Hoher Schaden...lohnt ein Fahrzeugwechsel?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hi zusammen,

mich hat es nun am Wochenende auch erwischt, kurz die fakten.

GTI 7 PP Listenpreis: 35.000
Schadenshöhe: 12.300
Restwert: ca. 8000+

Das Auto ist finanziert;
Bisher geleistet:10.270
Noch zu leisten: 21.020

Nun meine Frage, da ich glaube hier mal von ein Paar gelesen zu haben die es ähnlich gemacht haben.

Habt ihr Infos wie es läuft wenn ich den Wagen einfach zu lasse und die Finanzierung auf einen Neuenwagen umschreiben lasse (Also ein neues Auto nehme)?

Nach meiner ersten Rechnung komme ich ja auf ca. +-0 raus. Oder wie genau wird das bzw. wurde das bei euch gehandhabt.

Natürlich werde ich auch meinen Händlerfragen, dieser will aber natürlich auch gut aus der Sache rausgehen, deswegen möchte ich mal eine Unabhängige Meinung.

Beste Grüße
Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@expl0rer schrieb am 19. August 2015 um 12:42:36 Uhr:


Zunächst mein Beileid. Das mit dem Unfall ist ärgerlich. Hoffe es ist nur ein Blechschaden...

Sprich mal mit deinem Händler und frag ihn mal, was für ein Angebot er dich machen kann.

Stellen wir mal folgende beispielhafte Rechnung auf:

Listenpreis: 35.000,-
Kaufpreis (Annahme 10% Rabatt war drin): 31.500,-
Initialer Wertverlust für's "vom Hof fahren" (konservative 10%): 28.350,-

Da ich nicht weiß, wie alt der Wagen ist und wie viele KM du schon gefahren bist, gehen wir mal von einem weiteren Wertverlust von 10% aus für die KM die du bislang gefahren bist. Das führt zu einem Wiederbeschaffungswert von 25.515 Euro.

Die Versicherung zieht dir 8.000 Euro Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab und überweist dir den Differenzbetrag: 17.515 Euro. Anschließend verkaufst du den Schrottwagen für 8.000 Euro. Mit dem Geld auf deinem Konto zahlst du deine Restschuld bei der Bank zurück (25.515 Euro abzüglich 21.020 Euro), macht 4.495 Euro. Das wäre das Geld was als Anzahlung für die Finanzierung eines neuen Autos zur Verfügung steht.

Schätzt die Versicherung den Zeitwert allerdings niedriger ein, könnte auch weniger oder gar kein Geld mehr als Anzahlung für ein neues Fahrzeug zur Verfügung stehen. Auch die 8.000 Euro Restwert sind nur eine Schätzung. Du könntest mehr oder weniger für den Wagen bekommen.

Wenn der Wiederbeschaffungswert bei rund 25.000 liegt und die Schadenhöhe bei 12.300 ist das weit entfernt von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Demnach kommt wohl auch eine Totalschadenabrechnung kaum in Betracht. Und warum sollte die Versicherung 17.500 Euro zahlen, wenn die Schadenhöhe nur 12.300 beträgt? Diese Rechnung wird so nicht funktionieren.

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Solange der Wiederbeschaffungswert über den 21.020 Euro liegt, gibt es keine "Versicherungslücke" (GAP). Wenn man sich bei mobile ein bisschen umschaut, sollte der Wiederbeschaffungswert eigentlich über dieser Summe liegen - grob geschätzt vielleicht bei 23.000.

Die Schadenhöhe (Reparatursumme) 12.300 ist für die Versicherung erstmal die maximale Entschädigungshöhe. Mehr wollen und werden die nicht zahlen. Zu einer Totalschadenabrechnung würde die Versicherung greifen, wenn Wiederbeschaffungswert minus Restwert weniger als die Reparatursumme ist. In diesem Fall hätte die Versicherung einen Anreiz, weil sie weniger zahlen müsste als die Kosten für eine Reparatur.

Man könnte das Auto nun reparieren - Versicherung zahlt 12.300 - und man hat danach wieder ein Auto mit einem Wiederbeschaffungswert von grob 23.000, was vielleicht einem Händlereinkaufwert von grob 18.000 entspricht.

Oder man verkauft das kaputte Auto - erhält dafür 8.000. Dann noch fiktiv mit der Versicherung abrechnen - würden dann wohl die 12.300 sein (je nach Versicherungsvertrag höchstwahrscheinlich minus 19 % Mwst. und zusätzlich Abzüge durch geringere Verrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung, bleiben rund 10.000) - macht zusammen dann rund 18.000 auf dem Konto. Damit müssten dann die 21.020 abgelöst werden.

Das sinnvollste wird wohl sein, zusammen mit dem Händler die ganzen Varianten einmal gründlich durchzurechnen und dann eine zu wählen. Vielleicht hat der Händler ja auch ein "Sonderangebot" in der Hinterhand.

Zitat:

@andre_ae schrieb am 19. August 2015 um 13:24:36 Uhr:


Wenn der Wiederbeschaffungswert bei rund 25.000 liegt und die Schadenhöhe bei 12.300 ist das weit entfernt von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Demnach kommt wohl auch eine Totalschadenabrechnung kaum in Betracht. Und warum sollte die Versicherung 17.500 Euro zahlen, wenn die Schadenhöhe nur 12.300 beträgt? Diese Rechnung wird so nicht funktionieren.

Hab die Angabe zur Schadenhöhe glatt überlesen. Ja wenn das so ist. In dieser Situation kommen dann mehrere Optionen in Frage.

Option 1)
Auto reparieren lassen (Annahme: kein Totalschaden) -> Mit dem unfallbedingten Wertverlust muss man leben.

Option 2)
Auto selbst (privat) verkaufen und nach Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen -> Versicherung zahlt 12.300 Euro (Annahme: der Betrag ist bereits ohne MwSt.) + 8.000 Euro aus dem Verkauf des kaputten Autos, macht 20.300 Euro. Zu Begleichung der Restschuld müssen also noch 720 Euro aufgebracht werden (20.300 - 21.020 = 720 Euro). Danach genießt man ein sorgenfreies Leben als Fußgänger 🙂

Option 3)
Angebot vom Händler einholen für Tausch gegen einen Neuwagen/jungen Gebrauchten -> Versicherung zahlt 12.300 Euro (Annahme: siehe oben). Je nach Verhandlungsgeschick wird der Wagen vom Händler für +/- 8.000 Euro in Zahlung genommen ODER selbst (privat) verkauft. Bei dieser Option müssen bei der Wahl eines Neuwagens 11.200 Euro zusätzlich finanziert werden wenn die o. g. Annahmen (12.300 + 8.000 Euro) zutreffen und der Neupreis wieder 31.500 Euro beträgt.

Hi zusammen, es gibt Neuigkeiten. Es ist lt. Gutachter doch ein Totalschaden....kurz die Zahlen:

16.510 € Restwert (ist das im Gutachten aufgeführte Angebot bindent für den Bieter?)
24.900 € Wiederbeschaffungswert
12.300 € Reparaturkosten

Die Versicherung schreibt;

Wir erstatten den Fahrzeugschaden (WBW abzgl. Restwert). Um den Verkauf muss sich der Geschädigte selst kümmern.

Nach den Bedinungen ist auch dann auf Totalschadensbasis abzurechnen, wenn die geschätzten Repkosten die Differenz zwischen WBW und Restwert übersteigen. Wird das Fahrzeug repariert, zahlen wir die tatsächlichen Repkosten bis max. Höhe des WBW.

- Ich verstehe das nicht zu 100% ist das nun besser als kein Totalschaden?
Auf den ersten Blick sehe ich keinen Unterschied, die Repkosten sind ja deutlich geringer als der WBW, ich kann also alles Reparieren lassen, habe ich so evtl. Vorteile wenn ich ein neues Auto nehme?

- Mir erscheint der Restwert viel zu hoch (Klar, die Versicherung will ja sparen) kann ich hier was tun?

1000 Dank schonmal
Gruß Alex

Wurde der Gutachter von der Versicherung beauftragt? Wenn ich mich nicht täusche, dann kannst du einen eigenen Gutachter engagieren und den Schaden unabhängig begutachten lassen.

Das die Versicherung den Restwert hoch rechnet bzw. vom Gutachter hochrechnen lässt ist kein Wunder...

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Ja das wurde er. Wenn ich ein neues auto nehme idt das doch aber egal. Ich kriege ja dann den WbW.

habe somit 4000 euro plus wenn ich den gti auslöse. Auch muss ich das auto später nicht mit Wertminderung verkaufen.

ist meine Überlegung richtig?

Zitat:

@expl0rer schrieb am 20. August 2015 um 16:09:12 Uhr:


Wurde der Gutachter von der Versicherung beauftragt? Wenn ich mich nicht täusche, dann kannst du einen eigenen Gutachter engagieren und den Schaden unabhängig begutachten lassen.

Das die Versicherung den Restwert hoch rechnet bzw. vom Gutachter hochrechnen lässt ist kein Wunder...

Bei einem Vollkaskoschaden hast du keine freie Gutachterwahl ! Da kommt immer der von der Versicherung beauftragte .

Ist doch wohl ganz klar, die Versicherung zahlt 24.900 - 16.510 = 8390 Euro. Die kannst Du nehmen und den Unfallwagen verkaufen, oder versuchen den Unfallwagen zu reparieren. Hat die Versicherung Dir denn auch ein verbindliches Angebot für den Ankauf des Autos gemacht?

Zitat:

@alexbb87 schrieb am 20. August 2015 um 15:54:46 Uhr:


16.510 € Restwert (ist das im Gutachten aufgeführte Angebot bindent für den Bieter?)

Wenn das ein konkretes Restwertgebot ist - beispielsweise über eine Restwertbörse ermittelt - ist das für den jeweiligen Bieter bindend....Solange das Auto wie im Gutachten beschrieben ist (nicht noch was ausgebaut oder so), muss der diesen Preis zahlen

Zitat:

@andre_ae schrieb am 20. August 2015 um 20:42:05 Uhr:



Zitat:

@alexbb87 schrieb am 20. August 2015 um 15:54:46 Uhr:


16.510 € Restwert (ist das im Gutachten aufgeführte Angebot bindent für den Bieter?)

Wenn das ein konkretes Restwertgebot ist - beispielsweise über eine Restwertbörse ermittelt - ist das für den jeweiligen Bieter bindend....Solange das Auto wie im Gutachten beschrieben ist (nicht noch was ausgebaut oder so), muss der diesen Preis zahlen

Aber nur für einen bestimmten Zeitraum,meistens 4 Wochen.

so kenne ich es auch.
Aber du kannst es auch selber probieren ihn besser loszuwerden.
Wobei der Bieter aber nicht allzu lange an das Gebot gebunden ist.
Steht aber normalerweise dabei wie lange.

Mal naiv nachgefragt: es gibt doch auch VK-Versicherungen, die bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren nach EZ ein komplett neues Auto zahlen?! Oder gilt das nur bei Totalschaden?
Ich meine, bei mir stünde sowas im Vertrag....

Ich meine das gilt nur für die ersten 18. Monate. Der Wagen ist leider schon 22 Monate alt :/

Egal, ich werde wohl einen neuen bestellen wenn ich kein Poolfahrzeug/Tageszulassungsfahrzeug etc finde das mir zusagt.

Ich wäre dann natürlich 2-3 Monate ohne Auto, jemand eine Idee wo man günstig einen Mietwagen über so eine Zeitspanne bekommt?

Gruß

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 21. August 2015 um 01:43:14 Uhr:


Mal naiv nachgefragt: es gibt doch auch VK-Versicherungen, die bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren nach EZ ein komplett neues Auto zahlen?! Oder gilt das nur bei Totalschaden?
Ich meine, bei mir stünde sowas im Vertrag....

Nur bei Totalschaden!

Habe nachgefragt, gilt bei mir zwar 24 Monate aber der Schaden muss min. 80% des WBW entsprechen....schade 😁

Was hast du denn mit deinem angestellt? Auffahrunfall oder in den Graben gefahren?

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