lieber te,
editiert - twindance/MT-Moderation
das einzig sinnvolle, was du in der jetzigen situation machen kannst, ist - gar nichts. eine pflicht, dich gegenueber der polizei zu aeussern, gibt es nicht. jede angabe, die du jetzt machst, kann spaeter gegen dich verwendet werden. das lernt man uebrigens in jedem amerikanischen krimi ... 😁
sollte das verfahren nicht eingestellt werden, sondern weitere ermittlungen erfolgen, dann kannst du immer noch zur sache aussagen. allerdings waere es dann kein fehler, vorher den rat eines rechtbeistandes einzuholen.