Hilfe - Was ist das für eine Harley?
Hey zusammen,
Mein Kollege ist dabei, eine Halle zu entrümpeln und ist dabei auf diese Harley gestoßen!
Wir versuchen jetzt das Modell und den Halter zu ermitteln!
Kann mir jemand sagen, um was für ein Modell es sich handelt?
Vielen Dank im Voraus,
Liebe Grüße!
42 Antworten
Nein in dem Fall nicht. Ist ja erst 18 Jahre alt.
Da würden dann wohl weitere 30 Stunden nicht reichen.
Das die Maschine keine Papiere hat und der Eigentümer nicht bekannt ist, macht die Sache schwierig.
Ohne Papiere kann man die Maschine nur schlachten oder ins Ausland verkaufen.
An gültige Papiere kommt man nur folgendermaßen dran:
1) Gang zur Polizei und die Anfrage, ob die Maschine als gestohlen gemeldet wurde.
2) Ist das nicht der Fall, Gang zum Strassenverkehrsamt zur Überprüfung des Eigentümers.
Die Fahrzeuge werden 10 Jahre nach Abmeldung in der DB gespeichert.
3) Unter 10 Jahre: Ist die Adresse noch gültig oder ist der Eigentümer ggfs. unbekannt verzogen? Das wiederum weiss das zuständige Einwohnermeldeamt. Bei letzter Variante erfolgt der Gang zum Gericht.
Über 10 Jahre: Keine Daten mehr vorhanden, direkter Gang zum Gericht.
4) Antrag bei Gericht für ein Aufgebot. Der Eigentümer wird über eine Veröffentlichung über den Gerichtsanzeiger gesucht. Nach sechs Wochen ohne Rückmeldung wird der Antragsteller Eigentümer des Motorrades.
5) Aufbau der Maschine, Vollabnahme mit Eigentumsnachweis sowie passenden Mustergutachten und Ausstellung eines neuen Briefes. Die Gutachten für die Umbauten sollten ebenfalls vorliegen.
Hier würde ich vorab fragen, ob die Maschine mit einem aktuellen Erstzulassungsdatum überhaupt zugelassen werden kann, weil die Abgaswerte nicht den aktuellen Normen entsprechen.
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Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 14. Januar 2021 um 14:15:58 Uhr:
Hab bei meiner V-Rod 26 Stunden auseinander (zzgl. X Stunden alle Teile geputzt und poliert) und 20 Std. für das zusammenbauen gebraucht.
Echt jetzt 😕
Du hast für das zerlegen länger als fürs zusammen bauen gebraucht?
Ich kenne das eigentlich eher umgekehrt, dass man für den Zusammenbau länger braucht.
Man lernt nie aus.
Zitat:
@racinggreen schrieb am 15. Januar 2021 um 01:15:57 Uhr:
Das die Maschine keine Papiere hat und der Eigentümer nicht bekannt ist, macht die Sache schwierig.Ohne Papiere kann man die Maschine nur schlachten oder ins Ausland verkaufen.
An gültige Papiere kommt man nur folgendermaßen dran:
1) Gang zur Polizei und die Anfrage, ob die Maschine als gestohlen gemeldet wurde.
2) Ist das nicht der Fall, Gang zum Strassenverkehrsamt zur Überprüfung des Eigentümers.
Die Fahrzeuge werden 10 Jahre nach Abmeldung in der DB gespeichert.
3) Unter 10 Jahre: Ist die Adresse noch gültig oder ist der Eigentümer ggfs. unbekannt verzogen? Das wiederum weiss das zuständige Einwohnermeldeamt. Bei letzter Variante erfolgt der Gang zum Gericht.
Über 10 Jahre: Keine Daten mehr vorhanden, direkter Gang zum Gericht.
4) Antrag bei Gericht für ein Aufgebot. Der Eigentümer wird über eine Veröffentlichung über den Gerichtsanzeiger gesucht. Nach sechs Wochen ohne Rückmeldung wird der Antragsteller Eigentümer des Motorrades.
5) Aufbau der Maschine, Vollabnahme mit Eigentumsnachweis sowie passenden Mustergutachten und Ausstellung eines neuen Briefes. Die Gutachten für die Umbauten sollten ebenfalls vorliegen.Hier würde ich vorab fragen, ob die Maschine mit einem aktuellen Erstzulassungsdatum überhaupt zugelassen werden kann, weil die Abgaswerte nicht den aktuellen Normen entsprechen.
Geht das nicht einfacher, mit KV mit EV und Nummern zum Straßenverkehrsamt und aufbieten lassen?
Machen die dann nicht den Rest?
So war das beim Kumpel der eine Maschine ohne Papiere gekauft hatte.
Falls ihr mal gucken wollt, was man aus so einer FX Shovel alles machen kann schaut mal bei
Jeff Cochran´s Speedking
rein. Umoperieren auf Starrrahmen ist ja bei uns nicht, aber die Version mit Schwinge sieht bei Jeff auch richtig geil aus.
Jeff Cochran hat in der goldenen Zeit der Szene (Anfang der 2000er) mit seinem damaligen Partner mit Sucker Punch Sally sehr coole Old School Bikes in Kleinserie gebaut. Leider sind die, wie so viele aus der Zeit, mit der Finanzkrise 2009 verschwunden bzw. haben sich sehr verkleinert. Jedenfalls finde ich die SpeedKing bikes top!
Zitat:
@Hammer_1963 schrieb am 15. Januar 2021 um 03:03:47 Uhr:
Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 14. Januar 2021 um 14:15:58 Uhr:
Hab bei meiner V-Rod 26 Stunden auseinander (zzgl. X Stunden alle Teile geputzt und poliert) und 20 Std. für das zusammenbauen gebraucht.Echt jetzt 😕
Du hast für das zerlegen länger als fürs zusammen bauen gebraucht?
Ich kenne das eigentlich eher umgekehrt, dass man für den Zusammenbau länger braucht.
Man lernt nie aus.
Beim auseinanderbauen muss man sich erstmal „erkunden“. Dazu Teile/Schrauben einsortieren und beschriften sowie eine Anleitung der Reihenfolge erstellen.
Ebenzu hab ich auch schon mal Teile geputzt.
Zusammenbauen ging dann zügiger da ich wusste wo wie was 😉
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Januar 2021 um 09:21:01 Uhr:
Zitat:
@racinggreen schrieb am 15. Januar 2021 um 01:15:57 Uhr:
Das die Maschine keine Papiere hat und der Eigentümer nicht bekannt ist, macht die Sache schwierig.Ohne Papiere kann man die Maschine nur schlachten oder ins Ausland verkaufen.
An gültige Papiere kommt man nur folgendermaßen dran:
1) Gang zur Polizei und die Anfrage, ob die Maschine als gestohlen gemeldet wurde.
2) Ist das nicht der Fall, Gang zum Strassenverkehrsamt zur Überprüfung des Eigentümers.
Die Fahrzeuge werden 10 Jahre nach Abmeldung in der DB gespeichert.
3) Unter 10 Jahre: Ist die Adresse noch gültig oder ist der Eigentümer ggfs. unbekannt verzogen? Das wiederum weiss das zuständige Einwohnermeldeamt. Bei letzter Variante erfolgt der Gang zum Gericht.
Über 10 Jahre: Keine Daten mehr vorhanden, direkter Gang zum Gericht.
4) Antrag bei Gericht für ein Aufgebot. Der Eigentümer wird über eine Veröffentlichung über den Gerichtsanzeiger gesucht. Nach sechs Wochen ohne Rückmeldung wird der Antragsteller Eigentümer des Motorrades.
5) Aufbau der Maschine, Vollabnahme mit Eigentumsnachweis sowie passenden Mustergutachten und Ausstellung eines neuen Briefes. Die Gutachten für die Umbauten sollten ebenfalls vorliegen.Hier würde ich vorab fragen, ob die Maschine mit einem aktuellen Erstzulassungsdatum überhaupt zugelassen werden kann, weil die Abgaswerte nicht den aktuellen Normen entsprechen.
Geht das nicht einfacher, mit KV mit EV und Nummern zum Straßenverkehrsamt und aufbieten lassen?
Machen die dann nicht den Rest?So war das beim Kumpel der eine Maschine ohne Papiere gekauft hatte.
Gekauft vermutlich mit Kaufvertrag. Da bekommst Du neue Papiere.
Wenn der Eigentümer aber nicht bekannt ist, ist das schwierig.
Zitat:
Gekauft vermutlich mit Kaufvertrag. Da bekommst Du neue Papiere.
Wenn der Eigentümer aber nicht bekannt ist, ist das schwierig.
Moin,
Mitte der 90er habe ich mir während des Studiums nebenbei Geld verdient indem ich irgendwelche vergessenen Möhren oder Unfälle billig aufgekauft habe, repariert und TÜV drauf gemacht und verkauft. Da waren viele Maschinen ohne jegliche Papiere dabei.
Man benötigte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung - die besagt das das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Damit gab es einen Ersatz KFZ Brief.
Denke, es heute noch immer so.
Gruß
Zorc
Zulassung ohne Fahrzeugpapiere
Es sind die spontanen Entscheidungen, die glücklich machen. Oder aber ins Unglück stürzen. Exemplarische Situation: Da steht ein Zuckerstück von Motorrad in irgendeiner Garage oder Scheune abseits professioneller Motorrad-Ankäufer-Begierde ein konkurrenzlos gutes Angebot. Einziges Manko: Der verkaufswillige Besitzer hat die Papiere verschlampt, nie besessen oder deren Aufbewahrungsort komplett vergessen.
Was nun? Trotzdem zuschlagen und mitunter bei der Zulassung nervtötend den Amtsschimmel reiten? MOTORRAD zeigt, wie das ausweislose Fundstück aus der Scheune wieder auf die Straße kommt und den neuen Besitzer glücklich macht. Grundsätzlich benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeugs eine so genannte Verfügungsberechtigung, die normalerweise ja durch die Fahrzeugpapiere (neuamtlich: Zulassungsbescheinigung Teil II, zuvor: Fahrzeugbrief) nachgewiesen wird. Fehlt allerdings die besagte ZB II beziehungsweise der Brief, regelt die Zulassungsordnung für diesen Fall nur schwammig, nach §12 einen Antrag auf Ausfertigung der ZB II zu stellen.
Hilfreich bei so einem Antrag erweisen sich etwaige Zollpapiere, alte Kaufverträge, Originalrechnungen und ähnliche Dokumente, welche die "Identität" des Fahrzeugs belegen. Seit dem 1. März 2007 besteht übrigens keine allgemeine Verpflichtung mehr, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, um eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs zu erlangen. In begründeten Einzelfällen prüft die Zulassungsbehörde allerdings selbständig, ob das Fahrzeug beim KBA im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist.
Nächster Schritt zur Zulassung ist nach §12 Absatz 4 FZV das Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt, das zweimal monatlich erscheint. Die ZB II für das betreffende Fahrzeug muss in diesem Amtsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffentlich aufgeboten werden, damit unter Umständen bestehende Rechte an dem Fahrzeug geltend gemacht werden können. Die Frist beträgt zumeist 14 Tage.
Bis eine neue ZB II ausgefertigt werden kann, vergehen also in der Regel insgesamt sechs bis acht Wochen. Nicht selten verlangt die Behörde zusätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere, um Missbrauch vorzubeugen. Tauchen die ursprünglichen Papiere wieder auf, sollte der brave Bürger diese unverzüglich bei der Zulassungsstelle abliefern, sonst droht ein Bußgeld.
Darüber hinaus kann die Zulassungsbehörde keine eigenmächtigen weiteren Voraussetzungen aufstellen. Weigert sich die Behörde dennoch, eine neue ZB II auszustellen, unbedingt einen schriftlichen Bescheid verlangen! Dann Einspruch erheben und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen. Und noch ein Tipp: Beim Kauf des Scheunenfunds den Verkäufer im Kaufvertrag eine "Erklärung an Eides statt" unterschreiben lassen, "uneingeschränkter Eigentümer" des betreffenden Fahrzeugs zu sein. Sicher ist sicher.
Selten kommt es allerdings zu größeren Problemen bei der Zulassung ohne Papiere. Trotz aller beschriebenen Hürden kein Hexenwerk - warum sich also ein Schnäppchen entgehen lassen?
Quelle: motorradonline.de
Zitat:
@racinggreen schrieb am 15. Januar 2021 um 19:39:17 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Januar 2021 um 09:21:01 Uhr:
Geht das nicht einfacher, mit KV mit EV und Nummern zum Straßenverkehrsamt und aufbieten lassen?
Machen die dann nicht den Rest?So war das beim Kumpel der eine Maschine ohne Papiere gekauft hatte.
Gekauft vermutlich mit Kaufvertrag. Da bekommst Du neue Papiere.
Wenn der Eigentümer aber nicht bekannt ist, ist das schwierig.
Da war das auch nicht bekannt, es war ein Scheunenfund sozusagen.