Highspeed auf deutschen Autobahnen *Warum schnell fahren?*
Nabend zusammen,
warum fahrt Ihr persönlich schnell? Da ich in einigen Threads immer wieder gelesen habe, dass Personen gerne mit mehr als 200 km/h unterwegs sind, frage ich mich, warum das Ganze.
Erwiesen ist, dass eine Vollgasfahrt nicht sonderlich viel Zeitersparnis bringt, allerdings im Gegenzug einen enorm hohen Verbrauch, verbunden mit einer hohen Umweltbelastung verursacht.
Extrem Beispiel dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=V2Q1m28go1g
Wenn man sich so etwas Mal ansieht, merkt man wie wenig Zeit man einspart. Des Weiteren stellt sich natürlich die Frage nach dem Warum, wenn die Zeitersparnis nicht das wichtige Kriterium ist. Ist es vielleicht der Beweis, dass man selbst schneller als die anderen ist, oder man beweisen will, dass man der bessere Autofahrer ist? Geht es nicht in erster Linie darum am Komfortabelsten von A nach B zu kommen?
Gerne könnt ihr die verschiedensten Meinungen Preis geben.
Gruß
MondiGhiaX
Beste Antwort im Thema
Natürlich ist die Zeitersparnis der Grund. Du fährst zu wenig, sonst könntest Du das beurteilen 🙄 Hauptsache wieder nen unsinnigen Fred aufgemacht der die Gemüter erhitzt 🙄
2662 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Wieso kommt es hier eigentlich immer wieder zu Streitereien zwischen "Schnellfahrern" und "Langsamfahrern" und jede Seite meint sie ist im Recht? In jedem Thread in dem auch nur irgendwie über Geschwindigkeiten geschrieben wird fallen diese beiden Parteien gegnseitig übereinander her und es kommt zu wilden Beschimpfungen. Man kommt sich hier ja bald wie im Kindergarten vor.
Dazu fällt mir nur folgender Spruch ein: "Es gibt Personen mit einem geistigen Horizont vom Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt."Erstmal gibt es zu sagen dass es Leute gibt die wirklich nicht autofahren können bzw. geistig nicht dazu geeignet sind. Aber das sind < 1%. Dazu gehören Personen die auf einen halben Meter auffahren, panische Lichthupenanfälle bekommen und versuchen andere von der Autobahn zu schieben und auch Personen die meinen mit 121km/h jemanden zu überholen der 120km/h fährt. Aber über 99% der Autofahrer machen solche Aktionen nicht. Deshalb halte ich es für sehr verallgemeinernd wenn jemand sofort von einem "Raser" spricht sobald es jemand wagt schneller als 130km/h oder 140km/h zu fahren. Man kann durchaus sehr vernüftig und gesittet schnell fahren, auch weit über 200km/h, das machen sogar die meisten die so schnell fahren. Die fallen nur nicht so auf weil sie eben nicht mit Dauerlichthupe auf einen Meter ranfahren sondern unauffällig runterbremsen und in einem vernüftigen Abstand warten bis man den Überholvorgang abgeschlossen hat und dann brav vorbeifahren.
Genauso die andere Seite, nur weil jemand meint 120km/h wären genug für die Autobahn ist er nicht gleich ein Verkehrshinderniss oder ein Linksspurblockierer. Wenn auf der rechten Spur ein Auto mit 100km/h fährt spricht absolut nichts dagegen auf die Linke Spur zu wechseln und dieses Fahrzeug zu überholen. Das kann man weder schleichen noch linksspurblockieren nennen sondern das ist schlicht und ergreifend eine normale Fahrweise. Wenn während des Überholvorgangs nun ein schnellerer Fahrer von hinten kommt hat dieser es nunmal zu akzeptieren dass der andere das selbe Recht hat zu überholen wie er selbst. Da muss man sich nicht gleich aufregen dass man auf deutschen Autobahnen nichts auf der linken Spur zu suchen hat solange man unter 180km/h fährt.Versetzt euch doch einfach mal in die anderen Leute hinein. Lasst den Schnellfahrer doch schnell fahren und macht ihm Platz. Beim Überholen einen vernüftigen Geschwindigkeitsunterschied haben nach dem Überholvorgang auch wieder nach rechts wechseln und alles funktioniert wunderbar.
Und wenn man schnellfährt muss man damit leben können, dass nicht jeder mit 200km/h unterwegs ist. Und es ist durchaus vertretbar dass jemand (mit einem vernüftigen Geschwindigkeitsunterschied zu den Fahrzeugen auf der rechten Spur) mit 120km/h auf der linken Spur fährt. Das ist sein gutes Recht, da muss man sich nicht gleich aufregen oder sich gar der Nötigung schuldig machen. Man ist nunmal nicht alleine auf der Autobahn und nur weil man 200km/h fährt hat man trotzdem kein Vorrecht.Und hört endlich auf jeden in ein Klischee zu stecken nur weil ihr seine bevorzugte Geschwindigkeit und sein Auto kennt. Das sagt absolut garnichts über seine Fahrweise aus. Man kann vernüftig langsam fahren und vernüftig schnell fahren. Und ganz egal ob Kleinwagen, Oberkalsselimousine mit TFL, sportwagen mit Xenonscheinwerfern oder auch ein Kleinbus...
Und zu guter letzt: Ich kenne beide Seiten, hab dienstlich fast 100tkm in einem untermotorisierten VW Bus zurückgelegt der nur bergab 120km/h packt und gleichzeitig fahre ich Privat ein nicht abgeregeltes Fahrzeug mit mehr als genügend Leistung. Und ich muss sagen ich hab fast nie Probleme mit anderne Verkehrsteilnehmern und dass obwohl ich bei Dienstfahrten allgemein immer einer der langsamsten auf der Autobahn bin und privat fast immer einer der schnellsten. Man muss nur auch in der Lage sein auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, egal wie schnell oder langsam man fährt. Schließlich erwartet man das von ihnen ja auch.
mfg, Tobi
Stimme dir fast überall zu.
Bloß beim Rausziehen vor einem Schnelleren hört sich der Spass auf.
OK wenn der Vordermann dann Gas gibt und man trifft sich in der Mitte kann man darüber diskutieren.
Aber stur seine v fahren wenn ein VORFAHRBERECHTIGTER kommt ist unter aller Sau.
Das sind diese <1% von denen ich rede. ^^
Dass man nicht knapp vor einem schnellerfahrenden rauszieht fällt bei mir unter gegenseitige Rücksichtnahme.
Was viele nicht wissen - mich eingeschlossen - ist die Tatsache, dass es eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf nicht reglemtierten AB Abschnitten gibt was bedeutet, sollte ein Fahrzeugführer mit 200km/h auf der linken Seite fahren und die rechte Seite wird mit fährt ca. 120km/h, kann bei einem Unfall der Überholende auch mal schnell 100% Schuld bekommen, da die Geschwindigkeitsdifferenz zu groß war.
Nicht immer hat man die Möglichkeit aufgrund geographischer Gegebenheiten hunderte Meter im Rückspiegel zu vorausschauend beobachten, dessen sollte man sich bewusst sein.
Derjenige der "200" fährt muss dafür Sorge tragen, dass wenn jemand von Rechts - 120km/h / mit ca. 200 Meter Abstand - auf die linke Seite zieht um einen LKW zu überholen, dieser immer einen Zusammenstoß vermeiden kann.
Natürlich muss auch der langsame Fahrer darauf achten keinen auszubremsen, das steht außer Frage, aber hier gilt einfach nur Rücksichtsnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Was viele nicht wissen - mich eingeschlossen - ist die Tatsache, dass es eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf nicht reglemtierten AB Abschnitten gibt was bedeutet, sollte ein Fahrzeugführer mit 200km/h auf der linken Seite fahren und die rechte Seite wird mit fährt ca. 120km/h, kann bei einem Unfall der Überholende auch mal schnell 100% Schuld bekommen, da die Geschwindigkeitsdifferenz zu groß war.Nicht immer hat man die Möglichkeit aufgrund geographischer Gegebenheiten hunderte Meter im Rückspiegel zu vorausschauend beobachten, dessen sollte man sich bewusst sein.
Derjenige der "200" fährt muss dafür Sorge tragen, dass wenn jemand von Rechts - 120km/h / mit ca. 200 Meter Abstand - auf die linke Seite zieht um einen LKW zu überholen, dieser immer einen Zusammenstoß vermeiden kann.
Natürlich muss auch der langsame Fahrer darauf achten keinen auszubremsen, das steht außer Frage, aber hier gilt einfach nur Rücksichtsnahme.
Dafür gibt es die Lichthupe und Hupe.
Mit anderen Worten du bleibst drinnen hinter mir ist genug Platz.
Dann darfst du raus
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100% Schuld nur wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ohne sonstiges Fehlverhalten wäre mir neu. Mir sind lediglich Urteile mit Teilschuld bekannt.
Und hunderte Meter muss man auch nicht nach hinten schauen können. Kleines Rechenbeispiel:
Fahrer mit 250km/h (70m/s) und einer Bremsleistung von 10m/s²: Bremszeit bis zum Stand sind 7 Sekunden. In dieser Zeit legt er ungefähr 250m zurück.
Anderer Fahrer mit 120km/h (33m/s), das entspricht einer Geschwindigkeitsdifferenz von nicht ganz 40m/s. Eine Sekunde Reaktionszeit = 70 Meter + Bremsweg auf 33m/s = 70 + 200 = 270m bis er die Geschwindigkeit angeglichen hat. Währenddessen bewegt sich das zweite Fahrzeug um 165 Meter vorwärts. Sprich 105 Meter holt er auf bis er die Geschwindigkeit angeglichen hat. Und auf deutschen Autobahnen hat man so gut wie immer eine Sichtweite von 105 Metern. Und wo eine solche Sichtweite nicht gegeben ist dürfte es auch nahezu unmöglich sein 250km/h zu fahren da entweder die Kurven viel zu eng sind oder der Nebel zu dicht. ^^
Sprich der, der die Spur wechselt hat immer die Chance das schnellere Fahrzeug vor seinem Spurwechsel im Rückspiegel zu sehen vorrausgesetzt er nutzt diesen auch.
Ein anderes Thema ist natürlich die richtige Einschätzung der Geschwindigkeit des anderen Verkehrsteilnehmers.
mfg, Tobi
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
100% Schuld nur wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ohne sonstiges Fehlverhalten wäre mir neu. Mir sind lediglich Urteile mit Teilschuld bekannt.Und hunderte Meter muss man auch nicht nach hinten schauen können. Kleines Rechenbeispiel:
Fahrer mit 250km/h (70m/s) und einer Bremsleistung von 10m/s²: Bremszeit bis zum Stand sind 7 Sekunden. In dieser Zeit legt er ungefähr 250m zurück.
Anderer Fahrer mit 120km/h (33m/s), das entspricht einer Geschwindigkeitsdifferenz von nicht ganz 40m/s. Eine Sekunde Reaktionszeit = 70 Meter + Bremsweg auf 33m/s = 70 + 200 = 270m bis er die Geschwindigkeit angeglichen hat. Und auf deutschen Autobahnen hat man so gut wie immer eine Sichtweite von 270 Metern. Und wo eine solche Sichtweite nicht gegeben ist dürfte es auch nahezu unmöglich sein 250km/h zu fahren da entweder die Kurven viel zu eng sind oder der Nebel zu dicht. ^^
Sprich der, der die Spur wechselt hat immer die Chance das schnellere Fahrzeug vor seinem Spurwechsel im Rückspiegel zu sehen vorrausgesetzt er nutzt diesen auch.
Ein anderes Thema ist natürlich die richtige Einschätzung der Geschwindigkeit des anderen Verkehrsteilnehmers.mfg, Tobi
stimmt nicht ganz.
In deinem Beispiel muss er nur 130km/h abbauen!!!
250-120=130km/H
Bremswegformel (v*t)/2
v= 36m/s
t= v/a= 36/10=3,6sek
Bremsweg=(36*3,6)/2= 64,8m
Bremsweg + Reaktionsweg = 64,8 + 70 = 114,8m
Allerdings sollte man nicht mehr in den Reaktionsweg reinziehen und das wären 125m.
Kriminell ist es aber trotzdem.
Warum?
Weil der Hintermann niemals den geforderten Sicherheitsabstand von jetzt 120km/h also 60m halten kann.
also alles unter 200m ist kriminell
Edit: Hier stand Blödsinn 🙁
Krebsandi hat recht, ich hab die Bewegung des zweiten Fahrzeuges vergessen.
Wer aber jemand mit 120 vor einem rauszieht der mit 250 ankommt und der ist nur mehr 200m weit weg ist sowieso nicht mehr´zurechnungsfähig.
Warum?
Rechnet mal 3 sek
In 3 sek ist der vorbei.
Die kann man nicht abwarten?
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
...Versetzt euch doch einfach mal in die anderen Leute hinein. Lasst den Schnellfahrer doch schnell fahren und macht ihm Platz. Beim Überholen einen vernüftigen Geschwindigkeitsunterschied haben nach dem Überholvorgang auch wieder nach rechts wechseln und alles funktioniert wunderbar.
Und wenn man schnellfährt muss man damit leben können, dass nicht jeder mit 200km/h unterwegs ist. Und es ist durchaus vertretbar dass jemand (mit einem vernüftigen Geschwindigkeitsunterschied zu den Fahrzeugen auf der rechten Spur) mit 120km/h auf der linken Spur fährt. Das ist sein gutes Recht, da muss man sich nicht gleich aufregen oder sich gar der Nötigung schuldig machen. Man ist nunmal nicht alleine auf der Autobahn und nur weil man 200km/h fährt hat man trotzdem kein Vorrecht.
...
Perfekt! Kann Deinen ganzen Post -auch wenn hier der Übersicht halber nur anteilig zitiert - 1:1 unterschreiben. 🙂
Ganz Pauschal ist zu sagen, dass ein Fahrzeug was aus 130 km/h auf ein Stauende zufährt bessere Chancen hat zum stehen zu kommen, als ein Fahrzeug welches 240 km/h fährt.
Allerdings spielen da auch die verschiedenen Bremsen eine Rolle (Keramik Bremsscheiben von Porsche etc.).
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Ich weiss schon was ich schreibe, für irgendwas muss das Physikstudium ja gut sein. ^^Dein Rechenweg ist eigentlich soweit richtig, nur v ist nicht 36m/s. 😉
Was du ausgerechnet hast ist der Bremsweg von 130km/h auf 0km/h. Bei einer Bremsung von 250km/h auf 120km/h bewegt er sich während der Bremsung, wenn man der Einfachheit halber von einem linearen Bremsverlauf ausgeht, mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 185km/h. Sprich in den 4 Sekunden die er auf der Bremse steht legt er 51m/s zurück. = ~200m
Ja aber der 120 Fahrer bewegt sich auch weiter weg.
Also abzubauen sind nur 130km/H
Fakt ist bei 115m kracht es nicht.
Allerdings ist es arschknapp.
Und wenn der Vordermann noch einen Funken Hirn besitzt wird er auf das Gas steigen.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Was viele nicht wissen - mich eingeschlossen - ist die Tatsache, dass es eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf nicht reglemtierten AB Abschnitten gibt was bedeutet, sollte ein Fahrzeugführer mit 200km/h auf der linken Seite fahren und die rechte Seite wird mit fährt ca. 120km/h, kann bei einem Unfall der Überholende auch mal schnell 100% Schuld bekommen, da die Geschwindigkeitsdifferenz zu groß war.
Gut, daß viele das nicht wissen, weil es nämlich absoluter Schwachsinn ist. Aber Du kannst natürlich gerne den Gegenbeweis antreten und ein entsprechendes Urteil verlinken...😁
Ah verdammt, du hast Recht, den hatte ich ja völlig vergessen. 🙁
Ich sollte nur nüchtern schreiben. 😁