Heckflügel nun generell Verboten?!

BMW 3er E36

Heute bekam ich folgende eMail. Es ging um eine Anfrage beim TÜV zu einer Einzelabnahme eines Heckspoilers:

Guten Tag Herr BMW TEUFEL,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Durch die Vertreter der Landesverkehrsministerien wurde zum Schutz von Fußgängern, Fahrrad- und Motorradfahrern angewiesen, dass bestehende Teilegutachten für die u.g. Heckflügel zurückgezogen werden müssen.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) sind die Heckflügel als erheblicher Mangel zu bewerten. Eine Plakette darf erst zugeteilt werden, wenn der Heckflügel demontiert ist!

Sofern ein Heckflügel jetzt noch eingetragen werden sollte, gibt es damit also spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung Probleme.

Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, keinen Heckflügel nachzurüsten. Beim Erwerb eines "normalen" Heckspoiler sollten Sie darauf achten, dass hierfür ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt, im dem bzw. in der Ihr Fahrzeugtyp genannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Wein
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Bereich Unternehmensentwicklung
Produktmanagement amtliche Dienstleistungen

40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von der_kurze


also die Antwort verstehe ich nicht...zum Schutze des Fußgängers...das heisst wenn Du ihn frontal mitnimmst, er von der Stoßstange hoch auf die Motorhaube, dann wiederum auf die Frontscheibe geschleudert wird, übers Dach abrollt und dann nicht mehr am Heckflügel hängen bleiben soll oder wie ??

fahr lieber zur Dekra 🙂

und was soll das bringen? wenn die dinger verboten sind bringt mir die dekra auch nichts!

ausserdem gefällt mir nur der eine! class II sieht doof aus!!!

Der passt nur auf Limo und Coupé und kostet orginal beim Händler 895 Euro.

?

895 tacken? olala die waldfee.... naja könnte den ja anpassen auf den compact....oder gibts son heckspoiler wie beim class II (den oberen, nicht der aufligende) auch einzeln zu kaufen?

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Zitat:

Original geschrieben von Xecutor


895 tacken? olala die waldfee.... naja könnte den ja anpassen auf den compact....oder gibts son heckspoiler wie beim class II (den oberen, nicht der aufligende) auch einzeln zu kaufen?

Vergiss es,das wird nichts beim Compi😉

aaaargh *G* "was nicht passt, wird passend gemacht" 😉

jetzt wo ich endlich einen hab, darf ich nimmer montieren.... is doch müll! frag mich nur wem sowas einfällt.
oder ich probiers einfach

ps hab ein teilegutachten, wo mein typ drauf ist! bringt das was

Zitat:

Original geschrieben von augsburg325i


ps hab ein teilegutachten, wo mein typ drauf ist! bringt das was

Wenn einTeilegutachten oder eine ABE dafür vorhanden ist,bekommt man es eingetragen😁 Es soll angeblich nur net mehr per Einzelabnahme!

Dazu sind sie ja da😉

dann bin ich ja froh das ich das gutachten hab

Hi

Aus dem Schreiben des TÜV kann ich nur entnehmen, das das bestehende Gutachten für ungültig erklärt wurde. Das hat sicher seine Gründe und Berechtigung.
Die Aussage, daß nur noch orginale Spoiler vom Hersteller zukünftig verbaut werden dürfen, ist absoluter SCHWACHSINN !
Es gibt die VdTÜV 744 - Prüfanweisung zur Begutachtung luftleittechnicher Einrichtungen an Kfz.
Hier wird genau dokumentiert, welche Anforderungen an luftleittechnische Einrichtungen gestellt werden und welchen Prüfungen durchzuführen sind.
Diese Prüfungen werden in der Regel bei den technischen Typprüfstellen oder -zentren durchgeführt (nicht beim Werkstatt-TÜV um die Ecke!).
Für Privatleute ist eine solche Prüfung jedoch kaum realisierbar bzw. unwirtschaftlich, da die Kosten hierfür schnell die 1000 € überschreiten können.
Nach oben sind dem widerum keine Grenzen gesetzt.
Daher ist eine solche Begutachtung nur für Hersteller sinnvoll, die ein Teilegutachten oder ABE für Ihr Produkt beantragen wollen.

MfG
JayJayS

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