Heute abgeschleppt....was meint ihr ???

BMW 3er E36

Mahlzeit. habe gerade meinen kleinen bei der Verwahrstelle abgeholt - "parken in einer Fußgängerzone"....naja 150€ weg.

Nur mich nervt so ein bisschen die art und weise weil es für mich wirklich nicht ersichtlich war auf anhieb. Kommentar der Politessen die ich danach erwischt habe. "den Parkstreifen dicht zu machen wäre teuerer geworden wie das schild aufstellen deswegen hat die stadt das so gelassen"

ganz klasse. die "Fußgängerzone" beginnt für mich hinter der Eisdiele ( Blaues Schild hinter dem LKW ) Ich habe ganz vorne auf dem "Parkstreifen" links geparkt......

Bin mal auf eure Einschätzungen gespannt......

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG


zum anderen: wie sieht es eigentlich aus wenn ich mein Fahrzeug "defekt" abgestellt habe ( motortemp im roten bereich und zum abkühlen abgestellt) der Zettel aus dem dies hervorging ist wohl beim zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht.....als ich aus der anliegenden Innenstadt mit 2l Wasser zum nachfüllen wiederkam war das Auto weg!?!

langsam wirds echt lächerlich, sorry *rolleyes*

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


wo die "eigentliche" zone beginnt ist egal! ausschlaggebend ist,wo das schild steht!
und schau mal was da drauf steht: "Zufahrt zu den Anliegergrundstücken frei"
die dürfen also, du nicht.
ist nunmal so, spar dir den ärger, du bist im unrecht.

wie ist es eigentlich wenn ich zu jemanden in der eisdiele wollte ( kenne da zufällig jemanden ) mir die zufahrt aber durch den parkenden LKW verwehrt wurde - ich war in dem fall ja gezwungen auf dem nicht vorhandenen Parkstreifen zu parken da ich ja nicht auf deren Lieferparkplatz konnte. oder liege ich da falsch??

ja da liegst du falsch.
"Anlieger" sind leute, die ein grundstück dort haben. udn wenn du keinen parkplatz bekommst (egal ob wegen LKW oder sonstwem) berechtigt dich das nicht, im parkverbot zu stehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


ja da liegst du falsch.
"Anlieger" sind leute, die ein grundstück dort haben. udn wenn du keinen parkplatz bekommst (egal ob wegen LKW oder sonstwem) berechtigt dich das nicht, im parkverbot zu stehen. 😉

auch wenn ich mit Genehmigung eines "Anliegers" diesen nutzen durfte??

P.S habe noch ein schickes Foto in dem garade 2 leute etwas in einen hänger laden ( da wo ich vorher geparkt habe ) und ausserdem sind noch 2 politessinen drauf die sich auf mich zu bewegen und sich von den beiden leuten entfernen......soviel zur "gleichbehandlung"

hab ich geschossen als ich aufs Taxi gewartet habe was mich zu meinem Auto gebracht hat.

Lange Rede kurzer Sinn:
ZAHLEN, DENN DIE POLITESSE HATTE RECHT. Sei froh, dass Du nur 150 bezahlen mußtest. Ich hab schon mal mehr bezahlt, zuzügl. Strafe und Taxi zur Verwahrstelle.

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Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG


auch wenn ich mit Genehmigung eines "Anliegers" diesen nutzen durfte??

selbst wenn der dir erlaubt, die politesse zu erschießen - du darfst es dennoch nicht!

ohne schriftliche bestätigung der stadt, dass du dort anlieger bist, darfste dich doch mit einem fahrzeug nicht aufhalten. punkt!

und selbst dann hättest du auch nur durchfahren, aber nicht parken dürfen! 😉

aufjedenfall erstmal direkt fotos machen von dem ort damit dei nicht einfach direkt verändern können etc....

dann zum anwalt und kostenschutz erbitten lassen. entweder klapps oder nicht. ich würde sogar bei nicht übernahme dagegen angehen. wenns so ist wie du es beschreibst kannst du nicht loosen

Zitat:

Original geschrieben von fooki


wenns so ist wie du es beschreibst kannst du nicht loosen

und ein weiterer völlig unnützer beitrag von dir...🙄

auch für dich nochmal: er parkte in einer FUßGÄNGERZONE!!!

Verstehe auch nicht so wirklich den Aufwand den manche bereit sind auf sich zu nehmen, um von ihnen klar begangene Ordnungswidrigkeiten (wurde ja zugegeben) und deren Strafe zu entgehen.
Fußgängerzone heißt nunmal Fußgängerzone, also hast du da nichts zu suchen. Das Zusatzschild erlaubt auch nur den Anwohnern die Durchfahrt.
Ich konnte dem Beitrag nicht entnehmen, dass du Anwohner bist, also spar dir das. Ich bezweifel auch das eine RS das übernehmen wird.
PS: Die RS kann dich auch kündigen, wenn du sie zu oft in Anspruch nimmst.

Mfg Stephan

Klar hab ich da geparkt und sicher auch zu Unrecht aber fraglich ist ob es wirklich nötig war mich abzuschleppen da ich dort NIEMANDEN behindert habe. und der seitensteifen nur von 7-12 für Lieferfahrzeuge zu nutzen ist.....ne strafe hätte ich schon entgegen genommen aber gleich abschleppen? ich mein ich hab ja keinem behinderten den Parkplatz geklaut oder sowas 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


ja da liegst du falsch.
"Anlieger" sind leute, die ein grundstück dort haben. udn wenn du keinen parkplatz bekommst (egal ob wegen LKW oder sonstwem) berechtigt dich das nicht, im parkverbot zu stehen. 😉

Stimmt so nicht. Anlieger sind auch leute die ein "Anliegen" haben. Wenn du irgendwo Verwandte besuchst und da is n schild mit anlieger frei, darfst du da trotzdem reinfahren. Definitiv. Und wenn man irgendwo zum einkaufen fährt und da is son schild dann hast du auch ein anliegen und darfst da rein.

Die Verhältnismäßigkeit ist hier zwar fraglich, aber wenn das Fußgängerzone ist, dann ist die Stadt (oder Kommune) nunmal berechtigt, dich abzuschleppen.

Hättest du einen Zettel mit deiner Handynummer und der Bitte, dich anzurufen hinter die Windschutzscheibe gelegt, dann hättest du evtl. Chancen dagegen anzugehen. Im vorliegenden Fall ist das allerdings vergebliche Liebesmüh. Spar dir das.

(vgl. Verwaltungsgericht Hamburg AZ 3 VG 268/00)

Aber da dort lediglich die ANFAHRT auf die Anliegergrundstücke gestattet ist, hat sich das doch auch erledigt, da er in der Fußgängerzone geparkt hat.

Nur dass direkt abgeschleppt wurde, kann ich auch net nachvollziehen.

zum einen habe ich gerade das hier gefunden was ich sehr interessant fand....

VG Mainz v. 06.04.2006:
Wird ein Fahrzeug aus einer nur durch ein am linken Fahrbahnrand aufgestelltes Verkehrszeichen ausgewiesenen Fußgängerzone abgeschleppt, so sind unabhängig von den Zweifeln an der Wirksamkeit des Verkehrszeichens jedenfalls auf der Sekundärebene, d.h. hinsichtlich der Kostenanforderung, grundsätzlich besondere Ermessenserwägungen hinsichtlich der Berechtigung der Kostenanforderung erforderlich. Insbesondere wird es dabei darauf ankommen, ob davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehrsteilnehmer das auf der falschen Straßenseite aufgestellte Verkehrszeichen gesehen hat.

zum anderen: wie sieht es eigentlich aus wenn ich mein Fahrzeug "defekt" abgestellt habe ( motortemp im roten bereich und zum abkühlen abgestellt) der Zettel aus dem dies hervorging ist wohl beim zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht.....als ich aus der anliegenden Innenstadt mit 2l Wasser zum nachfüllen wiederkam war das Auto weg!?!

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG


zum anderen: wie sieht es eigentlich aus wenn ich mein Fahrzeug "defekt" abgestellt habe ( motortemp im roten bereich und zum abkühlen abgestellt) der Zettel aus dem dies hervorging ist wohl beim zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht.....als ich aus der anliegenden Innenstadt mit 2l Wasser zum nachfüllen wiederkam war das Auto weg!?!

langsam wirds echt lächerlich, sorry *rolleyes*

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


ja da liegst du falsch.
"Anlieger" sind leute, die ein grundstück dort haben. udn wenn du keinen parkplatz bekommst (egal ob wegen LKW oder sonstwem) berechtigt dich das nicht, im parkverbot zu stehen. 😉

Anlieger sind leute, die dort wohnen

oder

jemanden besuchen.

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG


Klar hab ich da geparkt und sicher auch zu Unrecht

Somit verbittet der Anstand ja jegliche Klage oder Diskussion, du wusstest ja, dass du im unrecht warst also musst du auch für die Folgen aufkommen

Zitat:

Original geschrieben von AlphaDOG


aber fraglich ist ob es wirklich nötig war mich abzuschleppen da ich dort NIEMANDEN behindert habe. und der seitensteifen nur von 7-12 für Lieferfahrzeuge zu nutzen ist.....ne strafe hätte ich schon entgegen genommen aber gleich abschleppen? ich mein ich hab ja keinem behinderten den Parkplatz geklaut oder sowas 😉

Mir ist noch nicht ganz klar, wo dein wagen stand. Auf den 1. Blick wirkt das Abschleppen sehr hart und daher würde ich einfach mal bei der Polizei nachfragen, warum sie dich gleich abgeschleppt haben. Eventuell gibt es ja Anlieger mit größeren LKWs, welche eben durch dein Fahrzeug behindert wurden. Aber das alles wäre ja jetzt reine Spekulation

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