Hinterachsproblem auch bei E46 ab Bj. 2000!

BMW 3er E46

hallo zusammen!

hab jetzt hier schon häufiger gelesen, das es beim E46 probleme mit der hinterachse geben kann. betroffen seien nur bestimmte modelle. und manche sagen man solle auf keinen fall einen E46 kaufen, der vor 06/2000 gebaut worden ist.

so und jetzt kommts: mein bruder arbeitet bei BMW, daher habe ich diese infos.
im letzten halben jahr waren dort 4 fahrzeuge, die das gleiche problem mit der HA auch hatten. darunter ein 325i bj. 2004, ein 318i bj. 2003 und 2x ein 330i bj. 2002 und 2004!
bei allen fahrzeugen wurde die reparatur wohl auf kulanz gemacht.

so, jetzt seid IHR dran!

gruß!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pumpiniron27


Klar kommt es nach 2.2000 auch noch vor aber prozentual gesehen niedriger.

wer sagt das (außer dir), bzw. wo steht das?

nicht persönlich nehmen...

75 weitere Antworten
75 Antworten

Rechtlich wirst du nichts erreichen. Der Hersteller ist nur verpflichtet 2Jahre Garantie zu gegeben. Alles danach ist Kulanz. Auch wenn es ein Fehler von Bmw war, so wirst du heute keinen Richter davon überzeugen, das der Fehler darauf zurück zu führen ist, haben schon sehr viele versucht. Damals hätte Bmw zu einer Rückrufaktion gezwungen werden müssen. Na ja wer weiss wie Bmw sich davor drücken konnte.

Zitat:

Original geschrieben von pumpiniron27


Damals hätte Bmw zu einer Rückrufaktion gezwungen werden müssen. Na ja wer weiss wie Bmw sich davor drücken konnte.

siehste, noch ein punkt, der dann wieder in die karten des armen bmw-fahrers spielt. 😉

wer nichts wagt, der nichts gewinnt. also, nicht immer gleich aufgeben...

ich finde, alle E46 fahrer die betroffen sind, müssten sich zusammen tun und den entsprechenden, politischen druck ausüben!
wir sind das volk! 🙂

hab noch mal ne frage:
die teile, die bei dem ha-schaden kaputt gehen bzw. die für den schaden verantworlich sind, sind das "wartungsfreie" teile?

Ja. Was soll man denn auch groß an Schweißpunkten oder Hinterachsblechen warten?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von silverminer


Freund von mir:

BMW 323Ci Coupe, EZ: 04/1999, aktuell gelaufen: 171.000km
Hinterachse: alles Bestens!

😉

328ci, 6/99, 133.000km und 18zoll = alles ok!

Zitat:

Original geschrieben von pumpiniron27


Der Hersteller ist nur verpflichtet 2Jahre Garantie zu gegeben.

Falsch,der Hersteller muß 2 Jahre Gewährleistung geben,ist ein kleiner aber feiner Unterschied und der Klopfer ist das nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Das bedeutet das in den ersten sechs Monaten automatisch angenommen wird das der Fehler von Anfang an vorhanden war,aber nach sechs Monaten und einem Tag muß der Käufer beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

Garantien sind wie Kulanz freiwillig und können an bestimmte Bedingungen geknüpft werden,wobei bei einer Garantie im Gegensatz zur Kulanz die Leistungen eingeklagt werden könnten.

Aber nach 10 Jahren oder dementsprechenden Kilometern wird auch bei einem bekannten Serienfehler der Nachweis schwer das der Hersteller schuld ist und die Beweislast liegt beim Kläger,viel Spass beim bezahlen eines Gutachtens das bei einem Zehnjährigen Auto oder einem mit knapp 200000km beweisen soll das die Aufhängung wegen einem bekannten Konstruktionsfehler reisst und nicht alterungsbedingt durch Materialschwäche.

So hart es auch ist,BMW hat es geschafft das Problem relativ kostengünstig auszusitzen.

Einen Rückruf gab es nie weil BMW Anfangs sehr kulant war,aber bei Reparaturkosten die mittlerweile den Wert des Autos überschreiten ist das irgendwann kaum noch intern umsetzbar,da sitzen halt dieselben kostenorientierten Kaufleute die den Mangel mitverursacht haben.

Ein Bekannter hat seinerzeit seinen E46 so wie er war mit Schaden in Zahlung gegeben,nachdem ihm der Händler nicht garantieren wollte das die umfangreiche Reparatur keine negativen Folgen auf den Gebrauchtwagenpreis hat.der Händler hat die Kiste wenige Wochen später unrepariert einen Exporteur verkauft.Aus den Augen aus dem Sinn,gibt zu denken wenn ein Händler ein seinerzeit gesuchtes Modell billig an einen Exporteur verscherbelt.

Korrekt, es gibt Produkthaftungsgesetze die für normale Konsumgüter (ausgeschlossen hiervon sind z.B. Bauwerke, dafür gelten andere Gesetze) 2 Jahre Gewährleistung vorschreiben. Die "allgemeine Verjährungsfrist" beträgt 3 Jahre und darüber hinaus gibt es nichts was darauf anwendbar wäre, denn durch die ausreißende Hinterachse besteht meines Wissens zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben. Somit ist es auch nicht möglich, BMW zu einer Rückrufaktion zu zwingen, denn dies wäre nur bei Defekten denkbar, die eine direkte Gefahr für den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer bedeuten.

So leid es mir tut, wenn sich BMW weigert, den Schaden auf Kulanz zu beheben, kannst du dagegen nichts tun. Das wirft dann zwar kein gutes Licht auf BMW und man kann sich lange darüber streiten, ob diese Vorgehensweise richtig oder falsch ist, aber machen kannste nix...

Grüße
Markus

PS: Bin froh dass ich die EuroPlus habe 😁 😁

Nur komisch ist das der Tüv dich nicht durch lässt, obwohl es nicht sicherheitsrelevant ist. Bmw hatte bestimmt einen guten Gutachter, weil der Tüv möchte das nicht verantworten, wenn mal was passiert.

Zitat:

Original geschrieben von pumpiniron27


Nur komisch ist das der Tüv dich nicht durch lässt...

Das'n guter Punkt!

BMW konnte damals die Prüfer (irgendwie) davon überzeugen, dass dieser Schaden nicht sicherheitsrelevant ist und auch das Fahr- und Bremsverhalten in keiner Weise beeinträchtigt.

Eine Verletzungsgefahr für unterm Auto durchkriechende Fussgänger scheint mir ebenso ausgeschlossen.

Warum also bitte meckert der TÜV?

Gut überzeugen oder gut bezahlen, das bleibt wohl deren Geheimnis. Die Leute bei Bp konnten ja auch die Ämter gut schmieren.

Zitat:

Original geschrieben von novosibir


Warum also bitte meckert der TÜV?

Weil es in der Verantwortung des TÜVs liegt, Mängel am Fahrzeug festzustellen. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung des TÜVs, die Auswirkungen dieser Mängel zu beurteilen. Beispiel: Wenn der Schweller an deinem Auto Rostlöcher hat, kommst du nicht durch den TÜV. Da ist es dem TÜV auch völlig egal ob das Auto vllt noch 5 Jahre fährt ohne an dieser Stelle auseinanderzubrechen. BMW hingegen hat dazu sicherlich Fahrzeugversuche gemacht und durch andere Untersuchungen festgestellt, dass ein vollständiges Herausreissen der Hinterachse ohne vorherige Ankündigung durch laute Geräusche o.ä. ausgeschlossen ist und dann ist es eben kein Rückrufgrund (letzteres sind Vermutungen aber da ich mich in der Branche ein wenig auskenne bin ich mir da relativ sicher)

Da liegt ja auch das problem Bmw hat Tests gemacht. Sie haben das Problem ja auch die ganze Zeit runter gespielt. Es hätte damals ein unabhängiger Gutachter ins Spiel kommen müssen.

Also ich war gestern noch mal bei BMW, wollte das auch wissen, meiner ist EZ 07/2000, gebaut wurde er am 02.06.2000, ahbe extra angerufen, gehört so also NICHT mehr zur "Riskogruppe". Habe es auch noch mal checken lassen, keine Probleme. Weiss jetzt auch wo das Ding sitzt und könnte theoretisch selber anchgucken wenn ich meine... Auf jede Fall wurde nochmals bekräftigt: Sollte da was sein -> Kulanz!

Zitat:

Original geschrieben von mrcoolice


Also ich war gestern noch mal bei BMW, wollte das auch wissen, meiner ist EZ 07/2000, gebaut wurde er am 02.06.2000... Auf jede Fall wurde nochmals bekräftigt: Sollte da was sein -> Kulanz!

Ob du 8/2010 noch Kulanz bekommst, entscheidet immer noch München. Leider meistens negativ.

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi



Zitat:

Original geschrieben von novosibir


Warum also bitte meckert der TÜV?
Weil es in der Verantwortung des TÜVs liegt, Mängel am Fahrzeug festzustellen. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung des TÜVs, die Auswirkungen dieser Mängel zu beurteilen. Beispiel: Wenn der Schweller an deinem Auto Rostlöcher hat, kommst du nicht durch den TÜV. Da ist es dem TÜV auch völlig egal ob das Auto vllt noch 5 Jahre fährt ohne an dieser Stelle auseinanderzubrechen. BMW hingegen hat dazu sicherlich Fahrzeugversuche gemacht und durch andere Untersuchungen festgestellt, dass ein vollständiges Herausreissen der Hinterachse ohne vorherige Ankündigung durch laute Geräusche o.ä. ausgeschlossen ist und dann ist es eben kein Rückrufgrund (letzteres sind Vermutungen aber da ich mich in der Branche ein wenig auskenne bin ich mir da relativ sicher)

Hi!

Was heisst

1: " BMW hingegen hat dazu sicherlich Fahrzeugversuche gemacht und durch andere Untersuchungen festgestellt, dass ein vollständiges Herausreissen der Hinterachse ohne vorherige Ankündigung durch laute Geräusche o.ä. ausgeschlossen"?😕 Wenn einer deutlich sagt dass bei jeden an-auskuppeln, Gaswegnehmen oder beschleunigen dieses Geräusch auftritt und der Techniker bestätigt??? Ist es nicht laut und deutlich genug um zumerken dass irgendwas nicht stimmt? Gibt es überhaupt Beweise, Berichte über diese Untersuchungen?

Bitte mich nicht falsch vertehen aber wenn ich richtig kapiere, beim TÜV bekomme ich kein Pickerl und bei BMW oder Partner schon???😕 Ist es nicht die gleiche Vorraussetzung?

Ausserdem, hat BMW getestet ob dieser Schaden für's Lebensdauer der E46 (Ca 400000 KM) nichts beeinträgtigt ?😕

2: "Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung des TÜVs, die Auswirkungen dieser Mängel zu beurteilen." Wieso steht in diesem Gutachten Bericht "schwere, leichte Mängel oder sogar Verkehrssichereit gefährddet wenn der TÜV nicht die Grade des Mängels nicht beurteilen kann???😕😕😕

Ich bin so traurig dass wir alle nur schreiben ohne irgendwas zu unternehmen ausser die jenige die bereit die Kulanzanspruch bekommen haben.

Schaut mal dieser Bilder an und sagt mir wie lange ich der bemes noch fahren werde,.....🙁😠😠🙁🙁

Deine Antwort
Ähnliche Themen