Hersteller und ihre Sonderrechte??
Servus Leute,
Wie alles in der EU und bei unserem Staat werden dinge wie KFZ Beleuchtung genaustens in Paragraphen geregelt.
Es gibt hierbei die deutsche STVO § 19 Abs. 1 StVZO der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen.
Dazu gibt es noch die ECE-Regelung R48/R87.
In diesem Regelwerken steht auch verpflichtend drin welche Farben die Beleuchtungseinrichtungen haben müssen.
Gesetzestext hier:
https://eur-lex.europa.eu/.../?...
Steht auf Seite 22 (5.15)
Begrenzungsleuchte: Weiß
Tagfahrlicht: Weiß
Aber es geht auch anders wie hier ein aktuelles Beispiel zeigt.
So kommt der Neue Bmw M4 CSL mit coolem "Gelben" Tagfahrlicht auf den Markt.
https://www.bmw-m.com/.../bmw-m4-csl.html
Man möchte mit diesen Gelben Tagfahrleuchten an die BMW gt3 Rennwagen anlehnen.
https://cdn-1.motorsport.com/.../super-gt-okayama-testing-2022--2.jpg
Während der Böse Tuner bei der Kontrolle sein Fahrzeug (wegen gelber Manipulation der Beleuchtungseinrichtung, erlöschen der Betriebserlaubnis) auf dem Autotransporter sieht und nach Hause laufen darf.
Wünscht man dem Bmw m4 CSL Fahrer mit seiner "GT3 Beleuchtung" eine angenehme Weiterfahrt..
Wirklich eine verrückte Gesetzgebung im Lande 😁😁
60 Antworten
Was erwartest du allgemein von Behörden und Vorschriften, die "nachweislich" nichts bringen? Erinnert sich jemand an die Sektsteuer zur Finanzierung der Kaiserlichen Marine? Wann wurde die noch gleich abgeschafft? Gar nicht? Oh.
Gesetze bzw. aus diesen abgeleitete Vorschriften (Durchführungsverordnungen) gelten halt so lange, wie die nicht widerrufen oder aktualisiert werden. Steht irgendwo, dass der Nebelscheinwerfer gelb sein muss bzw. sein darf, dann ist das eben so. Und erkennt NL eine EU Homologation an wo halt weisses Licht im NSW ist, dann ist das eben auch so.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 1. August 2022 um 09:28:28 Uhr:
Wohl ne falsche Erwartungshaltung.
Was erwartest du von NL wenn du meinst die bringen gar nix?
Ja, was darf man von Nebelscheinwerfern erwarten?
Bessere Ausleuchtung bei Nebel oder vorsichtshalber nur einen dekorativen Effekt, damit das Auto von außen hübscher wird...
Das oft beschriebene "unter dem Nebel leuchten" konnten sie nicht, nur vorne seitlich abstrahlen, wo es keinen Nutzen bringt.
Da ich das Vergnügen hatte vor rund 30 Jahren mit einem Unimog durch echten Küstennebel so halb in der Nacht zu fahren (Yankee-Tours war der damalige Reiseveranstalter, kann den nicht empfehlen) - der Unimog hatte damals keine Nebelscheinwerfer. Aber du hast echt mit "Standlicht" mehr gesehen als mit Abblendlicht. Weil dessen Scheinwerfer halt hoch genug hingen dass du nur noch Reflektion nebst "weisser Wand" hattest.
Wir haben die Nebelbänke dann am Strassenrand ausgesessen. Das Grundprinzip beim Nebel auf sowohl tiefliegende Scheinwerfer zu setzen wie auch welche, die deutlich mehr zum jeweiligen Rand leuchten kann ich seit dem nachvollziehen. Hätte ich welche gehabt, mehr als "Kinderfahrrad-Tempo" wäre definitiv nicht drin gewesen.
Sag ja, zu hohe Erwartungshaltung.
Ähnliche Themen
Ich kann motor-talking da aber verstehen. Bei einigen meiner früheren und älteren Fahrzeugen empfand ich die NL durchaus als nützlich bei widriger Witterung, da sie in der Tat die Ausleuchtung der Fahrbahn schräg seitlich und nach vorne zu verbessern in der Lage waren. Ein Vorantasten mit mäßiger Geschwindigkeit auch bei dickster Erbsensuppe draußen war dann durchaus möglich. Bei den Fahrzeugen der letzten Jahre waren zwar die Nebler immer dabei, aber immer faktisch nutzlos. Sowohl alleine leuchtend wie auch zusammen mit Abblendlicht. Mit einer Reichweite von gefühlten 5 m leuchten sie den Teil der Straße aus, den man ohnehin nicht sieht. Der einzige Trost ist, dass das Abblendlicht heute oft so gut ist, dass man die Nebler nur noch selten vermisst. Trotzdem ärgert mich das, wenn man etwas an Bord hat, was real keinen Nutzen bringt. Und aus dem Alter, in dem man mit "Dränglerbeleuchtung" durch die Stadt fuhr, bin ich raus. Schade halt.
Ok, mag sein, kenne ja nicht jedes 'Auto.
Aber auch beim Neusten von unseren ist der NL nützlich, ist ein e61
Bei Nebel stelle ich einfach die Scheinwerfer mittels Höhenverstellung tiefer. Je nach Nebeldichte entsprechend höher oder tiefer.
Das ist heute auch nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben, sondern nur noch bei mehr als 2000 Lumen.
Zitat:
@benprettig schrieb am 3. August 2022 um 07:29:38 Uhr:
Bei Xenon und LED geht das aber automatisch.
Woher weiß das Auto, dass es Nebel hat?
Die automatische Niveau-Regelung ist bekannt. Das ist aber dazu da, je nach Beladung den Gegenverkehr nicht zu blenden d.h. das Licht bzw. Sensorik erkennt die Lage des Kfz und regelt dann runter oder später wieder rauf.
Da an meinem Kfz keine Nebelscheinwerfer vorhanden sind, behelfe ich mir mit der Verstellung nach unten auszuleuchten. So hat man ganz gute Sicht, da der Lichtkegel nicht im Nebel reflektiert wird. Ablendlicht-Nebelscheinwerfer sozusagen. Besser als nix.
Ich wollte damit sagen, dass bei den meisten Fahrzeugen keine manuelle Leuchtweitenregulierung möglich ist, da dies bei Xenon und LED automatisch angepasst wird. Ab Kompaktklasse ist Halogenlicht eine Ausnahme.
Ansonsten ist das super, habe ich früher auch so gemacht.
Mal wieder zum Thema: Hatten wir bei uns schon als Thema das gelbe Zeugs bei BMW. Nein, BMW hat keine Sonderrechte sondern eine Lücke in der ECE R48 gefunden und genutzt.
Wenn man mal drauf achtet: Bei vielen aktuellen Autos ist das Standlicht vorne nicht mehr an wenn man das Abblendlicht einschaltet. Bei BMW formal auch nicht, alles was leuchtet ist auf dem Papier zum Abblendlicht gehörig. Für Lichtteile die keine relevante Leuchtwirkung haben ist die Farbe nicht vorgeschrieben, daher geht da auch das gelbe Zeugs.
Sobald der Tagfahrlicht oder Standlicht einschaltet ist das ganze wieder normal weiß wie vorgeschrieben.
Genauso wie bei den Lichtleisten. Da ist ein Pixel in der Mitte aus, schon sind das zwei Standlichter links und rechts und damit zulässig. Da wird jede Lücke genutzt um irgendwie gegen die Konkurrenz aufzufallen.
Und es ist auch nicht so, dass nur die Hersteller sowas machen dürfen.
Das darf man sich auch selbst im Hobbykeller so zusammenlöten. Macht nur keiner, weil das lichttechnische Gutachten für die Genehmigung viel Geld kostet. Und weil nicht jeder das Know-how hat, die Konstruktion bis an die Grenzen des Erlaubten auszulegen ohne diese zu überschreiten.
Illegal ist nicht es zu machen, sondern es nicht prüfen und genehmigen zu lassen 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 9. August 2022 um 19:12:29 Uhr:
Genauso wie bei den Lichtleisten. Da ist ein Pixel in der Mitte aus, schon sind das zwei Standlichter links und rechts und damit zulässig. Da wird jede Lücke genutzt um irgendwie gegen die Konkurrenz aufzufallen.
Vorsprung durch iDisco?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 09. Aug. 2022 um 19:12:29 Uhr:
Sobald der Tagfahrlicht oder Standlicht einschaltet ist das ganze wieder normal weiß wie vorgeschrieben.
Richtig. BMW geht da keinen Sonderweg. Der TE hat nicht bis zu Ende gelesen.
Siehe Beschreibung: