Hilfe Betrug ? oder Wahr ? ebay !!! Autoverkauf

BMW 5er E39

Hallo
wolltte vor kurzem mein 5er Bei ebay versteigern lassen..
Doch dan habe ich es mir anders überlegt und habe die auktion vorzeitig beendet, ist ja nicht verboten ...

darauf folget diese Merkwürdige E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben das oben genannte Angebot bei ebay vorzeitig beendet. Ich bin der User ..... und Hochstbietender auf diesen Artikel gewesen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 entschieden, dass dadurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich fordere Sie daher auf, mir das Fahrzeug zum Preis von € 4xxx,- zu überlassen.
Sollten Sie auf diese E-Mail nicht reagieren, oder es Ihnen nicht mehr möglich sein, mir das Fahrzeug zu überlassen, werde ich meine Anwälte mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.

Sowas höre ich zum ersten mal, Bin anfänger und habe keine ahnung.
Ist das wahr das er, dass recht dazu hatt?
Oder wie sieht ihr das?
einfach Betrug?

Um eine antwort wäre ich dankbar

53 Antworten

Wieso ist der Käufer ein Abzocker? Er hat in dem Glauben geboten, ein Fahrzeug ersteigern zu können. Wenn einer als nicht glaubwürdig dasteht, ist es der Anbieter. Der Käufer (Bieter) besteht auf sein Recht als Höchstbieter- und das hat er eben auch. Das hat nichts mit Lücken/Fehler&Co zu tun, davon, dass das Angebot zurückgezogen wird wußte er ja vorher nichts.

Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du auf etwas bietest, was Du gerne haben möchtest und der Anbieter sagt, nöö, will nicht mehr. Im Übrigen gibt es auch den sog. Spaßbieter, der bietet auf eine Ware, die er nicht abnimmt. In dem Falle ist eigentlich ein Teil des Gebotspreises fällig (zumindest, wenn der Anbieter es durchficht).

Es gibt bei ebay Möglichkeiten, eine Auktion vorzeitig zu beenden, da muß aber auch ein nachvollziehbarer Grund vorliegen. Bei mir stand z.B. mal der Keller unter Wasser, da war das angebotene Baumaterial unbrauchbar- Auktion beendet, mit Begründung an ebay.
Leider hat sich der Verkäufer nicht geäußert, wann er die Auktion beendet hat. Scheinbar aber zu spät oder auf falschem Wege.

@stefan: wenn ich sage, ich hätte das Auto, meinte ich keine Selbstjustiz, ich würde es auf rechtlichem Wege tun. Das zur Klarstellung.

Also ob ich Ahnung von Ebay hab sei dahingestellt.

Fakt ist, hab 5 Namen und im durchschnitte immer 100 - 200 gute Bewertungen. Keine einzige negative.

Fakt ist, mag sei daß ich "keine Ahnung" habe. Fakt ist, daß ich niemals mein Auto über Ebay verkaufen würde. Dazu gibts besser Möglichkeiten.

Des Weiteren kann ich verstehen, daß der Käufer auf sein Recht besteht. Angesichts dessen, daß die Auktion vorzeitig beendet wurde, hat er aber doch nichts gekauft (zumindest irgendwie)

Aber egal, ich hätte ihm den Wagen schon gegeben. Ich hätte mein Geld dennoch und das Auto hätte (z. B.) schon die Richtbank gesehen. usw.....

Abzocke oder ...?

Es wird wie immer mit einem Vergleich enden bzw. wird der Höchstbieter wahrscheinlich einen Vergleichsbetrag vorschlagen, diesen erhalten und damit sein Ziel der Gewinnoptimierung (wie auch immer sich Abzocken formulieren lässt) erreicht haben.

Nicht einleuchtend ist für mich, dass eine Auktion bei ebay bis 24 Stunden vor Ende gelöscht werden kann, nicht aber innerhalb dieser Zeitspanne vor Ende der Auktion.

Ansonsten stehe ich auf Seiten des Höchstbieters. Habe selbst zigmal auf das Ende einer Auktion gewartet, und dann stand der Artikel plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Ich würde meine Rechte auch durchsetzen.

Ganz konsequent bin ich bei Spassbietern.

Ich würde gerne mal wissen, warum hier in diesem Falle dem Bieter eine Abzocke oder Gewinnoptimierung unterstellt wird?

Er konnte doch nun wirklich nicht wissen, dass die Auktion vorzeitig beendet würde (steht ja nicht vorher drin)- und nur dann ließe sich ein Vorsatz erkennen.

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Wieso nicht? Auktion lief ja nicht zum ende also was soll das sonst sein?

z. B. 12 Std. später hätte es ganz anders für ihn aussehen können.

Vor 15 Jahren war auch jeder der Meinung, wenn ich einen Fernsehen im Werbeprospekt für 10,- Euro ausgezeichnet sehe, muß ich auch diesen bekommen. Gott sei Dank hörte der Blödsinn auf und derart Käufer können nun vergessen vor einem Gericht das Recht zu bekommen.

Da nicht jeder ein Rechtsanwalt ist oder alle Gesetzesbücher im Kopft hat, zudem Ebay dies auch beim beenden der Auktion nirgendwo erwähnt und auch noch die Möglichkeit dem Verkäufer ja bietet eine Auktion wegen einem Fehler zu beenden, frage ich mich wieso man jetzt dem Verkäufer nur Vorwürfe macht, was er alles wissen müsste. Vielleicht war es ja nicht der Mindestpreis, sondern ganz andere Gründe. Wieso unterstell ihr ihm das also?

Der Käufer muß kein Hellseher sein, aber er hat die Auktion auch nicht gewonnen. Frage mich, ob der Fall also rechtlich soooo "sauber" ist. Ein Urteil schön und nett, ein anderes kann fanz anders aussehen.

Also ich weiß nicht ob Du es nicht verstehst oder verstehen willst.

Der Bieter war zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion seitens des Verkäufers der Höchstbietende. Er hat ein rechtlich verbindliches Gebot abgegeben, da führt kein Weg dran vorbei. Dass der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet konnte er nicht wissen, er wurde darauf ja nicht hingewiesen. Vielleicht wäre er später überboten worden, mag sein, interessiert hier aber nicht, da die Auktion beendet wurde.

Im Übrigen gibt es von Ebay sehr wohl den Hinweis unter welchen Umständen man eine Auktion vorzeitig beenden kann. Hier zu sagen wusste ich nicht, hilft nix. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zu dem "Vorschlag" mit der Richtbank sie nur soviel zu sagen, dieser Schuss geht nach hinten los. Wenn das Fahrzeug einen verdeckten Mangel hat, kann der Käufer den Vertrag anfechten und rückgängig machen. Dann stehst Du da, mit nem kaputten Auto und musst u.U. dem Käufer noch Schadenersatz zahlen.

Im Übrigen kann man hier nur dem Verkäufer die Vorwürfe machen, denn nur er ist schuld an dieser Geschichte. Er hat die Auktion zurückgezogen und hat somit auch für die Folgen einzustehen.

Zu Deiner "Werbeprospekt-Geschichte". Wenn Du Dir sowas mal genau anschaust wirst immer den Hinweis finden Druckfehler oder Irrtümer vorbehalten.

@525touring: erklärs so lange Du willst, der schnallt das einfach nicht.

@sq-scotty

Ich kann dir nur zustimmen.

Vielleicht werden wir aber vom TE auch nur verarscht.
Der könnte doch mal die Artikelnummer posten

Was bringts noch? Vielleicht ist es ihm auch nur peinlich.

Ich stell mir mal vor, bei Christies wird ein Rembrandt versteigert und der Anbieter sagt plötzlich, nöö, will nicht mehr.

Was da wohl los wäre.

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