Hersteller und ihre Sonderrechte??

Servus Leute,

Wie alles in der EU und bei unserem Staat werden dinge wie KFZ Beleuchtung genaustens in Paragraphen geregelt.

Es gibt hierbei die deutsche STVO § 19 Abs. 1 StVZO der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen.
Dazu gibt es noch die ECE-Regelung R48/R87.

In diesem Regelwerken steht auch verpflichtend drin welche Farben die Beleuchtungseinrichtungen haben müssen.

Gesetzestext hier:

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Steht auf Seite 22 (5.15)

Begrenzungsleuchte: Weiß
Tagfahrlicht: Weiß

Aber es geht auch anders wie hier ein aktuelles Beispiel zeigt.

So kommt der Neue Bmw M4 CSL mit coolem "Gelben" Tagfahrlicht auf den Markt.

https://www.bmw-m.com/.../bmw-m4-csl.html

Man möchte mit diesen Gelben Tagfahrleuchten an die BMW gt3 Rennwagen anlehnen.
https://cdn-1.motorsport.com/.../super-gt-okayama-testing-2022--2.jpg

Während der Böse Tuner bei der Kontrolle sein Fahrzeug (wegen gelber Manipulation der Beleuchtungseinrichtung, erlöschen der Betriebserlaubnis) auf dem Autotransporter sieht und nach Hause laufen darf.
Wünscht man dem Bmw m4 CSL Fahrer mit seiner "GT3 Beleuchtung" eine angenehme Weiterfahrt..

Wirklich eine verrückte Gesetzgebung im Lande 😁😁

Bild
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Es ist kein Sonderrecht. Es wird nur eine Lücke im Gesetz genutzt. Es leuchtet nur beim WelcomeLight und bei eingeschalteten Abblend- oder Fernlicht gelb.

Blätter mal eine Seite zurück. Moers75 hat das ganz gut erklärt
https://www.motor-talk.de/.../...d-ihre-sonderrechte-t7319752.html?...

Oder bei Auto Motor Sport zum M5 CS. Der hat das schon etwas länger.
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

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