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Holland-Öse

BMW 3er F30
Themenstarteram 13. Juni 2018 um 12:39

Hallo zusammen.

Ich fahre einen F30 aus 2013 mit elektrischer Anhängerkupplung. Nun habe ich mir einen Wohnwagen zugelegt und gehört, dass es notwendig ist (wenn ich nach Holland fahre) die Abreisleine an einer fest angebrachten Öse zu befestigen statt einfach nur über die Kupplung zu werfen. Die sogenannte Hollandöse.

Wer nun die Kupplung am BMW kennt weiß wie sie aufgebaut ist. Da ist es schwer noch etwas zu befestigen.

Abschlepp-Öse ist angeblich nicht erlaubt.

Wer kennt dieses Problem und hat eine Idee (am besten mit Bild) wie mann dieses Problem lösen kann. Alternativ muss ich Holland fern bleiben mit Hänger.

Vielen Dank

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17 Antworten

Ist vielleicht keine schöne Lösung aber es wäre doch möglich so lange die Abschleppöse hinten einzuschrauben.

Beim Googeln fand ich das:

https://xn--hollandse-67a.de/BMW-3er-F30

01

Also hier in der Schweiz darf diese Öse nicht am Haken befestigt sein. Wenn der Anhängerhaken abfällt/bricht was auch immer, würde ja die Abreissleine gar nicht betätigt.

Also ob erlaubt oder nicht, macht es sowieso wenig Sinn die Abreissleine nur überzuwerfen.

 

Wir schlaufen ein dünnes Drahtseil um den Träger unter der Stossstange und hängen die Abreissleine mittels Karabiner an diesem an.

Jo Jo. Je nach Grösse der Paranoia des Chefingenieur findet man in den EU Ländern und darüber hinaus unterschiedliche Gesetzeslagen. Fest und fest verbunden ist nicht überall fest.

Und dann noch mit tlw. hohen Strafen belegt.

am 13. Juni 2018 um 20:31

Naja, eigentlich ist es keine Paranoia. Als die Haken alle fest waren, war das alles anders. Jetzt sind die meisten Haken abnehmbar und es kann durchaus mal passieren das er abfällt wenn nicht richtig eingerastet etc. Da macht die Holland Öse aber schon Sinn. Auf dem Jet Ski ist der NotStop auch nicht an Badehose und dann am Armband befestigt ;)

Naja es ist schon eine Paranoia. Man kann nicht alles absichern. Ich wüsste auch nicht das es in Deutschland häufig vorkommt, dass Anhängerkupplungen abfallen. Vielleicht sind Holländer und Schweizer ja unfähig einen Anhänger vernünftig anzukuppeln und benötigen desshalb ne externe Öse:D

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 7:49

Vielen Dank für die Anregungen.

Gibt es eine belastbare Aussage darüber ob die E-Kupplung als feste Kupplung oder als abnehmbare Kupplung gilt? Abnehmen kann mann Sie ja nicht. Und sie fährt ja automatisch in einen verriegelten Zustand.

am 14. Juni 2018 um 15:14

Wenn du eh dran bist, dann richte dich nach der Schweizer Richtlinie und das ganze an der Traverse befestigen http://www.sglenzburg.ch/.../20170915_093756.pdf

Man findet die Richtlinie mit den Suchbegriffen "Anhängerkuppplung Graubünden pdf"

Damit bist du auch bei ner Kontrolle auf der sicheren Seite.

Es muss dich nur einer kontrollieren, der auf Piefkes nicht gut zu sprechen ist ...

Ich bin mir nicht sicher, obs Einschränkungen bei deiner beim Einfahren gibt, wenn dort Zubehör befestigt ist.

Jo. Ich habe auch ein Stahlseil aus den Baumarkt um die Traverse geschlungen und da einen Karabiner aus Edelstahl eingehakt. Da kommt dann das Abreissseil rein und gut. Damit hast Du Holland und die Schweiz safe.

Meiner ist ja genauso alt und besitzt auch die werkseitige AHK. Aber diese hat die Öse am Haken!? Gibt es unterschiedliche Varianten beim F30?

Img-7531
Img-7532
Themenstarteram 16. Juni 2018 um 6:31

Super. Vielen Dank. Sind ja so einige gute Hinweise dabei. ;-)

Mein F23 EZ 2016 hat eine Öse an der Werkskupplung, unser Wohnmobil sogar 2. vielleicht bewegt sich ja langsam was bei den Herstellern.

Wenn gar nix anderes geht wird empfohlen die Abschleppöse einzudrehen und das Abreissseil dort einzuhängen.

Und nein, das ist keine Paranoia ... sondern in NL und CH mit empfindlichen Geldbußen belegt. Auch wenn die Kontrolldichte nicht hoch erscheinen mag.

Hier noch ein Link ins F25 Forum, dort hatte ich die zur Debatte stehende Schweizer Verordnung schon mal,eingestellt.

Klick

Kurze Zwischenfrage ... wie schaut es mit Dänemark, Schweden und Norwegen aus. Gibt es da auch solche Regelungen bzw. wo liest man so etwas nach???

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