Hilfe am Schaden vom Auto

BMW 4er F33 (Cabrio)

Hallo liebe Community.
Ich hab folgendes Problem unzwar bin ich gestern Abend über einen Zebrastreifen gefahren bevor ich ein Jugendlichen mit seinem Skateboard rüber gelassen habe. Als ich los fuhr rutschte der Jugendliche aus und das Skateboard machte sich auf dem Weg gegen mein Auto. Ich fuhr drüber und das Board springte gegen mein Auto nun ist mein Radkasten völlig zerkratzt.

Ich rief bei meiner Versicherung an und die meinten ich soll mich an die Versicherung des Jungen wenden wenn ich es nicht über meine vollkasko machen wollen würde. Da ich keine Schuld hatte sehe ich auch nicht ein das auf meine Kappe zu nehmen.

Nun meine Frage wie gehe ich weiter vor wenn der Junge auf meine Anrufe und SMSn nicht reagiert. Die Nummer und Namen des jungen sind korrekt.

Vielen Dank vorab

36 Antworten

Er war schuld ich hab ja nichts falsches getan stellt euch vor ihr fahrt an der Straße und neben euch auf den Gehweg rutscht jemand auf sein Board aus und das Ding fliegt gegen euer Auto wieso liegt dann die schuld am Fahrzeughalter

Zitat:

@Rebbelish schrieb am 21. Februar 2015 um 14:51:02 Uhr:


Er war schuld ich hab ja nichts falsches getan stellt euch vor ihr fahrt an der Straße und neben euch auf den Gehweg rutscht jemand auf sein Board aus und das Ding fliegt gegen euer Auto wieso liegt dann die schuld am Fahrzeughalter

Ich sehe es auch so, dass die Schuld bei dem Jungen liegt. Aber dann darfst Du nicht Deine Vollkasko bitten es zu bezahlen, sondern Du musst den Jungen belangen.

Normalerweise zahlt die eigene versicherung erstmal fordert aber später vom verursacher regress ansprüche.

Da hätte ich die versicherung in die mangel genommen. Das machen die versicherungen nicht gerne, weil meistens beim verursacher nichts zu holen ist.

Zumal bei deinem fall, wirst du leer ausgehen aus der sache, weil du das ankommende skateboard übersehen hast und drüber gefahren bist. Du hättest mit dem anhalten den schsden verhindern können.

Wäre ich der vater vom kind, würde ich einen rechtlichen ausflug in die gerichtsbarkeiten wagen

Quatsch.
Es geht um den hinteren Radlauf

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Zitat:

@nodpf schrieb am 21. Februar 2015 um 17:48:52 Uhr:


Normalerweise zahlt die eigene versicherung erstmal fordert aber später vom verursacher regress ansprüche.

Wenn dir ein Fremder ein Skateboard ans Auto schleudert hat Deine Vollkasko mit diesem Fall so viel zu tun wie Deine Hausratversicherung, nämlich nichts.

Stell Dir einfach vor es wäre kein Skateboard, das den Schaden verursacht hätte, sondern ein anderes Fahrzeug. Würde dann die Vollkasko den Schaden bezahlen um ihn sich dann von der Haftpflicht des Unfallgegners zurückzuholen? Wohl kaum.

Irgendwie entsteht der Eindruck, dass manche glauben die Vollkaskoversicherung wäre eine Versicherung, die alle Schäden bezahlt, die anderweitig nicht bezahlt werden. Das ist nicht so. Die Vollkasko bezahlt Unfallschäden am eigenen Auto, die durch Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind. Im vorliegenden Fall müsste der TE ausgestiegen sein und das Skateboard selbst ins Auto befördert haben um schuld zu sein. Und selbst dann würde seine Vollkasko nicht zahlen, weil der Schaden nicht beim Führen des Fahrzeugs verursacht wurde.

Wenn dir jemand ein Stein gegen das Auto schleudert willst du also erstmal aussteigen und den Stein einfangen? Es kam beim vorbeifahren durch den ausrutschen gegen mein Auto geschleudert. Naja ich ruf am Montag bei der Versicherung des jungen an dann mal sehen.

Ich sage doch, dass Du nicht schuld hast und im recht bist. Das bedeutet eben geleichzeitig, dass die Vollkasko nichts zahlen muss, was ist denn daran so schwer zu verstehen?

Zahlen muss der Junge bzw. seine Vertreter und wenn die versichert sind könne sie das ihre Versicherung regeln lassen. Das heißt in die Richtung solltest Du Deine Energie investieren.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 22. Februar 2015 um 10:01:47 Uhr:


Ich sage doch, dass Du nicht schuld hast und im recht bist.

recht haben und recht bekommen sind immernoch zweierlei!

wie bereits geschrieben wurde, kann sich das blatt ganz schnell drehen und der te ist derjenige, der auf der anklagebank sitzt...

Zitat:

...was ist denn daran so schwer zu verstehen?

hast DU dir eigentlich mal die versicherungsbedingungen (akb) durchgelesen?

oder ums kurz zu machen: die vk zahlt auch bei unverschuldeten unfällen - selbst dann, wenn der unfallverursacher bekannt ist!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Februar 2015 um 12:34:30 Uhr:


oder ums kurz zu machen: die vk zahlt auch bei unverschuldeten unfällen - selbst dann, wenn der unfallverursacher bekannt ist!
https://www.huk24.de/.../huk6412p.pdf

unter Punkt 2.3.

Das einzige, was in Frage käme wären "Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen", aber ich bezweifle, dass dies bei einem gewöhnlichen Haftpflichtschaden des Unfallgegners vorliegt.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 22. Februar 2015 um 14:13:38 Uhr:


https://www.huk24.de/.../huk6412p.pdf unter Punkt 2.3.

gelesen hast du das ja offensichtlich nicht...

...denn dann würdest du das hier...

Zitat:

Das einzige, was in Frage käme wären "Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen",

...nicht schreiben, sondern wärest schon unter A.2.3.2 fündig geworden!

Zitat:

@Rebbelish schrieb am 20. Februar 2015 um 12:06:02 Uhr:


Also nochmal.
Der junge ging über die Straße am anderen StraßEnende angekommen fuhr ich dann los wie jeder normale Autofahrer. Doch er rutschte dann aus nachdem er die Straße überquert hatte und kickte das Board in Richtung meines Autos als ich Grad vorbei fuhr

Allmählich wird es verständlich...in diesem Fall greift die Haftpflicht des Jungen bzw. der Eltern. Wenn sie keine haben, müssen sie selber für den Schaden aufkommen. Reagiert der Junge nicht, gehst du zur Polizei.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 21. Februar 2015 um 13:11:29 Uhr:



Zitat:

@6ender schrieb am 21. Februar 2015 um 12:18:52 Uhr:


Wieso zahlt die Vollkasko nur wenn es einen Ansprechpartner gibt?!?
Die Vollkasko zahlt so und so nicht bei Fremdverschulden.

Falsch! Je nach Vollkasko deckt die VK auch Schäden, wie z.B. Vandalismus und Schäden, die zustandekommen, bei denen der Versicherte auf den Schaden sitzen bleibt. Dann müsste er seine Ausführungen gegenüber der Versicherung aber wirklich gut formulieren und nicht, wie hier im Thread.

Zitat:

@afis schrieb am 22. Februar 2015 um 14:51:12 Uhr:


Reagiert der Junge nicht, gehst du zur Polizei.

was bringt dem te das? 😕

ohne zeugen, ist das wie das hornbacher schießen - da der junge ebenso behaupte kann, er sei vom skateboard abgesprungen um nicht vom te - der wie ein gestörter ohne zu bremsen auf den zebrastreifen zugerast kam - erfasst zu werden...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Februar 2015 um 14:59:17 Uhr:



Zitat:

@afis schrieb am 22. Februar 2015 um 14:51:12 Uhr:


Reagiert der Junge nicht, gehst du zur Polizei.
was bringt dem te das? 😕
ohne zeugen, ist das wie das hornbacher schießen - da der junge ebenso behaupte kann, er sei vom skateboard abgesprungen um nicht vom te - der wie ein gestörter ohne zu bremsen auf den zebrastreifen zugerast kam - erfasst zu werden...

Wenn ich den TE richtig verstehe geht es darum mit dem Jungen überhaupt erstamal in Kontakt zu kommen. Es kann ja immer noch sein, dass er vernünftig und geständig ist und zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu bewegen ist.

Zur Vollkasko schreibe ich jetzt nichts mehr, da würde ich sagen warten wir einfach den Verlauf ab, den der TE hier hoffentlich schildert.

Richtig. Morgen schreibe ich hier mal rein was seine Haftpflicht dazu sagt.

Eine VK zahlt, egal ob man Schuld ist oder nicht.
Hat mit den Ansprüchen überhaupt nichts zu tun.
Und die Sache mit Versicherungsbetrug... sorry, rechtlich absoluter Unsinn.

Zum Thema:
Hier haftet die private Haftpflichtversicherung des Jungen bzw. die seiner Eltern.
Sollten die keine haben gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Über die VK abrechnen. Hat jedoch den Nachteil der Rückstufung in den SF.
2. Privatrechtlich beim Jungen (falls 14+) einklagen, bzw. bei den Eltern (falls 10+).
3. Bei der eigenen privaten Haftpflichtversicherung melden (falls man eine Forderungsausfalldeckung) drin hat.

Sollte der Junge <10 sein kann der TE, obwohl er nichts falsch gemacht hat, Pech haben, da der Junge dann deliktunfähig wäre und somit, vereinfacht gesagt, nicht schuld sein kann.

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