Hersteller und ihre Sonderrechte??

Servus Leute,

Wie alles in der EU und bei unserem Staat werden dinge wie KFZ Beleuchtung genaustens in Paragraphen geregelt.

Es gibt hierbei die deutsche STVO § 19 Abs. 1 StVZO der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen.
Dazu gibt es noch die ECE-Regelung R48/R87.

In diesem Regelwerken steht auch verpflichtend drin welche Farben die Beleuchtungseinrichtungen haben müssen.

Gesetzestext hier:

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Steht auf Seite 22 (5.15)

Begrenzungsleuchte: Weiß
Tagfahrlicht: Weiß

Aber es geht auch anders wie hier ein aktuelles Beispiel zeigt.

So kommt der Neue Bmw M4 CSL mit coolem "Gelben" Tagfahrlicht auf den Markt.

https://www.bmw-m.com/.../bmw-m4-csl.html

Man möchte mit diesen Gelben Tagfahrleuchten an die BMW gt3 Rennwagen anlehnen.
https://cdn-1.motorsport.com/.../super-gt-okayama-testing-2022--2.jpg

Während der Böse Tuner bei der Kontrolle sein Fahrzeug (wegen gelber Manipulation der Beleuchtungseinrichtung, erlöschen der Betriebserlaubnis) auf dem Autotransporter sieht und nach Hause laufen darf.
Wünscht man dem Bmw m4 CSL Fahrer mit seiner "GT3 Beleuchtung" eine angenehme Weiterfahrt..

Wirklich eine verrückte Gesetzgebung im Lande 😁😁

Bild
60 Antworten

Zitat:

@GaryK schrieb am 29. Juli 2022 um 12:11:07 Uhr:


Stimmt, nehmen wir die besten aller Kombinationen: Ein Drehregler auf einem Tatsch-Screen, den man zuerst nur mit nem Sprachassistenten aus einem "versteckten Menu" holen kann.

bei dem hier diskutierten Hersteller ist eher zu erwarten, dass man verschiedenen Farben per kostenpflichtigem Abo im Store kaufen muss 😉

Zitat:

bei dem hier diskutierten Hersteller ist eher zu erwarten, dass man verschiedenen Farben per kostenpflichtigem Abo im Store kaufen muss

17 Euro/Monat für eine Sitzheizung ist doch ein schnäppchen 😁😁

Jamba-Sitzheizungsabo? Jetzt auch mit Furzdetekter samt Geruchs- und Sound-Amplifier über das Bose-Superbasse-System?

Zum M4 CSL. Das Ding läuft unter "Kleinserie", da kam auch Merzedes mit dem SLR und Sidepipes durch, die sonst nicht zulässig wären.
Den Wagen mal in feier Wildbahn zu sehen dürfte unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich) sein...es wird nur 1000Stück davon geben...weltweit.

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Beim Licht gibt es aber eigentlich keine Zugeständnisse für Kleinserien?!

Hoffentlich lesen hier nicht die Hersteller mit. Beim neuen SL muss den Tatschscreen schon bematschen, um das Dach zu öffnen...

Vielleicht ist das die Schutzfunktion, die bei genug Regen auf dem Display das Dach wieder schließt? </Sarkasmus>

Und ja, ich find diesen Lichtzirkus nervig. Siehe Audi, wo du von Generation zu Generation andere Scheinwerfer hattest - vermutlich damit "jeder sieht, dass gerade ein NAGELNEUER Firmenwagen" in deinem Kofferraum klebt. Aber zugleich bei Dieselmotoren nach Strich und Faden beschissen, weil bei Abgasen technisch legale Lösungen als zu teuer angesehen wurden. Firmen müssen halt Prioritäten setzen und die Marge hat zu stimmen.

Oder nimm die aufdringlichen Tagfahrlichter der E-Klasse, die haben wie sonstwas geblendet find ich. Trotzdem legal sagte jemand, weil die haben ganz sicher das passende Prüfzeichen. Z.B. gedimmte Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nehmen ist illegal. Weil nicht für diesen Zweck geprüft. Rechtlich logisch, aber eben nicht grundsätzlich logisch.

Und die Krönung ist IMHO dieser LED "Bewegungszirkus" bei Blinkern samt Dimmen von allem an Tagfahrlicht, was drumrum ist. Ich warte noch auf einen tanzenden LED-Smiley im kompletten "Matrixschweinwerfer", der beim Abbiegen eine Show abzieht.

Jetzt bin ich aber urst häppi, dass mein E91 aus 2011
mit seinen gelben Tagfahrlichtern wieder voll in ist, ey! 😁 😛

Zitat:

@GaryK schrieb am 30. Juli 2022 um 10:42:59 Uhr:


Vielleicht ist das die Schutzfunktion, die bei genug Regen auf dem Display das Dach wieder schließt? </Sarkasmus>
Oder nimm die aufdringlichen Tagfahrlichter der E-Klasse, die haben wie sonstwas geblendet find ich. Trotzdem legal sagte jemand, weil die haben ganz sicher das passende Prüfzeichen. Z.B. gedimmte Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nehmen ist illegal. Weil nicht für diesen Zweck geprüft. Rechtlich logisch, aber eben nicht grundsätzlich logisch.

Letztendlich hindert dich aber niemand daran, deine gedimmten Nebelscheinwerfer (mit der dahinter stehenden elektrischen Schaltung) als Tagfahrlichter prüfen und genehmigen zu lassen.

Insofern haben die Hersteller nicht mehr Rechte, sondern vor allem deswegen mehr Möglichkeiten, weil sie die Kosten auf große Stückzahlen umlegen können.

Zitat:

@GaryK schrieb am 30. Juli 2022 um 10:42:59 Uhr:


Und die Krönung ist IMHO dieser LED "Bewegungszirkus" bei Blinkern samt Dimmen von allem an Tagfahrlicht, was drumrum ist. Ich warte noch auf einen tanzenden LED-Smiley im kompletten "Matrixschweinwerfer", der beim Abbiegen eine Show abzieht.

Aktuell:
VW mit durchgängigem Lichtband in der Front
BMW mit beleuchtem Grill

Audi wollte die Nebelschlussleuchte mal mittels Laser umsetzen... bin recht froh, dass das nicht durchging (Funktioniert nur solange gut, bis einer den Wagen zur Keilform tieferlegt... dann hat der Hintermann den Laser im Auge).

Empfinde ich alles als unnötig. Ich sitze im Auto, da seh ich den ganzen Spielkram nicht. Ist IMHO nur dazu da um Aufmerksamkeit zu erregen.

Das ist kein gebündelter Laserstrahl. Das Licht der Laserdiode wird gestreut. Vorteil des Laserlichts ist die extrem kleine Baugröße bei gleichzeitig sehr hoher Lichtintensität. Was mehr Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten bei den Scheinwerfer ermöglicht. In diversen Fahzeugen der Oberklasse ist Laserlicht seit Jahren Stand der Technik.

Zitat:

@vecorange schrieb am 28. Juli 2022 um 15:29:42 Uhr:


Gelbes Licht war in Frankreich Standard und bei uns durfte man damit auch fahren, also denke ich, das wird auch halb so wild sein.

Und nicht nur in Frankreich. Das gelbe Licht geht weiter durch Nebel, als "normale", und deswegen in manche Länder die Nebelscheinwerfer ab Werk haben gelbe Farbe.

Zitat:

@IwTaDi schrieb am 31. Juli 2022 um 13:26:43 Uhr:


Und nicht nur in Frankreich. Das gelbe Licht geht weiter durch Nebel, als "normale", und deswegen in manche Länder die Nebelscheinwerfer ab Werk haben gelbe Farbe.

Auch das ist, wie viele deiner Behauptungen, der blanke Unsinn. Dass gelbes Licht "weiter reiche" ist ja nun hinreichend oft widerlegt worden. Hat man mal gedacht und bei Nebelscheinwerfern ist das weiterhin gestattet. Vorteile hat es keine, Nachteile nicht wenige.

In Frankreich hatte das bis Ende 1992 vorgeschriebene quittegelbe Licht an ALLEN vorderen Scheinwerfern einen ganz anderen Grund. Ich hab es aus Spaß damals in meinem Renault 16 gefahren (immer an der Grenze zu Frankreich kamen die seltenen H4-Leuchtmittel mit den gelben Kappen in die Scheinwerfer) und fand es cool, es war aber lausiges Licht, weil einfach zu viel von dem, was die H4-Lampe an Licht abgab, weggefiltert wurde. Der Unterschied war schon deutlich, zumal der R16 eigentlich für die damalige Zeit ein recht gutes Licht hatte. Zu allem Übel blieben den Franzosen bei vielen Fahrzeugen aus Kostengründen bis zum Schluss Halogen-Leuchtmittel verwehrt, bei einigen kleineren Fahrzeugen wurden bis zum Schluss die alten 40/45W-Kugellampen verbaut, während dieselben Fahrzeugtypen in anderen Ländern längst mit Halogen verkauft wurden.

Nach vier gebrauchten Autos mit Nebelscheinwerfern, die bei Nebel einfach gar nichts bringen, habe ich inzwischen zwei Neuwagen ohne Nebelscheinwerfer bestellt.
Wenn es aber mal gelbe LED-Nebelscheinwefer geben sollte (bei echten gelb-orangen LEDs muß man ja nicht den größten Teil des Lichts wegfiltern), würde ich ihnen eine neue Chance geben und sie bestellen.

Wohl ne falsche Erwartungshaltung.

Was erwartest du von NL wenn du meinst die bringen gar nix?

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