Hilfe! Airbag Lampe ist an??
Moin moin!
Gestern abend ging aufeinmal die Airbag lampe an. Und im FIS stand "Airbag Fehler" Die lampe geht auch nicht mehr aus. Habe grade mal den fehlerspeicher ausgelesen. Das Stand drin
Adresse 15: Airbag Labeldatei: PCI\6Q0-909-605-VW5.lbl
Teilenummer: 1C0 909 605 A
Bauteil: 27 AIRBAG VW51 01 0004
Codierung: 12855
Betriebsnr.: WSC 01266
1 Fehler gefunden:
00589 - Zünder 1 für Airbag (Beifahrerseite) (N131)
32-00 - Widerstandswert zu groß
Habe versucht den fehler zu löschen, aber er kommt nach Ca 30 sec wieder. Die Airbag lampe geht garnicht erst aus im Tacho.
Was kann das sein? Einer schon mal das selbe Problem gehabt?
PS: Ist ein Golf 4 Variant.
Gruß
Michael
Beste Antwort im Thema
Dummfug !Zitat:
Original geschrieben von MichiSchmidt
Habe grade gelesen, dass N131 auch der stecker sein kann. N131 wird auch der stecker genannt. Vielleicht habe ich ja glück.Zitat:
Original geschrieben von cali111
N131 ist der Knallsack im Amaturenbrett auf der Beifahrerseite.
N200 wäre der Seitenairbag auf der Beifahrerseite.Wird also wohl auf auf ein neues Airbagmodul hinauslaufen.
Steckverbindungen werden i.A. mit "T..." bezeichnet.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MichiSchmidt
Ich glaube du freust dich immer wenn einer was mit Airbag schreibt!? Jedes mal kommt dein Standard Text! Wird echt langweillig...Wie gesagt, was ich mit sprengstoff machen darf und was nicht, weiss ich wohl noch ganz gut. Da ich den schein Habe. Aber, ich gehe an den scheiss auch nicht Ran! Sonst hätte ich sicher schon alles ausgebaut! Habe mir nur mal die kontakte angesehen, mehr nicht! Da ich noch garantie habe, geht es nun morgen zu VW. ENDE
Nen Schein magst Du haben,
jedoch nicht die Berechtigung entsprechend SprengG. an Airbag- / Gurtstraffersystemen zu arbeiten.
Wenn Du die erforderliche Berechtigung und den Sachkundenachweiß hättest, müsstest Du hier zu diesen Themen garnicht Fragen, da dann die erforderlichen Kenntnisse vorhanden wären !
Dann würde man bei nem Fehler zu Frontairbag auch nicht die Verksabelung des Seitenairbags prüfen, da einem klar wäre, dass die Verkabelung des Seitenairbags nichts mit dem Frontairbag zu tun hat.
Wenn man zudem auf etwas Garantie hat, daran ohne Plan selbst dran rumzufrickeln ist ebenso unsinnig wie dumm, was wiederum bekannt wäre, wenn die notwendigen Kenntnisse vorhanden wären.
Ist immer interessant, was so mancher User angeblich haben will und im gleichen Beitrag dann eindeutig belegt, dass er`s nicht haben kann.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Nen Schein magst Du haben,Zitat:
Original geschrieben von MichiSchmidt
Ich glaube du freust dich immer wenn einer was mit Airbag schreibt!? Jedes mal kommt dein Standard Text! Wird echt langweillig...Wie gesagt, was ich mit sprengstoff machen darf und was nicht, weiss ich wohl noch ganz gut. Da ich den schein Habe. Aber, ich gehe an den scheiss auch nicht Ran! Sonst hätte ich sicher schon alles ausgebaut! Habe mir nur mal die kontakte angesehen, mehr nicht! Da ich noch garantie habe, geht es nun morgen zu VW. ENDE
jedoch nicht die Berechtigung entsprechend SprengG. an Airbag- / Gurtstraffersystemen zu arbeiten.
Wenn Du die erforderliche Berechtigung und den Sachkundenachweiß hättest, müsstest Du hier zu diesen Themen garnicht Fragen, da dann die erforderlichen Kenntnisse vorhanden wären !Dann würde man bei nem Fehler zu Frontairbag auch nicht die Verksabelung des Seitenairbags prüfen, da einem klar wäre, dass die Verkabelung des Seitenairbags nichts mit dem Frontairbag zu tun hat.
Wenn man zudem auf etwas Garantie hat, daran ohne Plan selbst dran rumzufrickeln ist ebenso unsinnig wie dumm, was wiederum bekannt wäre, wenn die notwendigen Kenntnisse vorhanden wären.
Ist immer interessant, was so mancher User angeblich haben will und im gleichen Beitrag dann eindeutig belegt, dass er`s nicht haben kann.
Hast recht, habe das zeug 1.1 bisher nur auf den strasse gefahren.
Nur ist mir "und auch sicher anderen, kann man ja sehen hier in einigen beiträgen, warte nur bis Hurz sich meldet" mal aufgefallen das es dein lieblingstehma ist.
Aber, es war nur ein stecker. Einmal abgezogen, wieder drauf gesteckt. Fehler gelöscht. Und alles ist Weg!
Wenn es dein lieblings tehma ist ADR. Dann lass dich mal schulen, und nicht hier rumlabern. Wenn es danach geht, darf man ja fast garnix mehr am Fahrzeug machen...
Zitat:
Original geschrieben von MichiSchmidt
Hast recht, habe das zeug 1.1 bisher nur auf den strasse gefahren.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Nen Schein magst Du haben,
jedoch nicht die Berechtigung entsprechend SprengG. an Airbag- / Gurtstraffersystemen zu arbeiten.
Wenn Du die erforderliche Berechtigung und den Sachkundenachweiß hättest, müsstest Du hier zu diesen Themen garnicht Fragen, da dann die erforderlichen Kenntnisse vorhanden wären !Dann würde man bei nem Fehler zu Frontairbag auch nicht die Verksabelung des Seitenairbags prüfen, da einem klar wäre, dass die Verkabelung des Seitenairbags nichts mit dem Frontairbag zu tun hat.
Wenn man zudem auf etwas Garantie hat, daran ohne Plan selbst dran rumzufrickeln ist ebenso unsinnig wie dumm, was wiederum bekannt wäre, wenn die notwendigen Kenntnisse vorhanden wären.
Ist immer interessant, was so mancher User angeblich haben will und im gleichen Beitrag dann eindeutig belegt, dass er`s nicht haben kann.
Nur ist mir "und auch sicher anderen, kann man ja sehen hier in einigen beiträgen, warte nur bis Hurz sich meldet" mal aufgefallen das es dein lieblingstehma ist.
Aber, es war nur ein stecker. Einmal abgezogen, wieder drauf gesteckt. Fehler gelöscht. Und alles ist Weg!
Wenn es dein lieblings tehma ist ADR. Dann lass dich mal schulen, und nicht hier rumlabern. Wenn es danach geht, darf man ja fast garnix mehr am Fahrzeug machen...
Im Genesatz zu Dir hab ich tatsächlich den Sachkundenachweiß für Insassenschutzsysteme sowie diverse weiter Schulungen bezüglich Insassenschutzsystemen, deren Funktiuon und Neuerungen an solchen Systemen.
Drum muss ich auch bezüglich solcher Tehmen keine Fragen stellen, sondern habe das Fachwissen dazu.
Drum muss ich auch nicht, wie Du manch anderer User hier, soviel Unsinn bezüglich dieser Systeme verbreiten.
Zudem ist dann noch folgendes interessant:
Wenn Du tatsächlich die erforderliche Sachkunde nachweisen kannst, dürften Dir die einschlägigen gesetzlichen Regelungen bekannt sein.
Als User von MT dürften Dir auch die NUB`s bekannt sein.
=> Du missachtest vorsätzlich die NUB`s von MT.
Jetzt komm mal wieder runter. Das kann sich ja echt niemand antun was du hier wieder schreibst...
Sei stolz auf dein Scheinchen, aber freu dich bitte innerlich!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Jetzt komm mal wieder runter. Das kann sich ja echt niemand antun was du hier wieder schreibst...Sei stolz auf dein Scheinchen, aber freu dich bitte innerlich!!
Das muss sich ja niemand antun.
Das ist freiwillig.
Ändert aber auch nix daran, dass Privatpersonen nix an solchen Dingen zu suchen haben.
Darf ich als Privatperson eigentlich den Beifahrersitz ausbauen? Dazu muß ich ja den Stecker für den Seitenairbag auftrennen?
Falls ja, darf ich dann mit einem Kontaktspray die Pins einsprühen. Darf ich dann auch nach Sitzeinbau den zuvor vorhanden Fehler löschen? Fragen über Fragen!
Zitat:
Original geschrieben von bestaude
Darf ich als Privatperson eigentlich den Beifahrersitz ausbauen? Dazu muß ich ja den Stecker für den Seitenairbag auftrennen?
Falls ja, darf ich dann mit einem Kontaktspray die Pins einsprühen. Darf ich dann auch nach Sitzeinbau den zuvor vorhanden Fehler löschen? Fragen über Fragen!
....zu 1 eigentlich nicht, denn dazu muß am Sitzstecker ein Abschlußwiderstand gesteckt werden und
das Ganze VW gemeldet und im KFZ-Schein vermerkt werden....der Sitz muß anschließend
sicher gestellt werden, so das keine anderen Personen verletzt werden können.
Kontaktspray auf keinen Fall, denn es genügen schon eine kleine statische Aufladungen um evtl. den
Zünder aus zu lösen....
Man sollte auch beim Ausbau der Sitze eine gewisse Reihenfolge beim Abklemmen beachten....
Wenn Du den Beifahrersitz ausbaust, muß das auch im STG geändert werden, sonst meldet die Eigendiagnose
einen defekten Sitz und deaktviert wieder das ganze Airbagsystem....
.
....im Übrigen, was ist, wenn vorher am Airbagsystem rumgebastelt wurde und das System bei einem
Unfall nicht funktioniert ? Da möchte ich nicht in der Haut des Bastlers sein, wenn z.B.
das Fahrzeug verkauft oder verliehen wurde und eine unsachgemäße Reparatur im Airbag-STG
protokolliert war. ( Werkstattcode mit billig Diagnosesystemen ..........)😉
.
....im Übrigen, was ist, wenn vorher am Airbagsystem rumgebastelt wurde und das System bei einem
Unfall nicht funktioniert ? Da möchte ich nicht in der Haut des Bastlers sein, wenn z.B.
das Fahrzeug verkauft oder verliehen wurde und eine unsachgemäße Reparatur im Airbag-STG
protokolliert war. ( Werkstattcode mit billig Diagnosesystemen ..........)😉Ja und wenn der Stecker unter dem Sitz von VW so sparsam und schlecht ausgelegt ist ("unsachgemäßer Stecker!), daß die Airbaglampe zuhauf angeht und dann das ganze System stillgelegt ist, dann ist es egal? Daß mit einem billig - Diagnosesystem eine unsachgemäße Reparatur im MSG protokolliert werden soll, daß halt ich für ein Gerücht!
....das VW da nicht kostenlos nachbessert, ist wirklich eine sauerei. Da es sich um ein sicherheitrelevates
System handelt, muß dem Hersteller auf die Füße getreten werden.
Wenn Du ein Fahrzeug mit defektem Airbagsystem kaufst, kannst Du den Verkäufer belangen. Das Fahrzeug
hat somit keinen gültigen TÜV.
Was die Protokollierung betrifft, es sind Diagnosesysteme im Umlauf, die den Werkstattcode in einigen
Steuergeräten überschreiben. 🙂😉
Es gibt und gab auch Diagnosesysteme, die das Airbag-STG beim Zugriff so beschädigt haben, das das Steuergerät ausgetauscht
werden mußte.
Es lag dabei sogar an einem Softwarefehler im Steuergerät. Der Hersteller stritt' das allerdings ab.
ok, danke! Hab ich wieder mal was gelernt! Gruß
bestaude
Zitat:
Original geschrieben von rolo1
....das VW da nicht kostenlos nachbessert, ist wirklich eine sauerei. Da es sich um ein sicherheitrelevates
System handelt, muß dem Hersteller auf die Füße getreten werden.
Wenn Du ein Fahrzeug mit defektem Airbagsystem kaufst, kannst Du den Verkäufer belangen. Das Fahrzeug
hat somit keinen gültigen TÜV.
Was die Protokollierung betrifft, es sind Diagnosesysteme im Umlauf, die den Werkstattcode in einigen
Steuergeräten überschreiben. 🙂😉
Es gibt und gab auch Diagnosesysteme, die das Airbag-STG beim Zugriff so beschädigt haben, das das Steuergerät ausgetauscht
werden mußte.
Es lag dabei sogar an einem Softwarefehler im Steuergerät. Der Hersteller stritt' das allerdings ab.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Im Genesatz zu Dir hab ich tatsächlich den Sachkundenachweiß für Insassenschutzsysteme sowie diverse weiter Schulungen bezüglich Insassenschutzsystemen, deren Funktiuon und Neuerungen an solchen Systemen.Zitat:
Original geschrieben von MichiSchmidt
Hast recht, habe das zeug 1.1 bisher nur auf den strasse gefahren.
Nur ist mir "und auch sicher anderen, kann man ja sehen hier in einigen beiträgen, warte nur bis Hurz sich meldet" mal aufgefallen das es dein lieblingstehma ist.
Aber, es war nur ein stecker. Einmal abgezogen, wieder drauf gesteckt. Fehler gelöscht. Und alles ist Weg!
Wenn es dein lieblings tehma ist ADR. Dann lass dich mal schulen, und nicht hier rumlabern. Wenn es danach geht, darf man ja fast garnix mehr am Fahrzeug machen...
Drum muss ich auch bezüglich solcher Tehmen keine Fragen stellen, sondern habe das Fachwissen dazu.
Drum muss ich auch nicht, wie Du manch anderer User hier, soviel Unsinn bezüglich dieser Systeme verbreiten.Zudem ist dann noch folgendes interessant:
Wenn Du tatsächlich die erforderliche Sachkunde nachweisen kannst, dürften Dir die einschlägigen gesetzlichen Regelungen bekannt sein.
Als User von MT dürften Dir auch die NUB`s bekannt sein.=> Du missachtest vorsätzlich die NUB`s von MT.
Ich habe ja auch nur den ADR schein 1.1. also kein was die werkstatt hat.
So nun kein streiten mehr hier 😁 Lass usn wieder lieb sein 😉
Kann mir bitte einer sagen wie das mit der gewährleistung ist? Die Airbag lampe ist nun wieder angegangen. Mein händler meinte nun das ich eine neue einheit haben muss. Kostet Ca 900 euro. Und die soll ich selber tragen. ABER, ich habe den Golf erst seit DEZ 2009. und bin ich der zeit nur 5.000 KM mit dem gefahren, da es nur mein zweit wagen ist. Muss der händler das nicht übernehmen? Ich meine, dafür gibt es doch die 1 Jahr gewährleistung, oder nicht?
Vielleicht kann mich da mal einer aufklären.
Ja, du hast 1 Jahr Gewährleistung, aber nach den ersten 6 Monaten musst du dem Händler beweisen können, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand.
Das wirst du sicher nicht können. Also musst du die Kosten tragen.
Nennt sich Beweislastumkehr, in den ersten 6 Monaten hätte er dir beweisen müssen, dass der Mangel vor dem Kauf noch nicht bestand.
Zitat:
Original geschrieben von Hinnag
Ja, du hast 1 Jahr Gewährleistung, aber nach den ersten 6 Monaten musst du dem Händler beweisen können, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand.
Das wirst du sicher nicht können. Also musst du die Kosten tragen.Nennt sich Beweislastumkehr, in den ersten 6 Monaten hätte er dir beweisen müssen, dass der Mangel vor dem Kauf noch nicht bestand.
Ok, danke.
Kann mir einer sagen ob man auch die MOB Garantie bei den Airbags hat? Ich hatte mal mit meinen Ex Passat W8 Variant am motor was. Das lief sofort auf diese MOB Garantie.
Versuch es doch wenigstens! Die meißen wissen garnix von der Beweislastumkehr oder nutzen sie nicht aus, um den Kunden nicht zu verlieren. Sag denen da ist noch Gewährleistung drauf, die sollen das machen. Die werden dir dann schon sagen, ob das geht oder ob sie Einwände haben!
Meine Erfahrung ist, dass noch NIE ein Händler seine Beweislastumkehr mir gegenüber eingesetzt hat.
Zitat:
Original geschrieben von bestaude
Darf ich als Privatperson eigentlich den Beifahrersitz ausbauen? Dazu muß ich ja den Stecker für den Seitenairbag auftrennen? Falls ja, darf ich dann mit einem Kontaktspray die Pins einsprühen. Darf ich dann auch nach Sitzeinbau den zuvor vorhanden Fehler löschen? Fragen über Fragen!
Dazu folgende Info:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.