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HU/AU nicht bestanden Klagemöglichkeit

54 Antworten

Guten Tag,
Folgendes ist mir heute bei einem Gtü Prüfer passiert:
Ich fahre einen Nissan 350z Baujahr 2004, das Auto ist für sein Alter in einem guten Zustand. Die Hu habe ich ohne Probleme bestanden. Jetzt war die Au dran und ich habe nicht bestanden weil die Spannungswerte der Lambdasonden nicht angezeigt wurden, die Regelung funktionierte allerdings mit erhöhter Drehzahl auch gab es keine Fehler im Steuergerät.
Habe die 110 Euro bezahlt, war natürlich nicht begeistert und bin verärgert Heim. Daraufhin habe ich mir dann Gedanken gemacht was defekt sein könnte und bin, da die Sonden ja regeln zum Entschluss gekommen das eigentlich nichts defekt sein kann, also habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten. Also bin ich wieder zum Prüfer gefahren und habe gefragt wie das sein kann das ich nicht bestanden habe. Daraufhin meinte er das er wegen der Software den Wert auslesen muss weil er mir sonst kein Tüv geben kann und mein Auto sehr wahrscheinlich keiner Reparatur Bedarf sondern lediglich sein Tester nicht mit meinem Fahrzeugmodel funktioniert und das wohl ab und zu mal vorkommt.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob das überhaupt Rechtens ist, da ich jetzt, da sein Tester nicht kompatibel mit meinem Auto ist, woanders Au machen darf und noch eine Nachprüfung bezahlen darf. Klar sind das jetzt nur 50 Euro allerdings fühle ich mich verarscht auf gut deutsch gesagt.
Ausserdem könnte ich mir Vorstellen das jemand der ahnungslos ist jetzt erstmal in eine Werkstatt gehen würde die erstmal die Sonden getauscht hätte etc. was auch nochmal ein Schweinegeld kosten würde...
Ist euch auchmal sowas passiert bzw. hätte eine Klage Chancen auf Erfolg?

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Eine direkte Klage wird dir vermutlich nichts bringen, außer weiteren Ärger und weitere Kosten.

Zunächst wäre ja zu klären, was du dem Prüfer vorwerfen willst und was du für Ansprüche stellen willst.

Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs.

Der Nissan 350 Z mit der Typschlüsselnummer 1329 ABR 00001 bis 00003 (Coupe) bzw. ABS 00001 bis 00003 (Roadster) ist ausnahmslos als Euro4 genehmigt, damit muss eine Otto-OBD-AU durchgeführt werden. Er taucht auch nicht auf den Listen der amtlich bekannten OBD-Problemfahrzeuge auf (auch nicht in der aktuellen BOSCH-Liste, die sonst schonmal gerne vergessen wird), die Anwendung einer anderen AU-Art (Otto-GKat ohne OBD) ist also nicht zulässig. Ich habe auch extra nochmal die Schlüsselnummern eingegeben, auch in den fahrzeugbezogenen Typspezifischen Hinweisen gibt es nichts über die AU.

Damit spricht erstmal nichts dagegen, dass der Kollege die Prüfung und die daraus resultierende Einstufung ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Da die Sondenspannung nur dann für die Prüfung relevant ist, wenn nicht alle Prüfbereitschaftstests durchgeführt wurden, ist es auch kein Widerspruch wenn bei vorherigen Prüfungen keine Sondenspannung gemessen wurde. Und es kann auch sein, dass das Auto nach einer entsprechenden Konditionierungsfahrt jetzt die AU problemlos bestehen würde.

Ansonsten gibt es mehrere mögliche Gründe für das Problem:
1. es ist tatsächlich irgendwas kaputt an dem Auto. Das kann im Bereich des Steuergerätes sein, oder im Bereich der OBD-Buchse, der BUS-Systeme usw.
2. der OBD-Stecker oder das Kabel des AU-Gerätes ist defekt (allerdings hätte dann vermutlich auch das Auslesen von Fehlerspeicher, Prüfbereitschaftscodes und Drehzahl nicht richtig funktioniert)
3. Das Auto hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen. Vielleicht hilft hier ein Software-Update für das Steuergerät.
4. Das AU-Gerät hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen.

Wenn du den aktuellen und die alten AU-Nachweise mal anonymisiert hier einstellst, kann man evtl. mehr sagen.

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Tsja, Fehler löschen können viele...

Fehler interpretieren, und instandsetzen - da wird es dann schon schwierig.
Fehlerspeicher ist doch nicht ohne Grund da 🙁

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. September 2021 um 19:50:48 Uhr:


Was für Fehlermeldungen waren denn im Speicher abgelegt?

Die sollten ja einen ersten Hinweis darauf geben, was ggf. defekt ist...

Hi, das ist mir nicht mitgeteilt worden und wusste auch wohl keiner mehr so richtig. Muss der Fehlersspeicher eigentlich vor einer au gelöscht werden? Irgendwo weiter oben hab ich gelesen das genau das auch au Fehler verursacht wenn der Speicher kurz vorher gelöscht wurde wegen zusatzmessumg oder so..
Grüße flosch

Der Fehlerspeicher ist ja unter anderem dafür da, dass man weiß wo man den Fehler suchen muss.

Wenn man den erst löscht ohne sich den Inhalt zu merken und danach blind den Fehler sucht hat man schon einiges verschenkt.

Bei der AU werden neben dem Fehlerspeicher auch die Prüfbereitschaftscodes ausgelesen. Einfach gesagt wird abgefragt, welche Systeme die Eigendiagnose überwacht und ob diese Überwachung in letzter Zeit erfolgt ist.

Ein leerer Fehlerspeicher ist nur dann aussagekräftig, wenn die Eigendiagnose auch wirklich alle Systeme vorher geprüft hat. Löscht man den Fehlerspeicher und mach dann direkt eine AU, ist das natürlich nicht der Fall. Dann muss eine Ergänzungsuntersuchung gemacht werden, eben die Messung der Lambdasonde(n).

Wenn dann die Messwerte nicht in Ordnung sind ist das ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass die Einträge im Fehlerspeicher nicht einfach nur ein Schluckauf der Elektronik waren sondern das, wofür sie eigentlich gedacht sind: Ein Hinweis auf bestehende Fehler.

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. September 2021 um 22:36:13 Uhr:


Der Fehlerspeicher ist ja unter anderem dafür da, dass man weiß wo man den Fehler suchen muss.

Wenn man den erst löscht ohne sich den Inhalt zu merken und danach blind den Fehler sucht hat man schon einiges verschenkt.

Bei der AU werden neben dem Fehlerspeicher auch die Prüfbereitschaftscodes ausgelesen. Einfach gesagt wird abgefragt, welche Systeme die Eigendiagnose überwacht und ob diese Überwachung in letzter Zeit erfolgt ist.

Ein leerer Fehlerspeicher ist nur dann aussagekräftig, wenn die Eigendiagnose auch wirklich alle Systeme vorher geprüft hat. Löscht man den Fehlerspeicher und mach dann direkt eine AU, ist das natürlich nicht der Fall. Dann muss eine Ergänzungsuntersuchung gemacht werden, eben die Messung der Lambdasonde(n).

Wenn dann die Messwerte nicht in Ordnung sind ist das ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass die Einträge im Fehlerspeicher nicht einfach nur ein Schluckauf der Elektronik waren sondern das, wofür sie eigentlich gedacht sind: Ein Hinweis auf bestehende Fehler.

Ich habe weiter ober was von reaDynesscodes gelesen die nach 500 km dazu führen das erst gar keine sondermessung stattfindet… was hat es mit sowas auf sich. Ich frage mich auch überhaupt warum wurden die Fehler überhaupt gelöscht… sowas gab es bei vergangenen Prüfungen auch nicht bei meinem Fahrzeug.

Grüße flosch

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Du hattest es weiter oben schon erklärt bekommen.

1. Wenn alles am Fzg in Ordnung ist, ist der Fehlerspeicher leer.

2. Mit leerem Fehlerspeicher ist die AU verkürzt, weil ja viele Systeme im Auto bereits durch die Eigenüberwachung getestet wurden

3. Löscht man die Einträge im Fehlerspeicher, so dauert es einige Kilometer/Fahrzyklen, bis die Readyness Codes gesetzt werden, also bis alle Systeme ausreichend selbst-überprüft wurden. Bis dahin muß die umfangreichere AU gemacht werden.

4. Nein, man löscht nicht einfach den Fehlerspeicher, und wenn, dann notiert man sich, welche Einträge dort standen

Fehler löschen vor der AU ist ein ganz großer Fehler...... das sollte man nicht machen.

Im Motorsteuergerät sind Readinesscodes; diese werden beim Löschen der Fehlerspeicher gelöscht. Die Readiness werden jedoch erst wieder während der Fahrt gesetzt, wenn keine Fehler auftauchen. Das kann je nach Fahrzeug aber auch mal 1000km dauern (wenn man nur Kurzstrecke fährt dauerts halt; 30 Minuten Autobahn und die Readiness sollte wieder grün sein).. Taucht dabei nur ein Abgasrelevanter Fehler auf beginnt das Spiel von vorn.

Sind die Readinesscodes nicht alle (es sind mehrere) auf grün, dann wird es bei der AU Probleme geben, da dann wesentlich mehr Parameter abgefragt werden, als bei gesetzter Readiness notwendig wären. Wenn die Motorsoftware dann nicht alle Infos rausgibt, wird der AU-Tester scheitern. Das liegt jedoch am Fahrzeug, welches nicht dem Standard entspricht.... insofern liegt es in der Verantwortugn des Kunden (der sich ja beim Hersteller beschweren kann).

Bei VAG kann man das Verfahren beschleunigen, da man mittels VCDS die Prüfprozedur für Readiness manuell triggern kann; dauert dann 30 Minuten. Das Fahrzeug wird dann im Stand bei laufendem Motor in einen Prüflauf versetzt. Ob dies bei anderen Marken auch geht ist mir nicht bekannt.

-> Vor der HU/AU schnell die Fehlercodes löschen und beten, dass sie nicht wiederkommen hilft dann ganz wenig. Die Readinesscodes sind genau dafür geschaffen worden, damit man die Prüfer nicht mehr verarschen kann, indem man die Fehler löscht.

Ich glaube fgtfghh meint die alte Regelung, bei der ja nur erstmal die ReadynessCodes und der Fehlerspeicher ausgelesen wurden und bei positiven Verlauf keine Sondenmessung durchgeführt wurde. Ist halt schon drei Jahre her.
Desweiteren geht er wahrscheinlich davon aus, dass die Überwachungsorganisation den Fehlerspeicher gelöscht hat. Sollte man als Überwachungsorganisation natürlich besser nicht machen oder zumindest kurz Rücksprache mit der Werkstatt halten. Ob ich den jetzt lösche oder die Werkstatt spielt im Außendienst ja keine Rolle, ich bin ja sogar schneller, da mein KTS ja schon verbunden ist. So ist die Praxis würde ich behaupten.
Grüße

Ich verstehe das so, dass die HU/ AU in einer Werkstatt gemacht wurde und dort vorher der Mechaniker alle Fehler gelöscht hat, bevor der Prüfer kam, in der Hoffnung, dass das klappt. Und jetzt soll genau diese Werkstatt es richten und hat keine Ahnung... Da würde ich zuallererst mal die Werkstatt wechseln, wenn dort solche Profis am Werk sind.

Zweischneidiges Schwert....

Wenn abgasrelevante Fehler abgelegt sind, wird die AU nichts.
Wenn aber nach Lösen des Problems die Motorsteuerung nicht mit dem AU-Tester spielen will, weil es der Meinung ist, dass es erst eigene Tests komplett durchlaufen muss... da kann auch die Werkstatt nichts machen;.

Da hilft nur -> Readiness herstellen.

Naja, man sollte beginnen, eine vernünftige Diagnose zu betreiben.

Wenn die Sondenspannung 0,00V ist, sollte man bei der Lambda-Sonde beginnen.

Im Normalfall ist das eine Spannungssprung-Lambda-Sonde, die ist Keramikbeschichtet. Ab 300°C wird der Keramikkörper für Sauerstoff-Ionen leitend. Es entsteht ein Gleichspannung durch den unterschiedlichen Sauerstoffgehalt im Abgas. Ein mageres Gemisch mit hohem Restsauerstoffgehalt im Abgas bewirkt eine geringe Lambdasondenspannung. Ein fettes Gemisch mit geringem Restsauerstoffgehalt im Abgas bewirkt eine hohe Lambdasondenspannung.

Lange Rede, wenn Spannung = 0V am Steuergerät, kann es nur die Lambda-Sonde selber sein, oder die Anschlusskabel derselben sind durch!
Das kann man doch prüfen, und ich meine beim E60 der mind. 11-17 Jahre alt ist, wird die Lambda-Sonde fertig sein.

Zu beachten ist eben, welche das sein soll. Es gibt je nach Motor auch mehrere Sonden (Vor-/Nachkat oder auch Breitbandsonden)
All diese Dinge muss nun ein Mechaniker am Motor mal diagnostizieren, das kann hier schlecht das Forum lösen. 😉

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. September 2021 um 09:18:26 Uhr:


Lange Rede, wenn Spannung = 0V am Steuergerät, kann es nur die Lambda-Sonde selber sein, oder die Anschlusskabel derselben sind durch!

Schwer zu sagen, was hier das Problem war. Wenn die Lambdasonde tatsächlich nur noch eine Nulllinie zeigt geht üblicherweise auch die MKL an. Wenn die MKL nicht leuchtet, muss die Lambdaregelung arbeiten (naja, gibt ja schwarzen Filzstift...)
Von den Beiträgen her verstehe ich es so, dass der AU-Tester die 0V-Lambdaspannung auswirft. Der Tester bekommt diese Info jedoch über die OBD-Schnittstelle zum Motorsteuergerät.

Falls nun das Motorsteuergerät die korrekten Daten nicht rausrücken will (warum auch immer), dann funktioniert die Lambdasonde zwar, aber der AU-Tester kann dies nicht bestätigen... -> die AU scheitert.

Und da kommen wir wieder in die Misere an, was besser ist: Ein MStg, dass blind alle Werte raus gibt, oder sich bei Werten, die auf Bestätigung (Readiness) warten, weigert (und anstelle dessen einfach Null rausgibt). Ein Bug im Tester, der bei einer bestimmten teilweisen Readiness einfach Null für die Lambdaspannung ausgibt ist ebenfalls denkbar.

Mein erster Ansatz wäre allerdings auch die Lambda-Spannung mit einem Oszilloskop zu messen. Behelfsweise ggf auch mit einem Multimeter.

Wie gut, dass ich so einen alten Sharan 7N 2.0TDi aus 2012 habe. Da kommt wohl aufgrund der vielen Kurzstrecken gelegentlich der NOx-Sensor. Fahre ich häufiger weite Strecken dann nicht. Fehler vor der HU/AU zu Hause gelöscht, knapp 15km gefahren, alles OK, natürlich bis auf die Lager für die Querlenker.
Ich hatte noch gefragt, ob bei der AU etwas auffällig war, was verneint wurde.

Erstmal ein ein Riesen Dankeschön für die tollen und sinnvollen Antworten.

Mkl war an , gtü prüfer hat fehler gelöscht ( ob sinnvoll vor AU darf man ja anscheinend bezweifeln)
Au geht nicht durch wegen der besagten 0.000 Sache.
Direkt neben dem gtü Mensch ist eine kleine Werkstatt angebunden und da soll ich die Sachen jetzt machen lassen.
Was es kostet kann er mir nicht sagen weil er nicht weiß was es sein könnte ( hoffentlich wird es nicht teurer als es müsste)
Besprochen war ich soll jetzt 500 km fahren und dann sehen wir weiter….
Kann es denn sein, dass durch händisches eintragen eines Wertes bei der au so ein durchfallen der prüfung Au entstehen kann ? Weiter oben meine ich sowas gelesen zu haben das jemand sowas achon mal hatte.

Viele Grüße

Mensch die Karre hat ein Motorproblem. Nix anderes.

Natürlich kann man mit gefälschten/geänderten Vorgaben jedes Auto zum Nichtbestehen der AU führen.
Nicht jedoch in deinem Fall.

Schön, wenn immer solche Häppchen kommen, wie mit der MIL.
Sollte man bei solchen Fragestellungen gleich mit ansagen.

Theoretisch möglich aber bei nen Spannungssprung von 0.000 unnötig und unmöglich. Bei dem Prüfschritt wird der Spannungssprung gemessen. Den kann man (zumindest bei Bosch Testern) händisch beliebig verändern. Wenn bei nem kfz nen mindestsprung von 0.3V verlangt ist könnte man es theoretisch beliebig hochstellen, sodass der tatsächliche Sprung irgendwann nicht mehr ausreicht und du fällst durch.
Da bei dir aber nen Delta V von 0.000 vorliegt, gibts da nix zu manipulieren, falls du dem GTÜ Menschen was andrehen willst.
Hätte er den Fehler nicht gelöscht wärst auch durchgefallen.

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