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Golf 4 Airbag lampe leuchtet dauerhaft

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 18:19

Hi an alle ...

Ich hab da ein Problem mit meiner Airbag Leuchte.....

Daten:

Golf 4, Bj 99, 3Türig, 1,4L 75Ps

Fehlercode wurde Ausgelesen aber kein Airbagfehler gefunden ...

Deshalb konnte er auch nicht ausgestellt werden.

War sogar bei ner VW Werkstatt und die wussten das auch nicht.

Hab in der Suchoption viel gefunden aber nix passendes.

Nun bitte ich euch um Rat.

Vielleicht hatte ja schon einer mal dieses Problem.

 

Danke an alle...

MrFinner

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Lesen der Texte würde helfen.

UMGANG mit diesen Bauteilen ist NUR gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig.

=> Als Privatperson hat man daran GARNIX zu suchen, selbst wenn man gewerblich damit umgehen darf.

Wer sachkundig diesbezüglich ist, muss nicht in einem Laienforum nachfragen, denn demjenigen stehen ander Informationsquelle offen (Herstellerinformationen)

Würde ich gerne, aber in keinem Gesetzestext kann ich deine zitierte Stelle finden. Zeige mit die bitte endlich, und such nicht immer andere unwichtige Quellen zum zitieren. Und die Tatsache allein, die Sachkunde nachzuweisen heißt noch lange nicht, das man Zugriff auf alle Daten hat.

Ja, ich habe den Sachkundenachweis auch gemacht, dort wurde aber deine Gesetzesänderung nicht angesprochen. Desweiteren ist in D immernoch das, was nicht geregelt ist, erlaubt. Mir ist vollkommen bewusst, das der gewerbliche Anteil geregelt ist, und auch der die Überlassung solcher Teile nur an nach $14 SprenG gemeldete Sachkundige erlaubt ist, aber diese ständige "Du darfst gar nichts an Airbaganlagen", was im übrigen so auch nicht richtig ist, ist einfach nur peinlich. Sag, das da nur Fachkundige ran dürfen und tue nicht immer so, als wärst du der Aufsichtsgott.

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten
am 26. Oktober 2010 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von MrFinner

Hi an alle ...

Ich hab da ein Problem mit meiner Airbag Leuchte.....

Daten:

Golf 4, Bj 99, 3Türig, 1,4L 75Ps

Fehlercode wurde Ausgelesen aber kein Airbagfehler gefunden ...

Deshalb konnte er auch nicht ausgestellt werden.

War sogar bei ner VW Werkstatt und die wussten das auch nicht.

Hab in der Suchoption viel gefunden aber nix passendes.

Nun bitte ich euch um Rat.

Vielleicht hatte ja schon einer mal dieses Problem.

 

Danke an alle...

MrFinner

Dann würde die Lampe nicht leuchten.

Komplettes und VOLLSTÄNDIGES Diagnoseprotokoll aller Steuergeräte ?

Bitte folgendes beachten:

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 18:38

Danke Hurz100... Hatte alles darüber gelesen . und bin mir im klaren das ich als Person ohne die Vorraussetzung keine Reperaturarbeiten ausführen darf.

Aber was für ein Problem kann es sein.

Hatte gelesen das es durch die ständige Benutzung des Sitzes (3türig) es zu Problemen mit der Airbag leuchte kommen kann.

Danke

MrFinner

am 26. Oktober 2010 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von MrFinner

Danke Hurz100... Hatte alles darüber gelesen . und bin mir im klaren das ich als Person ohne die Vorraussetzung keine Reperaturarbeiten ausführen darf.

Aber was für ein Problem kann es sein.

Hatte gelesen das es durch die ständige Benutzung des Sitzes (3türig) es zu Problemen mit der Airbag leuchte kommen kann.

Danke

MrFinner

Dazu wäre ein Eintrag im Fehlerspeicher vorhanden.

Poste bitte ein KOMPLETTES und VOLLSTÄNDIGES Diagnoseprotokoll.

War das Airbagsteuergerät überhaupt per Diagnosegerät erreichbar ?

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 18:56

Die Fachwerkstatt hat die Daten (das Protokoll).

Danke

MrFinner

Da du mir gelinde gesagt ein bisschen mit deiner Belehrungswut auf den Senkel gehst habe ich gerade mal das von dir zitierte Gesetz gesucht. Dort finde ich nirgends eine Ergänzung, wie du die beschrieben hast. In welcher Verordnung soll das sein? Der §4 des Sprenggesetzes ist ein §, der Ausnahmen aufzeigt.

Der von dir zitierte §4 Absatz 3 lautet so:

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

 

Mich interessiert jetzt, aus welchem Gesetz deine Textpassage entstammt. Der Änderung jedenfalls nicht ;)

am 26. Oktober 2010 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Da du mir gelinde gesagt ein bisschen mit deiner Belehrungswut auf den Senkel gehst habe ich gerade mal das von dir zitierte Gesetz gesucht. Dort finde ich nirgends eine Ergänzung, wie du die beschrieben hast. In welcher Verordnung soll das sein? Der §4 des Sprenggesetzes ist ein §, der Ausnahmen aufzeigt.

Der von dir zitierte §4 Absatz 3 lautet so:

(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

 

Mich interessiert jetzt, aus welchem Gesetz deine Textpassage entstammt. Der Änderung jedenfalls nicht ;)

Welcher Kategorie gehören Airbags / Gurtstraffer an ?

Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich" bekannt ??

Weitere Informationen dazu gibt`s hier.

Interessant sind auch die FALSCHAUSSAGEN, die Du zu solchen Themen triffst.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Welcher Kategorie gehören Airbags / Gurtstraffer an ?

Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich" bekannt ??

Ist mir bekannt, keine Angst ;)

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Weitere Informationen dazu gibt`s hier.

Toll, eine Liste mit Zulassung einzelner Sprengaggregate. Was nützt mir das? Darin ist dein Gesetzestext auch nicht enthalten.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Interessant sind auch die FALSCHAUSSAGEN, die Du zu solchen Themen triffst.

Schön, reist aber durch meine Schreibweise nur aus dem Zusammenhang. Ja, auch Airbags gaben Herstellungsnummern. Aber keine auf Fahrzeuge registrierte Seriennummern.

am 26. Oktober 2010 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Welcher Kategorie gehören Airbags / Gurtstraffer an ?

Unterschied zwischen "privat" und "gewerblich" bekannt ??

Ist mir bekannt, keine Angst ;)

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Weitere Informationen dazu gibt`s hier.

Toll, eine Liste mit Zulassung einzelner Sprengaggregate. Was nützt mir das? Darin ist dein Gesetzestext auch nicht enthalten.

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Interessant sind auch die FALSCHAUSSAGEN, die Du zu solchen Themen triffst.

Schön, reist aber durch meine Schreibweise nur aus dem Zusammenhang. Ja, auch Airbags gaben Herstellungsnummern. Aber keine auf Fahrzeuge registrierte Seriennummern.

Lesen der Texte würde helfen.

UMGANG mit diesen Bauteilen ist NUR gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig.

=> Als Privatperson hat man daran GARNIX zu suchen, selbst wenn man gewerblich damit umgehen darf.

Wer sachkundig diesbezüglich ist, muss nicht in einem Laienforum nachfragen, denn demjenigen stehen ander Informationsquelle offen (Herstellerinformationen)

Diesbezüglich kannst Du natürlich auch selbst bei Gewerbeaufsichtsämtern / Ämter für Arbeitsschutz nachfragen.

Da die BAM für Prüfung und Zulassung solcher Bauteile zuständig ist, sind zudem die im Dokument ersichtlichen Auflagen dazu eindeutig.

Es steht Dir natürlich auch frei, dort nachzufragen.

 

Bezüglich Registrierung und FIN:

Und wozu gibt`s dann die Registrierscheine bei Lieferung ?

Wozu sind die Registrierscheine im HSO sonst zu verwenden ?

Wozu ist bei Bestellung eines Airbags die FIN anzugeben ?

Womöglich aus Spaß ??

Wenn man nicht weiß, worüber man redet, sollte man es besser sein lassen und keine FALSCHINFORMATIONEN verbreiten.

Die Gesetze und Verordnungen sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen dürfen nur von Personen mit Sachkundenachweis im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführt werden.

ha ha wie geht ihr denn ab????

frage ist doch warum das Symbol aufleuchtet . . ..

bei einem Lupo habe ich auch eine zeitlang morgens vorm losfahren den Sitz nach hinten stellen müssen, eines Tages fing das Symbol an zu leuchten

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Lesen der Texte würde helfen.

UMGANG mit diesen Bauteilen ist NUR gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig.

=> Als Privatperson hat man daran GARNIX zu suchen, selbst wenn man gewerblich damit umgehen darf.

Wer sachkundig diesbezüglich ist, muss nicht in einem Laienforum nachfragen, denn demjenigen stehen ander Informationsquelle offen (Herstellerinformationen)

Würde ich gerne, aber in keinem Gesetzestext kann ich deine zitierte Stelle finden. Zeige mit die bitte endlich, und such nicht immer andere unwichtige Quellen zum zitieren. Und die Tatsache allein, die Sachkunde nachzuweisen heißt noch lange nicht, das man Zugriff auf alle Daten hat.

Ja, ich habe den Sachkundenachweis auch gemacht, dort wurde aber deine Gesetzesänderung nicht angesprochen. Desweiteren ist in D immernoch das, was nicht geregelt ist, erlaubt. Mir ist vollkommen bewusst, das der gewerbliche Anteil geregelt ist, und auch der die Überlassung solcher Teile nur an nach $14 SprenG gemeldete Sachkundige erlaubt ist, aber diese ständige "Du darfst gar nichts an Airbaganlagen", was im übrigen so auch nicht richtig ist, ist einfach nur peinlich. Sag, das da nur Fachkundige ran dürfen und tue nicht immer so, als wärst du der Aufsichtsgott.

am 27. Oktober 2010 um 8:33

Schwierig wird es, wenn du in irgend einem Autohaus arbeitest und gewerblich damit umgehen darfst. Falls dein Auto im gewerblichen

Bereich steht, du daran arbeitest, aber schon ausgestempelt hattest, wird ein Gericht klären müssen, ob du als gewerbliche Person handelst (zulässig) oder schon als Privatperson (möglicherweise unzulässig)! Tja!

Richtig Probleme gibt es i.d.R. ja immer erst dann, wenn es zu einem Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit an einem Airbag-System gekommen ist. Die Berufsgenossenschaft ist dann bei ihren Ermittlungen immer sehr genau, gilt es doch, die Rechtmäßigkeit von Zahlungsverpflichtungen zu prüfen. Wenn dann festgestellt wird, daß irgend ein Punkt nicht im Sinne der Gesetze und Verordnungen ausgeführt wurde, dann ist oftmals ziemlich schnell Schicht im Schacht...

am 27. Oktober 2010 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Lesen der Texte würde helfen.

UMGANG mit diesen Bauteilen ist NUR gewerblich mit Sachkundenachweiß zulässig.

=> Als Privatperson hat man daran GARNIX zu suchen, selbst wenn man gewerblich damit umgehen darf.

Wer sachkundig diesbezüglich ist, muss nicht in einem Laienforum nachfragen, denn demjenigen stehen ander Informationsquelle offen (Herstellerinformationen)

Würde ich gerne, aber in keinem Gesetzestext kann ich deine zitierte Stelle finden. Zeige mit die bitte endlich, und such nicht immer andere unwichtige Quellen zum zitieren. Und die Tatsache allein, die Sachkunde nachzuweisen heißt noch lange nicht, das man Zugriff auf alle Daten hat.

Ja, ich habe den Sachkundenachweis auch gemacht, dort wurde aber deine Gesetzesänderung nicht angesprochen. Desweiteren ist in D immernoch das, was nicht geregelt ist, erlaubt. Mir ist vollkommen bewusst, das der gewerbliche Anteil geregelt ist, und auch der die Überlassung solcher Teile nur an nach $14 SprenG gemeldete Sachkundige erlaubt ist, aber diese ständige "Du darfst gar nichts an Airbaganlagen", was im übrigen so auch nicht richtig ist, ist einfach nur peinlich. Sag, das da nur Fachkundige ran dürfen und tue nicht immer so, als wärst du der Aufsichtsgott.

Lese:

SprengV. § 4.3.1

Hier geht es EXPLIZIT um "gewerblich", nicht privat, zusätzlich sind Airbags / Gurtstraffer in Kategorie T1 eingeordnet, seltenst in P1.

Wer gewerblich mit solchen Dingen umgeht, hat definitiv andere Informationsquellen, als ein Laienforum.

SprengG. § 27

SprengG. §§ 7 & 8

Dann erläutere, wer hier in einem Laienforum die erforderliche Erlaubniss vorweisen kann. Diese Erlaubniss kannst auch Du trotz angeblich vorhandener Fachkunde Du nicht vorlegen, denn die ist auf den "gewerblichen Umgang" beschränkt.

Es wird auch kein Laie nur ansatzweise die Voraussetzungen für eine Erteilung solch einer Erlaubniss im PRIVATEN BEREICH erfüllen.

Danach lese § 40 SprengG.

Wenn Du sach- bzw. fachkundig wärest, wäre das bekannt.

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