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Hilfe! 320TE gekauft, mit Öl im Kühmittel. Technik und Rechtslage?

Themenstarteram 28. März 2009 um 15:03

Hallo Leute,

ich bin neu hier, hoffentlich kann mich jemanden guter Rat geben, weil ich brauche welchen! Ich fahre seit 20 Jahren den W124 (Mehr info darüber in meinem Profil...)

Ich habe jetzt vor drei Tage einen E320 gekauft, aus 1993, mit 199.500km. Das Auto sieht aus wie neu. Der Motor läuft rund und leise, fährt sanft und komfortabel, und beschleunigt beim Kickdown wie verrückt, ohne Krach zu machen. Damit zu fahren ist eine Freude. Automatik schaltet butterweich. Alles war beim Probefaht so wie man es sich wünscht.

Gekauft habe ich es von einem Mercedes Ingenieur aus Stuttgart Rohr, der es seit neun Jahre hatte, und jetzt in einer betreibsinternen Sonderaktion einen W211 kaufen konnte mit sehr viel Rabatt. Da hat er zugeschlagen. Ich weiss, von meinem Nachbar (auch MB mitarbeiter) dass es tatsächlich diese Akion gab. Das Gesamtbild war also plausibel.

Kabelbaum und Zilinderkopfdichtung wurden vor einem Jahr ersetzt, Rechnungen vorhanden. Das fand ich sehr gut eigentlich, weil ich weiss (aus diesem Forum) dass beiden Verschleissteile sind beim 320-er, und nicht billig. Auch viele Kleinigkeiten wie Lenkungsdämpfer etc. wurden gamacht, quasi solche Dinger die mann auch nicht hätte machen können. Alles in allem sah das für mich gut aus, an Wartung wurde nicht gespart.

Aber, das Auto ist vielleicht nicht ok, weiss ich jetzt. Ich werde das Problem jetzt zu gut wie möglich beschreiben:

Das Auto wurde vorgestern gebracht, und es steht noch auf dem Hof, unangemeldet. Jetzt sehe ich aber, dass er Öl im Kühlwasser hat. Das habe ich beim Kauf wohl übersehen, weil das Öl schwimmt nicht oben drauf, sonder klebt auf der Seite vom Ausgleichsbehälter, also unter Wasser. Das sieht mann kaum, aber es ist schon eine dicke Schicht. Öl und Kühlmittel sind nicht vermischt. Das Kühlmittel selber ist blau und klar, wie neu. Die Kühlmittelschläuche sind innen fett, das kann ich deutlich fühlen wenn der Motor kalt ist, und ich den Schlauch oben am Kühler zusammendrücke. Dann ist der innen total glitschig. Die Entlüftung am Kühlmittel Deckel ist wohl auch verstopft, die Kühlmittelschläuche saugen sich zusammen wenn der Motor kalt ist. Mache ich den Deckel ab, saugen die Schläuche sich wieder voll. Der Sensor vom Kühlmittelstand flackert auch, obwohl genug drin ist. Wenn ich den Sensor Stecker abziehe, geht das Lämpchen aus. Der Sensor selber erscheint mir also defekt. (mit Öl verschmiert?)

Jetzt meine zwei Fragen:

1) Von der Technik her, was kann das jetzt sein? Ist dann die Zilinderkopfdichtung dann schon wieder defekt? Beim genaueren Studieren der Rechnugen fiel mir jetzt noch ein Punkt auf. Auf der Rechnung steht: "Froststopfen am Motorblock erneuert, erschwerter Ausbau , 40€". Mmmm... der Punkt gefällt mir wenig.

Wenn ich Glück habe, ist das Öl bei der Reparatur vor einem Jahr im Kühlkreis geblieben?

2) Wie ist die Rechtslage? Im Kaufvertrag steht: Verkauft ohne Garantie, der Verkäufer gibt jedoch an, das das Auto keine Mängel oder Vorschäden hat, ausser folgende Punkte:.... (da haben wir dann aufgelistet was erkennbar war) .

Es gibt die feine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Hier wurde Garantie ausgeschlossen, Gewährleistung aber nicht.

Nichts desto trotz, heisst "ohne Garantie" noch nicht, dass mann versteckte Mängel hinnehmen muss, oder? Ich meine, nach der alten Regelung gab es früher sowieso immer keine Garantie von Privat, and dann waren versteckte Mängel aber auch nicht erlaubt.

Ich denke auch, es spielt keine Rolle ob er davon gewusst hat oder nicht, weil er macht er eine klare Angabe in Kaufvertrag: "keine Mängel ausser: ....." Und da steht dann nichts von Wegen Öl im Kühlkreis.

Na, freue mich auf die Antworten :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

also... neue Entwickung, und ich würde mal sagen auch, das Ende dieses Threads.

Der Verkäufer hat den von mir aufgestellten Kaufvertrag von einer Rechtsabteilung bewerten lassen (will hier keine Deails in Forum stellen) und tatsächlich haftet er (nach diesen Vertrag) für Sachmängel, welche vor dem Kauf vorhanden waren.

Die ADAC oder Mobile.de Verträge sind anders. Diese erlauben quasi verschwiegene Mängel. In der Praxis, hat hat man es eben "nicht gewusst", and schon geht der Käufer leer aus. Schlüsse daraus kann jeder für sich ziehen.

Mein Standpunkt ist ehrlich gesagt. dass es nicht richtig ist wenn ein Verkäufer bei der Besichtigung sich dumm stellt, und der Käufer muss dann als Suchspielchen alles finden. Dann ziehst du als Käufer natürlich immer den Kürzeren.

Jedenfalls habe ich das vertraglich vorgebeugt. Da das jetzt dem Verkäufer erst in Nachhinein klar wurde, und er eigentlich mir das Auto denn als Bastlerfahrzeug hätte verkaufen sollen, war es ihm zu heiss. Da haben wir uns auf 1050 Euro Rückzahlung entschieden. Das Auto kostet mir somit nur noch jetzt 3550, und wir wandeln den Vertrag entsprechend um, als verkauf eines Bastlerfahrzeugs. Alles freiwillig, es fiel kein böses Wort.

Ich möchte mich für den technischen Rat bedanken, weil tatsächlich scheint das mit den Öl im Kühlwasser halb so wild zu sein, beruht hoffentlich nur auf dem ZKO Wechsel (vor 9000km).

Wenn der Frost weg ist, Kühlmittel raus und mit Pril Seife Lösung fahren, sagt das MB Autohaus. Dann mit Wasser spülen, und schauen ob es weg ist. Werde ich so tun. Ist es nicht weg habe ich eben Pech gehabt.

Normalerweise könnte man hier sagen: Ende gut, alles gut. Aber wenn man bedenkt, dass hier auch unbedarfte Leute mitlesen könnten, muss ich nochmal meinen Senf loswerden.

Erstmal meine persönliche Einschätzung:

Du legst dir die Dinge so aus, wie es dir passt. Zunächst gehst du davon aus, dass du beim Kauf des Wagens über den Tisch gezogen wurdest. Auf die Idee, dass der Mangel (sofern es überhaupt einen Mangel gibt) dem Verkäufer gar nicht bekannt war, bist du gar nicht weiter eingegangen. Du bist der Meinung, der Verkäufer hätte den Mangel verschwiegen und selbst wenn er nichts davon gewusst hätte, müsste er den Wagen zurücknehmen. Gerade der letzte Teil des Satzes sollte dir spätestens dann zu Denken geben, wenn du den Wagen irgendwann weiterverkaufst. Aber dann legst du wahrscheinlich sowieso wieder alles zu deinen Gunsten aus. Dass du jetzt selbst glaubst, dass es sich lediglich um Ölrückstände handeln könnte...und das denkst du, sonst hättest du den Wagen zurück gegeben...ist der Gipfel. Denn wahrscheinlich lässt du den Verkäufer in dem Glauben, dass tatsächlich ein Mangel besteht, nur um den Preis nachzuverhandeln. Wer zieht hier eigentlich wen über den Tisch?

Und jetzt noch die objektive Sichtweise:

Kein privater Kaufvertrag, und hätte er noch so viele Seiten, kann den Verkäufer auf Mängel festnageln, die zwar zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden haben können, sich aber der Kenntnis des Verkäufers entziehen könnten. Diese Sachmängelhaftung gibt es ausschließlich beim Kauf vom Händler. Deswegen werden Fahrzeuge überhaupt als Bastlerfahrzeuge verkauft, so versuchen Händler die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Die von dir zitierten Verträge von ADAC und mobile.de sind absolut gesetzeskonform. Jede Erweiterung um eine Sachmängelklausel für den Privatverkauf wäre gesetzwidrig und damit unwirksam.

Denk einfach mal darüber nach, was du vom Verkäufer verlangst...würde jeder Käufer so agieren und denken wie du, würde es zwischen Privatpersonen keinen Handel mehr geben können. Neben Klagen und Streitigkeiten würde es darüber hinaus auch zu Mord und Totschlag kommen.

42 weitere Antworten
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42 Antworten
Themenstarteram 29. März 2009 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von VeryFastDriver

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

 

Er hat sich zu unserem Kaufvertrag beraten lassen, und tatsächlich haftet er für Sachmängel die schon vor dem Kauf vorhanden waren. Das war auch mein Verständnis, so wie wir (ich) den Vertrag aufgestellt hatten.

Dann mach ein Bierchen auf, dass er ihn klaglos zurück nimmt. Denn als Privatverkäufer haftet er nur für Sachmängel, die ihm auch tatsächlich bekannt waren. Du hast eingangs geschrieben, das es keine Rolle spielt ob er davon weiß oder nicht...verabschiede dich lieber von diesem Gedanken, sonst sollten Privatverkäufer dich besser meiden. Oder kaufe von einem seriösen Händler, dann hast du die Gewährleistung, die du dir wünscht.

Das Spielchen mit "ich habe nichts davon gewusst", gilt für arglistig verschiegene Mängel. Dafür haftet jeder immer, egal was im Vertag steht, und auch ohne Vertrag. Der Grund ist, das HGB kann man nicht ausser Wirkung stellen. Der Nachweis allerdings liegt beim Käufer, daher wollen die Verkäufer nie etwas gewusst haben.

Das ist hier alles nicht der Fall! Der Verkäufer ist ein ganz umgänglicher Kerl. Dass das Auto ein Defekt hat, gibt er zu, und er bietet an den Kaufpreis zurück zu bezahlen.

Er hat mir aber schriftlich zugesagt, das Auto hat keine Mängel. Dann kann er es nicht abgeben mit undichter Ölkreis. Ja bin ich so intolerant?

Ulli hat recht, Nachbesserung wäre ein Option, habe ich mich auch überlegt. Aber so wie jetzt habe ich den Salat los. Meine Erfahrung ist, dass ein Auto was einmal teure Reparauren braucht, immer wieder welche verursacht. Das habe ich mitspielen lassen. Zumal das bei viel PS mehr in Vordergrund kommt.

am 29. März 2009 um 20:36

Hallo habe gerade die ganze Story gelesen. Kann zur Rechtslage nichts beitragen. Jedoch kenne ich sehr wohl das Anhaften von Öl am Ausgleichsgefäß. Ich hatte bei meinem Mercedes nach 250.000 km auch die Zylinderkopfdichtung wechseln lassen. Trotz acht Mal spülen durch die Werkstatt haftet braun und hässlich sichtbar noch heute Öl am Ausgleichsgefäß; das braucht wahrscheinlich Jahre bis es ganz weg ist. Ich finde solange kein Ölverlust und "neues" Öl da ist, ist es ganz normal, dass mal bei einer E-Klasse die Zylinderkopfdichtung gewechselt wird.

Ich würde das ganz in Ruhe mit dem Eigentümer bereden, es ist ja offensichtlich genau so und der Wagen scheint ja ansonst Recht in Ordnung zu sein.

Also, ich finde das ganz normal und man kann ja nicht fünfhundert mal spülen, schon alleine wegen der Umwelt nicht.

Lieben Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

 

...

Das Spielchen mit "ich habe nichts davon gewusst", gilt für arglistig verschiegene Mängel. Dafür haftet jeder immer, egal was im Vertag steht, und auch ohne Vertrag. Der Grund ist, das HGB kann man nicht ausser Wirkung stellen. Der Nachweis allerdings liegt beim Käufer, daher wollen die Verkäufer nie etwas gewusst haben.

Das HGB findet hier keine Anwendung, da keiner der Vertragsparteien ein Vollkaufmann ist.

Schreib doch mal was zur Ausstattung deines zukünftigen Ex-Autos. Was hast Du bezahlt ? Für mich hört sich das nachwievor brauchbar an. Ist halt eine Preisfrage.

Zitat:

Original geschrieben von olikop

Na dann hoffe ich mal das ich nie an Dich gerate wenn ich ein Auto verkaufe.

Ich kann Dir nur einen guten Rat geben kauf Dir nen Neuwagen und strapazier nicht die Nerven armer Privatverkäufer.

Ich hab auch grad überlegt was ich mit ihm machen würde :D na deine bewertung sagt ja alles ;)

Themenstarteram 29. März 2009 um 22:21

Hallo

auf Anfrage :)

Habe 4600 dafür bezahlt.

Klima, Automatik, 4x EFH, SSD, Mittellehne

AHK fast unbenützt. Grüner Lack noch drauf.

7 Sitzer, Alarm, gute Reifen 8x auf MB felgen.

Bin kein Ar... aber wer mag es schon ein (möglich) defektes Fahrzeug untergejubelt zu bekommen.

hi

 

fürchte, du bist nun einen gut gepflegten, durchsanierten 93er 320 TE los.

 

die ölablagerungen nach ZKD -wechsel beim vorgänger - 35tkm früher- bemerkte ich erst später nach dem kauf-weil die kühlmittelstandsanzeige nachts aufglimmte- wg öl-verschmutzung-bei häßlichst verdrecktem ausgleichsbehälter - sogar für mein motto.

es war , wie sich im weiteren verlauf herausstellte, doch "nur" altes öl im kühlkreislauf verblieben- und noch 35tkm später zu bemerken . der neue ausgleichsbehälter wird nicht neu alt-öl-belegt- das haftet anscheinend da, wo es beim ZKD-defekt kleben blieb.

 

hatte aber, zugegeben , anfangs die gleichen ängste wie du. scheinbar geht das zeug doch nicht so leicht weg wie hier öfters berichtet wird- so viele stümper beim ZKD wechsel / mit falscher spülung  kann es doch garnicht geben !!

 

mike

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 30. März 2009 um 7:51

Stimmt in so weit... bei mir flackert die Kühlmittelanzeige auch, obwohl voll

Themenstarteram 30. März 2009 um 21:29

also... neue Entwickung, und ich würde mal sagen auch, das Ende dieses Threads.

Der Verkäufer hat den von mir aufgestellten Kaufvertrag von einer Rechtsabteilung bewerten lassen (will hier keine Deails in Forum stellen) und tatsächlich haftet er (nach diesen Vertrag) für Sachmängel, welche vor dem Kauf vorhanden waren.

Die ADAC oder Mobile.de Verträge sind anders. Diese erlauben quasi verschwiegene Mängel. In der Praxis, hat hat man es eben "nicht gewusst", and schon geht der Käufer leer aus. Schlüsse daraus kann jeder für sich ziehen.

Mein Standpunkt ist ehrlich gesagt. dass es nicht richtig ist wenn ein Verkäufer bei der Besichtigung sich dumm stellt, und der Käufer muss dann als Suchspielchen alles finden. Dann ziehst du als Käufer natürlich immer den Kürzeren.

Jedenfalls habe ich das vertraglich vorgebeugt. Da das jetzt dem Verkäufer erst in Nachhinein klar wurde, und er eigentlich mir das Auto denn als Bastlerfahrzeug hätte verkaufen sollen, war es ihm zu heiss. Da haben wir uns auf 1050 Euro Rückzahlung entschieden. Das Auto kostet mir somit nur noch jetzt 3550, und wir wandeln den Vertrag entsprechend um, als verkauf eines Bastlerfahrzeugs. Alles freiwillig, es fiel kein böses Wort.

Ich möchte mich für den technischen Rat bedanken, weil tatsächlich scheint das mit den Öl im Kühlwasser halb so wild zu sein, beruht hoffentlich nur auf dem ZKO Wechsel (vor 9000km).

Wenn der Frost weg ist, Kühlmittel raus und mit Pril Seife Lösung fahren, sagt das MB Autohaus. Dann mit Wasser spülen, und schauen ob es weg ist. Werde ich so tun. Ist es nicht weg habe ich eben Pech gehabt.

 

 

 

 

 

 

 

Beste Lösung - Glückwunsch.

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

also... neue Entwickung, und ich würde mal sagen auch, das Ende dieses Threads.

Der Verkäufer hat den von mir aufgestellten Kaufvertrag von einer Rechtsabteilung bewerten lassen (will hier keine Deails in Forum stellen) und tatsächlich haftet er (nach diesen Vertrag) für Sachmängel, welche vor dem Kauf vorhanden waren.

Die ADAC oder Mobile.de Verträge sind anders. Diese erlauben quasi verschwiegene Mängel. In der Praxis, hat hat man es eben "nicht gewusst", and schon geht der Käufer leer aus. Schlüsse daraus kann jeder für sich ziehen.

Mein Standpunkt ist ehrlich gesagt. dass es nicht richtig ist wenn ein Verkäufer bei der Besichtigung sich dumm stellt, und der Käufer muss dann als Suchspielchen alles finden. Dann ziehst du als Käufer natürlich immer den Kürzeren.

Jedenfalls habe ich das vertraglich vorgebeugt. Da das jetzt dem Verkäufer erst in Nachhinein klar wurde, und er eigentlich mir das Auto denn als Bastlerfahrzeug hätte verkaufen sollen, war es ihm zu heiss. Da haben wir uns auf 1050 Euro Rückzahlung entschieden. Das Auto kostet mir somit nur noch jetzt 3550, und wir wandeln den Vertrag entsprechend um, als verkauf eines Bastlerfahrzeugs. Alles freiwillig, es fiel kein böses Wort.

Ich möchte mich für den technischen Rat bedanken, weil tatsächlich scheint das mit den Öl im Kühlwasser halb so wild zu sein, beruht hoffentlich nur auf dem ZKO Wechsel (vor 9000km).

Wenn der Frost weg ist, Kühlmittel raus und mit Pril Seife Lösung fahren, sagt das MB Autohaus. Dann mit Wasser spülen, und schauen ob es weg ist. Werde ich so tun. Ist es nicht weg habe ich eben Pech gehabt.

Normalerweise könnte man hier sagen: Ende gut, alles gut. Aber wenn man bedenkt, dass hier auch unbedarfte Leute mitlesen könnten, muss ich nochmal meinen Senf loswerden.

Erstmal meine persönliche Einschätzung:

Du legst dir die Dinge so aus, wie es dir passt. Zunächst gehst du davon aus, dass du beim Kauf des Wagens über den Tisch gezogen wurdest. Auf die Idee, dass der Mangel (sofern es überhaupt einen Mangel gibt) dem Verkäufer gar nicht bekannt war, bist du gar nicht weiter eingegangen. Du bist der Meinung, der Verkäufer hätte den Mangel verschwiegen und selbst wenn er nichts davon gewusst hätte, müsste er den Wagen zurücknehmen. Gerade der letzte Teil des Satzes sollte dir spätestens dann zu Denken geben, wenn du den Wagen irgendwann weiterverkaufst. Aber dann legst du wahrscheinlich sowieso wieder alles zu deinen Gunsten aus. Dass du jetzt selbst glaubst, dass es sich lediglich um Ölrückstände handeln könnte...und das denkst du, sonst hättest du den Wagen zurück gegeben...ist der Gipfel. Denn wahrscheinlich lässt du den Verkäufer in dem Glauben, dass tatsächlich ein Mangel besteht, nur um den Preis nachzuverhandeln. Wer zieht hier eigentlich wen über den Tisch?

Und jetzt noch die objektive Sichtweise:

Kein privater Kaufvertrag, und hätte er noch so viele Seiten, kann den Verkäufer auf Mängel festnageln, die zwar zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden haben können, sich aber der Kenntnis des Verkäufers entziehen könnten. Diese Sachmängelhaftung gibt es ausschließlich beim Kauf vom Händler. Deswegen werden Fahrzeuge überhaupt als Bastlerfahrzeuge verkauft, so versuchen Händler die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Die von dir zitierten Verträge von ADAC und mobile.de sind absolut gesetzeskonform. Jede Erweiterung um eine Sachmängelklausel für den Privatverkauf wäre gesetzwidrig und damit unwirksam.

Denk einfach mal darüber nach, was du vom Verkäufer verlangst...würde jeder Käufer so agieren und denken wie du, würde es zwischen Privatpersonen keinen Handel mehr geben können. Neben Klagen und Streitigkeiten würde es darüber hinaus auch zu Mord und Totschlag kommen.

Zitat:

Original geschrieben von W124-JACKO

... Das Auto kostet mir somit nur noch jetzt 3550, und wir wandeln den Vertrag entsprechend um, als verkauf eines Bastlerfahrzeugs. Alles freiwillig, es fiel kein böses Wort.

Dafür nehme ich ihn auch ! Wenn er wirklich so gut dasteht, wie von Dir beschrieben, mit neuer ZKD und neuem Kabelbaum, hast Du nachträglich einen günstigen Kauf gemacht.

Da hat der Verkäufer leider wenig Erfahrung bewiesen, so einen Kaufvertrag zu unterzeichnen. An seiner Stelle hätte ich den Wagen gegen Kaufpreiserstattung zurück genommen und ihn anderweitig verkauft. Glück für Dich.

am 31. März 2009 um 10:53

Moin.

Leute, Ihr habt hier keinerlei Ahnung vom Kaufvertragsrecht.

1.) Man kann keine Bastlerautos verkaufen ( es muss detailiiert werden). Auch Bastleraustos haben Gewährleistung, wenn sie nicht ausgeschlossen wird.

2.) Gewährleistung gibt grundsätzlich JEDER, nur der Privatmann KANN sie ausschließen, er muss es dann aber auch schriftlich machen, d. h. der Satz: "Verkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung". Schreibt er GARANTIE darein, hat er grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung gegeben, da Garantie anders als von den meißten angenommen , ein Versprechen in die Zukunft ist. Gewährleitung ist eben etwas Anderes.

3.) Gewerbliche Händler können diese Gewährleitung auf 1 Jahr reduzieren (bei gebrauchten Sachen), müssen dieses aber auch schriftlich tun.

4.) Das Beste: Ohne Kaufvertrag . immer 2 Jahre volle Gewährleistung....auch Privat

5.) in den ersten 6 Monaten gibt es die sog. Beweislastumkehr. Den ganzen Kram habe ich keine Lust mehr zu schreiben, könnt Ihr bei Wiki nachlesen.

Fazit: Wer schreibt, der bleibt

oder

Auf hoher See und vor Gott sind alle gleich (das ist für die Interlektuellen unter Euch....grins)

oli

Zitat:

Original geschrieben von olibakerman

Moin.

Leute, Ihr habt hier keinerlei Ahnung vom Kaufvertragsrecht.

1.) Man kann keine Bastlerautos verkaufen ( es muss detailiiert werden). Auch Bastleraustos haben Gewährleistung, wenn sie nicht ausgeschlossen wird.

2.) Gewährleistung gibt grundsätzlich JEDER, nur der Privatmann KANN sie ausschließen, er muss es dann aber auch schriftlich machen, d. h. der Satz: "Verkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung". Schreibt er GARANTIE darein, hat er grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung gegeben, da Garantie anders als von den meißten angenommen , ein Versprechen in die Zukunft ist. Gewährleitung ist eben etwas Anderes.

3.) Gewerbliche Händler können diese Gewährleitung auf 1 Jahr reduzieren (bei gebrauchten Sachen), müssen dieses aber auch schriftlich tun.

4.) Das Beste: Ohne Kaufvertrag . immer 2 Jahre volle Gewährleistung....auch Privat

5.) in den ersten 6 Monaten gibt es die sog. Beweislastumkehr. Den ganzen Kram habe ich keine Lust mehr zu schreiben, könnt Ihr bei Wiki nachlesen.

Fazit: Wer schreibt, der bleibt

oder

Auf hoher See und vor Gott sind alle gleich (das ist für die Interlektuellen unter Euch....grins)

oli

Hallo Oli,

 

du hast recht und ich muss mit meiner Aussage ein bisschen zurückrudern. Bin bisher in der Tat davon ausgegangen, dass bei rein privaten Kaufverträgen die Sachmängelhaftung automatisch ausgeschlossen ist. Dem ist nicht so und ich habe falsch gelegen.

Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass der TE die Situation zu seinem Vorteil ausgenutzt hat, ohne feststellen zu lassen, ob tatsächlich ein Mangel besteht oder nicht.

Gruß VFD

 

am 31. März 2009 um 11:24

Da hast du wohl recht...grins

oli

Zitat:

Original geschrieben von olibakerman

Moin.

Leute, Ihr habt hier keinerlei Ahnung vom Kaufvertragsrecht.

 

1.) Man kann keine Bastlerautos verkaufen ( es muss detailiiert werden). Auch Bastleraustos haben Gewährleistung, wenn sie nicht ausgeschlossen wird.

2.) Gewährleistung gibt grundsätzlich JEDER, nur der Privatmann KANN sie ausschließen, er muss es dann aber auch schriftlich machen, d. h. der Satz: "Verkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung". Schreibt er GARANTIE darein, hat er grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung gegeben, da Garantie anders als von den meißten angenommen , ein Versprechen in die Zukunft ist. Gewährleitung ist eben etwas Anderes.

3.) Gewerbliche Händler können diese Gewährleitung auf 1 Jahr reduzieren (bei gebrauchten Sachen), müssen dieses aber auch schriftlich tun.

4.) Das Beste: Ohne Kaufvertrag . immer 2 Jahre volle Gewährleistung....auch Privat

5.) in den ersten 6 Monaten gibt es die sog. Beweislastumkehr. Den ganzen Kram habe ich keine Lust mehr zu schreiben, könnt Ihr bei Wiki nachlesen.

Fazit: Wer schreibt, der bleibt

oder

Auf hoher See und vor Gott sind alle gleich (das ist für die Interlektuellen unter Euch....grins)

oli

hi oli

 

als (VER-) käufer eines gebrauchtwagens von privat will ich aber nicht erst noch ein jurastudium absolvieren- um den abschluss in trockene tücher zu bringen.

 

dafür nehme ich dann einen vordruck und erwarte das der der situation gerecht wird.

 

als verkäufer hätt ich den wagen,um den es hiergeht- zurückgenommen und höher oder zum gleichen preis an einen weniger zickigen käufer abgegeben- denn TE's in dem zustand sind gesucht.

 

der TE hat mehr glück als .... gehabt, dass der verk. keine nerven/rückgrad hatte.

 

mike

 

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