Hebebühne Privat erlaubt?
Hallo,
Möchte mir eine Hebebühne zulegen, da ich es satt hab auf dem Boden rum zu kriechen.
Nun meine Frage, ist eine Hebebühne in ner Privaten Garage in einem normalen Wohngebiet erlaubt?
Es gibt sicherlich in Deutschland Vorschriften für sowas oder.
Ich möchte keine Werkstatt aufmachen, einfach ab und zu mal an meinem Autochen basteln.
Ich möchte aber auch nicht bei der Stadt... Bauamt oder ähnliches nachfragen... denn schlafende ....
weckt man nicht :-)
Kann mir jemand helfen der sich auskennt.
Antworten wie: mach´s einfach, ist deine Garage....
solange es niemanden stört....
lass das Tor zu....
solange du nicht Nachts oder Sonntags schraubst....
etc.
Helfen mir nicht wirklich.
Danke
Beste Antwort im Thema
Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.
111 Antworten
Was das Urteil auf OpenJur angeht, wir leben >im< BRD, da gibt es keine "Präzendenzfälle".
Für den nächsten Richter gibt es evtl. gar keine bestimmten "Einrichtungsgegenstände" die automatisch zu einer Genehmigungspflicht (die nicht möglich ist) führt.
Wenn der Richter seine Begründung genau umsetzt, muss er daheim sofort die Fahrräder, den Rasenmäher und evtl. das kleine Handwerkzeug aus seiner Garage entfernen...
So eine Hebebühne macht keinen Krach. Ein Anderer ist evtl. jeden Tag den Rasen am mähen, oder bohrt jeden Tag zug cm lange 32mm-Löcher (sternförmig viel Stromkabel verlegen für Hausautomation-Ausbau auf Monate hingezogen). Der Nächste hat eine kläffenden "Kotsack".
Punkt 17 ist schon seltsam.
Der hat scheinbar NUR ein Gewerbe angemeldet, weil er glaubte damit die Zweckentfermdungsnummer umgehen zu können. Das heißt ja nicht, dass er danach auch Geld mit der "Werkstatt" verdient hat.
Ein "Zwangsgeld" aufgrund eines "wirtschaftlichen Vorteil" ist daher sehr kritisch zu sehen.
Der hat evtl. gar nichts verdient.
Das ist so, als wenn ich eine legale Werkstatt betreibe, und ein Richter setzt einfach mal einen Umsatz von 116.000 Euro pro Jahr an. Das ist der Durchschnitt einer Inhabergeführten Werkstatt mit 1 bis 2 Beschäftigten.
Leider fand ich keinen Wert ohne Beschäftigte (ganz alleine), und wieviel Gewinn das bedeutet.
Denn "Umsatz" geht davon aus, dass alle Werkstätten die gleichen Kosten haben müsssen.
Auch wenn ich gewerblich Autos reparieren würde, mir würde ein Gewinn der die Mikrowerkstatt und Lebenshaltung (wozu NICHT "ausgehen", Sozialtrara, Balzen, Reisen usw. gehört) finanziert im Jahr zum Leben reichen.
Davon ausgegangen dass ich eine Doppelgaragengroße Werkstatt mit Wohnwagen daneben habe.
Ein paar wenige Aufträge im Monat, und die Koszen pro Jahr wären drin.
Verglichen mit einer 1Z-Wohnung warm inkl. aller Lebenshaltungskosten für €500-€650/Monat (und damit auch noch im Steuer-Freibetrag auf das Jahr gerechnet).
Das ist möglich, ohne zu hungern oder zu frieren.
Das Urteil bei Openjur ist auf jeden Fall fragwürdig.
Man lese sich mal den technisch haltlosen Bödsinn in Punkt 25 durch (Richter sollten irgendwann wirklich durch absolut fachkundige und absolut unparteiische Computer ersetzt werden):
"Es liege eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung zu einer Kfz-Werkstätte mit Hebebühne vor. Dabei komme es nicht entscheidend darauf an, ob die Reparaturarbeiten gewerblichen Zwecken dienen. Genehmigt sei eine Garage und damit ein Raum, der dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dient. Die Nutzung als Werkstatt zur Reparatur von Kraftfahrzeugen stelle damit eine Nutzungsänderung dar. Diese sei genehmigungspflichtig, da eine Verfahrensfreiheit wegen den mit einer Werkstatt zusammenhängenden anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, z. B. des Immissions- und Umweltschutzes, nicht gegeben sei. Es handele sich auch nicht um eine bauplanungsrechtlich zulässige Nebenanlage."
NUR durch die Hebebühne wird es also zu einer "KFZ-Werkstatt" 0_o.
Wenn ich dort aber eine komplette Reparatur ohne Hebebühne durchführe, dann geht das in Ordnung.
Also JEDE Reparatur, auch den Wechsel der Kupplungsscheibe, den Motorwechsel...
Oder ist ein er der kleinen klappbaren die Wand hochstellbaren Rollkräne die man bei eBay kaufen kann, auch schon eine "Nutzungsänderung zu einer KFZ-Werkstätte"???
Gesetze die "Auslegungen" zulassen sind eines angeblichen "Rechtsstaates" unwürdig...
Widerspüchlich:
"Zutreffend sei zwar, dass die Hebebühne für sich allein betrachtet keine bauliche Anlage darstelle. Im Zusammenhang mit dem Einbau in eine genehmigte Garage entstehe hierdurch jedoch eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung."
Die Hebebühne wird NICHT "eingebaut", sondert steht frei ohne Verschraubung (hat der Kläger so als Argument genutzt).
Und des weiteren werden mögliche erfolgte Lärmbelästigungen (Punkt 29) nicht aufhören, wenn er keine Hebebühne mehr hat.
Er wird weiterhin Autos dort reparieren.
Wird weiterhin auch mit dem Vorschlaghammer auf festgegammelte Schrauben schlagen, weiterhin den Schlagschrauber rattern lassen.
Kann auch einen 98dB-Komressor einsetzen.
Aber eigentlich ist auch eine professionelle KFZ-Werkstatt nicht "laut".
Ich habe sie jedenfalls nie so erlebt.
Komisch, bei Kläffern usw. muss ein Lärmprotokoll, möglichst mit dB-Werten her. Die Bahn fährt sehr laut durchs Rheintal, und das wird nicht verboten.
Nach niederländischem Recht müsste die Strecke z.B. sofort eingestellt werden, egal was für wirtschaftliche Foglen das für die Bahn und damit evtl. verbunden den Staat hat.
Aber hier geht ein Richter einfach von einer "Lärmbelästigung" aus.
Dann hoffe ich mal der Sproß dieses Richters übt keine Geige oder Flügel/Klavier.
Der Typ hat an seinen Autos wahrscheinlich auch nur wärend der zulässigen Tageszeiten geschraubt.
Ein Hobby wie das spielen einer Geige oder Flügel/Klavier (ich habe mal jemand Singen üben gehört, irrelevant dass um die Ecke das Theater Krefeld war). Letzteres kann er mit einem guten E-Klavier (88 gewichtete Tasten) auch mit Kopfhörer.
Auch der Umweltschutz ist jetzt nicht verbessert, weil er seine Hebebühne aufgeben muss.
Der wird die gleichen Arbeiten durchführen, nur weniger komfortabel.
Natürlich wechselt der auch selbst Öl usw.. Das mache ich auch mit so einer Plastikwanne von ATU notfalls auf der Straße.
72m² (da steht auch 42m²?!?), und das Gericht bestreitet es wäre möglich Lärmschutzmaßnahmen zu treffen???
Seit wann hat diese Richterpfeife zu entscheiden dass Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich sind.
In dessen eingeschränktem verstand bestehen solche Maßnahmen wohl nur aus Hügeln.
Wenn die Nachbarn also wirklich Lärm in einem unzulässigen Niveau wahrgenommen haben, hätte der Typ unter Einsatz von Geld sicher eine wirksame Lärmdämmung auf alle Wände anbringen können. Genug Platz hat er ja.
Dazu noch ein (oder zwei) dicke(s) lärmdämmende(s) Tor(e). Z.B. aus dem Waschanlagenbereich.
Es gibt Waschanlagen in Wohngebieten!!!!!
Die sind einfach gut Schallgedämmt.
In Punkt 46 wird bei "einfachen Pflegearbeiten" neben der Inneraumsäuberung per Staubsauger noch "polieren von Hand" erwähnt. Also ist Polieren per Maschine IMMER illegal (wenn es nach denen geht).
Kurz davor wird schon der Reifenwechseln als möglicherweise unzulässig bezeichnet. Dabei wird die Tiefgarage einer Eigentumswohnanlage erwähnt!!! Also nicht mal auf der öffentlichen Straße!
Da hat sich der Richter in seinen Spekualtionen aber sehr viel rausgenommen. Ein Wechseln von Reifen macht KEINERLEI Krach, und den Staat geht es einen Scheißdreck an, wenn dies in einer privaten Tiefgarage erfolgt.
Nicht mal auf einer öffentlichen Straße ist es zwangsläufig verboten.
Ich habe gelesen in München seien "Autoreparaturen" grundsätzlich auch auf der Straße zulässig.
Also auch mal die Zylinderkopfdichtung wechseln.
Oder die Winderreifen anschrauben. Ist ja keine Kunst. Beim Roller brauche ich evtl. einen 12V-Schlagschrauber, aber der macht auch nur einmal pro Schraube "Klack". Beim Auto reicht ein Hebel zum lösen.
Und zum anziehen nimmt man eh den Drehmomentschlüssel.
Bei all den Verbotsüberlegungen darf es ja NIEMALS um Sicherheitsbedenken gehen.
Z.B. weil eine Amtspfeife oder Richter meint dass selbst angezogene Reifen oder selbst gewechselte Bremsbeläge ein Risiko darstellen könnten.
Diese Arbeiten selbst auszuführen ist ja nicht verboten, und es darf es auch nicht über einen solchen Umweg verboten werden.
.....lange Rede kurzer Sinn....schraub das Ding privat in die Garage und gut ist es....lach....
Übrigens meine 1 Säulenbühne ist ganz wunderbar.....und das ooooohne Genehmigung......lach
Gruß Andreas....
Der Typ aus der Urteilsbegründung bei Openjur.de sollte die Hebebühne zur Kontrolle abbauen.
Dann gut Lärm dämmen, und eine heimlich wenigstens eine Grube ausheben.
Wenn man die gut tarnt (verschließbar macht), sieht die kein Nachbar hinter der Gardine mit dem Fernglas.
Und wenn es rauskommt, ist es wenigstens kein Verstoß gegen das Urteil ;-D .
OK, eine Grube bauen ist aufwändig, die muss ja auch sicher sein.
Aber Was ist mit den Doppelgaragen wo die Autos "gestapelt" werden.
Ich meine ich hätte son etwas bei Privat schon mal gesehen.
Das Teil dient der Definition nach ja zur Unterbringung von zwei Autos übereinander.
Aber wer sagt dass man dafür zwei Autos besitzen muss.
Und wenn das Auto schon mal oben ist, wer verbietet einem daran zu arbeiten?
Natürlich je nach Aufbau der Hebeplatte. Evtl. ist aber ein cleverer Anbieter dieser "Stapeltechnik" auch schon drauf gekommen, dass diese Technik auch als Hebebühne genutzt werden kann.
Hier hat doch jemand was von "schlafenden Hunden" geschrieben.
Das ist leider kein Witz:
http://de.rec.heimwerken.narkive.com/.../...rage-genehmigungspflichtig
"Hallo,
mein Vater wollte sich in München beim Neubau seines Hauses so eine Grube
installieren. Als die Behörden das mitbekamen (Welche weis ich nicht mehr)
haben sie Ihn solange geärgert (z.B. Einbau eines Gullis mit Ölabscheider
mit jährlicher Funktionskontrolle seitens Amt oder beauftragter Firma) dass
er den Gedanken wieder aufgegeben hat. Er wurde dann auch brav einige Jahre
später mehrmals überprüft, ob nicht doch so eine Grube den Weg in seine
Garage gefunden hat.
Das hat jetzt nichts direkt mit der Genemigungspflicht zu tun, sehr wohl
aber mit den Auflagen, die damit verbunden sein können. (Unfallschutz,
Umweltauflagen, ...) Frag doch mal unverbindlich bei deiner Gemeinde/ Stadt
an, ob die da eine Meinung haben...
Grüße Günter"
Ist schon dreist, dass dieser M*nsch*nm*ll alle paar Jahre wieder kontrollieren kam.
Mit welchem Recht eigentlich? Dafür bräuchte es ja wohl einen Haussuchungs-Befehl???
Baugenehmigungen für Dinge im Haus sind sowieso eine Perversität.
Der Staat will wohl jeden Raum in einem Haus kennen.
Ich erinnere an die Gerüchte um einen Geheimraum bei den Poths (nachdem die Steuerfahndung dort war).
Es wäre ja schon etwas ausgefallenes, wenn man z.B. einen zweiten Keller unter dem ersten hat.
Was hat den Staat das anzugehen?! Es ändert nichts an den Ausmaßen und der Optik des Gebäudes!
Auch wenn man den Zweiten Keller nur per Geheimtüre erreicht wäre das legitim.
Irrelevant, dass dies bei einer Haussuchung natürlich von Vorteil sein kann.....
bla bla bla....interessiert keine Sau....
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@ antenandi63
Ja, es ist oft verboten die Garage auch nur für irgend etwas anderes zu nutzen.
Auch keinen Werkzeugkasten für das Auto. Ja, nicht mal Fahrräder.
Da ist es egal, dass das Auto evtl. noch 400 Euro wert ist, und das Fahrrad 4000 Euro.
Da muss jemand der gar kein Auto besitzt, die 4 Fahrräder für 4000 Euro pro Stück auf der Straße parken.
Eine Perversität.
In dem Link zur Autobild scheint Offenbach zumindest kein solch wirres Recht zu haben.
Dort darf man seine Garage vollrümpeln, solange noch ein Auto rein passt.
Wenn aber jemand kein Auto hat, sollte er von der Pflicht befreit sein.
Zur "Büronutzung".
Was ist ein "Arbeitszimmer"?
Nur Büroarbeit für den privaten Nutzen?
Keine Nutzung zum Gelderwerb?
Natürlich ist das erlaubt.
Der selbstständige Programmierer oder Steuerberater der dort seine Arbeit aufübt, muss den Raum nicht dafür genehmigen lassen.
Und wenn jemand handewerkliche Dienstleistungen (auf Gewerbeschein mit Rechnung) anbietet, braucht der auch keine extra Räume. Auch wenn er in einem 1Z-Appartment mit 30m² wohnt, und in seiner Schrankwand diverse Teile lagert nicht. Er braucht auch kein extra Auto für das Gewerbe, auch wenn er sein Privatauto zu 90% gewerblich nutzt nicht.
Warum es frei verkäuflich ist?
Das ist auch kein Argument. Frei verkäuflich sind auch Funk-Scanner, und damit kann man auch Betriebsfunk bzw. Polizeifunk hören.
Dürfen darf man es trotzdem nicht. OK, nach letztem Rechtsstand ist es nicht illegal, wenn man niemand erzählt, dass man ("man", nicht den Inhalt) Polizeifunk hört ;-) .
Ja, öffentliche Gruben, DAS wäre es...
Es gibt ja auch öffentliche Seen ohne Zahlung (z.B. Bleibtreusee in Brühl, OK, kommt man mit dem Auto zahlt man Parkgebühren, ich schätze aber im Winter kontrolliert das keiner ;-) ).
Es gibt sogar Gemeinden mit öffentlich angelegten Naturschwimmbädern. Auch kostenlos.
Solche Gruben würden nicht viel kosten.
Es gibt auch eine Stadt in der Eifel (ich glaube was bekanntes mit "A"😉 da sind die Grünflachen für Gemüse freigegeben. Jeder darf anpflanzen udn Ernten. Nicht für sich, sondern für jeden (also auch von anderen gepflanztes).
Gibt es denn keine "Reparatur-Caffees" die auch für Autos genutzt werden?
Es wäre schon gut, wenn man sich trifft, und auch an den Autos schraubt.
Ich meine ausdrücklich keine "Hobbywerkstatt".
Der Gedanke dahinter wäre ja der Gleiche wie bei Elektrogeräten.
Werkzeug lege ich mir gerade zu, aber eine Zylinderkopfdichtung wechseln, da wäre es nicht schlecht, wenn man sich da wenigstens einmal mit anderen treffen kann. Der Ablauf, die Anwendung des Spezialwerkzeuges zur Arretierung und Spannung (so einen kompletten Koffer für einen Fiat-Motor bekommt man ja für ab/um €90) usw..
Aber warum wohl ist oft die Autowäsche verboten?! Eine reine Karosseriewäsche ist auch mit Autoschampoo oder Spülmitteln keine Umweltgefährdung.
Spülmittel oder Haarschampoo läuft in den gleichen Abluss. Täglich!
Oder Waschmaschinen/Spülmaschinen-Abwasser.
Das kommt mir vor wie Klientelpolitik für die Autowaschanlagenbesitzer. An denen die Stadt natürlich über die Steuer mitverdient....
Es ist auch nicht verboten den Motor mit Lappen abzureiben.
Und die werden dann evtl. in der Waschmaschine gewaschen.
Gibt es da ein Verbot? Wäre schräg, wenn nicht...
Interessant wäre eine große flexible Gummiwanne in die man reinfährt.
Der Rand von evtl. 10cm Höhe ist flexibel und stellt sich wieder auf. Es gibt einen Anschluss zum ablassen.
Wohin das Abwasser dann geht wäre eine andere Sache. Ein kleiner Heimabscheider wäre natürlich gut.
Ich habe einen 50ccm-Motor mit Wasser ausgespült (um wirklich keine Metallspäne mehr drin zu haben). Jetzt habe ich einen Kanister mit Wasser in dem Ölreste schwimmen... Muss ich mal bei der nächsten Waschanlage fragen, ob ich es bei denen reinkippen kann. Ich will ja nicht bei einer Sammelstelle den ganzen Kanister mit abgeben müssen. Sonst müsste ich es in eine "Tüte" kippen (*schwitz*).
Zitat:
Original geschrieben von Tobias Claren
Aber warum wohl ist oft die Autowäsche verboten?! Eine reine Karosseriewäsche ist auch mit Autoschampoo oder Spülmitteln keine Umweltgefährdung.
Spülmittel oder Haarschampoo läuft in den gleichen Abluss. Täglich!
Oder Waschmaschinen/Spülmaschinen-Abwasser.
Das kommt mir vor wie Klientelpolitik für die Autowaschanlagenbesitzer. An denen die Stadt natürlich über die Steuer mitverdient....
Mit der Thematik hast dich aber noch nicht wirklich auseinandergesetzt oder?
Bei uns gibt es getrennte Schmutz- und Regenwasserabflüsse.
Das eine geht zur Kläranlage und wird aufbereitet, das andere geht in ein Regenrückhaltebecken. Z. T. liegen diese sogar in Trinkwasserschutzgebieten. Was da wohl passieren würde, wenn alles in eins laufen würde?😰
Das Oberflächenwasser der Hofeinfahrt darf übrigens nicht in den Schmutzwasserkanal.😉
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Mit der Thematik hast dich aber noch nicht wirklich auseinandergesetzt oder?
Du dich vermutlich auch nicht 😉 Ob die Fahrzeugwäsche erlaubt ist regelt jede Gemeinde in ihrer Polizeiordnung selbst, da es auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mischkanalisation ist nicht minder verbreitet.
Die Regelung ist daher anders als bei den Hebebühnen, weshalb das an dieser Stelle m.E. nicht weiter vertieft werden sollte.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Es reicht doch, wenn ich weiß, wie bei mir hier vor der Tür der Hase läuft oder?😉
Dann musste aber nicht vor anderer Leute Haustüren für Verwirrung sorgen im dem Du verallgemeinerst ,oder?😉
Sorry, ich war davon ausgegangen, dass inzwischen ein Großteil der Kanalisstion in Deutschland auf das getrennte System umgestellt worden ist und es nur noch wenige Gemeinden mit Mischsystem gibt.
Wo es bei uns hier kein getrenntes System gibt, müssen die Grundstückseigentümer für Versickerung des Regenswassers auf dem eigenen Grundstück sorgen. Da ist Autowäsche schon dem Grunde nach nicht erlaubt.
So nun aber wie btt.😉
Bei mir ist der Fall jetzt eingetreten...
Habe seit ca 1Jahr eine Hebebühne in der Scheune hinter meinem Haus Richtung Feld ...
Jetzt hat sich ein toller Nachbar beschwert bei der Stadt die haben mir direkt das Bauamt vorbei geschickt die Prüfen jetzt ob meine Hobbywerkstatt die ich rein Privat nutze ob die zulässig ist und ob sie Genehmigungs Pflichtig ist ...
Und ob ich die Hobbywerkstatt überhaupt zulässig ist..
Ich bin mal gespannt was da jetzt noch kommt...
Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man macht seine Ölwechsel selbst oder lässt Kühlwasser usw. ab? Benötigt man dann eine im Boden eingelassene Wanne? Der blöde Nachbar ist eine kleine neidische Ratte.
Einfach vorher auf dem örtlichen Rathaus erkundigen, ob es irgendwelche Auflagen gibt. das kann nicht soi schwer sein. Die sagen einem, was Sache ist und dann kann man sich entscheiden, was man tut. Punkt.
Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.