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320TE Felgen/Reifen lt. Anleitung

Themenstarteram 8. Januar 2005 um 12:03

Tag zusammen :)

Haben uns diese Woche einen 320TE gekauft. Aufgezogen sind 195er 15" M+S auf MB 8-Loch Felgen und im Kofferraum liegen noch 205er 15" Sommerreifen, die wohl vom Vorbesitzer immer wechsel auf die selben Felgen gezogen wurden.

Gestern habe ich ein wenig durch die Betriebsanleitung gestöbert und war ein wenig verblüfft wegen der Angaben zu Reifengrößen und Felgen beim 320TE.

Erstmal weiß ich überhaupt nicht, ob ich 6,5J oder 7J Felgen drauf habe. Das steht doch sicherlich irgendwo - nur wo? Denn lt. Anleitung und Fahrzeugschein dürfen die 205er nur auf 7J und die 195er nur auf 6,5J. Heißt, entweder habe ich jetzt die falschen Felgen, oder dann im Sommer.

Und verwirrt hat mich auch, dass Mercedes beim 320TE keine Angaben zu Stahlfelgen macht. Kann mir das jemand erklären? Muss ich mir jetzt zwangsläufig noch einen Satz MB Alus holen? Denn ohne Daten weiß ich ja nicht mal, welche ET ich brauche.

Und wie sieht es generell mit den Angaben zu den Reifengrößen im Fahrzeugschein aus? 205ZR15... von Hersteller Dunlop, Michelin,...

Ist das immer noch zwingend, abgesehen davon, dass ich i.d.R. sowieso Marken bevorzuge?

Würd mich freuen, wenn jemand von Euch einem 124er-Neuling etwas unter die Arme greifen könnte.

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16 Antworten

richte dich nach dem was ihm Fahrzeugschein und Brief steht, dann machst du nichts verkehrt, geh damit zu deinem Reifenhändler der erklärt dir das alles ganz genau ohne Umschweife

am 8. Januar 2005 um 19:33

Hallo!

Deine Vermutungen sind fast komplett richtig, d.h. entweder hast Du jetzt die falsche Felgengrösse oder dann im Sommer. Die Felgengrösse steht innen auf der Felge, Du wirst also eine Felge abmontieren müssen. Hierzu gleich der Tipp: Nicht den original-Wagenheber benutzen, der vermurkst die Wagenheber-Aufnahme und die rostet dann fröhlich vor sich hin. Lieber im Baumarkt für 20€ einen kleinen Rangierwagenheber holen. Für den befinden sich am Unterboden direkt unter den normalen Wagenheberaufnahmen Gummipuffer, wo man gefahrlos ansetzten kann.

Weiter zu den Felgen: Stahlfelgen gibt es für den 320 nicht, da wegen der Bauart der Bremsanlage die Stahlfelgen der schwächer motorisierten Modelle nicht passen.

Du kannst dir jetzt natürlich bei MB einen zweiten Satz Alus holen. Sprich bitte vorher mit deinem Kreditberater.

Billiger geht´s bei Ebay oder mit Alus aus dem Zubehörhandel. Ich habe z.B bei meinem Benz 7x15er Alus von Rial, die wie original-Mercedesfelgen aussehen, aber nur einen Bruchteil kosten. Ausserdem kann ich auf denen wahlweise 195er, 205er oder sogar 225er fahren.

Tipp: bei www.reifen.com kann man sich per Konfigurator Alufelgen "direkt am Fahrzeug" ansehen. Da hast Du auch gleich einen Überblick über die Preise und kannst sehen, was es für dein Auto überhaupt so gibt.

Die Markenvorschrift für die Reifen ist per EU-Verordnung gekippt worden und gilt nur noch als Empfehlung, was auch immer das heissen mag. Ich halte mich jedenfalls nach wie vor daran, denn ich will im Falle eines Falles nicht mit der Versicherung darüber diskutieren, ob mit der Marke X-Y-Z statt dem Billigreifen aus Moldawien der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Gruss vom Fiatfahrer

Themenstarteram 9. Januar 2005 um 13:43

Danke! Das war sehr hilfreich. Ich denke, ich warte bis zum Sommer ab, bevor ich mich jetzt vor die Felgen knie.

Vermutlich hat der Vorbesitzer dann auch noch falsche Reifen drauf gehabt, wenn ich folgenden Auszug von adac.de lese:

Zitat:

VR und ZR: Spezielle Hinweise

Für sehr schnelle, ältere Fahrzeuge werden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Im allgemeinen gibt es aus diesem Grund in der betroffenen Fahrzeuggruppe dringend einzuhaltende Fabrikats- und Typenbindungen. Das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen darf nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weit unter der (lt. Fz.-Schein geforderten) Höchstgeschwindigkeit der Reifen liegt.

Also dann doch unbedingt ZR und von den erwähnten Herstellern.

Vielleicht doch mal bei Mercedes anfragen...

Themenstarteram 18. April 2005 um 16:27

Habe inzwischen angefragt. Es gibt von DaimlerChrysler Gutachten, welche speziell auf die ZR Forderung vom Fahrzeugschein eingehen.

In meinem Fall darf ich auf meinen 320TE auch XYZ/XY R 15 91 V aufziehen.

Aber Stahlfelgen sind nach wie vor tabu.

Stahlfelgen sind Tabu ?

 

Ich habe eben mit Interesse Deinen Thread gelesen.

Wie unten zu sehen, fahre ich einen E320C. Ich habe den Wagen damals auch mit einem Satz abgewetzter 8-Loch-Alus übernommen mit zwei Satz Reifen (Sommer + Winter). Von meinem Vorgänger-Fahrzeug (einem 92er 300E) hatte ich jedoch noch einen Satz 7x15 Stahlfelgen, mit ET 42. Diese passen auch für die großen 4-Kolben-Bremsen vorne.

Natürlich habe ich mich inzwischen auch gefragt, ob das so zulässig ist, oder ob ich nun die letzten 5 Jahre im Winter mit nicht zugelassenen Felgen fahre. Die Stahlfelgen sind übrigens Original DB !

TÜV und Reifenhändler haben bisher nichts gesagt....aber was heißt das.

Wer kann denn mal aufklärend tätig werden ?

Gruß

Michael

Themenstarteram 19. April 2005 um 7:59

Ich habe hier einen WIS Ausdruck von der CD-Ausgabe G/02/05 von meiner freien Mercedes Werkstatt bekommen.

Dokumentennummer: OF40.10-P-1000-01WA

Dokumententitel: Bereifungsfreigabe Bescheinigung Typ 124 / 15 Zoll

Darin enthalten ist ein Teilegutachten der TÜV Automotive GmbH mit der Gutachten-Nr.: 18 10 07 1418/5 in der 5. Neufassung vom April 2003.

Gilt für:

  • 124 - Alle E-Klasse Limousinen außer 4-Matic, V8 und langer Radstand
  • 124T - Alle E-Klasse T-Limousinen außer 4-Matic
  • 124C - Alle E-Klasse Coupes und Cabrios

Folgende Räder sind zulässig:

  • 7Jx15H2 - 15-Loch LM-Scheibenrad - ET41 - Rad-Nr.: 124 401 0902
  • 7Jx15H2 - LM-Speichenrad - ET41 - Rad-Nr.: B6 647 0003
  • 6 1/2Jx15H2 - Stahl-Scheibenrad - ET48 od 49 - Rad-Nr.: -
  • 6 1/2Jx15H2 - 8-Loch LM-Scheibenrad - ET44 - Rad-Nr.: 124 401 1202
  • 7Jx15H2 - 8-Loch LM-Scheibenrad - ET41 - Rad-Nr.: 124 401 1302
  • 7Jx15H2 - Stahl-Scheibenrad - ET42 - Rad-Nr.: 124 400 3302 (nicht für 300E-24)

Rad-Reifen-Kombinationen:

195/65 R 15 91 * auf 6 1/2Jx15H2 ET 44/48/49

vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig!

205/60 R 15 91 * auf 7Jx15H2 ET 41/42

vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig!

Radausschnitte der Vorderkotflügel sind umzubördeln. Folgende Fahrzeuge sind serienmäßig umgebördelt:

  • 124 ab FIN EDB124...B065821
  • 124T ab FIN WDB124...F122352
  • 124C alle

* heißt: Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen (Ziff 6 und 16).

Dem entgegen steht das Dokument GF40.10-P-1050-02A der selben WIS-CD.

Hier sind alle 124er nach Fahrzeug-Ident-Nummern aufgegliedert mit der entsprechenden Schreibenrad-Bezeichnung und der Angabe, ob Stahlblech oder Leichtmetall. Die Empfohlenen Reifenfabrikate sind, wie der Name schon sagt, nur empfohlen und nicht zwingend.

Bei meinem 320TE trifft zu: Identnummer 124.091/.092 > nur Leichtmetall.

Tja, gut solche Informationen zu erhalten.

Ich hatte bei meinem 300E diese Felgen drauf und bei meinem E320C nun auch. Keine Probleme, was die Radkästen oder die Bremsen angeht.

Naja, ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber bei uns in dir Firma kommt ab und zu ein Fredl vom TÜV, ich glaube den werde ich mal ansprechen.

Sobald ich Infos habe, melde ich mich dazu wieder...

Gruß

Michael

Hallo,

im Dokument GF40.10-P-1050-02A stehen aber nur "ZR" Reifen für den 320 TE. Steht denn die Freigabe für "V" Reifen auch im WIS ?

Hast Du dafür auch eine Dokumenten Nummer ?

An dieser Bescheinigung hätte ich sehr großes Interesse.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Michael

Themenstarteram 19. April 2005 um 18:51

Genau da ist für mich jetzt ein kleiner Haken in der Sache. Die Tabelle ist von DaimlerChrysler und schreibt ZR 15 vor.

Aber das Teilegutachten vom TÜV erlaubt R 15 91 [Geschwindigkeitsindex], demnach V bis 240 km/h.

Ich brauche noch Sommerreifen und würde mir dann einfach die von DaimlerChrysler abgestempelte Kopie des Teilgutachtens ins Handschuhfach legen, damit ich mir nicht unbedingt ZR kaufen muss.

Bin sowieso kein Top-Speed-Fahrer. Würde aber dennoch gern im Sommer mit Sommerreifen fahren und hin und wieder auf der Autobahn auch mal mehr als "nur" 210 fahren wollen.

Hallo,

ich habe jetzt nicht verstanden wie Du aus dem Teilegutachten ableitest, dass Du jetzt V Reifen fahren darfst.

Du hast doch selbst geschrieben, dass in dem Gutachten steht "Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen".

Wenn wenn in den Papieren ZR steht dann ist das doch mehr als "V". Demnach müsstest Du also weiterhin ZR Reifen kaufen. Du könntest natürlich auch "W" Reifen kaufen aber die sind noch teurer als ZR.

 

Viele Grüße

Michael

Themenstarteram 20. April 2005 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von BeOCeka

Rad-Reifen-Kombinationen:

195/65 R 15 91 * auf 6 1/2Jx15H2 ET 44/48/49

vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig!

205/60 R 15 91 * auf 7Jx15H2 ET 41/42

[...]

* heißt: Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen (Ziff 6 und 16).

So, mal eben schauen was die Ziffern aussagen:

Ziffer 6:

Höchstgeschwindigkeit km/h: 220

entspricht Reifen-Geschwindigkeitsindex V (= bis 240 km/h)

Ziffer 16:

Zul. Achslast kg vorn: 1000

Zul. Achslast kg hinten: 1200

Jeweils durch zwei geteilt zur Errechnung der Radlast ergibt 500 kg vorne und 600 kg hinten

entspricht Reifen Tragfähigkeits-Index 91 (= 615 kg)

Index 90 gilt für 600 kg und wäre zu knapp berechnet.

Daraus ergeben sich folgende zugelassene Reifen:

195/65 R 15 91 V

205/60 R 15 91 V

Hallo,

das hat mich jetzt doch beschäftigt. Ich möchte aber voraus schicken, dass ich kein Paragraphenreiter bin und selbst auch V Reifen auf meinem TE fahre.

Mein TE hat eine Höchstgeschwindigkeit von 225 und eine Achslast hinten von 1200 kg eingetragen.

Theoretisch würde also "V" reichen.

Aber.... es gibt im WIS das Dokument "SI40.10-P-0006A SI Geschwindigkeitsindex".

Dieses besagt

_____________

Bei V-Reifen ist die maximale Reifentragfähigkeit laut ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) Norm nur bis 210 km/h gegeben.

Mit zunehmender Geschwindigkeit über 210 km/h verringert sich die zulässige Reifentragfähigkeit um den so genannten Lastabschlag (1,5 % pro 5 km/h) bis auf 91 % bei 240 km/h.

Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht uneingeschränkt bis 240 km/h betrieben werden kann. Abhängig vom Tragfähigkeitsindex des Reifens und der zulässigen Achslast vom Fahrzeug (gemäss Ziffer 16 des Fahrzeugscheines) ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

_____________

 

Somit reduziert ich also die Tragfähigkeit für mich um 4,5% woraus sich ergibt, dass ich Reifen mit Tragfähigkeitsindex 92 bräuchte. Für Dich reduziert sich bei Höchstgeschwindigkeit von 220 km/h die Tragfähigkeit um 3%. Ein 91er Reifen darf demnach eine Achslast von 1194 kg tragen.

Wir brauchten also Reifen der Größe 205/60 R 15 92 V.

Bei keinem online Reifenhändler habe ich diese Reifen gefunden. Die haben alle eine Tragfähigkeit von 91.

Auf der anderen Seite fährt wohl niemand 220 Sachen wenn er sein Auto bis an die Grenze beladen hat und dann würde 91 wieder reichen......

Viele Grüße

Michael

Themenstarteram 21. April 2005 um 18:30

Was für eine Motorisierung hast Du eigentlich? Weil Du 225 eingetragen hast?

Ich werde mich einfach an das TÜV Gutachten halten. Ich bin auch kein Paragraphenreiter, aber die Polizei könnte es bei einer Kontrolle sein. Denn am Ende zählt, was in den Papieren oder (Einzel-, Teile-) Gutachten steht.

Unzulässige Reifen können Punkte bringen und, wenn mich nicht alles täuscht, die ABE zum Erlischen bringen.

Hallo,

ich habe einen 320 TE, Bj. 12/92.

 

Viele Grüße

Michael

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