Heute abgeschleppt, nichts eingetragen was nun???
Wurde heute aus dem Verkehr gezogen, 2 Zivis in einem Golf 3, haben alles angeschaut,
Mängel:
1. zu tief
2. Keine Felgen + Reifen eingetragen
3. Lauter Auspuff (Bastuck sei Dank..)
4. Komplette Verspoilerung nicht eingetragen
Vorne + Hinten
5. GewindeFahrwerk nicht eingetragen.
Das Auto haben sie abgeschleppt,
Mit was hab ich jetzt zu rechnen??
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320 Coupe
61 Antworten
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
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A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
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Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.
Ich glaub ich muß meine Recaros und das GW-Fahrwerk jetzt dann wirklich mal eintragen lassen. Fahr auch schon diese Saison ohne Eintragungen herum und so richtig wohl ist mir dabei auch nicht. Eigentlich ists wirklich leichtsinnig. Wenn man nur erwischt wird ists ja halb so schlimm, aber wenn da mal größeres passiert... aua.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
... Die Drehzahl zur Standgeräuschfeststellung ist an die PS - Zahl des Fahrzeuges gekoppelt. Also nichts mit etwa oder ungefähr. Der Herr in Grün soll euch die richtigen Werte nennen oder sein Messgerät einpacken...
Nicht ganz.
Das Standgeräusch wird bei 3/4 der Nenndrehzahl gemessen.
Nenndrehzahl steht im Fahrzeugschein.
Gruß,
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
... Habe den Auspuff +Felgen und Reifen eingetragen...
IMHO werden Rad/Reifenkombinationen in Schein und Brief eingetragen also verstehe ich nicht was du für einen Wisch hast.
Gruß,
Alex
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Zitat:
Original geschrieben von moitrich
IMHO werden Rad/Reifenkombinationen in Schein und Brief eingetragen also verstehe ich nicht was du für einen Wisch hast.
Gruß,
Alex
kannst du mir bitte mal nebenbei sagen, was "imho"
heißt?? danke
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
@Jura-Flo
IMHO = "In my humble opinion", Chat-Sprache
... und das bedeutet in Deutsch ???
Komm Beethoven, mach es nicht so spannend 😉
Zitat:
Original geschrieben von cocooncrew
... und das bedeutet in Deutsch ???
Komm Beethoven, mach es nicht so spannend 😉
In my humble opinion=>meiner bescheidenen Meinung nach 😉
Gruß
Re: Heute abgeschleppt, nichts eingetragen was nun???
Zitat:
Original geschrieben von Memo112
Wurde heute aus dem Verkehr gezogen, 2 Zivis in einem Golf 3, haben alles angeschaut,
Mängel:
1. zu tief
2. Keine Felgen + Reifen eingetragen
3. Lauter Auspuff (Bastuck sei Dank..)
4. Komplette Verspoilerung nicht eingetragen
Vorne + Hinten
5. GewindeFahrwerk nicht eingetragen.Das Auto haben sie abgeschleppt,
Mit was hab ich jetzt zu rechnen??
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320 Coupe
This is how it goes in G-Town!
Zitat:
Original geschrieben von moitrich
IMHO werden Rad/Reifenkombinationen in Schein und Brief eingetragen also verstehe ich nicht was du für einen Wisch hast.
Gruß,
Alex
Nicht unbedingt, es gibt Gutachten nach STVZO § 19.3 wo eine Eintragung nicht unbedingt erfolgen muss (aber kann), wenn nicht, dann muss die Abnahme und das Gutachten aber mitgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Path
In my humble opinion=>meiner bescheidenen Meinung nach 😉
Gruß
Thanks PATH, jetzt fügen sich die Puzzelstücke zusammen 😁
Moin,
So eine ABE gilt aber immer nur, wenn der REST des Fahrzeuges im Serienzustand ist.
Also Räder und Tieferlegung zusammen, dann sind 90% der einzelnen ABEs nicht mehr gültig und es muss trotzdem begutachtet werden und diese muss aufgeführt werden.
Aber zumindest wird man einem dann nicht mehr mit groben Vorsatz kommen.
Das mit den Stillegungen ist schon richtig. Da muss schon einiges Vorliegen. Eine Stillegung, die zu unrecht erfolgte, ist auch zu entschädigen.
Im übrigen sind die Standgeräuschmessungen eh Blödsinn. Denn die sind für die Vorbeifahrtsmessungen absolut nicht repräsentativ. Ich geb mal ein Beispiel, mein Auto hat ein Vorbeifahrtsgeräusch von 72 dB(A), aber Standgeräusche von 81 dB(A) und der Wagen ist NICHT verändert sondern absolut in Serienzustand. Mehr als FISCHEN im trüben ist das also meiner WISSENSCHAFTLER MEINUNG nach nicht. Viel mehr als die Aussage, der Wagen ist LAUTER kann man also aus dieser Messung nicht herausmessen (Davon ab das die Fahrtgeräusche total anders gemessen). Für die Standgeräusche gibt es MEHRERE Messmethoden (indiziert durch den Buchstaben hinter der Zahl, in meinem Fall ein "p"😉.
Ich glaub Ich bewerbe mich beim Eichamt, das könnte lustig werden *G*
Und ja, bei einem Verkehrsunfall muss die Versicherung zahlen, zuerst mal komplett. Hat das Fahrzeug KEINE BE dann kann sich die Versicherung einen Teil der Kohle, bis alles zurückholen. Bei einem Personenschaden mit NICHT eingetragenen Spoilern ... *hüstel* Wird dir jeder Gutachter mit der ursächlichkeit des Schadens kommen und damit durchkommen. Nicht eingetragene Sitze wären da natürlich kein Grund.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von rainerstadler
Fahr auch schon diese Saison ohne Eintragungen herum ...
Und auf den Bildern ist das Nummernschild eindeutig zu erkennen.
Nur so zur Info: Auch Polizisten kennen das Internet. Einige surfen sogar im dienstlichen Auftrag! Da würde ich doch eher schleunigst zum TÜV, als das hier auch noch herauszuposaunen.