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Hilfe! 320TE gekauft, mit Öl im Kühmittel. Technik und Rechtslage?

Themenstarteram 28. März 2009 um 15:03

Hallo Leute,

ich bin neu hier, hoffentlich kann mich jemanden guter Rat geben, weil ich brauche welchen! Ich fahre seit 20 Jahren den W124 (Mehr info darüber in meinem Profil...)

Ich habe jetzt vor drei Tage einen E320 gekauft, aus 1993, mit 199.500km. Das Auto sieht aus wie neu. Der Motor läuft rund und leise, fährt sanft und komfortabel, und beschleunigt beim Kickdown wie verrückt, ohne Krach zu machen. Damit zu fahren ist eine Freude. Automatik schaltet butterweich. Alles war beim Probefaht so wie man es sich wünscht.

Gekauft habe ich es von einem Mercedes Ingenieur aus Stuttgart Rohr, der es seit neun Jahre hatte, und jetzt in einer betreibsinternen Sonderaktion einen W211 kaufen konnte mit sehr viel Rabatt. Da hat er zugeschlagen. Ich weiss, von meinem Nachbar (auch MB mitarbeiter) dass es tatsächlich diese Akion gab. Das Gesamtbild war also plausibel.

Kabelbaum und Zilinderkopfdichtung wurden vor einem Jahr ersetzt, Rechnungen vorhanden. Das fand ich sehr gut eigentlich, weil ich weiss (aus diesem Forum) dass beiden Verschleissteile sind beim 320-er, und nicht billig. Auch viele Kleinigkeiten wie Lenkungsdämpfer etc. wurden gamacht, quasi solche Dinger die mann auch nicht hätte machen können. Alles in allem sah das für mich gut aus, an Wartung wurde nicht gespart.

Aber, das Auto ist vielleicht nicht ok, weiss ich jetzt. Ich werde das Problem jetzt zu gut wie möglich beschreiben:

Das Auto wurde vorgestern gebracht, und es steht noch auf dem Hof, unangemeldet. Jetzt sehe ich aber, dass er Öl im Kühlwasser hat. Das habe ich beim Kauf wohl übersehen, weil das Öl schwimmt nicht oben drauf, sonder klebt auf der Seite vom Ausgleichsbehälter, also unter Wasser. Das sieht mann kaum, aber es ist schon eine dicke Schicht. Öl und Kühlmittel sind nicht vermischt. Das Kühlmittel selber ist blau und klar, wie neu. Die Kühlmittelschläuche sind innen fett, das kann ich deutlich fühlen wenn der Motor kalt ist, und ich den Schlauch oben am Kühler zusammendrücke. Dann ist der innen total glitschig. Die Entlüftung am Kühlmittel Deckel ist wohl auch verstopft, die Kühlmittelschläuche saugen sich zusammen wenn der Motor kalt ist. Mache ich den Deckel ab, saugen die Schläuche sich wieder voll. Der Sensor vom Kühlmittelstand flackert auch, obwohl genug drin ist. Wenn ich den Sensor Stecker abziehe, geht das Lämpchen aus. Der Sensor selber erscheint mir also defekt. (mit Öl verschmiert?)

Jetzt meine zwei Fragen:

1) Von der Technik her, was kann das jetzt sein? Ist dann die Zilinderkopfdichtung dann schon wieder defekt? Beim genaueren Studieren der Rechnugen fiel mir jetzt noch ein Punkt auf. Auf der Rechnung steht: "Froststopfen am Motorblock erneuert, erschwerter Ausbau , 40€". Mmmm... der Punkt gefällt mir wenig.

Wenn ich Glück habe, ist das Öl bei der Reparatur vor einem Jahr im Kühlkreis geblieben?

2) Wie ist die Rechtslage? Im Kaufvertrag steht: Verkauft ohne Garantie, der Verkäufer gibt jedoch an, das das Auto keine Mängel oder Vorschäden hat, ausser folgende Punkte:.... (da haben wir dann aufgelistet was erkennbar war) .

Es gibt die feine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Hier wurde Garantie ausgeschlossen, Gewährleistung aber nicht.

Nichts desto trotz, heisst "ohne Garantie" noch nicht, dass mann versteckte Mängel hinnehmen muss, oder? Ich meine, nach der alten Regelung gab es früher sowieso immer keine Garantie von Privat, and dann waren versteckte Mängel aber auch nicht erlaubt.

Ich denke auch, es spielt keine Rolle ob er davon gewusst hat oder nicht, weil er macht er eine klare Angabe in Kaufvertrag: "keine Mängel ausser: ....." Und da steht dann nichts von Wegen Öl im Kühlkreis.

Na, freue mich auf die Antworten :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

also... neue Entwickung, und ich würde mal sagen auch, das Ende dieses Threads.

Der Verkäufer hat den von mir aufgestellten Kaufvertrag von einer Rechtsabteilung bewerten lassen (will hier keine Deails in Forum stellen) und tatsächlich haftet er (nach diesen Vertrag) für Sachmängel, welche vor dem Kauf vorhanden waren.

Die ADAC oder Mobile.de Verträge sind anders. Diese erlauben quasi verschwiegene Mängel. In der Praxis, hat hat man es eben "nicht gewusst", and schon geht der Käufer leer aus. Schlüsse daraus kann jeder für sich ziehen.

Mein Standpunkt ist ehrlich gesagt. dass es nicht richtig ist wenn ein Verkäufer bei der Besichtigung sich dumm stellt, und der Käufer muss dann als Suchspielchen alles finden. Dann ziehst du als Käufer natürlich immer den Kürzeren.

Jedenfalls habe ich das vertraglich vorgebeugt. Da das jetzt dem Verkäufer erst in Nachhinein klar wurde, und er eigentlich mir das Auto denn als Bastlerfahrzeug hätte verkaufen sollen, war es ihm zu heiss. Da haben wir uns auf 1050 Euro Rückzahlung entschieden. Das Auto kostet mir somit nur noch jetzt 3550, und wir wandeln den Vertrag entsprechend um, als verkauf eines Bastlerfahrzeugs. Alles freiwillig, es fiel kein böses Wort.

Ich möchte mich für den technischen Rat bedanken, weil tatsächlich scheint das mit den Öl im Kühlwasser halb so wild zu sein, beruht hoffentlich nur auf dem ZKO Wechsel (vor 9000km).

Wenn der Frost weg ist, Kühlmittel raus und mit Pril Seife Lösung fahren, sagt das MB Autohaus. Dann mit Wasser spülen, und schauen ob es weg ist. Werde ich so tun. Ist es nicht weg habe ich eben Pech gehabt.

Normalerweise könnte man hier sagen: Ende gut, alles gut. Aber wenn man bedenkt, dass hier auch unbedarfte Leute mitlesen könnten, muss ich nochmal meinen Senf loswerden.

Erstmal meine persönliche Einschätzung:

Du legst dir die Dinge so aus, wie es dir passt. Zunächst gehst du davon aus, dass du beim Kauf des Wagens über den Tisch gezogen wurdest. Auf die Idee, dass der Mangel (sofern es überhaupt einen Mangel gibt) dem Verkäufer gar nicht bekannt war, bist du gar nicht weiter eingegangen. Du bist der Meinung, der Verkäufer hätte den Mangel verschwiegen und selbst wenn er nichts davon gewusst hätte, müsste er den Wagen zurücknehmen. Gerade der letzte Teil des Satzes sollte dir spätestens dann zu Denken geben, wenn du den Wagen irgendwann weiterverkaufst. Aber dann legst du wahrscheinlich sowieso wieder alles zu deinen Gunsten aus. Dass du jetzt selbst glaubst, dass es sich lediglich um Ölrückstände handeln könnte...und das denkst du, sonst hättest du den Wagen zurück gegeben...ist der Gipfel. Denn wahrscheinlich lässt du den Verkäufer in dem Glauben, dass tatsächlich ein Mangel besteht, nur um den Preis nachzuverhandeln. Wer zieht hier eigentlich wen über den Tisch?

Und jetzt noch die objektive Sichtweise:

Kein privater Kaufvertrag, und hätte er noch so viele Seiten, kann den Verkäufer auf Mängel festnageln, die zwar zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden haben können, sich aber der Kenntnis des Verkäufers entziehen könnten. Diese Sachmängelhaftung gibt es ausschließlich beim Kauf vom Händler. Deswegen werden Fahrzeuge überhaupt als Bastlerfahrzeuge verkauft, so versuchen Händler die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Die von dir zitierten Verträge von ADAC und mobile.de sind absolut gesetzeskonform. Jede Erweiterung um eine Sachmängelklausel für den Privatverkauf wäre gesetzwidrig und damit unwirksam.

Denk einfach mal darüber nach, was du vom Verkäufer verlangst...würde jeder Käufer so agieren und denken wie du, würde es zwischen Privatpersonen keinen Handel mehr geben können. Neben Klagen und Streitigkeiten würde es darüber hinaus auch zu Mord und Totschlag kommen.

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42 Antworten
am 31. März 2009 um 11:42

Brauchst kein Jurastudium...habe auch mal Bäcker gelernt. Nur nicht stehenbleiben!!!

Nur heutzutage muss man sich eben schlau machen, oder genug Geld haben zum bezahlen.

Am Besten beides..hehehhe

oli

Hallo Leute,

ich fasse es nicht, was manche Leute für Ansichten haben.

also ich sehe hier in keiner aber auch in gar keiner Weise, das der Käufer irgenwie zickig oder in sonst einer für sich Vorteil verschaffenden Weise gehandelt hat.

Er hat nach dem Kauf einen erheblichen Mangel, nämlich Öl im Kühlwasser festgestellt, obwohl von Verkäuferseite davon nichts erwähnt wurde. Da wäre ich auch erstmal erschrocken.

Weiter war nichts. Nur das der Verkäufer gemerkt hat, das er einen Kaufvertrag mit Haftung für die gesetzliche Gewährleistung unterschrieben hat und diesen Fehler von sich aus und mit Einverständnis des Käufers, rückgängig gemacht hat.

Der Käufer hätte ja auch sagen können, nee am Vertrag gibt es jetzt nichts mehr zu rütteln. Jetzt lasse ich erst mal auf Deine Kosten den Wagen sanieren. So hat er aber nicht gehandelt.

Gruß Ulli

Zitat:

Original geschrieben von ulliboy

Hallo Leute,

ich fasse es nicht, was manche Leute für Ansichten haben.

also ich sehe hier in keiner aber auch in gar keiner Weise, das der Käufer irgenwie zickig oder in sonst einer für sich Vorteil verschaffenden Weise gehandelt hat.

Er hat nach dem Kauf einen erheblichen Mangel, nämlich Öl im Kühlwasser festgestellt, obwohl von Verkäuferseite davon nichts erwähnt wurde. Da wäre ich auch erstmal erschrocken.

Weiter war nichts. Nur das der Verkäufer gemerkt hat, das er einen Kaufvertrag mit Haftung für die gesetzliche Gewährleistung unterschrieben hat und diesen Fehler von sich aus und mit Einverständnis des Käufers, rückgängig gemacht hat.

Der Käufer hätte ja auch sagen können, nee am Vertrag gibt es jetzt nichts mehr zu rütteln. Jetzt lasse ich erst mal auf Deine Kosten den Wagen sanieren. So hat er aber nicht gehandelt.

Gruß Ulli

Naja, ganz so einfach ist es aber nicht. Anfangs tat mir der TE leid. Es ist immer blöd was zu kaufen und kurz danach merkt man, dass etwas vielleicht nicht stimmt. Aber: es wurde dem TE von mehreren Seiten gesagt, dass es sich aufgrund seiner Beschreibung um Altrückstände handeln könnte und nicht um frisches Öl im Kühlkreislauf. Ich habe dazu noch geschrieben, dass es nicht in das Profil eines betrügerischen Verkäufers passt vor kurzem noch MKB u. ZKD zu erneuern. Der TE hätte sich daraufhin zumindest die Frage stellen können: liegt hier wirklich ein Mangel vor? Dies wäre im Vorfeld prüfenswert gewesen, denn laut den Aussagen derer, die ähnliches schon hatten, scheint der Betrieb des Fahrzeuges nicht eingeschränkt zu sein...also liegt ja eigentlich kein Mangel vor. Diese Frage hat sich der TE nun offensichtlich selbst beantwortet: "weil tatsächlich scheint das mit den Öl im Kühlwasser halb so wild zu sein". So einen Alarm, wie er anfangs gemacht hat, hätte er den Wagen doch eigentlich sofort wieder zurück geben müssen, sobald sich ihm die Gelegenheit dazu bot.

Mit dem Wissen, dass höchstwahrscheinlich alles in Ordnung ist, lässt er den Verkäufer (der sich ja schon bereit erklärte, dass Fahrzeug zurück zu nehmen) weiter in dem Glauben, dass ein Problem vorliegt und schlägt ihm "großzügig" vor den Kaufpreis im Nachhinein zu mindern. Mal ehrlich...entweder hätte ich auf Nachbesserung gepocht oder das Auto zurück gegeben. Aber der Wunsch nach Kaufpreisminderung, der wahrscheinlich ungerechtfertigt ist, zeigt doch, dass der TE sich hier einen Vorteil verschafft hat, der m.E. fragwürdig ist.

Zitat:

Original geschrieben von ulliboy

Hallo Leute,

 

ich fasse es nicht, was manche Leute für Ansichten haben.

 

also ich sehe hier in keiner aber auch in gar keiner Weise, das der Käufer irgenwie zickig oder in sonst einer für sich Vorteil verschaffenden Weise gehandelt hat.

 

Er hat einen Preisnachlass von gut 1000€ erreicht- wenn das nix ist -für fast nix an Mangel...

 

Er hat nach dem Kauf einen erheblichen Mangel, nämlich Öl im Kühlwasser festgestellt, obwohl von Verkäuferseite davon nichts erwähnt wurde. Da wäre ich auch erstmal erschrocken.

 

Es lag kein erheblicher Mangel vor- darüber hat sich der Käufer hier informiert. Er schrieb ja selbst - kein Öl im Wasser!!!-klares KW im Ausgleichsbehälter !!! - nur Anlagerungen am inneren Schlauch !!  Dass der Verkäufer das Rest-öl im Kühlwasser-kreislauf nicht registriert hat - ist doch kein arglistiges Verschweigen !!!- Er hat doch angegeben ,das die ZKD überholt wurde-und war den Abblick seines verranzten Ausgleichsbehälters ja wohl gewohnt- die Ursache davon war aber beseitigt.

 

Weiter war nichts. Nur das der Verkäufer gemerkt hat, das er einen Kaufvertrag mit Haftung für die gesetzliche Gewährleistung unterschrieben hat und diesen Fehler von sich aus und mit Einverständnis des Käufers, rückgängig gemacht hat.

 

Meinte ja auch die Position des Verkäufers bzgl. Vertragsabfassung und Jura-Studium .

 

Der Käufer hätte ja auch sagen können, nee am Vertrag gibt es jetzt nichts mehr zu rütteln. Jetzt lasse ich erst mal auf Deine Kosten den Wagen sanieren. So hat er aber nicht gehandelt.

 

Das wäre bei der realen Sachlage ja auch noch schöner....

 

Gruß Ulli

 soviel zu "ich fasse es nicht, was manche Leute für Ansichten haben. "

 

mike

 

der  anfangs  der ansicht war , das hier ein "ganz ausgeschlafener" seine käuferposition juristisch wasserdicht abgesichert hatte.... und nun sein gutes neues  stück verloren hätte.

 

jura lohnt sich doch- " auf hoher see und vor gericht sind wir alle in gottes hand " stellte mal ein alter jurist summarisch fest.

Hi,

ich seh das etwas anders. Nicht die Ölablagerungen waren die Ursache für die Änderung des Vertrags, sondern das Interesse des Verkäufers aus diesem für ihn blöden Vertrag herauszukommen. Der hätte ihm noch sehr sehr teuer werden können.

Wenn er solch einen vom Verkäufer präsentierten Vertrag unterschreibt, ist das doch seine eigene Schuld. Und kann man da nicht den Käufer für seine Vertragsgestaltung schmähen. Ob juristische Kenntnisse oder nicht ist doch egal. Würdet ihr nicht, wenn ihr könntet, einen Vertrag zu euren Gunsten gestalten? Das passiert täglich milionenfach.

Wenn ihr das mit "Nein" beantwortet, seit ihr entweder unehrlich oder dumm.

Wo kommen wir denn da hin.

Aber meine ich auch, das ein solcher Vertrag mit Verkäuferhaftung im Privathandel des Gebrauchtwagengeschäftes nichts zu suchen hat, sondern die üblichen Vordrucke, mit Ausschluß der Gewährleistung benutzt werden sollten.

Wenn der Käufer den Verkäufer allerdings wissentlich und vorsätzlich reingelegt haben sollte und mit dem Begriff Garantie Augenwischerei vorgetäuscht hat. Ja, dann nehme ich auch einen Stein in die Hand. Ganz klar.

Das wissen wir aber nicht und wäre das eine schlimme Unterstellung.

 

Gruß Ulli

am 31. März 2009 um 17:13

daran das ein verkæufer einen kæufer gegenueber nicht immer anstændig ist haben wir uns ja schon gewøhnt. deswegen wird der wunschwagen ja auch durchleutet und durchsucht das man ja keinen mængel uebersieht von dem der verkæufer nichts gewusst hat, oder: wer glaubt schon einem autoverkæufer.

 

Zitat:

Wenn ihr das mit "Nein" beantwortet, seit ihr entweder unehrlich oder dumm.

...oder einfach nur anständig?!

Servus,

ich glaube, letztendlich geht es hier vor allem um eine Form von "moraler Gerechtigkeit", die nicht qua Gesetz geregelt wird/werden soll/geregelt ist...

Schlau steht da derjenige, der Baureihe, Macken und prägnante Stellen seines Wunschobjektes kennt. So er noch einen Bekannten an der Seite hat, der ebenso versiert in der Materie ist - doppelt gut!

Der Normalfall wäre also wohl eher, einen Wagen von privat ohne "Auschluß von etwaigen Mängeln" zu kaufen. Will heißen: Karre anschauen, abwägen und kaufen. Oder eben auch nicht.

Dies war nicht der Fall.

Es lässt sich nun ewig hin und her diskutieren, ob der besagte Mangel dem Verkäufer bewusst war, oder eben auch nicht. Ob er ihn darauf hin verschwiegen hat, oder eben nicht...

Fakt bleibt, beim Kauf eines gebrauchten PKW:

"Augen auf!" und bei 16 Lenzen - ja, da kann sooooo vieles im Argen liegen...

Per Vertrag kann da nicht alles ausgeschlossen werden. Klar.

Um's "kurz" zu machen und abzuschließen:

Glückwunsch an den Käufer - haste gut zu Deinen Gunsten drehen können!

Pech für den Verkäufer - warum auch immer - so nachgiebig?

Wenn ich mal meinen alten Golf verkaufen sollte (oder gar meinen 126'er) - ich schwöre euch, da gibbet nix mit Vertrag. Der wird verkauft wie er is. Der Ganze Krams mit Sachmängelhaftung und Garantie - ja Mensch - wo sind wir denn? Ein alter Benz für kanpp 4 tausend Schleifen. Es geht hier doch nicht um einen kostbaren w100 mit gefälschten Restaurationsnachweisen:mad:

Besinnt euch mal auf das übliche und normale Maß der Dinge!

Achso - ich hätte dem Verkäufer das Öl im Ausgleichsbehälter übrigens nie und nimmer angekreidet, sondern nur mir persönlich und meiner Dummheit zugeschrieben, dass ich's nicht selbst bei Besichtigung gesehen habe (ggf. noch den Kollegen angeranzt:D). Herrschaftszeiten, ich halte das Zepter in der Hand und befinde hier für gut und schlecht! Wer begutachtet den Wagen denn??? Wie siehts denn hier mit mal mit der Eigenverantwortung aus???

Und schon garnicht würde ich dahergehen und einen Mangel im nachhinein "bemängeln" wenns nicht vertraglich festgehalten wurde, dass er überhaupt "bemängelt" werden darf. Huijuijui - pfui Spinne!

In der BRD nennt man sowas auch: Korintenkackertum

Soviel zur moralischen Gerechtigkeit meinerseits:p

Beste Grüße aus dem Ruhrgebiet

Der Doc

am 1. April 2009 um 9:09

Von DOC:

 

Wenn ich mal meinen alten Golf verkaufen sollte (oder gar meinen 126'er) - ich schwöre euch, da gibbet nix mit Vertrag. Der wird verkauft wie er is. Der Ganze Krams mit Sachmängelhaftung und Garantie - ja Mensch - wo sind wir denn? Ein alter Benz für kanpp 4 tausend Schleifen. Es geht hier doch nicht um einen kostbaren w100 mit gefälschten Restaurationsnachweisen:mad:

 

Moin,

genau das ist das Problem. Kein Vertrag......2 Jahre Gewährleistung Im ersten halben Jahr sogar ohne irgentwelche Beweise. Und der Käfer hat ein RECHT auf Nachbesserung, er muss den Wagen nicht zurückgeben, auch wenn du das denn willst. Du MUSST ihn reparieren lassen, wenn der käufer dieses verlangt. Da kannst du dich auf den Boden werfen, wie die Blagen vor der Kasse.

es gibt sogar schon Leute, die sich darauf speziallisiert haben, Autos ohne ausreichende Sicherung zu kaufen und dann im Nachhinein den Preis drastisch zu drücken. Also immer Obacht wenn einer sofort den verlangten Preis zahlen will.

Bitter aber wahr...

oli

am 1. April 2009 um 9:10

oli

Themenstarteram 1. April 2009 um 13:25

Na, ich wollte den thread eigenlich schliessen, und dann gibt auf einmal jeder sein Senf dazu.

Mir ging es zurerst um die Technik, nämlich zu wissen was das bedeuet, Öl im Kühlwasser. Da habe ich genug technisches Verständnis um mitreden zu können. Es geht nichts über persönliche Erfahrungen, die mann sich von Mitbesitzern holt. Das ist ja von Automarke, Model Baujahr, und alles und noch was abhängig.

Ich wollte aber wissen was das denn sein kann, wenn es den blöderweise doch etwas ist, und wieviel das kostet. Also Change auf Probleme vielleicht im Mittelfeld, ABER Kostenfaktor in Falle eines Falles sehr hoch beim 220PS Motor. Also darüber hinwegschauen geht einfach nicht. Den lieben Verkäufer, und bösen Käufer noch mal aussen vor. Das ist ja nur die Technik.

Ja, und dann die Rechtslage. Nicht böse sein, aber da wurde viel geschrieben, wie man glaubt wie es wäre, oder wie es hätte sein können, oder sollen, und dann heist es "so und so IST es".

Die Rechtslage ist in aller Regel eindeutig, aber nur für wer sich auskennt. Und wenn ich dann sehe was für Widersprüchliche Dinger gepostet wurden...?!

Fakt ist, wer kein Kaufvetrag abschliesst, kauft nach Gesetzeslage. Und da ist vieles bis ins Detail geregelt. Mann kann also tatsächlich auf ein individueller Kaufvertrag verzichten. In dem Fall steht in Gesetz, dass auch Privatpersonen Gewährleistung geben müssen. Händler dürfen die Gewährleistung an Privatkäufer nicht ausschliessen. Privatverkäufer schon, aber müssen das ausdrücklich vereinbaren. Alles nur Deutsches Gesetzbuch. Das Ding mit der Gewährleistung wurde im Übrigen damals von den Grünen so ausgehäckt, also bitte nicht mir damit pisakken. Das hätte ja dazu führen sollen, dass die Muttis keine kaputte Corsa's vom Händler aufgeschwätzt bekommen. Realitätsfremd natürlich.

Nun zu meinem Kauf.

Der Verkäufer betonte jedes Mal, das Auto sei völlig in Ordnung, gut gewartet, hat keine Mängel ausser die welche er nennt. Diesen Satz steht nun genau so im Vetrag. Ich will hier noch dazu sagen, dass ich dem Verkäufer ausdrücklich aufgefordert habe (beim Unterschreiben) alle Mängel im Kaufvertrag aufzulisten. Wer ist denn hier der Spitzbub? Mehr kann ich echt nicht tun.

Zu Hause sehe ich das Öl auf Kühlwasser schwimmt, die Wagenaufheberaufnamen sind defekt, und noch ein Paar Dinger. Auch ist wohl eine Tür gespachtelt sah ich gestern, in der Sonne. Ist zwar alles hervorragend überlackiert, aber es ist wertmindernd das weiss jeder. Das Auto sieht aus wie neu trotzdem, und das wäre alles beim Kauf alles kein Hindernis gewesen. Der Verkäufer hätte alle Mängel die er kennt, nennen sollen. Er hat aber gedacht (und mir das auch gesagt später) er verkauft es ohne irgendwelche Ansprüche meinerseits.

Ich muss aber auch sagen, hätte ich das Öl im Kühlwasser bei der Besichtigung gesehen, hätte ich mich sicher so umgedreht, und ab nach Hause. Oder sehr viele € weniger. Ihr wohl sicher auch.

Und noch was.

Wäre ich jetzt ein Ar... dann wurde ich ganz Frech das Auto auf Gewährleistung fahren. So lange eine Reparatur kein Totalschaden ist, muss er jeden schlucken. Und nein, Leute das wollte ich selber nicht.

Ich denke, mit 1050 Rückzahlung kommt er ganz gut weg. Der Verkäufer war froh, dass wir es so lösen konnten, und nicht sauer.

Vielen Dank für die technische Informationen, das hat mir dazu gebracht, das Risiko mit dem Öl für den Bonus einzugehen, anstatt das Auto ganz zurück zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

Na, ich wollte den thread eigenlich schliessen, und dann gibt auf einmal jeder sein Senf dazu.

Mir ging es zurerst um die Technik, nämlich zu wissen was das bedeuet, Öl im Kühlwasser. Da habe ich genug technisches Verständnis um mitreden zu können. Es geht nichts über persönliche Erfahrungen, die mann sich von Mitbesitzern holt. Das ist ja von Automarke, Model Baujahr, und alles und noch was abhängig.

Ich wollte aber wissen was das denn sein kann, wenn es den blöderweise doch etwas ist, und wieviel das kostet. Also Change auf Probleme vielleicht im Mittelfeld, ABER Kostenfaktor in Falle eines Falles sehr hoch beim 220PS Motor. Also darüber hinwegschauen geht einfach nicht. Den lieben Verkäufer, und bösen Käufer noch mal aussen vor. Das ist ja nur die Technik.

Ja, und dann die Rechtslage. Nicht böse sein, aber da wurde viel geschrieben, wie man glaubt wie es wäre, oder wie es hätte sein können, oder sollen, und dann heist es "so und so IST es".

Die Rechtslage ist in aller Regel eindeutig, aber nur für wer sich auskennt. Und wenn ich dann sehe was für Widersprüchliche Dinger gepostet wurden...?!

Fakt ist, wer kein Kaufvetrag abschliesst, kauft nach Gesetzeslage. Und da ist vieles bis ins Detail geregelt. Mann kann also tatsächlich auf ein individueller Kaufvertrag verzichten. In dem Fall steht in Gesetz, dass auch Privatpersonen Gewährleistung geben müssen. Händler dürfen die Gewährleistung an Privatkäufer nicht ausschliessen. Privatverkäufer schon, aber müssen das ausdrücklich vereinbaren. Alles nur Deutsches Gesetzbuch. Das Ding mit der Gewährleistung wurde im Übrigen damals von den Grünen so ausgehäckt, also bitte nicht mir damit pisakken. Das hätte ja dazu führen sollen, dass die Muttis keine kaputte Corsa's vom Händler aufgeschwätzt bekommen. Realitätsfremd natürlich.

Nun zu meinem Kauf.

Der Verkäufer betonte jedes Mal, das Auto sei völlig in Ordnung, gut gewartet, hat keine Mängel ausser die welche er nennt. Diesen Satz steht nun genau so im Vetrag. Ich will hier noch dazu sagen, dass ich dem Verkäufer ausdrücklich aufgefordert habe (beim Unterschreiben) alle Mängel im Kaufvertrag aufzulisten. Wer ist denn hier der Spitzbub? Mehr kann ich echt nicht tun.

Zu Hause sehe ich das Öl auf Kühlwasser schwimmt, die Wagenaufheberaufnamen sind defekt, und noch ein Paar Dinger. Auch ist wohl eine Tür gespachtelt sah ich gestern, in der Sonne. Ist zwar alles hervorragend überlackiert, aber es ist wertmindernd das weiss jeder. Das Auto sieht aus wie neu trotzdem, und das wäre alles beim Kauf alles kein Hindernis gewesen. Der Verkäufer hätte alle Mängel die er kennt, nennen sollen. Er hat aber gedacht (und mir das auch gesagt später) er verkauft es ohne irgendwelche Ansprüche meinerseits.

Ich muss aber auch sagen, hätte ich das Öl im Kühlwasser bei der Besichtigung gesehen, hätte ich mich sicher so umgedreht, und ab nach Hause. Oder sehr viele € weniger. Ihr wohl sicher auch.

Und noch was.

Wäre ich jetzt ein Ar... dann wurde ich ganz Frech das Auto auf Gewährleistung fahren. So lange eine Reparatur kein Totalschaden ist, muss er jeden schlucken. Und nein, Leute das wollte ich selber nicht.

Ich denke, mit 1050 Rückzahlung kommt er ganz gut weg. Der Verkäufer war froh, dass wir es so lösen konnten, und nicht sauer.

Vielen Dank für die technische Informationen, das hat mir dazu gebracht, das Risiko mit dem Öl für den Bonus einzugehen, anstatt das Auto ganz zurück zu geben.

Eine Frage solltest Du noch anworten können:

Hat das Auto ein ZKD-Schaden

-> Ja? -> 1050 sind dann wohl berechtigt

-> Nein? -> für was sind dann die 1050 Euronen? für die nicht gesehene hervorragend überlackierte Tür?

Wie immer gilt... Recht haben und Recht bekommen ..... :)

Gruß,

bf360s

am 1. April 2009 um 19:51

Ja mein Gott, was regen sich denn alle auf?

Um das vorweg zu nehmen, ich hätte den Verkäufer wohl die Tatsachen dargestellt wie sie sind, das hat der Threadstarter nicht. Und für mich hört es sich so an als wollte er hier sein Gewissen rein argumentieren.

Aber wo ist das Problem. Das Auto ist nicht Schrott, der Verkaufspreis ist immer noch in Ordnung, im Endeffekt geht es blos um 1050€. Das Leben ist Roulette, und ob der Threadstarter hier gewonnen hat bleibt abzuwarten.

Was ist wenn der in einem Jahr fest stellt dass eine völlig verrostete Hinterachsaufnahme von irgendwem (Werkstatt die das Auto schnell vor Feierabend übern TÜV bringen wollte) nur mit Unterbodenschutz übersprüht wurde ist eben die Kacke andersrum am Dampfen. Wobei ja nichtmal gesagt ist dass das Öl überhaupt ein Restbestand ist.

Im Endeffekt verschlingt auch ein guter 320er sofern er fachgerecht erhalten werden soll die 1050€ im halben bis dreiviertel Jahr. Da sind das Peanuts.

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