Heck Schwimmt bei höherer Geschwindigkeit
Hallo Zusammen,
Ich bin Fahrlehrer mit meiner eigenen Fahrschule. Ich Lebe sozusagen im Auto und kenne mein FZ auf den Millimeter. Ich haben ein Problem mit meinem VW Golf 8 GTD und zwar folgendes:
Vor einem Monat ist mir einer hinten rein gefahren ungebremst cirka mit 40-50 während meiner Fahrstunde. Ich hatte zum Glück meine Anhängerkupplung dran welches somit relativ viel Schaden absorbiert hat am Heck. Vorher war das FZ Straff und alles war sehr direkt und präzise. Seit dem Unfall vorallem auf der Autobahn spürt man beim Lenken wie das Heck ''schwimmt'' oder ''schwenkt.
Es wurde die Lenkgeometrie neu gemacht, die Überprüfung der Stossdämpfer etc. Die Reifen sind neu (Markenpneus). Winterfelgen mit pneu habe ich auch ausprobiert. Problematik bleibt weiterhin bestehen.
Habt ihr vielleicht irgendwelche Erfahrungen oder Tipps?
Lieber Gruss
Doni
50 Antworten
Zitat:
@ronne2 schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:58:48 Uhr:
Naja man kann ja in Nachhinein noch mal den Richter bewegen, die haben ja noch nicht genug zu tun. Anstatt man froh ist das der Fehler behoben ist.
Dafür sind die Richter ja schließlich da. Warum sollte der TE auf seinen hohen Kosten sitzen bleiben? Vom erlittenen Ärger gar nicht zu reden.
Im hier vorliegenden Fall habe ich keinerlei Mitleid mit den Beklagten. Der Kläger wurde ja lange genug hingehalten und in die Irre geführt. 😉.
Im übrigen kam die Fehlerbehebung gänzlich ohne Mitwirkung der Gegenseite zustande.
Ja, typisch deutsch.
Dann scheint das auch für die Schweiz zu gelten 🙂
Das mit dem Gericht halte ich schon für ein Risiko 😉
Zum einen merkt man doch ob es Lenkeingrifffe vom Lane-Assist gibt oder das Heck schwimmt, als Fahrlehrer vielleicht nicht, aber spätestens jemand von der Werkstatt müsste das merken. Dazu kommt dass der Lane-Assist über die Kamera in der Scheibe arbeitet, das muss man vor Gericht auch erstmal schlüssig beweisen dass das Problem vom Unfall kommt. In dem Zusammenhang kann ich die Werkstatt verstehen die bei der Vorgeschichte erstmal nach Dingen gesucht hat die man ursächlich schlüssig mit dem Unfall in Verbindung bringt.
Letztlich besteht aber auch bei einer Klage immer noch die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen. Rechtlich dann auch noch spannend wer zahlen muss, die Werkstatt oder geht er erweiterte Aufwand und die Fehlerbehebung nicht u.U. noch als Schadenkosten nicht noch an die Versicherung des Unfallgegners? 😕
Hoffe du hälst uns auf dem Laufenden wie es ausgeht. 🙂
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