Herkunft Ersatzteile

Opel Astra K

Hallo. Seid 3 Monaaten warte ich auf meine Ersatzteile für meinen Opel Astra k Baujahr2017.
Aufprallschutz 39151027 und Kühlergrill unten 39089220. Bei Opel und im Internet nicht Lieferbar.
Kann mir einer Sagen von wo die Teile Kommen??. Mfg Michael

108 Antworten

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 16. Mai 2024 um 14:20:51 Uhr:


Hersteller sind eidentlich nur dazu verpflichtet ,
Ersatzteile zu bevorraten solange wie das Fahrzeug Garantie hat.

Alles weitere ist "Zugabe"!

MfG

Das stimmt nicht was Du da schreibst: https://dieoberpfalz.de/.../...er-das-eigene-auto-erhaeltlich.html?...

Unsere beschädigte Corsa E Türe wurde nach fast einem halben Jahr an die Opel-Werkstatt geliefert. Aber auch erst nach Beschwerde bei Opel. Wurde sogar aus Rüsselsheim angerufen, nachdem man sie dann endlich liefern konnte.

Befand, Danke für den Link.

Der trifft aber nicht für einen Astra K oder Insi B zu.

Das das neue Gesetzt 2023 in Kraft getreten ist und
"Nur" für ab diesem Zeitraum "NEU" produzierte
Fahrzeugmodelle zutrifft.

Alle davor produzierten Fahrueugmodelle unterliegen dieser Regelung nicht.

Auch ein Astra L unterliegt nicht dem "neuen" Gesetz!

Da ist dieses eher zutreffend-
https://www.advogarant.de/.../ersatzteile

Quelle advogarant
Wie so oft liegt die Krux hier im Detail.
Auch wenn keine gesetzliche Vorgabe zur Ersatzteillieferung besteht, eine Nacherfüllungspflicht besteht durchaus.
Sie ist Bestandteil der sogenannten Mängelfrist im Rahmen der Gewährleistung. Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung ist in Deutschland sowie dem größten Teil der EU-Länder zwei Jahre.

Leistungserbringung ohne vertragliche Vereinbarung

Auch wenn es keine offizielle Bevorratungspflicht gibt: Regelungen vor allem für den Bereich der Industrieproduktion gibt es dennoch. Hierbei handelt es sich um technische Produkte wie beispielsweise Maschinen oder Kraftfahrzeuge, die gegebenenfalls ohne die Verwendung von Ersatzteilen funktionsunfähig würden. In dem Fall können Hersteller aufgefordert sein, die entsprechenden Ersatzteile für den Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der für die übliche Nutzung des Produktes angemessen ist. Dies gilt in der Regel ausschließlich für entsprechende sogenannte technische Industrieprodukte.

Es gab bereits Urteile, die sich auf die „Leistung nach Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) beziehen. Danach steht ein Schuldner in der Pflicht, eine Leistung so zu erbringen, dass das Produkt auch ohne eine Vereinbarung in Form eines Vertrags eine gewisse Zeit funktionieren muss. Bei einem Neuwagen der aktuellen Modellreihe wurden hier beispielsweise 12 Jahre ins Feld geführt.

Bei der Ersatzteillieferung an den Kunden ist allerdings auch hier der Händler selbst nicht dazu verpflichtet, sich in irgendeiner Weise zu bevorraten. Er muss lediglich dafür sorgen, das gewünschte Bauteil zeitnah beim Hersteller zu beschaffen. Erst wenn dieser nicht in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen, ist der Kunde berechtigt zu einer Schadensersatzforderung oder sogar noch nach Jahren zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

https://www.autohaus.de/.../...ereitstellungspflicht-gefordert-3154430

Zum Glück handelt es sich bei meinem Insignia um einen Firmenwagen mit Garantieverlängerung und Mobilitätsgarantie. Bei einem Ausfall gibt es zumindest einen Ersatzwagen von Opel oder ein Pool-Fahrzeug unserer Firma. Privat bin ich vor drei Jahren bereits nach 30 Jahren Opel auf VW umgestiegen.

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