Hilfe!!!! Unfallwagen gekauft was tun?
Hi an alle
verdammt jetzt ist es passiert mein Kumpel hatte sch vor ungefähr 3,5 Monaten einen 316i Coupe gekauft Baujahr 1995 für 6000 Euro. In Cosmosschwarz met. von einem freien Händler. War ach ganz nett aber dieser Ars..lo.. hat nichts vom einem Unfall erwähnt an dem linken Seitenteil, er hat nur gesagt das er vorne mal einen Unfall hatte mit einem Tier aber nur Blechschaden. Von hinten war nie die Rede und zwar ist es einem Tuner aufgefallen. Mein Kumpek wollte hinten 10j*17 Felgen dran machen, doch der tuner meinte sofort das, dass komplettelinke Seitenteil gespachtelt und lackiert worden ist. Er hat dasmit so einem Lacktiefenmesser geprüft. Kann man da irgendetwas noch machen ?? Zeugen mäßig sind wir dochüberlegen also 2 gegen einen.
21 Antworten
Hi,
ich würde mal beim Vorbesitzer nachfragen. Der muss ja eigentlich den Unfall beim Verkauf angegeben haben. Hat dein Kumpel eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja würde ich mal zu einem Anwalt gehen. Schließlich ist das Betrug.
Ja eine Rechtsschutzversicherung hat mein Freund, aber das mit dem Vorbesitzer anrufen ist glaub ich nicht gut, da ich glaube das dieser den im Kundenauftrag dort stehen hatte.
Hy
Erstmal ein Gutachten machen lassen, damit ihr was in der Hand habt!
Da wird dann genau aufgeschlüsselt, wo und was gemacht worden ist. Dürfte ca. 100 EUR kosten. Kann aber keine Garantie zum dem Preis geben. Einfach mal bei einem KFZ Sachverständigen nachfragen.
Wenn er das Auto nicht mehr haben will, soll er mit dem Gutachten zum Händler gehen und ihm das zeigen und den Kaufvertrag rückgänig machen lassen.
Wenn er es haben will, muss der Händler ihm einen Preisnachlass geben.
Wenn der sich quer stellt, mit Rechtschutzversicherung und Anwalt drohen.
Wenn er immernoch nicht nachgibt, Anwalt einschalten.
So würd ich es machen!
Viel glück!!!!!!
Gruss
habt ihr keine garantie???
jeder gewerblicher händler muss garantie geben und das nur nicht, wenn es zwischen dem verkäufer und händler speziell ausgehandelt wird.
das scheint bei euch nicht so zu sein und darum einfach den herrn anwalt oder die dame anwältin einschalten.
gruss murat
Ähnliche Themen
das Problem ist aber der Händler hat in dem Kaufvertrag geschrieben das es ein Unfallfahrzeug ist. Aber uns hatte er damals nur erzählt das er nur vorne einen hatte. Mein Freund meinte das er ja dann sagen könnte er hätte es uns gesagt und im Vetrag vermerkt, da hat er bei sonstiges Unfallwagen geschrieben kann das eventuell zu problemen führen???
Bei jedem Kauf ist der Händler dank neuem Verbraucherschutzgesetzt gesetzlich verpflichtet, 1 Jahr Garantie zu geben.
Also ab zum Gutachter und mit dem Beleg zum Händler.
Halt, nicht so schnell........
Die Definition "UNFALLWAGEN" ist so ausgelegt, daß etwas geschweißt wurde ..............
Bei dem Golf, den ich verkauft habe, ist ein voller Einkaufswagen in die Seite gerollt und hat eine Beule hinterlassen. Das Seitenteil wurde auch gespachtelt und lackiert.
Das ist kein UNFALL, d.h. ich hätte den als UNFALLFREI verkaufen können. Suche mal Google und schau genau nach.
Gibst auch bei www.adac.de
NIcht so voreilig!!!!!!!!!
MFG
guckst Du hier:
http://www.neue-oz.de/.../Bagatellschaeden.html
Gibgummi hat recht. Der Händler muss es also garnicht gewusst haben.
Zumal... was soll denn hier die Garantie übernehmen? Ist ja nix defekt, so wie ich das verstanden habe. Ist dann wohl PP.
6000 EUR für ein 95er E36 Coupe ist doch eh sehr günstig (wenn er nicht grad 200tkm drauf hat). Bei solchen "Schnäppchen" sollte man schon etwas mehr aufpassen und den Wagen ggf. vor dem Kauf checken lassen.
Das mit der fehlenden Garantie ist schon seltsam, die muß der Händler normalerweise geben. Aber die hilft hier sowieso nicht. Daß der Begriff "Unfallwagen" dehnbar ist, ist klar, aber es muß nicht unbedingt irgendwas geschweisst worden sein, damit der Tatbestand erfüllt ist. Die Aussichten deines Kumpels auf Minderung oder Wandlung schätze ich äußerst gering ein, da der Vermerk "Unfallwagen" im Vertrag steht. Daß er den Schaden hinten nicht erwähnt hat, ist zwar nicht korrekt, aber dabei steht Aussage gegen Aussage, das wird zu nix führen. Wie IQ-Man schon sagt, ist halt PP.
In anderen Foren haben die gesagt, daß der Wagen erst auf einer Richtbank gewesen sein muß, damit er nicht unfallfrei mehr ist.
Wenn das gut gemacht ist ( sonst hättest Du es ja auch gesehen ), laß es doch .......
Desweiteren müsst Ihr Garantie und Gewährleistung trennen.
MFG
Ändert aber nichts daran, daß weder Garantie noch Gewährleistung in diesem Fall was nützen.
der Wagen wurde im Kundenauftrag verkauft, so wie ich es rausgelesen habe. Keine Garantie, keine Gewährleistung, kein garnix. Ist so, wie von privat gekauft.
MFG
Hi.
Garantie, Gewährleistung oder was auch immer interessieren hier nicht. Wenn der Wagen einen Unfall hatte und der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat (egal, ob es der Händler oder der dahinterstehende Privatmann ist - wurde bisher hier ja auch noch nicht geklärt), kann der Käufer den verrag anfechten und rückgängig machen.
Da aber scheinbar im Vertrag etwas von Unfall steht, sieht es prinzipiell schlecht aus. Allenfalls über Zeugen könnte geklärt werden, was mündlich über den Unfall gesagt wurde (vorne/hinten). Aber ich schätze, daß das erst vor Gericht zu einer Einigung führt. Vorher wird sich kein Verkäufer auf etwas anderes als den text des Kaufvertrages einlassen. und da steht nunmal Unfall drin.