High-Power-LED oder Multibeam-LED beim W213 MOPF

Mercedes E-Klasse W213

Hallo zusammen,
Im November bekomme ich meinen W213 Mopf. Aktuell schwanke ich noch ein wenig bei der Beleuchtung. Bestellt habe ich die E Klasse mit den Standard HP LED Scheinwerfern. Ich fahre momentan die 247er B Klasse mit Multibeam. Hat schon jemand Erfahrung beim 213er Mopf ob die HP LED ok sind, oder sagt jemand...ohh absolute Katastrophe, nimm auf jeden Fall Multibeam? Ich fahre nicht so oft bei Dunkelheit, aber wenn dann erfreue ich mich an den Multibeam meiner B Klasse. Über kurze Meinungen oder Erfahrungen zum HP LED wäre ich echt dankbar. Bis Ende September kann ich die Ausstattung noch ändern.

Beste Antwort im Thema

Da kann ich nur zustimmen. Bei mir wird es kein Fahrzeug mehr ohne Multibeam-LED oder vergleichbare/bessere Systeme geben. Steht bei mir auf der SA-Liste ganz oben ... mit Abstand. Ich denke spätestens in den Wintermonaten wird es kaum Fahrprofile geben, die ohne Beleuchtung auskommen. Vielleicht der ein oder andere Rentner, der nur bei Tageslicht fährt.

Das Multibeam der E-Klasse ist auch in abgeblendetem Zustand perfekt und reguliert die Weite/Breite etc. vollautomatisch. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es User gibt, denen die Ausleuchtung bei 50 km/h nicht ausreicht.

Man trifft außerorts immer mal wieder auf Entgegenkommende, die nicht schnallen, dass sie eigentlich gar nicht geblendet werden, sondern nur das Umfeld perfekt ausgeleuchtet wird. Die schauen dann direkt in unsere Scheinwerfer und stellen fest, dass diese ungleichmäßig leuchten, also ab in den Belehrungsmodus. Daneben die Fahrzeuge mit Kerzenlicht, die das System etwas später erkennt. Da muss man aber dann souverän darüberstehen, denn das sind zu 90% die Möchtegernfahrlehrer, die sich grundsätzlich über jeden und alles aufregen. Wurde aber in den letzten Jahren besser. So langsam erkennen diese Personengruppen die Technik.

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Zitat:

@Comfort_Paket schrieb am 15. September 2020 um 22:25:27 Uhr:


Was mich beim Multibeam zusätzlich zu den o. g. Sachen noch stört, ist folgende Situation: in schwach ausgeleuchteten Ortschaften ohne Gegenverkehr hätte ich gern Fernlicht, aber durch die Straßenbeleuchtung beeinflusst schaltet die Automatik nicht auf Fernlicht und ich kann das nicht beeinflussen. Automatik ausschalten ist keine Option für mich.

Die Einwohner, die dort in den Häusern wohnen, sind bestimmt sehr froh darüber, daß du ihr Wohn - und Schlafzimmer nicht zur Flutlichtanlage umfunktionierst.
Solltest du in der Fahrschule eigentlich gelernt haben, daß das Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften auszuschalten ist.

Zitat:

@Comfort_Paket schrieb am 15. September 2020 um 22:25:27 Uhr:


Was mich beim Multibeam zusätzlich zu den o. g. Sachen noch stört, ist folgende Situation: in schwach ausgeleuchteten Ortschaften ohne Gegenverkehr hätte ich gern Fernlicht, aber durch die Straßenbeleuchtung beeinflusst schaltet die Automatik nicht auf Fernlicht und ich kann das nicht beeinflussen. Automatik ausschalten ist keine Option für mich.

Ja, da steht die StVO im Weg....;-)

Die StVO zum Fernlicht am Auto

"Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen."

Zitat:

@Chris-Mobil schrieb am 15. September 2020 um 23:27:03 Uhr:



Zitat:

@Comfort_Paket schrieb am 15. September 2020 um 22:25:27 Uhr:


Was mich beim Multibeam zusätzlich zu den o. g. Sachen noch stört, ist folgende Situation: in schwach ausgeleuchteten Ortschaften ohne Gegenverkehr hätte ich gern Fernlicht, aber durch die Straßenbeleuchtung beeinflusst schaltet die Automatik nicht auf Fernlicht und ich kann das nicht beeinflussen. Automatik ausschalten ist keine Option für mich.

Ja, da steht die StVO im Weg....;-)

Die StVO zum Fernlicht am Auto

"Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen."

Na wenigstens einer, der noch aufgepasst hat.
Hast du meinen Post nochmal schön präzisiert, sehr gut.
Ich wollte ihn jetzt nicht sooo direkt bloß stellen. ;-)

Zitat:

@Comfort_Paket schrieb am 15. September 2020 um 22:25:27 Uhr:


Was mich beim Multibeam zusätzlich zu den o. g. Sachen noch stört, ist folgende Situation: in schwach ausgeleuchteten Ortschaften ohne Gegenverkehr hätte ich gern Fernlicht, aber durch die Straßenbeleuchtung beeinflusst schaltet die Automatik nicht auf Fernlicht und ich kann das nicht beeinflussen. Automatik ausschalten ist keine Option für mich.

Das klingt jetzt dumm aber im Extremfall benutze ich da tatsächlich für ne Weile manuell die Lichtupe... Da kommt man sich vielleicht bescheuert vor, aber es ist besser als im total finsteren zu fahren. Nutze ich aber nur wenn es gar keine Straßenbeleuchtung gibt. Alternativ mit dem Lichtschalter links einstellbar.

Zitat:

@Chris-Mobil schrieb am 15. September 2020 um 23:27:03 Uhr:



Ja, da steht die StVO im Weg....;-)

Die StVO zum Fernlicht am Auto

"Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen."

Stimme absolut zu. Bei mir im Ort ist es nur leider so, dass ab 1 nachts die Laternen komplett ausgehen und in der totalen Dunkelheit sieht man mit reinem Abblendlicht manchmal wirklich nicht genug.

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Habe gerade gemerkt, dass beim Mopf beim entriegeln die Animantion fehlt, bei welcher die Scheinwerfer erst so richtig tiefblau angehen (die Streifen beim Vormopf) und dann erst hell werden. Schade, dass das nicht mehr dabei ist.

Das war für mich beim Entriegeln immer nochmal so ein kleines Highlight.

Zitat:

Ja, da steht die StVO im Weg....;-)

Die StVO zum Fernlicht am Auto

"Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen."

🙂 10 euro! Das ist fast Kostenfrei. In die Niederlande ist das Bußgeld 104 euro.

Zitat:

@huibdejong schrieb am 16. September 2020 um 07:47:31 Uhr:



Zitat:

Ja, da steht die StVO im Weg....;-)

Die StVO zum Fernlicht am Auto

"Die rechtliche Regelung zum Fernlicht findet sich im § 17 „Beleuchtung“ der StVO. Neben den Vorschriften zum Abblenden des Fernlichts legt sie Folgendes fest:

Das Fernlicht darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Wer sein Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen."

🙂 10 euro! Das ist fast Kostenfrei. In die Niederlande ist das Bußgeld 104 euro.

Deutschland ist bei den Bußgelder generell etwas zurückhaltender.
Die einen sagen "gottseidank", die anderen sagen "leider" 😉

Zitat:

@Undercover-Kick schrieb am 16. September 2020 um 00:14:36 Uhr:


Stimme absolut zu. Bei mir im Ort ist es nur leider so, dass ab 1 nachts die Laternen komplett ausgehen und in der totalen Dunkelheit sieht man mit reinem Abblendlicht manchmal wirklich nicht genug.

Im dem Fall darfst du das Fernlicht einschalten bzw. das Multibeam macht es.

Zitat:

@delvos schrieb am 16. September 2020 um 09:04:23 Uhr:



Zitat:

@Undercover-Kick schrieb am 16. September 2020 um 00:14:36 Uhr:


Stimme absolut zu. Bei mir im Ort ist es nur leider so, dass ab 1 nachts die Laternen komplett ausgehen und in der totalen Dunkelheit sieht man mit reinem Abblendlicht manchmal wirklich nicht genug.

Im dem Fall darfst du das Fernlicht einschalten bzw. das Multibeam macht es.

Ist das LED Abblendlicht so schlecht, dass man bei maximal 50km/h nicht mehr genug sieht?

Nein, das reine Abblendlicht ist beim Multibeam wirklich sehr gut und breit und leuchtet weit. Wer das nicht so hat, der sollte mal die Scheinwerfer einstellen lassen.

Ja, das ist sehr gut und leuchtet auch relativ weit und breit die Straße aus.

Bei mir in der Gegend gibt es noch einige Straßen innerorts wo nachts die Straßenbeleuchtung abgestellt wird bzw. gar keine vorhanden ist und man darf teilweise schneller als 50 km/h fahren. Dann blendet (konform mit der STVO) das Fernlicht auf. Vor allem ab 50 km/h ist das sinnvoll und sicherer. Bis 50 km/h kann man eigentlich mit dem Abblendlicht sehr gut fahren.

Da kann ich nur zustimmen. Bei mir wird es kein Fahrzeug mehr ohne Multibeam-LED oder vergleichbare/bessere Systeme geben. Steht bei mir auf der SA-Liste ganz oben ... mit Abstand. Ich denke spätestens in den Wintermonaten wird es kaum Fahrprofile geben, die ohne Beleuchtung auskommen. Vielleicht der ein oder andere Rentner, der nur bei Tageslicht fährt.

Das Multibeam der E-Klasse ist auch in abgeblendetem Zustand perfekt und reguliert die Weite/Breite etc. vollautomatisch. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es User gibt, denen die Ausleuchtung bei 50 km/h nicht ausreicht.

Man trifft außerorts immer mal wieder auf Entgegenkommende, die nicht schnallen, dass sie eigentlich gar nicht geblendet werden, sondern nur das Umfeld perfekt ausgeleuchtet wird. Die schauen dann direkt in unsere Scheinwerfer und stellen fest, dass diese ungleichmäßig leuchten, also ab in den Belehrungsmodus. Daneben die Fahrzeuge mit Kerzenlicht, die das System etwas später erkennt. Da muss man aber dann souverän darüberstehen, denn das sind zu 90% die Möchtegernfahrlehrer, die sich grundsätzlich über jeden und alles aufregen. Wurde aber in den letzten Jahren besser. So langsam erkennen diese Personengruppen die Technik.

Gibt dszgl.auch eine Lernkurve für die, die dann endlich beim 4 Jahre alten Gebrauchten oder L Rückläufer erstmals sich mit dem Thema beschäftigen

Sorry hab mich dumm ausgedrückt. Bei mir ist das Problem mit innerorts ohne Fernlicht aktuell bei einem w205 mit hp scheinwerfern, die automatisch sind und nicht mit multibeam. Und da habe ich bei völliger dunkelheit wirklich abundzu das problem dass ich mir mit der lichthupe licht machen muss an engen stellen oder so. Mit Multibeam war mir das bisher auch noch nicht passiert...
November gibts dann wieder Multibeam 😁

Habe mich dann jetzt doch für Multibeam entschieden...

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