Hilfe am Schaden vom Auto
Hallo liebe Community.
Ich hab folgendes Problem unzwar bin ich gestern Abend über einen Zebrastreifen gefahren bevor ich ein Jugendlichen mit seinem Skateboard rüber gelassen habe. Als ich los fuhr rutschte der Jugendliche aus und das Skateboard machte sich auf dem Weg gegen mein Auto. Ich fuhr drüber und das Board springte gegen mein Auto nun ist mein Radkasten völlig zerkratzt.
Ich rief bei meiner Versicherung an und die meinten ich soll mich an die Versicherung des Jungen wenden wenn ich es nicht über meine vollkasko machen wollen würde. Da ich keine Schuld hatte sehe ich auch nicht ein das auf meine Kappe zu nehmen.
Nun meine Frage wie gehe ich weiter vor wenn der Junge auf meine Anrufe und SMSn nicht reagiert. Die Nummer und Namen des jungen sind korrekt.
Vielen Dank vorab
36 Antworten
Zitat:
@Lerouxe schrieb am 22. Februar 2015 um 19:45:38 Uhr:
Eine VK zahlt, egal ob man Schuld ist oder nicht.
Hat mit den Ansprüchen überhaupt nichts zu tun.
Und die Sache mit Versicherungsbetrug... sorry, rechtlich absoluter Unsinn.Zum Thema:
Hier haftet die private Haftpflichtversicherung des Jungen bzw. die seiner Eltern.
Sollten die keine haben gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Über die VK abrechnen. Hat jedoch den Nachteil der Rückstufung in den SF.
2. Privatrechtlich beim Jungen (falls 14+) einklagen, bzw. bei den Eltern (falls 10+).
3. Bei der eigenen privaten Haftpflichtversicherung melden (falls man eine Forderungsausfalldeckung) drin hat.Sollte der Junge <10 sein kann der TE, obwohl er nichts falsch gemacht hat, Pech haben, da der Junge dann deliktunfähig wäre und somit, vereinfacht gesagt, nicht schuld sein kann.
Wieso hat er dann Pech? Deiner Aussage nach zahlt doch dann die Vollkasko!?
Bedeutet Deine Aussage, dass wenn mir demnächst ein anderer hinten drauf fährt, ich mir das Geld von meiner Vollkaskoversicherung holen kann und die sich dann an die Haftpflicht des Gegners wendet (Sinnhaftigkeit wegen Hochstufung mal außen vor gelassen)?
Pech hat er dann, weil er in der SF-Einstufung der VK dann zurück gestuft wird, bedeutet zum (i.d.R.) 01.01 des Folgejahrs zahlt er mehr in der VK.
Somit hat er auf jeden Fall einen finanziellen Schaden, welchen er wegen Deliktunfähigkeit des Verursachers nicht "weiter reichen" kann.
Hier müsste er von seiner Versicherung einfach eine Rentabilitätsberechnung anfordern, um zu schauen, ob sich die Abrechnung über die VK lohnt (meistens hat man ja auch noch eine SB vereinbart).
Und ja, sollte Dir jemand hinten rein fahren Unfallflucht begehen, könntest es ebenfalla über die VK abrechnen lassen (Vandalismusschäden z.B. auch).
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. Februar 2015 um 20:22:35 Uhr:
Deiner Aussage nach zahlt doch dann die Vollkasko!?
richtig!
auf der sb und hochstufung bleibt er aber sitzen...
Zitat:
Bedeutet Deine Aussage,
das hast du
- zur abwechslung -mal richtig erkannt!
dass die vk in vorleistung geht ist gerade bei unfällen, deren schuldfrage erst vor gericht nach etlichen monaten geklärt wird üblich...zahlt die gegnerische haftpflicht dann, wird auch nicht hochgestuft!
Steht doch überhaupt nicht zur Debatte.
Niemand würde das über die Vollkasko abwickeln
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Das in diesem Fall eine Abwicklung über die VK wahrscheinlich nicht sinnvoll ist steht außer Frage.
Ich wollte nur die generellen Möglchkeiten aufzeigen die der TE hat und ein bißchen mit den "Halbweißheiten" aufräumen.
Sorry @TE, dass es hier etwas abschweift 🙁
So habe heut bei der Haftpflicht vom Jungen angerufen. Die meinten ich soll ein Kostenvoranschlag, Bilder und die ganze Schilderung des herganges an Sie schicken und die melden sich dann ob jemand kommt um es sich anzuschauen.
Na also - alles wird gut. 🙂