Herz oder Verstand? Reparieren oder Abschied nehmen?

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen!

Ich wende mich heute mit einer Entscheidung an euch, die mir wirklich nicht leichtfällt. Vielleicht könnt Ihr mir mit Eurer Erfahrung, Euren Meinungen oder einfach mit etwas Abstand zu der Sache helfen.

Es geht um meinen VW Golf IV, 1.4 16V, Baujahr 2003, ca. 250.000 km. Ich habe das Auto seit Ende 2013, also seit über 11 Jahren. Entsprechend hängen natürlich auch gewisse Erinnerungen an dieses Auto.

Nun war ich vor Kurzem bei der HU. Nicht bestanden aufgrund folgender Mängel:

- Feder hinten rechts gebrochen
- Achsmanschetten vorne links + rechts defekt
- Ölfeuchte (vermutlich Ölwannendichtung)
- Schweller hinten links durchgerostet (schweißpflichtig)
- Endschalldämpfer mangelhaft befestigt
- Anschlagpuffer hinten links + rechts defekt
- Bremspedalweg zu groß

Ich hatte bereits vor der HU gewisse Reparaturen selbst vorgenommen (neuer ABS-Sensor, neue Hupe & Frontlippe). Zudem habe ich den Endschalldämpfer privat wechseln lassen.

Weitere bekannte Mängel, die jedoch nicht TÜV-relevant sind:

- ZV funktioniert sporadisch nicht
- Thermostat defekt
- Kofferraumbeleuchtung defekt
- Dachhimmel beschädigt
- sporadische Gaswegnahme für ein paar Sekunden beim Fahren
- Türkontaktsensor Beifahrerseite ohne Funktion
- Ladeluft- bzw. Ansaugschlauch undicht
- diverse optische Macken

Bisher habe ich 180€ für die HU hingelegt, weil ich diesmal „ein wenig“ zu spät dran war.

Und wenn ich die bisherigen Kosten für Teile & Reparatur zusammenrechne, komme ich nochmal zusätzlich auf ca. 200€. Dabei sind noch keinerlei anfallenden Reparaturen lt. aktuellem Mängelbericht inbegriffen. Die knapp 200€ beziehen sich also auf die Reparaturen vor der HU.

Wenn ich die anstehenden Reparaturen privat durchführen lassen würde, könnte ich dies finanziell evtl. noch irgendwie stemmen, aber lohnt sich das noch?

Zudem habe ich ja auch keine Garantie bei privater Reparatur. Was also, wenn die Schweißarbeiten oder andere Dinge nicht 100% TÜV-konform sind? Eine Werkstatt ist aktuell für mich finanziell definitiv nicht drin.

Zudem kann ich das Auto seit der nicht bestandenen HU nicht mehr bewegen. Es steht jetzt abgemeldet auf Privatgrund. Ich müsste also auch noch eine Lösung dafür finden, wie ich das Auto zu einem Privatschrauber bekäme und von da aus wieder zur nächsten TÜV-Stelle.

Meine Frage nun an Euch:

Habt Ihr Euch schon mal in so einer Situation befunden? Was würdet Ihr tun?

Würdet Ihr versuchen, den Golf nochmal durchzuboxen – auf eigenes Risiko?

Oder sagt ihr: "Es ist Zeit für einen Cut."?

Ich bin für jede Einschätzung dankbar!

Viele Grüße
Sascha

26 Antworten

Ich fürchte, den "Cut" hast Du mit dem Abmelden schon gemacht.

Ich selber hätte ihn nochmal durchrepariert. Bei meinem (KM-Stand aktuell 330 000, TÜV jetzt in 05 wieder fällig) steht auch jedesmal "Ölfeuchte" auf der Liste. Meine Werkstatt macht ihn mit Motorwäsche sauber und das wars dann, TÜV ist zufrieden. Er braucht 2 Jahre, bis man wieder sieht, dass er schwitzt, zu wenig, um was zu reparieren. Feder gebrochen, mein Auto hat 4 Federn und es wurden seit 2019 (Kauf mit 180 000km) schon 6 neue verbaut. Man muss sich daran gewöhnen, dass da einfach Mist produziert und verkauft wird.
Aktuell ist die von hinten rechts schon zum dritten Mal schon wieder kaputt. Auto abstossen und nächsten Letzthandgebrauchten holen würde daran, dass man immer mal wieder neue Federn braucht, auch nichts ändern.

Ich bleibe meinem 2001er Uraltmobil treu, denn ich kenne seine Macken und kann damit umgehen und bin in den letzten 150 000km nur einmal ausserplanmässig unterwegs verreckt, Lima war hin. Zu denken, ich kauf nen "neuen" Gebrauchten und bin alle Probleme los, könnte gewaltig nach hinten losgehen.

Du hast Dir mit "erstmal abmelden" leider ein zusätzliches Hindernis in den Weg gelegt, das macht es auch nicht einfacher.

Letztlich musst Du selber entscheiden.

Viel Erfolg!

Du kannst Dir die Reparaturen nicht leisten dann kannst Du Dir auch kein anderes Auto leisten .
Da für den Kurs den Du als zu hoch empfindest man nur Schrott bekommt.
Bleibt nur das Fahrrad oder das Deutschlandtickest. So hart das klingt.

@stefha

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

Zitat:

Ich fürchte, den "Cut" hast Du mit dem Abmelden schon gemacht.

Zitat:

Du hast Dir mit "erstmal abmelden" leider ein zusätzliches Hindernis in den Weg gelegt, das macht es auch nicht einfacher.

Das Abmelden war nicht wirklich freiwillig. Ich hatte leider keine andere Wahl, weil mir die Behörde im Nacken hing und diese das Auto sonst zwangsstillgelegt hätte mit den damit verbundenen Kosten.

Zitat:

Ich selber hätte ihn nochmal durchrepariert.

Zitat:

Ich bleibe meinem 2001er Uraltmobil treu, denn ich kenne seine Macken und kann damit umgehen

Ja, ich gebe Dir in dem Sinne absolut recht. Ich kenne mein Auto ja auch in- und auswendig und hänge wirklich sehr daran, gar keine Frage.

Aber das Problem ist einfach, dass ich ein gewisses Risiko darin sehe, die anstehenden Reparaturen nochmal privat durchführen zu lassen. Denn wenn der letzte TÜV-Prüfer schon den Endschalldämpfer als "mangelhaft befestigt" aufschreibet (erheblicher Mangel), obwohl er von einem ausgebildeten Kfz-Mechaniker angebracht wurde, dann will ich nicht wissen, was passiert, wenn alleine nur die Schweißarbeiten nicht zu 100% TÜV-gerecht gemacht werden.

Zumal ich ja auch nicht mal weiß, inwieweit der Schweller schon gerostet ist. Wenn er schon von außen (hinten links) komplett durchgerostet ist, kann es ja auch gut sein, dass die betroffene Stelle letztlich noch viel größer ist.

Bei einer Werkstatt mit Anbindung zu einer Prüfstelle wäre ich natürlich auf der sicheren Seite, aber das ist mir einfach zu teuer und dies würde auch dem Zeitwert des Fahrzeugs nicht mehr entsprechen.

Es ist echt eine klassische "Herz gegen Verstand" Entscheidung. -.-

Zitat:

@hass schrieb am 13. April 2025 um 13:56:49 Uhr:


Du kannst Dir die Reparaturen nicht leisten dann kannst Du Dir auch kein anderes Auto leisten .
Da für den Kurs den Du als zu hoch empfindest man nur Schrott bekommt.
Bleibt nur das Fahrrad oder das Deutschlandtickest. So hart das klingt.

Vielen Dank für Deine Einschätzung.

Nur zur Einordnung: Es ist nicht so, dass ich mir gar kein anderes Auto leisten könnte. Ein gewisses Budget habe ich schon zur Verfügung Die Frage ist eher:

Investiere ich dieses Geld lieber in ein anderes Auto oder stecke ich es weiter in ein Fahrzeug, das bereits 250.000 km auf dem Buckel hat, Schweißarbeiten benötigt und bei dem keine Garantie besteht, dass die Reparaturen (privat) überhaupt alle TÜV-konform durchgeführt wurden?

Ich empfinde die Kosten nicht pauschal als „zu hoch“, sondern als sehr riskant – insbesondere, wenn man im Nachgang vielleicht doch wieder bei der Nachprüfung durchfällt und das Spiel von vorne beginnt.

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Im Bekanntenkreis hatten sie einen Traktor auf dem Hof, TÜV seit 4 Jahren abgelaufen. Zwangsstillegen hin oder her, solange das Fahrzeug auf dem Hof bleibt und nicht mit abgelaufenem TÜV auf der Strasse zu sehen ist, kann einem doch keiner was. Solange das Kfz nicht vom TÜV als "VU" verkehrsunsicher eingestuft wurde, ist es auch zulässig, mit abgelaufenem TÜV und über der Frist vom Privatgrund zur Werkstatt und dann später von dort zum TÜV zu fahren. Zumindest habe ich noch nie von Fällen gehört, wo es bei sowas Ärger gegeben hätte.

Aber egal, es ist ja schon abgemeldet und hätte, könnte, sollte hilft jetzt auch nicht mehr. Jedoch wird Dir jede Zulassungsstelle erklären können, wie Du ein abgemeldetes Auto legal in eine Werkstatt und später zum TÜV kriegen kannst. Dafür gibts ja auch Vorschriften.

@stefha

Zitat:

solange das Fahrzeug auf dem Hof bleibt und nicht mit abgelaufenem TÜV auf der Strasse zu sehen ist, kann einem doch keiner was.

Der Meinung war ich auch, nur leider stimmt das nicht ganz.

Genau darüber habe ich nämlich auch mit der Behörde lang und breit diskutiert. Rein rechtlich ist es wirklich so, dass ein zugelassenes Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen muss. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es auf öffentlichen oder privaten Grund steht. Dies ist rechtlich leider indiskutabel.

Bei Deinem Fall mit dem Traktor hat die Behörde vermutlich einfach keinen Wind davon bekommen. Ich allerdings wurde mit der abgelaufenen Plakette erwischt und somit bei der Behörde registriert.

Zitat:

Dafür gibts ja auch Vorschriften.

Evtl. könnte man dies per Kurzzeitkennzeichen machen. Allerdings sind diese ja nur maximal 5 Tage gültig. Das heißt, in dieser Zeit müssten dann auch die Reparaturen abgeschlossen sein und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorgeführt werden.

Naja, ich danke Dir auf jeden Fall und wünsche eine schönen Sonntag!

Hinsichtlich TÜV hat sich deine Behörde wohl einfach geirrt. Da weiß auch nicht jeder alles.

Zitat:

@tueastra schrieb am 13. April 2025 um 15:34:35 Uhr:

Zitat:

Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: Hinsichtlich TÜV hat sich deine Behörde wohl einfach geirrt. Da weiß auch nicht jeder alles.

Nein, hat sie "leider" nicht!

Glaube mir: Ich wünschte auch, es wäre anders.

Siehe dazu beispielsweise §29 StVZO und §5 FZV!Die Behörde hatte mir schon eine Frist für die überzogene HU gegeben. Nach dem Nichtbestehen ist diese Frist nun seitens der Behörde abgelaufen und somit handelt sie "leider" rechtens.Auf eine zwangsweise Stilllegung hätte die Behörde nur verzichtet, wenn ich durch einen Beleg einer Werkstatt hätte beweisen können, dass das Fahrzeug nicht bewegt wird.

Zitat:

@Excalibur84 schrieb am 13. April 2025 um 14:46:18 Uhr:


Evtl. könnte man dies per Kurzzeitkennzeichen machen. Allerdings sind diese ja nur maximal 5 Tage gültig.

Servus!

Nein, das geht nicht.
Früher ging das schon, aber heutzutage leider nicht mehr. Für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens braucht man nämlich seit ein paar Jahren zwingend eine gültige HU.

Ein abgemeldetes Auto mit abgelaufenem Tüv kann man so halb illegal vielleicht noch mit roter 06er Nummer bewegen. Wenn es absolut legal sein soll, kann man es heutzutage nur auf einem Transportanhänger von A nach B bringen.

Zitat:

@Zieleitz schrieb am 13. April 2025 um 17:08:11 Uhr:



Zitat:

@Excalibur84 schrieb am 13. April 2025 um 14:46:18 Uhr:


Evtl. könnte man dies per Kurzzeitkennzeichen machen. Allerdings sind diese ja nur maximal 5 Tage gültig.

Servus!

Nein, das geht nicht.
Früher ging das schon, aber heutzutage leider nicht mehr. Für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens braucht man nämlich seit ein paar Jahren zwingend eine gültige HU.

Ein abgemeldetes Auto mit abgelaufenem Tüv kann man so halb illegal vielleicht noch mit roter 06er Nummer bewegen. Wenn es absolut legal sein soll, kann man es heutzutage nur auf einem Transportanhänger von A nach B bringen.

Auch das ist nicht ganz richtig.

Zitat:
"Sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Betriebserlaubnis oder der HU / SP nicht erfüllt, ist die Nutzbarkeit des Fahrzeuges örtlich begrenzt:

Entspricht das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ oder ist eine Einzelgenehmigung nicht erteilt, sind lediglich Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zulässig und zwar zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk."

(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

-----

Zitat:
"Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:

Zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in der das Kurzeitkennzeichen zugeteilt wird; ebenso die Rückfahrt bzw. nach Bestehen der Untersuchung zur Überführungsfahrt.

Zur anschließenden, unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt wird oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden."

(Quelle: Zulassungsbehörde)

Ich dürfte das Fahrzeug also mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegen, wenn es der unmittelbar stattfindenden Reparatur dient.

-----

Das Ganze soll hier aber nicht in eine rechtliche Diskussion ausarten, sondern es ging mir nur um eine Entscheidungshilfe, ob Verkaufen oder das Risiko einer privaten Reparatur!

@ Excalibur..

Falls Du mit rotem Kennzeichen vorhast zur Werkstatt etc zu fahren, dann frage mal vorher bei der Versicherung nach.

Früher war es so:

Wenn Du 3 oder 5 Tage die rote verwendest und dann nicht sofort im Anschluß das Fahrzeug zuläßt bezahlst Du einen Kurzzeit-Tarif. Fast soviel wie 1/4 Jahr kostet !

Wenn Du direkt im Anschluß zuläßt werden die rote-Nr-Tage zur Anmeldung einfach dazu gezählt. Dann beginnt die Versicherung einfach 3/5 Tage vorher und kostet keinen Kurzzeit-Tarif.

Aber bitte bei Deiner Versicherung nachfragen, das letzte mal, als ich das gemacht habe ist ca 8 Jahre her.

L.G. sendet der olle-biker

Zitat:

@oller-biker schrieb am 13. April 2025 um 18:24:26 Uhr:

Zitat:

Zitat: Zitat: @ Excalibur.. Falls Du mit rotem Kennzeichen vorhast zur Werkstatt etc zu fahren, dann frage mal vorher bei der Versicherung nach.Früher war es so:Wenn Du 3 oder 5 Tage die rote verwendest und dann nicht sofort im Anschluß das Fahrzeug zuläßt bezahlst Du einen Kurzzeit-Tarif. Fast soviel wie 1/4 Jahr kostet !Wenn Du direkt im Anschluß zuläßt werden die rote-Nr-Tage zur Anmeldung einfach dazu gezählt. Dann beginnt die Versicherung einfach 3/5 Tage vorher und kostet keinen Kurzzeit-Tarif.Aber bitte bei Deiner Versicherung nachfragen, das letzte mal, als ich das gemacht habe ist ca 8 Jahre her.L.G. sendet der olle-biker

Hey, auch Dir vielen Dank!Aber rote Nummern (06er Händlerkennzeichen) fallen weg. Diese bekommt man bei uns nicht als Privatperson für einen PKW.

Habe ich alles schon mit den Behörden und der Versicherung besprochen.

Dennoch danke!

Investiere einiges an Zeit und evtl. ganz kleines Geld, um Dich schlau zu machen, wie die Reparaturen durchgeführt werden. Möglichkeiten gibt es sehr viele: offizielle Reparaturdokumente vom Hersteller (ErWin), YouTube Kanäle, Foren. Dann kannst Du einige Punkte der Liste in einer gescheit ausgerüsteten Selbsthilfewerkstatt selbst erledigen, ohne Dir für viel Geld Werkzeug anzuschaffen. Für die anderen, komplizierteren Themen wie Schweissarbeiten hör Dich doch einfach mal in deinem sozialen Umfeld um, ob jemand jemanden kennt. Meistens ergibt sich da was.

Die billige Rundumsorglos-Lösung sehe ich ansonsten in Deinem Fall nicht.

Hi. Also ich kann nur sagen das musst du selbst entscheiden.

Der New Beetle 9c meiner Frau ist Bj. 1998 und ich habe für den TÜV so gut wie den ganzen Motor, die Bremse und einiges an den Schwellern inklusive Schweißen gemacht da der Prüfer einiges bemängelt hat.

Da wir sehr am Beetle hängen werde ich auch schauen das er nächstes Mal auch wieder die HU besteht.

Alle meine Auto's werden so lange wie möglich repariert und geTÜVt.

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