heute beim tüv:spoilerlippe eintragung
wollte heute zum rw tüv meine rieger spoilerlippe für die originalstoßstange eintragen lassen.muss dazu sagen das ich bereits 60/40 fahrwerk drin habe und nur noch ne bodenfreiheit von 5cm habe.
ich fahr also da vor der typ schickt mich zu ner grube wo davor aber auch eine kante war wo ich erst drüber musste.
da ich das leider nciht geschafft habe aufgrund der bodenfeiheit konnte er mir sie nciht eintragen da das fahrzeug nciht prüfbar ist.
hab jetzt mal ein paar fragen.was ist wenn mich die polizei anhält und ich den spoiler nicht eingetragen habe?gibts ne mängelkarte oder gar stilllegung?
was ist wenn ich einen unfall baue.erlischt der versicherungsschutz ?
mfg
31 Antworten
ich hab Serienfahrwerk und keine Lippe vorne auf der Serienstange, sitze trotzdem genug oft auf , aber unterm auto!!!!!
leider bei diesen verschissenen Parkgaragenausfahrten und oft bei so geschwindigkeitsschweller!!!!
Meiner ist hinten aber irgendwie tief als wäre ich vollbeladen und ich weiss nicht wieso, kann aber mal ein foto machen und den radnarbenabstand messen!!!
mfg
Hier kannste mal etwas zu diesem Thema nachlesen.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=391310
mfg.Loki