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HU/AU nicht bestanden Klagemöglichkeit

Themenstarteram 1. November 2019 um 16:22

Guten Tag,

Folgendes ist mir heute bei einem Gtü Prüfer passiert:

Ich fahre einen Nissan 350z Baujahr 2004, das Auto ist für sein Alter in einem guten Zustand. Die Hu habe ich ohne Probleme bestanden. Jetzt war die Au dran und ich habe nicht bestanden weil die Spannungswerte der Lambdasonden nicht angezeigt wurden, die Regelung funktionierte allerdings mit erhöhter Drehzahl auch gab es keine Fehler im Steuergerät.

Habe die 110 Euro bezahlt, war natürlich nicht begeistert und bin verärgert Heim. Daraufhin habe ich mir dann Gedanken gemacht was defekt sein könnte und bin, da die Sonden ja regeln zum Entschluss gekommen das eigentlich nichts defekt sein kann, also habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten. Also bin ich wieder zum Prüfer gefahren und habe gefragt wie das sein kann das ich nicht bestanden habe. Daraufhin meinte er das er wegen der Software den Wert auslesen muss weil er mir sonst kein Tüv geben kann und mein Auto sehr wahrscheinlich keiner Reparatur Bedarf sondern lediglich sein Tester nicht mit meinem Fahrzeugmodel funktioniert und das wohl ab und zu mal vorkommt.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob das überhaupt Rechtens ist, da ich jetzt, da sein Tester nicht kompatibel mit meinem Auto ist, woanders Au machen darf und noch eine Nachprüfung bezahlen darf. Klar sind das jetzt nur 50 Euro allerdings fühle ich mich verarscht auf gut deutsch gesagt.

Ausserdem könnte ich mir Vorstellen das jemand der ahnungslos ist jetzt erstmal in eine Werkstatt gehen würde die erstmal die Sonden getauscht hätte etc. was auch nochmal ein Schweinegeld kosten würde...

Ist euch auchmal sowas passiert bzw. hätte eine Klage Chancen auf Erfolg?

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Eine direkte Klage wird dir vermutlich nichts bringen, außer weiteren Ärger und weitere Kosten.

Zunächst wäre ja zu klären, was du dem Prüfer vorwerfen willst und was du für Ansprüche stellen willst.

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs.

Der Nissan 350 Z mit der Typschlüsselnummer 1329 ABR 00001 bis 00003 (Coupe) bzw. ABS 00001 bis 00003 (Roadster) ist ausnahmslos als Euro4 genehmigt, damit muss eine Otto-OBD-AU durchgeführt werden. Er taucht auch nicht auf den Listen der amtlich bekannten OBD-Problemfahrzeuge auf (auch nicht in der aktuellen BOSCH-Liste, die sonst schonmal gerne vergessen wird), die Anwendung einer anderen AU-Art (Otto-GKat ohne OBD) ist also nicht zulässig. Ich habe auch extra nochmal die Schlüsselnummern eingegeben, auch in den fahrzeugbezogenen Typspezifischen Hinweisen gibt es nichts über die AU.

Damit spricht erstmal nichts dagegen, dass der Kollege die Prüfung und die daraus resultierende Einstufung ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Da die Sondenspannung nur dann für die Prüfung relevant ist, wenn nicht alle Prüfbereitschaftstests durchgeführt wurden, ist es auch kein Widerspruch wenn bei vorherigen Prüfungen keine Sondenspannung gemessen wurde. Und es kann auch sein, dass das Auto nach einer entsprechenden Konditionierungsfahrt jetzt die AU problemlos bestehen würde.

Ansonsten gibt es mehrere mögliche Gründe für das Problem:

1. es ist tatsächlich irgendwas kaputt an dem Auto. Das kann im Bereich des Steuergerätes sein, oder im Bereich der OBD-Buchse, der BUS-Systeme usw.

2. der OBD-Stecker oder das Kabel des AU-Gerätes ist defekt (allerdings hätte dann vermutlich auch das Auslesen von Fehlerspeicher, Prüfbereitschaftscodes und Drehzahl nicht richtig funktioniert)

3. Das Auto hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen. Vielleicht hilft hier ein Software-Update für das Steuergerät.

4. Das AU-Gerät hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen.

Wenn du den aktuellen und die alten AU-Nachweise mal anonymisiert hier einstellst, kann man evtl. mehr sagen.

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Eine Klage bei derart geringem Streitwert ist vergeudete Zeit und Schwachsinn.

 

Beschwere dich online oder per Mail/Brief bei der GTÜ Zentrale und Schilder denen den Fall.

 

Soll dir die GTÜ die Kosten für die AU doch erstatten wenn man sie nicht durchführen konnte.

Das Prozesskostenrisiko beträgt bei 50,- € Streitwert ca. 470,- € ohne Fahrtkosten ...

Mach die Nachuntersuchung woanders und nach Bestehen verlangst Du die Nachprüfungsgebühr vom Prüfer (der ohne passenden Tester) zurück.

Hallo!

Eine direkte Klage wird dir vermutlich nichts bringen, außer weiteren Ärger und weitere Kosten.

Zunächst wäre ja zu klären, was du dem Prüfer vorwerfen willst und was du für Ansprüche stellen willst.

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs.

Der Nissan 350 Z mit der Typschlüsselnummer 1329 ABR 00001 bis 00003 (Coupe) bzw. ABS 00001 bis 00003 (Roadster) ist ausnahmslos als Euro4 genehmigt, damit muss eine Otto-OBD-AU durchgeführt werden. Er taucht auch nicht auf den Listen der amtlich bekannten OBD-Problemfahrzeuge auf (auch nicht in der aktuellen BOSCH-Liste, die sonst schonmal gerne vergessen wird), die Anwendung einer anderen AU-Art (Otto-GKat ohne OBD) ist also nicht zulässig. Ich habe auch extra nochmal die Schlüsselnummern eingegeben, auch in den fahrzeugbezogenen Typspezifischen Hinweisen gibt es nichts über die AU.

Damit spricht erstmal nichts dagegen, dass der Kollege die Prüfung und die daraus resultierende Einstufung ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Da die Sondenspannung nur dann für die Prüfung relevant ist, wenn nicht alle Prüfbereitschaftstests durchgeführt wurden, ist es auch kein Widerspruch wenn bei vorherigen Prüfungen keine Sondenspannung gemessen wurde. Und es kann auch sein, dass das Auto nach einer entsprechenden Konditionierungsfahrt jetzt die AU problemlos bestehen würde.

Ansonsten gibt es mehrere mögliche Gründe für das Problem:

1. es ist tatsächlich irgendwas kaputt an dem Auto. Das kann im Bereich des Steuergerätes sein, oder im Bereich der OBD-Buchse, der BUS-Systeme usw.

2. der OBD-Stecker oder das Kabel des AU-Gerätes ist defekt (allerdings hätte dann vermutlich auch das Auslesen von Fehlerspeicher, Prüfbereitschaftscodes und Drehzahl nicht richtig funktioniert)

3. Das Auto hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen. Vielleicht hilft hier ein Software-Update für das Steuergerät.

4. Das AU-Gerät hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen.

Wenn du den aktuellen und die alten AU-Nachweise mal anonymisiert hier einstellst, kann man evtl. mehr sagen.

Völliger Quatsch! Das Prüfverfahren bei der HU und der integrierten Untersuchung des Motormanagements und Abgassystems ist sehr genau festgeschrieben und in den Computern im Zusammenhang mit den Abgasmeßgeräten sehr genau festgeschrieben. Der Prüfer hat darauf keinen oder nur marginalen Einfluss. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem benutzten Programm nicht um einen Bug handelt. Zumindest unsere Software ist diesbezüglich einwandfrei und ausreichend geprüft. Es mag mal vorkommen, dass ich manuell zwischen Sprung- oder Breitbandsonde auswählen muss, aber das ist es dann auch schon.

Wenn dann bei der Au was nicht passt, irgendwelche notwendigen Parameter zum Zeitpunkt der Prüfung eben nicht über die OBD-Schnittstelle ausgegeben werden, dann ist das leider das Problem des Fahrzeughalters, mitnichten ein Problem des Prüfers. Der denkt sich die geforderten Parameter ja nicht aus, und wenn halt was nicht ausgegeben wird oder falsch oder unplausibel ist, dann shit happens. Gerade wieder nen Fahrzeug mit nachgerüsteter LPG-Anlage gehabt, wo der Umrüster mal nen Kabel vom OBD umgeklemmt hatte und deswegen die AU negativ war. Nicht mein Problem. Natürlich steht es dem @TE frei, sich wegen des negativen Verwaltungsaktes der nicht bestandenen HU an die zuständige obere Verwaltungsbehörde zu wenden, wenn er denn viel Zeit und Geld hat. Ich würde, wenn ich mir denn ganz sicher wäre, dass die Karre in Ordnung ist, irgendwo in ner freien Werkstatt mit nem Bosch-Tester ne AU fahren lassen, dann mit dem Protokoll hin zum TÜV/ GTÜ/ DEKRA, wie auch immer, und mir dann per Nachkontrolle für gut 12 Euro ne HU holen. Aber wenn der @TE gerne klagen mag, ich als TÜVer würde dem höchst gelassen entgegen sehen, weil... nix falsch gemacht.

Grüße der Gardiner

Klage wäre Unsinn, warum bist Du nicht zu der Prüfstelle vom letzten mal gefahren?

Das ständige Wechseln (Versicherung, Werkstatt, TÜV usw.) birgt auch Risiken.

Themenstarteram 1. November 2019 um 18:08

Wie gesagt habe mich nur geärgert und gedacht das ichs wegen Rechtsschutz eventuell mal drauf ankommen lassen könnte. Denke mal ich werde jetzt woanders die Au machen und falls es ohne Probleme klappt, werde ich mich erst mal bei der gtü beschweren und die kosten zurückverlangen. Mal sehen wie es ausgeht. Danke für die Antworten.

Das Leben ist zu kurz um sich über so was aufzuregen...

(Obwohl ich das gut verstehen kann...);)

Zitat:

@Psychoholic schrieb am 1. November 2019 um 17:22:23 Uhr:

Folgendes ist mir heute bei einem Gtü Prüfer passiert...

...habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten.

Was hast du dir von dem Wechsel der Prüforganisation versprochen? :confused:

Zitat:

@Psychoholic schrieb am 01. Nov. 2019 um 17:22:23 Uhr:

mein Auto sehr wahrscheinlich keiner Reparatur Bedarf sondern lediglich sein Tester nicht mit meinem Fahrzeugmodel funktioniert und das wohl ab und zu mal vorkommt.

Egal ob TÜV, Handwerker oder sonst wer. Es wurde ein Auftrag angenommen, der mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ausgeführt werden konnte. Wenn der Prüfer schon solch ein Eingeständnis macht, dann hätte er die AU nicht berechnen sollen, dem TE den Tipp geben sollen die AU mal woanders zu probieren und die Nachprüfungsgebühr unter den Tisch fallen lassen, sollte wirklich kein Defekt vorgelegen haben und das Messgerät ungeeignet sein.

Der Kunde kann doch nichts dafür, wenn das verwendete Werkzeug nicht für diesen Fahrzeugtypen kompatibel ist. Dann darf der Prüfer den Auftrag eben nicht annehmen oder sollte meiner Meinung nach wie oben geschrieben handeln. Eine Leistung, die nicht erbracht werden kann, kann auch nicht berechnet werden.

Anders wäre es, wenn der Prüfer von einem Defekt am Fahrzeug und nicht von einer Inkompatibilität des Testers ausgegangen wäre.

 

Versuche die AU woanders und wenn du die dort bestehst, dann würde ich den Prüfer darauf ansprechen, dass zumindest die Nachprüfung nicht zu bezahlen ist, da nicht von dir aus verschuldet.

Zitat:

@gardiner schrieb am 1. November 2019 um 18:09:18 Uhr:

... irgendwo in ner freien Werkstatt mit nem Bosch-Tester ne AU fahren lassen, dann mit dem Protokoll hin zum TÜV/ GTÜ/ DEKRA, wie auch immer,

Also kann es sein, dass der GTÜ-Tester keine bestandene AU ermöglicht, der Bosch-Tester in der freien Werkstatt aber schon?

Zitat:

@Psychoholic schrieb am 1. November 2019 um 17:22:23 Uhr:

Habe die 110 Euro bezahlt...

Warum? :confused:

Und dann gibt es noch etwas Spielraum bei der Auslegung...

In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant, wenn uns der TE die Vorgeschichte erzählen würde.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. November 2019 um 19:57:23 Uhr:

Zitat:

@Psychoholic schrieb am 1. November 2019 um 17:22:23 Uhr:

Habe die 110 Euro bezahlt...

Warum? :confused:

Du kannst Fragen stellen. Muss man denn eine HU oder AU neuerdings nicht bezahlen, wenn man sie nicht bestanden hat?

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