Heckscheibenwischer komplett weg, Tüvmangel?
Hiho, aus dem schönsten Fleck der Erde...
folgendes, ich war heute beim Tüv (naja eher bei Küs). Nun wurde bei uns der Heckscheibenwischer bemängelt. Bisher dachte ich das der Spruch gilt "was dran ist, muss auch funktionieren". Nun ist aber ist vom Wischer etc. nichts mehr zu sehen (siehe Bild)
Nun ist es ein Mangel oder nicht? Ich streite mich ja gerne mit den Prüfern!
Achso nur mal so nebenbei, ich bin durchgefallen wegen dem Hauptpunkt Licht und Beleuchtung (es ist nichts verbotenes dran).
Beste Antwort im Thema
Wenn der Wischer weg soll dann:
-alles komplett entfernen -Welle oä. darf nicht rausstehn
-die enstandene Öffnung muß verschlossen sein
-Fahrzeug muß über einen 2.ten Rückspiegel verfügen
und das wars ein Prüfer der dir was anderes erzählen will ist leider nicht ganz auf der Höhe der Zeit.
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38 Antworten
Meiner Ansicht nach nur dann ein Mangel wenn der Wischer dran ist
aber nicht funzt.
Nebler werden ja auch nicht untersucht wenn sie abgeklebt sind.
wird sehr oft - wie ich finde auch zurecht - aufgeschrieben. Mit Wischer sieht es definitiv besser aus als dieser peinliche Pseudoclenstopfen.
wegen was genau hat der die Plakette verweigert ?
Wenn der Scheibenwischer hinten dran ist und nicht funktioniert ist es ein Tüv Mangel,wenn abmontiert so wie du das hast ist es defenitiv kein Tüvmangel.So hatte ich es auch bei meinen 2er Golf.War aber bei der Dekra
Im Normalfall ist es ein Mangel bzw. müsste man den Wischer austragen lassen, weil dieser Bestandteil der ABE des Fahrzeuges ist. Sprich die ABE fürs Fahrzeug wurde so erteilt, wie es vom Band lief. Da es den Golf 3 nur mit Heckscheibenwischer gab, müsste dieser auch verbaut sein um der ABE zu entsprechen.
Die meisten Prüfer interessiert es im Normalfall nicht, jedoch können sie dir auch einen Strick draus drehen.
was ist eigentlich mit der spritzdüse hinten vom wischer.
,können die da was bemängeln?
Wenn der Wischer weg soll dann:
-alles komplett entfernen -Welle oä. darf nicht rausstehn
-die enstandene Öffnung muß verschlossen sein
-Fahrzeug muß über einen 2.ten Rückspiegel verfügen
und das wars ein Prüfer der dir was anderes erzählen will ist leider nicht ganz auf der Höhe der Zeit.
servus,
also ist eigentlich ganz einfach.
wenn der heckwischer entfernt wird muss die heckklappe so bearbeitet werden das man ihn nicht wieder anbringen kann. also verschweißen und ein- bzw komplettlackieren.
ein stopfen ist erstens optisch kein fortschritt und zweitens ein mängel was tüv/polizei bemängeln darf.
bei blinker cleanen bsp kotflügel etc. bedarf es einer 21er sonderabnahme die man beim "richtigen" cleanen des heckwischers nicht benötigt.
das hat der TÜV bei mir damals auch bemängelt aber nur als geringer Mangel.
Bei mir habe ich alles komplett entfernt, geschweißt, verzinnt...
Man sah davon also nix mehr.
Naja mir egal
mir echt schleierhaft warum ihr den sinnvollen Wischer so gerne cleant. Es sieht ja nichtmal gut aus so ohne das Ding.
Zitat:
Original geschrieben von Akki
was ist eigentlich mit der spritzdüse hinten vom wischer.
,können die da was bemängeln?
Ja,wenn die Waschanlage nicht funktioniert.(vorausgesetzt der Wischer ist noch da)
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
mir echt schleierhaft warum ihr den sinnvollen Wischer so gerne cleant. Es sieht ja nichtmal gut aus so ohne das Ding.
danke
naja meistens ist es bei der dekra der fall das wenn sie nix am auto finden dann sowas aufschreiben.
bei der polizei hat es leider oftmals mit schikane zutun. deswegen hab ich ne rechtsschutz
Zitat:
Original geschrieben von Golf Star
naja meistens ist es bei der dekra der fall das wenn sie nix am auto finden dann sowas aufschreiben.
bei der polizei hat es leider oftmals mit schikane zutun. deswegen hab ich ne rechtsschutz
Rechtsschutz ist ja auch teuer als die Unterhaltungkosten eines Heckwischers



ergo: ich behalte denn Heckwischer