ich fahre einen Nissan 350z Baujahr 2004, das Auto ist für sein Alter in einem guten Zustand. Die Hu habe ich ohne Probleme bestanden. Jetzt war die Au dran und ich habe nicht bestanden weil die Spannungswerte der Lambdasonden nicht angezeigt wurden, die Regelung funktionierte allerdings mit erhöhter Drehzahl auch gab es keine Fehler im Steuergerät.
Habe die 110 Euro bezahlt, war natürlich nicht begeistert und bin verärgert Heim. Daraufhin habe ich mir dann Gedanken gemacht was defekt sein könnte und bin, da die Sonden ja regeln zum Entschluss gekommen das eigentlich nichts defekt sein kann, also habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten. Also bin ich wieder zum Prüfer gefahren und habe gefragt wie das sein kann das ich nicht bestanden habe. Daraufhin meinte er das er wegen der Software den Wert auslesen muss weil er mir sonst kein Tüv geben kann und mein Auto sehr wahrscheinlich keiner Reparatur Bedarf sondern lediglich sein Tester nicht mit meinem Fahrzeugmodel funktioniert und das wohl ab und zu mal vorkommt.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob das überhaupt Rechtens ist, da ich jetzt, da sein Tester nicht kompatibel mit meinem Auto ist, woanders Au machen darf und noch eine Nachprüfung bezahlen darf. Klar sind das jetzt nur 50 Euro allerdings fühle ich mich verarscht auf gut deutsch gesagt.
Ausserdem könnte ich mir Vorstellen das jemand der ahnungslos ist jetzt erstmal in eine Werkstatt gehen würde die erstmal die Sonden getauscht hätte etc. was auch nochmal ein Schweinegeld kosten würde...
Ist euch auchmal sowas passiert bzw. hätte eine Klage Chancen auf Erfolg?

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Eine direkte Klage wird dir vermutlich nichts bringen, außer weiteren Ärger und weitere Kosten.

Zunächst wäre ja zu klären, was du dem Prüfer vorwerfen willst und was du für Ansprüche stellen willst.

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs.

Der Nissan 350 Z mit der Typschlüsselnummer 1329 ABR 00001 bis 00003 (Coupe) bzw. ABS 00001 bis 00003 (Roadster) ist ausnahmslos als Euro4 genehmigt, damit muss eine Otto-OBD-AU durchgeführt werden. Er taucht auch nicht auf den Listen der amtlich bekannten OBD-Problemfahrzeuge auf (auch nicht in der aktuellen BOSCH-Liste, die sonst schonmal gerne vergessen wird), die Anwendung einer anderen AU-Art (Otto-GKat ohne OBD) ist also nicht zulässig. Ich habe auch extra nochmal die Schlüsselnummern eingegeben, auch in den fahrzeugbezogenen Typspezifischen Hinweisen gibt es nichts über die AU.

Damit spricht erstmal nichts dagegen, dass der Kollege die Prüfung und die daraus resultierende Einstufung ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Da die Sondenspannung nur dann für die Prüfung relevant ist, wenn nicht alle Prüfbereitschaftstests durchgeführt wurden, ist es auch kein Widerspruch wenn bei vorherigen Prüfungen keine Sondenspannung gemessen wurde. Und es kann auch sein, dass das Auto nach einer entsprechenden Konditionierungsfahrt jetzt die AU problemlos bestehen würde.

Ansonsten gibt es mehrere mögliche Gründe für das Problem:
1. es ist tatsächlich irgendwas kaputt an dem Auto. Das kann im Bereich des Steuergerätes sein, oder im Bereich der OBD-Buchse, der BUS-Systeme usw.
2. der OBD-Stecker oder das Kabel des AU-Gerätes ist defekt (allerdings hätte dann vermutlich auch das Auslesen von Fehlerspeicher, Prüfbereitschaftscodes und Drehzahl nicht richtig funktioniert)
3. Das Auto hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen. Vielleicht hilft hier ein Software-Update für das Steuergerät.
4. Das AU-Gerät hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen.

Wenn du den aktuellen und die alten AU-Nachweise mal anonymisiert hier einstellst, kann man evtl. mehr sagen.

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54 Antworten

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. November 2019 um 20:02:41 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. November 2019 um 19:57:23 Uhr:


Warum? 😕

Du kannst Fragen stellen. Muss man denn eine HU oder AU neuerdings nicht bezahlen, wenn man sie nicht bestanden hat?

Natürlich muß man sie bezahlen -

wenn

die Werkstatt, welche den Auftrag annimmt, über die erforderliche Ausrüstung verfügt, um die Leistung ordnungsgemäß durchrführen zu können.

Das sagte der Prüfer dem TE jedoch aber erst, nachdem der TE nochmals dort war. Der Prüfer hätte ihn gleich darauf hinweisen sollen, dass es seiner Meinung nach an seinem Tester liegt und die AU gar nicht erst berechnen sollen. So hätte ich es korrekt gefunden.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. November 2019 um 20:04:51 Uhr:


Natürlich muß man sie bezahlen - wenn die Werkstatt, welche den Auftrag annimmt, über die erforderliche Ausrüstung verfügt, um die Leistung ordnungsgemäß durchrführen zu können.

Dass die Werkstatt die Leistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wissen wir aber nicht. Schau noch mal in den Beitrag von hk_do. Nur bei einem Teil der möglichen Szenarien läge das Problem auf der Seite der Prüforganisation.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 01. Nov. 2019 um 20:29:13 Uhr:


Dass die Werkstatt die Leistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wissen wir aber nicht.

Der Eröffnungspost ist so zu lesen, als wenn der Prüfer eingeräumt hat, dass es wahrscheinlich am Tester liegt. Ob der TE alles genau wiedergegeben hat, steht auf einem anderen Blatt, aber davon müssen wir erstmal ausgehen.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. November 2019 um 20:02:17 Uhr:


In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant, wenn uns der TE die Vorgeschichte erzählen würde.

Oder halt die drei AU-Nachweise mal (anonymisiert) einstellen würde...

Jo, so ist das eben, wenn man zu den armen Kollegen geht, die selbstständig sind und sich von ihrem wenigen Geld dann auch noch das ganze Prüfequipment selbst kaufen müssen! Da kann ich mir durchaus vorstellen, dass das eine oder andere Teil nicht up to date ist, war ja selbst mal bei der GTÜ 😁

Umso mehr freue ich mich, dass jetzt beim DEKRA immer andere darauf achten, dass alles funktioniert... Hat alles seine Vor- und Nachteile.

Moin Moin !

Das Problem liegt eindeutig am Fzg , bzw. am TE, der hier nicht mit der ganzen Wahrheit herausrückt.

Zitat:

also habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten.

Zitat:

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs

Genau so ist es. Bei den vorherigen Untersuchungen warten im Steuergerät sowohl keine Fehler gesetzt als auch alle readynesscodes gesetzt und daher bricht das AU-Gerät die Untersuchung nach der Leerlaufdrehzahlmessung ab , verzichtet also auf die Messung der Sondenspannung.

Zitat:

Jetzt war die Au dran und ich habe nicht bestanden weil die Spannungswerte der Lambdasonden nicht angezeigt wurden,

Da jetzt das AU-Gerät auf einer Sondenmessung besteht, bedeutet das zwangsläufig , dass der Fehlerspeicher des Steuergerätes vor kurzem gelöscht wurde. Da das nicht von alleine erfolgt , muss der TE das also in Auftrag gegeben haben , bzw. irgendeine Reparatur , nach der die Werkstatt den Speicher löschen musste.
Der Fehler liegt also eindeutig am Fzg ! Und er kann durchaus schon ewig vorliegen , ohne dass er zwangsläufig hätte bislang auffallen müssen , auch ich habe in meinem Kundenkreis einen VW , bei dem die Sondenspannung nicht auslesbar ist. Ist aber gar kein Problem , der Kunde weiss , dass er , wenn er hat den Fehlerspeicher löschen lassen , mindestens 500 km fahren muss , bevor er zu mir kommt. Dann sind alle readynesscodes wieder gesetzt , und es findet keine Sondenmessung statt.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 3. November 2019 um 09:51:18 Uhr:



Da jetzt das AU-Gerät auf einer Sondenmessung besteht, bedeutet das zwangsläufig , dass der Fehlerspeicher des Steuergerätes vor kurzem gelöscht wurde. Da das nicht von alleine erfolgt , muss der TE das also in Auftrag gegeben haben , bzw. irgendeine Reparatur , nach der die Werkstatt den Speicher löschen musste.

Oder die Batterie war abgeklemmt (oder hatte eine deutliche Unterspannung), oder die Werkstatt hat am Steuergerät eine "Produktverbesserung" durchgeführt (das muss man als Kunde nicht unbedingt erfahren), oder das Fahrzeug wurde arg wenig und mit einseitigem Profil benutzt oder.....

Zitat:

Der Fehler liegt also eindeutig am Fzg !

Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit dafür groß, ja.

Zitat:

Und er kann durchaus schon ewig vorliegen , ohne dass er zwangsläufig hätte bislang auffallen müssen ,

Deswegen hätte ich ja gerne alle drei Nachweise gesehen...

Vielleicht äußert sich der TE ja noch dazu...

Hallo,

vielleicht ist das die Antwort auf das Problem - hier Nissan Qashqai und GTÜ Problem mit Lambasonde -

https://www.motor-talk.de/.../...16-keinen-tuev-bekommen-t6696374.html

Antwort von Smuffi1808:

"Hi, das Problem beim 1.2 Liter Motor ist bei der AU schlicht eine falsche Datenbank im Tester selbst. Der Prüfer bezieht sich mit Sicherheit auf den Spannungshub der Lambdasonde. Der Messwert entspricht nicht dem Sollwert. Hier muss 0.0 V Manuell eingegeben werden. Fahr lieber zum Nissan Händler und lass da die Hu durchführen, die wissen in der Regel Bescheid und können dir da helfen."

"Hi, das Problem hat jeder Tester egal ob er aktuell ist oder nicht. Da das Motorsteuergerät vom Fahrzeug diese Daten nicht als Werteblock ausgibt und somit als 0v erfasst wird. Daher muss er manuell umgeschrieben werden. Mittlerweile haben die das bei einigen Fahrzeugen behoben, bei manchen gehts eben nicht."

Damit ist also geklärt, dass das Problem am Fahrzeug liegt und nicht am AU-Gerät.

Den Sollwert für den Spannungshub auf Null zu setzen führt zwar (wenn die Software einen solchen Wert annimmt) zu dem gewünschten Ergebnis, ist aber bestimmt keine zulässige Art der Prüfung...

Heißt das, dass dieses spezielle Fahrzeug einen Fehler am Steuergerät hat oder ist das bei allen Fahrzeugen dieser Modellreihe so?

Wenn das Problem bei allen Fahrzeugen dieses Typs auftreten würde, dann müsste das Fahrzeug auf der Liste der offiziellen OBD-Problemfahrzeuge stehen.

Da das nicht der Fall ist scheint es sich also um ein individuelles Problem zu handeln.

Zitat:

@MiMue2901 schrieb am 4. November 2019 um 15:17:20 Uhr:


Hallo,

vielleicht ist das die Antwort auf das Problem - hier Nissan Qashqai und GTÜ Problem mit Lambasonde -

https://www.motor-talk.de/.../...16-keinen-tuev-bekommen-t6696374.html

Antwort von Smuffi1808:

"Hi, das Problem beim 1.2 Liter Motor ist bei der AU schlicht eine falsche Datenbank im Tester selbst. Der Prüfer bezieht sich mit Sicherheit auf den Spannungshub der Lambdasonde. Der Messwert entspricht nicht dem Sollwert. Hier muss 0.0 V Manuell eingegeben werden. Fahr lieber zum Nissan Händler und lass da die Hu durchführen, die wissen in der Regel Bescheid und können dir da helfen."

"Hi, das Problem hat jeder Tester egal ob er aktuell ist oder nicht. Da das Motorsteuergerät vom Fahrzeug diese Daten nicht als Werteblock ausgibt und somit als 0v erfasst wird. Daher muss er manuell umgeschrieben werden. Mittlerweile haben die das bei einigen Fahrzeugen behoben, bei manchen gehts eben nicht."

Hallo zusammen,

Ich habe ähnliches Problem bmw e60 . Es waren wohl einimge dehler im Speicher die wurden gelöscht und die au habe ich nicht bestanden weil Spannungsgu istwert = 0.000 .
Jetzt soll ein Mechaniker das richten aber weiß auch nicht was er da tun soll. Bin echt verzweifelt.

Grüße
Flosch

Was für Fehlermeldungen waren denn im Speicher abgelegt?

Die sollten ja einen ersten Hinweis darauf geben, was ggf. defekt ist...

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