hilfe (Astra G Rückrufaktionen? )

Opel Astra G

hilfe

hi leute,habe mir gerade einen astra g caravan 2ltr di bj 2000 gekauft.nun höre ich immer wieder von irgend welchen rükrufaktionen.könnt ihr mir helfe welche auf meinen wagen zutreffen,damit ich noch meien garantie ausnutzen kann.

vielen dank im voraus
stefan

15 Antworten

Hi zusammen,

wenn dein Astra Checkheft-gepfleget ist, also sehr regelmäßig beim FOH, dann sollten alle Rückrufe etc gemacht sein. Aber beim Astra G, speziell beim 2.0DTI gibt's meines Wissens nach nichts besonderes.

Grüße aus dem Westerwald
Audioman

Meiner ist von Nov 99, d.h. Modelljahr 2000. Es gab zwei Aktionen, an die ich mich erinnere:
- Rostschutz in den hinteren Radläufen (von innen, betrifft nur Caravan)
- Wiederstandskabel für die Scheinwerfer => die Birnen brennen nicht mehr so schnell durch

Lars

Zitat:

Original geschrieben von manni66


Meiner ist von Nov 99, d.h. Modelljahr 2000. Es gab zwei Aktionen, an die ich mich erinnere:
- Rostschutz in den hinteren Radläufen (von innen, betrifft nur Caravan)
- Wiederstandskabel für die Scheinwerfer => die Birnen brennen nicht mehr so schnell durch

Lars

@an alle.

Fahre den Sportiv EZ 09.99 Modell 2000.

Eine Rückrufaktion gab es und zwar die nachträgliche Versiegelung der hinteren Radläufe. Mein Astra ist ein 5Türer und kein Caravan.

Also vergiss das, dass dies nur diesem Fahrzeugtyp gilt. Für Wiederstandskabel gab es keine Rückrufaktion, zumindest nicht für die gesamte Astra Flotte. Evtl. für einige Fahrgestellnummern, doch ich habe nie ein Schreiben diesbezüglich von Opel erhalten. Hatte bisher auch keine nennenswerten Probleme mit den Scheinwerfern, 2Leuchten in 5Jahren!

Auf die hinteren Bremsen ist zu achten.
Sind Schleifgeräuche zu vernehmen, so sollten die vor dem Kauf auf Lukas Sättel umgerüstet werden.
Oder eben ein entsprechender Preisnachlass.

Auf den Auspuffkrümmer ist zu achten.
Der reisst gerne oder verzieht sich und sprengt die Stehbolzen.
Sollte ein Edelstahl- Fächerkrümmer montiert sein, so ist das Problem für immer und ewig behoben.
Gruß Leo

Kenne nur die Rückrufaktion wegen des LLM.
Anbei das Schreiben.

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@manni66: gehe mal davon aus, daß Du damals nichts für die Widerstandskabel bezahlen musstest oder? Mein Händler hat mir jetzt auch welche, gegen meinen Willen eingebaut ( habe ein anderes elektronisches Problem, warum die H7 durchbrennen ) und nachdem ich ihm gesagt habe, daß ich nicht bereit bin, die Widerstandkabel zu bezahlen ( Rückrufaktion ), sagte dieser mir, auch die Autos, die damals die kabel einbauen lassen haben mussten diese samt Einbau selber bezahlen!!!!
Stimmt das oder nicht???

Besten Dank schonmal im vorraus

Bei den Widerstandskabeln handelte es sich definitiv um eine Nachrüstaktion seitens von Opel und wird auf Kulanz erledigt! Wende Dich einmal direkt an Opel, die werden Dir das bestätigen!
In Deinem Fall, würde ich einen kurz-oder langfristigen Werkstattwechsel vorschlagen!

Besten Dank für die Antwort, habe meinem Händler auch schon gesagt, daß ich in eine andere Werkstatt gehe, wenn das mit den Problemen nicht aufhört. Da kam dann wieder nur zur Antwort, daß dürfte ich nicht, dann würde es Probleme mit der CarGarantie geben. Ein anderes Problem ist auch, daß im Umkreis von 40 km alle Opelhändler zusammen gehören und da habe ich dann kaum eine Chance.
Da ich den Wagen eh erst seit Ende Oktober habe und mir grad alles in Rechnung gestellt wird und der Wagen mittlerweile diese Woche das 6. Mal in die Werkstatt geht, werde ich wohl bald eh nen Brief an Opel schreiben und dann wollen wir mal sehen, wie die auf die ganze Sache reagieren

Das würde ich auch machen! Das klingt ja alles unglaublich, was dein Händler mit Dir abzieht! Was die Car-Garantie angeht, so kannst Du ja mal in die Bedingungen schauen oder bei denen anrufen und fragen. Bin ja gespannt, was Opel dazu sagt, kannst ja mal ne Antwort posten...

Mußte einemal zur Hohlraumversiegelung mit meinem altem Coupe (1.8 16v Bj 2000 Mod jahr 1999) Das Steuergerät hatte ich auch enmal kaputt war aber kein Rückruf mußte ich sogar elbst bezahlen damals 900 DM...!

EM noch mal zum 2 Post oder so:

Das mit der Rückrufaktion bezüglich der Wiederstände für die Scheinwerfer, die nachträglich geändert wurden, ist das für alle ASTRA Gs nötig.

Habe mir letztens einen ASTRA G cc (3-Türer) 2000er Edition gekauft und wollte schon mal wissen, ob das bei dem Auto noch gemacht werden muss, kann acuh net nachkucken, da ich das auto erst in den nächsten Wochen bekomme.

Kann mir jemand sagen, wie ich das heraus finde, falls es für den Wagentyp nötig ist?

Also den Brief an Opel habe ich noch nicht abgeschickt, da mein Auto heute mal wieder in der Werkstatt war und eine neue LIMA bekommen hat. Habe dem Händler gesagt, daß ich seine letzte Rechnung nicht bezahlen werde aus diversen Gründen, 1. einige Paragraphen aus dem BGB, da ich den Wagen erst 4 Monate habe und dann 2. wegen der Widerstandskabel, hab ihm gesagt, daß ich gerne bei Opel anfrage, daß sie mir eine Bestätigung schicken sollen, daß ich die nicht übernehmen muß.
Da hat der Händler nur abgewunken und gesagt, ist ok, brauch ich nicht, er wird das klären! Also geht doch. Danke Euch für die Hinweise

Wenn der Wagen vor weniger als 6 Monaten
gekauft wurde,
gilt für dich gesetzliche Gewährleistung.
In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand.
Dies ist aber faktisch so gut wie unmöglich.
Da hat der Händler so Gut wie keine Chance vor Gericht.
Nach den sechs Monaten bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand, was ebenfalls sehr schwierig ist.
( Es sei denn durch Aussagen des Vorbesitzers )

Also solltest Du beste Chanchen haben.
Ihn ganz ruhig auf seine Beweispflicht aufmerksam machen,
anschliessend SCHRIFTLICH PER EINSCHREIBEN
14-Tage Frist zur Mangelbeseitigung setzen und androhen dem Mangel in einer anden Werkstatt beheben zu lassen mit allen Mehrkosten
.
( Anfahrt, Telefon, Anwalt etc )

Bis dann
Peter

Hallo @villeneuve75

Ich kann da @Peter931 nur 100 %-ig beipflichten. Das Zauberwort heißt "Sachmängelhaftung".

Es gibt seit 2002 das neue EU Recht bei Kauf eines Gebrauchtwagen. Und danach hat der Händler, Gewerbetreibende oä. mind 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Diese kann er nicht ausschließen. Und das hat auch überhaubt nichts mit einer Car-Garantie zu tun. Diese kann dann zusätzlich abgeschlossen werden.

Die Kosten für anfallende Reparaturen hat der Händler zu 100 % zu tragen (1.halbe Jahr). Außer er kann beweisen, daß dieser Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hatte (siehe Posting von @Peter931).
Hast Du denn für die letzten Werkstattbesuche etwas bezahlt? Dann solltest Du Dir überlegen, ob Du Dir das Geld nicht zurückholst.

Und laß Dich nicht verunsichern - Du bist im Recht !!!

Brauchst Du noch mehr Infos zur Gewährleistung - Sachmängelhaftung?

Hier zum "studieren":

http://www.autoservicepraxis.de/.../detail.php?...

http://www.recht-find.de/sachmaengelhaftung.htm#_Toc34908009

http://www.br-online.de/.../autokauf3.shtml

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2046912,00.html

http://www.123recht.net/article.asp?...

http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_478716.html

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkaufcontent.html

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2003/01/21/experte1.html?navigid=44

http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=1963

Viel Glück und Gruß
Harald

Besten Dank für Eure Hilfe. Da ich sowieso fast von Tag zu Tag saurer auf meinen Händler werde, Wagen war Freitag in der Werkstatt, da sie den wagen der vor der Tür stand nicht gefunden haben, haben sie natürlich nur noch die Hälfte geschafft, Wagen geht heut wieder in die Werkstatt. Aber so werde ich ihn heute auch drauf hinweisen, daß er mir von der LIMA von Freitag keine rechnung zu schreiben braucht, die wollte er nämlich auch über die CarGarantie abrechnen.

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