Höchstgeschwindigkeit mit Folgen
Hallo an Euch alle,
habe auf einer freien, dreispurigen Strecke mit meinem A3 2.0 l TDI die Höchstgeschwindigkeit getestet und konnte feststellen, dass erst einen Strich vor 240 auf dem Tacho Schluss war.
Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit war, weiß ich nicht, jedenfalls viel mehr als die Herstellerangabe.
Ich habe danach den Fuß vom Gas genommen und den Wagen ausrollen lassen. Es hat relativ lange gedauert, bis 120 und 100 km/h wieder erreicht waren.
Ich fahre ansonsten auf freier Strecke zwischen 160 und 180 km/h und musste bereits einmal eine Vollbremsung machen, d. h. ich habe das Bremspedal mit voller Kraft durchgetreten.
Bei "239" auf dem Tacho würde mich auch keine Vollbremsung mehr vor einem Unfall schützen, wenn einer vor mir rausfahren bzw. in meinen Fahrstreifen wechseln würde.
Dieser Test hat mich doch sehr nachdenklich gemacht und ich habe ganz in der Nähe die folgende Raststätte aufgesucht.
Rein zufällig treffe ich hier einen Informatiklehrer mit einem neuen A3 3-Türer, dem ich von meinem Test erzähle.
Und der fragt mich spontan, ob ich denn nicht geblitzt worden sei, da auf dieser Strecke die Geschwindigkeit auf 130 begrenzt sei und sein MMI ihn vor dem Blitzer gewarnt hätte.
Ich war erst einmal geschockt und wäre dort bestimmt nicht so schnell gefahren, wenn ich die Begrenzungsschilder gesehen hätte.
Ich habe auch keinen Blitzer bemerkt, habe mich allerdings auch auf das Fahren und auf den vorausfahrenden Verkehr konzentriert.
Trotzdem hatte ich plötzlich weiche Knie, als ich über die Folgen und Konsequenzen nachdachte.
Ich habe ihn dann gefragt, wie bzw. auf welche Weise sein MMI ihn vor Blitzer warnen würde, weil dies nach meinem Wissen doch gesetzlich nicht erlaubt sei.
Er hat mich grinsend angesehen, aber keine Auskunft erteilt.
Mir sind Blitzerwarner auf Smartphones bekannt und ich habe diesbezüglich nochmal nachgefragt.
Er hätte vom MMI gesprochen und nicht von Smartphone-Apps.
Eine weitergehende Antwort habe ich nicht erhalten.
Sollte ich eine Anzeige bekommen, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen und mich in mein Schicksal fügen. Natürlich hoffe ich, dass es nicht passiert.
Was würdet Ihr in einem solchen Falle tun ?
Und meine zweite Frage richtet sich an die technisch Versierten unter Euch:
Kann das MMI vor Blitzern warnen, ggf. entsprechend modifiziert werden ?
Freundliche Grüße
Audire
Beste Antwort im Thema
Das ist wirklich kompletter Blödsinn! Schalte du erst mal dein Gehirn ein, bevor so ein Schwachsinn hier schreibst. Ein Gehirn ist nämlich auch nicht aus Spass im Kopf untergebracht.Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Ist ja mal wieder typisch. Einen Fehler begehen und dann irgendwie einen Weg suchen heil aus der Sache zu kommen. Warum mal nicht die Eier in der Hose haben seinen Fehler einzusehen und die Strafe zu kassieren? Eier genug hatte man ja in einer 130iger Zone fast 240km/h zu fahren, aber die Strafe dafür kassieren nicht? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Audire3
Sollte es unvermeidlich sein, werde ich mit einem Verkehrsanwalt kämpfen.Wer nicht auf Schilder achtet, ist selbst schuld. Was wäre passiert, wenn in dieser 130iger Zone jemand plötzlich die Spur auf Deine gewechselt hätte (man rechnet ja nicht mit einem der 240 in ner 130iger Zone fährt) und Du wärst ihm voll drauf? Man sollte sein Hirn beim Autofahren nicht immer komplett ausschalten.
Stell Dir mal vor Du Deine Familie wäre durch so einen Raser auf der Autobahn verunglückt und er würde sich dann mit Anwalt aus der Sache rauswinden wollen? Würdest Du auch so locker flockig sagen, ach nicht so schlimm, er wollte ja nur sein Auto testen … das befugt ihn natürlich andere zu gefährden.
Ich habe nichts gegen schnelles fahren, aber nur da wo es erlaubt ist und man keinen in Gefahr bringt. Solche Test kannst Du z.B. auf dem Nürburgring veranstalten aber nicht auf Geschwindigkeitbegrenzten Straßen. Das Tempolimit war bestimmt nicht aus Spaß dort.
Natürlich war er viel zu schnell unterwegs. Und es ist glücklicherweise nichts schlimmes passiert. Aber nicht vorsätzlich und er weiß, was er falsch gemacht hat. Wenn du den Thread verfolgt hättest, hättest du das mitbekommen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und deswegen sind die Sprüche bezüglich Nürburgring usw. mehr als unpassend. Jedem kann es mal passieren, dass man auf einer unbekannten Strecke ein Verkehrszeichen übersieht.
220 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...Wenn ich mir eine Anmerkung erlauben darf:
Du darfst. Schließlich hast du Rede- / Schreibfreiheit... ROFL
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das Wort Blödsinn sitzt bei dir sehr locker😁
Das stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Damit entziehst du mit einem einzigen Wort den Sinn deines nächsten Satzes.
Das stimmt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...
Nimm dir doch mal die vielen Beiträge über die Rauszieher vor! Konntest du ein einziges Mal lesen: Naja, da habe ich eben abgebremst und ihn gefahrlos in meine Fahrbahn überwechseln lassen - einen Bock schießt halt jeder irgendwann einmal! Das wäre genau das, was du einforderst: Größe zeigen😉 Aber die dementsprechenden Beiträge zeigen dir eine andere Welt. Warum tun wir uns mit dem Geben und Nehmen im Straßenverkehr so schwer🙄 nach dem Motto: Im RL ist er eigentlich ein ganz ein Netter, aber hinter dem Steuer wird er zur Sau😁😁
Ach Freddi. Du hängst dich viel zu sehr an deiner eigenen Interpretation mancher Worte auf. Ich habe keine Lust, ellenlange Einleitungen für die Befindlichkeits-Fanatiker zu schreiben.
Hoffentlich gerätst du in deinem Leben an ähnlich arrogante Klempner, Elektriker, KFZ-Meister, usw. 😉
Dann kannst du mal sehen, wie weit du mit "Ich hab Ahnung, du nicht, also in den Staub mit dir du Wurm" kommst 😁
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Ach Freddi. Du hängst dich viel zu sehr an deiner eigenen Interpretation mancher Worte auf. Ich habe keine Lust, ellenlange Einleitungen für die Befindlichkeits-Fanatiker zu schreiben.
Meintest du "Anleitungen für Befindlichkeitsfanatiker"?? Warum Fanatiker? Wenn ich auf die Befindlichkeiten meiner Mitmenschen so weit wie möglich Rücksicht nehme und auf Gegenseitigkeit baue, sehe ich das als normal an und nicht als fanatisch. Ich weiss, heute ersetzen oft Ellenbogen das Gespür für den Anderen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Meintest du "Anleitungen für Befindlichkeitsfanatiker"??
Lieber Freddie...
Ein Jurist orientiert sich einzig und allein daran, was im Gesetzestext steht. Moral, Ethik, Anstand usw. existieren dort nicht...
Genausowenig übrigens im Ingenieurswesen. Wenn ich irgendwo in Absatz 2, Kommentar 156, Anhang 34, Ergänzung 5 erwähnt habe, dass dein Toaster unter bestimmten Randbedingungen Feuer fangen kann, bin ich rechtlich nur schwer zu belangen 😉
Diese Kluft "wie sehen es Fachleute" und "wie sehe ich es als Laie bzw. vom moralischen/ethischen/wasauchimmer-Standpunkt aus" musst du immer berücksichtigen...
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Grauenvolles Menschenbild 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Wie ich auch schon geschrieben habe, ist das prozentual natürlich weitaus mehr. Ist dem Bußgeldkatalog aber egal. Das hat mit freuen nichts zu tun. Das ist nun mal Tatsache. Wenn dann irgendwann der Bußgeldkatalog angepasst werden sollte, werde ich mich auch anpassen. So einfach ist das.Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Du bist dir schon im klaren darüber, dass Tempo 45 km/h in der 30er-Zone eine Überschreitung von 50% darstellt. Das entspräche 150 km/h bei TL 100. Das du da so locker drüber weg gehen kannst? Oder freust du dich diebisch, dass es keine schwerwiegenden Konsequenzen zur Folge hat? An diesem Punkt erscheint mir die Korrektur des Bußgeldkatalogs dringend geboten!
Um dir noch einmal zu verdeutlichen Was das bedeutet wenn du fast 50 in einer 30er Zone fährt eine kleine Vorrechnung mit der Sec. Reaktionszeit die uns das gesetz einreumt
Geschwindigkeit: 30 km/h
Reaktionsweg: 9 Meter / sec
Bremsweg (Gefahrenbremsung): 4,5 Meter:
Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 13,5 Meter
Geschwindigkeit: 45 km/h
Reaktionsweg: 13,5 Meter / sec
Bremsweg (Gefahrenbremsung): 10,13 Meter
Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 23,63 Meter
wenn dann noch irgendwas vors Auto springt ists rum du bist ja schlieslich noch mit 45 km/h unterwegs :-D nur als kleine Anmerkung Auserorts sehe ich kein Problem natürlich bei ausreichendem Sicherheitsabstand :-D muss ja jeder selbst wissen und wir gehen jetzt mal nicht davon aus das der Tacho ungenau mist dies würde wieder in die tematik zu weit eingreifen
Ich glaube vielen ist gar nicht bewusst wie lang so ein Bremsweg eigentlich sein kann in einer Gefahrensituation...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Hoffentlich gerätst du in deinem Leben an ähnlich arrogante Klempner, Elektriker, KFZ-Meister, usw. 😉Dann kannst du mal sehen, wie weit du mit "Ich hab Ahnung, du nicht, also in den Staub mit dir du Wurm" kommst 😁
"Why can't you know sarcasm when you hear it?" (Charlie Brown / The Peanuts)
Da sieht man wieder, daß du die vorhergehenden Beiträge nicht gelesen und/oder den Bezug nicht gesehen hast. Von deiner eigenwilligen Interpretation und dem sich daraus ergebenden lustigen Weltbild mal abgesehen, und auch ganz abgesehen davon, daß mir so arrogante Handwerker immer wieder begegnen, beispielsweise in KFZ-Werkstätten... 😉
Zitat:
Original geschrieben von ziemtstein
Gegenseitige Rücksichtnahme heißt aber auch, daß ich als Langsammittelspurfahrer nicht mit 110km\h LKW überhole, wo ich vorher im Rückspiegel einen Porsche sehe, der auf einem freien Abschnitt mit 200km/h anrollt und diesen ausbremse. Natürlich muß dieser Porschefahrer auch aufmerksam seine Gechwindigkeit vorausschauend senken, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen, weil er mit einem Überholvorgang rechnen muß.Die Medaillie hat immer zwei Seiten.Zitat:
Original geschrieben von bender78
Aber nur als Beispiel:
Wenn ein Bekannter ein notorischer Drängler und "zu schnell Fahrer mit selbsternanntem Gerechtigkeitssinn" ist, kann ich das sehr wohl erkennen und einordnen. Wenn er, obwohl er sich und andere in Gefahr begibt, bis jetzt unfallfrei geblieben ist, spielt da eine Menge Glück und Aufmerksamkeit anderer eine Rolle! - wohlgemerkt nur unfallfrei, nicht frei von Punkten oder mehr!
Denn im Strassenverkehr (und auch in anderen Lebenslagen) spielt die gegenseitige Rücksichtnahme eine große Rolle! Die ist sogar gesetzlich niedergeschrieben.
§1 besagt eindeutig, dass niemand unnötig behindert oder gefährdet werden darf.
Des weiteren besagt die StVO, dass bei einem Spurwechsel derjenige welcher die Spur wechseln möchte auf den Rückwertigen Verkehr zu achten hat und Sorgfalt walten lassen muss. Vor allem ist bei einem Spurwechsel der Blinker eindeutig zu betätigen. Der Porsche-Fahrer auf der linken Spur ist in jedem Fall Vorfahrtberechtigt da er keinen Spurwechsel beabsichtigt.
Bei weiteren Fragen ; siehe meine "Signatur"
Rechne ständig mit der Unachtsamkeit und Dummheit anderer Verkehrsteilnehmer😉
Unnötige Behinderung liegt nicht vor, wenn ich einen LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h überhole. Unnötige Behinderung liegt auch dann nicht vor, wenn ich links bleibe, weil es bis zum nächsten LKW nicht mehr als 20 Sekunden sind...
Zur Gefährdung sei zu sagen, dass Jemand, der mit seinem Porsche auf einer mittelmäßig stark befahrenen (und dann am besten noch zweispurigen) Autobahn 200 und mehr fährt, eine permanente Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Vor allem wenn es sich um die Sorte "Ich habe Vorfahrt und will meine 200 fahren, mir ist egal was der Rest tut" handelt...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Zur Gefährdung sei zu sagen, dass Jemand, der mit seinem Porsche auf einer mittelmäßig stark befahrenen (und dann am besten noch zweispurigen) Autobahn 200 und mehr fährt, eine permanente Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer darstellt.
diese einschaetzung ist falsch und mutmasslich durch fehlende erfahrung bedingt. tatsaechlich ist ein porsche auch bei 200km/h auf der bab jederzeit problemlos beherrschbar. allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere verkehrsteilnehmer ein gefaehrdung fuer den porschefahrer darstellen koennten.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Unnötige Behinderung liegt nicht vor, wenn ich einen LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h überholeUnnötige Behinderung liegt auch dann nicht vor, wenn ich links bleibe, weil es bis zum nächsten LKW nicht mehr als 20 Sekunden sind...
... und bis zum übernächsten, und überübernächsten, und überüberübernächsten, ...
🙄
Außerdem: Wer mit 20 km/h Überschuß einen vorschriftsmäßig fahrenden LKW überholt, fährt lediglich 100.
Selbst auf einer auf 130 km/h limitierten AB dürfte das irgendwann gegen § 1 StVO Abs. 2 verstoßen.
Nicht bei einem LKW, das ist klar. Aber wer es über eine längere Zeit/Strecke nicht schafft rechts rüber zu kommen, weil die Lücken angeblich zu klein sind, behindert StVO widrig den nachfolgenden Verkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Außerdem: Wer mit 20 km/h Überschuß einen vorschriftsmäßig fahrenden LKW überholt, fährt lediglich 100.
Selbst auf einer auf 130 km/h limitierten AB dürfte das irgendwann gegen § 1 StVO Abs. 2 verstoßen.Nicht bei einem LKW, das ist klar. Aber wer es über eine längere Zeit/Strecke nicht schafft rechts rüber zu kommen, weil die Lücken angeblich zu klein sind, behindert StVO widrig den nachfolgenden Verkehr.
Das kann man pauschal so nicht sagen! Es gibt schon manchmal Abschnitte auf der BAB, wo es einem die LKWs durch geringe Abstände schwer machen, in eine Lücke zu verschwinden. Da gebe ich auch Gas und bleibe links bis sich etwas Größeres auftut.
Einseitig ist die Sache aber doch: Wenn man eine solche Situation mal ganz bewusst auf der BAB durchspielt, merkt man sehr schnell, wie einen die Schnellfahrer in der Lücke verhungern lassen. Links volle Pulle, ein Pulk hinter dem anderen - ich habe noch nie erlebt, dass mich einer davon durch Verminderung seiner Geschwindigkeit oder per Lichthupe deutlich aufgefordert hätte, mich links einzureihen, mich für einen Augenblick mitschwimmen zu lassen, auch wenn er dadurch ein paar Meter langsamer machen müsste 😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das kann man pauschal so nicht sagen! Es gibt schon manchmal Abschnitte auf der BAB, wo es einem die LKWs durch geringe Abstände schwer machen, in eine Lücke zu verschwinden. Da gebe ich auch Gas und bleibe links bis sich etwas Größeres auftut.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Außerdem: Wer mit 20 km/h Überschuß einen vorschriftsmäßig fahrenden LKW überholt, fährt lediglich 100.
Selbst auf einer auf 130 km/h limitierten AB dürfte das irgendwann gegen § 1 StVO Abs. 2 verstoßen.Nicht bei einem LKW, das ist klar. Aber wer es über eine längere Zeit/Strecke nicht schafft rechts rüber zu kommen, weil die Lücken angeblich zu klein sind, behindert StVO widrig den nachfolgenden Verkehr.
Einseitig ist die Sache aber doch: Wenn man eine solche Situation mal ganz bewusst auf der BAB durchspielt, merkt man sehr schnell, wie einen die Schnellfahrer in der Lücke verhungern lassen. Links volle Pulle, ein Pulk hinter dem anderen - ich habe noch nie erlebt, dass mich einer davon durch Verminderung seiner Geschwindigkeit oder per Lichthupe deutlich aufgefordert hätte, mich links einzureihen, mich für einen Augenblick mitschwimmen zu lassen, auch wenn er dadurch ein paar Meter langsamer machen müsste 😉
Gibt es hier noch mehr Erbsenzähler?
Jede Situation ist anders und kann auch dementsprechend ausgelegt werden.
Ich warte auf noch mehr derartiger Argumente.
Außerdem; wer das Schnellfahren nicht beherrscht landet früher oder später im Graben o. am Baum.
Denn, ein schnelles fahren setzt IMMER äußerste Konzentration Voraus. Bei einigen ist schnelles fahren schon ab einer Geschwindigkeit von 90 Km/h gegeben.
Und für alle denen 200 Km/h noch zu langsam sind.
http://www.motor-talk.de/.../...autobahn-ueberholt-wirst-t4374805.html
Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
diese einschaetzung ist falsch und mutmasslich durch fehlende erfahrung bedingt. tatsaechlich ist ein porsche auch bei 200km/h auf der bab jederzeit problemlos beherrschbar. allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere verkehrsteilnehmer ein gefaehrdung fuer den porschefahrer darstellen koennten.
Dass ein Porsche bei 200 km/h beherrschbar ist, unterschreibe ich vorbehaltlos. Auch ein Golf 7 ist bei 220 km/h beherrschbar. Ein Fiat Uno ist auch bei 170 km/h beherrschbar. Diese Fahrzeuge werden vom Hersteller getestet und auf die entsprechende, bauart- und motorbedingte Höchstgeschwindigkeit auslegt. Michael Schumacher kann jeden dieser PKW bei Höchstgeschwindigkeit problemlos beherrschen...
Jetzt kommen wir aber zum Problem:
Der Normalfahrer ist nicht Michael Schumacher...
Ich mag jetzt überspitzen, aber ich fahre viel Autobahn und erlebe den Otto-Normalraser in der Regel so:
Außendienstler (so wie ich)... Mitte 40... übergewichtig... eine Hand am Lenkrad (die andere am Handy, am Schaltknauf oder sonstwo), gestresst (ohje der nächste Termin ist schon in 30 Minuten, wie schaffe ich das bloss)...
Oder anders gesagt:
KEIN EINZIGER AUTOFAHRER, der auf der AB 200 fährt, hat jemals in seinem Leben ein Ausweichmanöver oder gar eine Vollbremsung bei diesem Tempo durchgeführt.
Diese Leute sitzen in ihrem Auto, fühlen sich wie Graf Koks von der Gasanstalt und haben im Endeffekt KEINE AHNUNG von ihrem PKW. 1 Million Kilometer ohne Unfall? Toll...
Es gibt auch Soldaten die haben 6 Jahre Krieg an der Front überlebt... das ist GLÜCK... keine Auszeichnung für besondere Fähigkeiten...
Fazit:
Der Porsche "beherrscht locker 300 km/h". Das ist in unzähligen Tests sichergestellt worden.
Der Porsche-FAHRER hingegen macht seinen Führerschein im 105PS-Diesel und ist nie schneller als 160 gefahren. Der kauft sich dann mit 40 seinen Porsche... aber die Befähigung diesen auch fahren zu können, kauft er nicht mit... leider...