HU/AU nicht bestanden Klagemöglichkeit
Guten Tag,
Folgendes ist mir heute bei einem Gtü Prüfer passiert:
Ich fahre einen Nissan 350z Baujahr 2004, das Auto ist für sein Alter in einem guten Zustand. Die Hu habe ich ohne Probleme bestanden. Jetzt war die Au dran und ich habe nicht bestanden weil die Spannungswerte der Lambdasonden nicht angezeigt wurden, die Regelung funktionierte allerdings mit erhöhter Drehzahl auch gab es keine Fehler im Steuergerät.
Habe die 110 Euro bezahlt, war natürlich nicht begeistert und bin verärgert Heim. Daraufhin habe ich mir dann Gedanken gemacht was defekt sein könnte und bin, da die Sonden ja regeln zum Entschluss gekommen das eigentlich nichts defekt sein kann, also habe ich mal den Bericht mit den alten Untersuchungen verglichen und gesehen das weder dekra noch kus die Spannung der Sonden geprüft haben in ihren Berichten. Also bin ich wieder zum Prüfer gefahren und habe gefragt wie das sein kann das ich nicht bestanden habe. Daraufhin meinte er das er wegen der Software den Wert auslesen muss weil er mir sonst kein Tüv geben kann und mein Auto sehr wahrscheinlich keiner Reparatur Bedarf sondern lediglich sein Tester nicht mit meinem Fahrzeugmodel funktioniert und das wohl ab und zu mal vorkommt.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob das überhaupt Rechtens ist, da ich jetzt, da sein Tester nicht kompatibel mit meinem Auto ist, woanders Au machen darf und noch eine Nachprüfung bezahlen darf. Klar sind das jetzt nur 50 Euro allerdings fühle ich mich verarscht auf gut deutsch gesagt.
Ausserdem könnte ich mir Vorstellen das jemand der ahnungslos ist jetzt erstmal in eine Werkstatt gehen würde die erstmal die Sonden getauscht hätte etc. was auch nochmal ein Schweinegeld kosten würde...
Ist euch auchmal sowas passiert bzw. hätte eine Klage Chancen auf Erfolg?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Eine direkte Klage wird dir vermutlich nichts bringen, außer weiteren Ärger und weitere Kosten.
Zunächst wäre ja zu klären, was du dem Prüfer vorwerfen willst und was du für Ansprüche stellen willst.
Die Durchführung der Abgasuntersuchung ist bei OBD-Fahrzeugen von der Software vorgegeben, da kann der Prüfer nicht irgendwelche Prüfschritte zu- oder abwählen. Die anzuwendende Untersuchungsart ergibt sich aus der Bauart bzw. der Genehmigung des Fahrzeugs.
Der Nissan 350 Z mit der Typschlüsselnummer 1329 ABR 00001 bis 00003 (Coupe) bzw. ABS 00001 bis 00003 (Roadster) ist ausnahmslos als Euro4 genehmigt, damit muss eine Otto-OBD-AU durchgeführt werden. Er taucht auch nicht auf den Listen der amtlich bekannten OBD-Problemfahrzeuge auf (auch nicht in der aktuellen BOSCH-Liste, die sonst schonmal gerne vergessen wird), die Anwendung einer anderen AU-Art (Otto-GKat ohne OBD) ist also nicht zulässig. Ich habe auch extra nochmal die Schlüsselnummern eingegeben, auch in den fahrzeugbezogenen Typspezifischen Hinweisen gibt es nichts über die AU.
Damit spricht erstmal nichts dagegen, dass der Kollege die Prüfung und die daraus resultierende Einstufung ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Da die Sondenspannung nur dann für die Prüfung relevant ist, wenn nicht alle Prüfbereitschaftstests durchgeführt wurden, ist es auch kein Widerspruch wenn bei vorherigen Prüfungen keine Sondenspannung gemessen wurde. Und es kann auch sein, dass das Auto nach einer entsprechenden Konditionierungsfahrt jetzt die AU problemlos bestehen würde.
Ansonsten gibt es mehrere mögliche Gründe für das Problem:
1. es ist tatsächlich irgendwas kaputt an dem Auto. Das kann im Bereich des Steuergerätes sein, oder im Bereich der OBD-Buchse, der BUS-Systeme usw.
2. der OBD-Stecker oder das Kabel des AU-Gerätes ist defekt (allerdings hätte dann vermutlich auch das Auslesen von Fehlerspeicher, Prüfbereitschaftscodes und Drehzahl nicht richtig funktioniert)
3. Das Auto hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen. Vielleicht hilft hier ein Software-Update für das Steuergerät.
4. Das AU-Gerät hält sich nicht an die OBD-Spezifikationen.
Wenn du den aktuellen und die alten AU-Nachweise mal anonymisiert hier einstellst, kann man evtl. mehr sagen.
54 Antworten
warum fährt man überhaupt mit leuchtender mkl zur hu/au
müsste doch eigl jeder wissen, dass damit nicht bestanden wird, was also erhofft man sich davon?
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 30. September 2021 um 16:21:03 Uhr:
Theoretisch möglich aber bei nen Spannungssprung von 0.000 unnötig und unmöglich. Bei dem Prüfschritt wird der Spannungssprung gemessen. Den kann man (zumindest bei Bosch Testern) händisch beliebig verändern. Wenn bei nem kfz nen mindestsprung von 0.3V verlangt ist könnte man es theoretisch beliebig hochstellen, sodass der tatsächliche Sprung irgendwann nicht mehr ausreicht und du fällst durch.
Da bei dir aber nen Delta V von 0.000 vorliegt, gibts da nix zu manipulieren, falls du dem GTÜ Menschen was andrehen willst.
Hätte er den Fehler nicht gelöscht wärst auch durchgefallen.
Ne ne mal langsam ich drehe hier keinem was an… sonst hätte ich das schon anders formuliert.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 30. September 2021 um 16:34:49 Uhr:
warum fährt man überhaupt mit leuchtender mkl zur hu/au
müsste doch eigl jeder wissen, dass damit nicht bestanden wird, was also erhofft man sich davon?
Ist ja ein recht altes Auto da geht auch schon mal die mkl an und auch mal wieder aus. Ich dachte nur wenn man die mkl nach der au Prüfung gelöscht hätte wäre die Prüfung nicht mit sonderzyklen gelaufen aber ich kenne mich nicht so sehr aus und habe deshalb gefragt wie es sein könnte.
Die MKL geht also bei alten Autos schon mal an und aus!?
Und wieso sollte sie das machen?
Meine ging beim 20jahre alten Bora auch an.
War aber auch die Lambdasonde die nix mehr gesondet hat.
Ohne Grund würde ich mir ernsthafte Gedanken machen
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Zitat:
@Foggy schrieb am 30. Sept. 2021 um 21:42:42 Uhr:
Die MKL geht also bei alten Autos schon mal an und aus!?
Und wieso sollte sie das machen?
Macht die bei jedem Motorstart, damit man kontrollieren kann, ob das Lämpchen / die LED noch funktioniert oder abgeklebt ist.