Hebebühne Privat erlaubt?

Hallo,

Möchte mir eine Hebebühne zulegen, da ich es satt hab auf dem Boden rum zu kriechen.

Nun meine Frage, ist eine Hebebühne in ner Privaten Garage in einem normalen Wohngebiet erlaubt?
Es gibt sicherlich in Deutschland Vorschriften für sowas oder.
Ich möchte keine Werkstatt aufmachen, einfach ab und zu mal an meinem Autochen basteln.
Ich möchte aber auch nicht bei der Stadt... Bauamt oder ähnliches nachfragen... denn schlafende ....
weckt man nicht :-)

Kann mir jemand helfen der sich auskennt.

Antworten wie: mach´s einfach, ist deine Garage....
solange es niemanden stört....
lass das Tor zu....
solange du nicht Nachts oder Sonntags schraubst....
etc.

Helfen mir nicht wirklich.

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.

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1. Habe ich zwei Autos und keine 13 Oldtimer und 2. WILL ICH AUSSCHLIESSLICH an meinen Autos schrauben....und mich nicht nebengewerblich selbstständig machen....
Wir können jetzt noch 10 Seiten voll weiter diskutieren....holt euch eine oder nicht....dann dürften aber selbst Auffahrampen aus dem Baumarkt regelkonform sein da sie ja für erweiterte Reparaturen dienen...In diesem Sinne ich hol am Dienstag meine neue Bühne ab...
Gruß Andreas

Ich sehe das hier als konstruktiven Gedankenaustausch und nicht als persönlich Angriff auf dich.
Du wirst deine Erfahrungen damit machen oder auch nicht. Das weiß man im Vorwege nie.

Wenn du es für dich so entschieden hast, ist es OK. Nur sollten andere Interessierte, die sich auch mit der Thematik beschäftigen, hiermit den ein oder anderen Gedankenanstoß aufnehmen und ebenfalls für sich entscheiden. Mal abgesehen davon, dass bei mir die Deckenhöhe zu niedrig ist und die Traufhöhe fix vorgegeben ist, würde ich es nach dem hier gelesenen nicht mehr in Betracht ziehen, da es mir zu heikel und unsicher wäre.

Dann lieber ne Schrauberscheune auf nem Bauernhof o. ä. in der Nähe suchen.

Das verlinkte Urteil zeigt ganz deutlich, wohin die Reise gehen kann, denn jeder weiß: "Vor Gericht und auf hoher See....." und was dort im Urteil steht, halte ich schon für sehr fundiert.
Und auch wenn man sich heute mit den Nachbarn einig sein sollte, irgendwann kommen neue Nachbarn oder der Nachbar wechselt seine Meinung oder oder oder....

Nochmal: die (Neben)Gewerblichkeit war in dem Urteil nicht das Thema. Es ging um den Sinn und Zweck einer Garage. Mit diversen Schraubertätigkeiten (auch an nur dem eigenen Auto) ist es keine Garage mehr, sondern eine genehmigungspflichtige Werkstatt, die im Wohngebiet nie zulassungsfähig sein wird.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Nö. In dem Urteil wird ganz klar gesagt, dass die Garage im Grunde nur einen Abstellplatz für Autos darstellt (Hauptzweck) und ggfs. auch noch als Abstellraum (Nebenzweck) genutzt werden darf. Daher brauchte man auf eine tatsächliche oder länger anhaltende gewerbliche Nutzung gar nicht erst eingehen. Die dort erledigten Arbeiten überstiegen die zuvor genannten Nutzungsmöglichkeiten.

Gegen geringfügige Arbeiten sei nichts einzuwenden z. B. Glühlampen oder Räder wechseln. Alles darüber hinaus wäre eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung welche in einem reinen Wohngebiet niemals genehmigt werden würde > Wohnruhe. (Befände sich die Garage/Halle in einem Misch- oder Gewerbegebiet sähe die Lage anders aus.)

Auch der Fachanwalt im zweiten Link stimmt dem im Grunde zu (zwischen den Zeilen lesen) und rät dazu im Vorwege die Bedingungen bzw. Möglichgkeiten zu klären.

Zu beachten ist, dass solche "Provinz"gerichtsurteile keine allgemeine Bindung entfalten, aber dass andere Gerichte das genauso sehen können/werden. Auch wenn jedes Bundesland und jede Gemeinde seine eigenen Bauordnungen haben, so sind sie im Grunde (Prinzipien) doch alle gleich.

Auch wenn der "Schrauber" hier nur seinem Hobby nachgegangen ist, so diese Tätigkeiten, die dort ausgeführt wurden, werkstattähnlich und somit genehmigungspflichtig aber nicht genehmigungsfähig.

Somit sollte man sich diese Investition in einem reinen Wohngebiet sehr genau überlegen und vorallem mit biestigen Nachbarn rechnen.

Jö ,der im Link 1 genannte wollte diese als gewerbliche "Werkstatt" führen.

Zitat:

Unter dem 20.9.2011 meldete der Kläger bei der Gemeinde das Gewerbe „Kfz-Handel und Pflege, Handel mit Oldtimern“ an. Der Betriebsbeginn erfolge am 1.10.2011.

Für nur einen Monat.😉

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Im Grunde geht es bei diesem Urteil darum ,dass nicht sichergestellt werden konnte das der Kläger seine Garage danach ausschliesslich privat nutzen würde.

Die baulichen Umstände der Garage kamen dabei auch zum tragen (u.a. Hanglage) ,und es wurde,um es nochmals zu nennen , immer wieder auf die nicht auszuschliessende Situation hingewiesen ,dass diese auch danach gewerblich genutzt würde.

Was die Begründung der Lärmbelästigung angeht ,ist es einfach nur ein Witz!

Wo ist der Unterschied ob ich jetzt z.B. ne halbe Stunde mit dem Schlagschrauber Zerbel mache ,oder z.B. mit einem Benzinrasenmäher/Motorsense usw (die ja auch regelmäßig benutzt werden)?

Lärm ist Lärm ,aber in diesem Fall sehr gelegen weil unbedingt ein Verbot ausgesprochen werden sollte.

Um diesem schlussendlich (und mit aller Gewalt) eine Riegel vorzuschieben ,kam es in diesem Fall zu dem "harten" Einzelurteil.

Wie Du schon sagtest ,es muss auch zwischen den Zeilen gelesen werden.

Du hattes ja auch geschrieben ,dass andere Richter diesem Urteil folgen "können/werden" ,was lang nicht bedeutet das sie es wirklich würden.

Pauschalisieren kann man also nicht ,es kommt auch auf die vorher gegangende Situation und das ursprüngliche Vorhaben an ,und wie sehr man dann vor Gericht darauf besteht.😉

Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666


Im Grunde geht es bei diesem Urteil darum ,dass nicht sichergestellt werden konnte das der Kläger seine Garage danach ausschliesslich privat nutzen würde.

Die baulichen Umstände der Garage kamen dabei auch zum tragen (u.a. Hanglage) ,und es wurde,um es nochmals zu nennen , immer wieder auf die nicht auszuschliessende Situation hingewiesen ,dass diese auch danach gewerblich genutzt würde.

Was die Begründung der Lärmbelästigung angeht ,ist es einfach nur ein Witz!

Wo ist der Unterschied ob ich jetzt z.B. ne halbe Stunde mit dem Schlagschrauber Zerbel mache ,oder z.B. mit einem Benzinrasenmäher/Motorsense usw (die ja auch regelmäßig benutzt werden)?

Lärm ist Lärm ,aber in diesem Fall sehr gelegen weil unbedingt ein Verbot ausgesprochen werden sollte.

Um diesem schlussendlich (und mit aller Gewalt) eine Riegel vorzuschieben ,kam es in diesem Fall zu dem "harten" Einzelurteil.

Wie Du schon sagtest ,es muss auch zwischen den Zeilen gelesen werden.

Du hattes ja auch geschrieben ,dass andere Richter diesem Urteil folgen "können/werden" ,was lang nicht bedeutet das sie es wirklich würden.

Pauschalisieren kann man also nicht ,es kommt auch auf die vorher gegangende Situation und das ursprüngliche Vorhaben an ,und wie sehr man dann vor Gericht darauf besteht.😉

Pscht! Verrate hier ja keinem das hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Du würdest sonst als NERD auffallen! 😎

Das Urteil, auf das ich hingewiesen habe, ist wegen der vielen Aspekte, die das Gericht in der Urteilsbegründung angeführt hat, interessant. Der Einzelfall ist natürlich von dem des Themenstarters verschieden. Wie sein Fall vor Gericht beurteilt würde, ist kaum vorauszusehen. Es gilt immer noch das alte Sprichwort: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Nehmen wir an, jemand installiert sich eine Hebebühne in der Garage und ein Nachbar fühlt sich gestört oder will ihm aus anderen Gründen eine reinwürgen. Der Nachbar geht dann einfach zum Bauamt und sagt: Mein Nachbar betreibt im Widerspruch zum Bebauungsplan hier eine Werkstatt und Ihr müsst ihm das untersagen. Das kostet den Nachbarn keinen Pfennig und das Bauamt muss von Amts wegen tätig werden. Kommt das Bauamt zu einer Untersagungsverfügung, muss der Betreiber der Hebebühne vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde klagen, wenn er sein Auto weiter hoch heben will.

Das Risiko würde ich nicht eingehen. Insbesondere auch, weil es für einen missliebigen Nachbarn so einfach ist, einem hier ohne eigenes Kostenrisiko in die Suppe zu spucken. Ich würde mindestens im Vorfeld zum Bauamt gehen und mich dort erkundigen oder, wenn möglich, mir dort eine Genehmigung einholen. Das garantiert sicher nicht in allen Fällen, dass es keinen Ärger gibt, aber dann muss immerhin ein Nachbar selbst gegen den Betreiber und/oder die Gemeinde vor Gericht ziehen, wenn er die Hebebühne weg haben will.

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer



Pscht! Verrate hier ja keinem das hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Du würdest sonst als NERD auffallen! 😎

Was ist denn deiner Meinung nach Apfel ,und was Birne ?

Wenn dem so wäre könnte ich nachts trotzdem gut schlafen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666



Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer



Pscht! Verrate hier ja keinem das hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Du würdest sonst als NERD auffallen! 😎
Was ist denn deiner Meinung nach Apfel ,und was Birne ?

Wenn dem so wäre könnte ich nachts trotzdem gut schlafen. 😉

Apfel = Hebebühne aufstellen

Birne= Urteil aus der Blöd-Zeitung

Zitat:

Original geschrieben von UlliB1


Das Risiko würde ich nicht eingehen. Insbesondere auch, weil es für einen missliebigen Nachbarn so einfach ist, einem hier ohne eigenes Kostenrisiko in die Suppe zu spucken.

Natürlich, aber man kennt doch seine Umgebung - zumindest unterstelle ich das. Wenn es im Sommer beim Rasenmähen mal halb 9 wird könnte auch ein Nachbar ohne Kostenrisiko die Polizei rufen, trotzdem wird sowas in einer normalen Nachbarschaft nicht vorkommen, weil der Nachbar auch mal in die gleiche Situation kommt.

Wenn man tatsächlich missliebig ist kann man noch ganz andere Dinge machen, deswegen aus reiner Vorsicht "es könnte jemand eine falsche Behauptung machen" (das wäre in deinem Beispiel der Fall, weil der Bühneneigentümer eben keine Werkstatt betreibt) keine Hebebühne aufzustellen klingt für mich sehr sonderbar.

Das ist wie "ich kippe kein sauberes Wasser in den Gully, weil es könnte ja der Nachbar ohne eigenes Kostenrisiko behaupten das wäre Altöl gewesen".

vg, Johannes

Lesen scheint eine Kunst zu sein. Ich habe nicht geschrieben, dass er es lassen soll. Ich habe vorgeschlagen, er soll zum Bauamt gehen und sich entweder versichern lassen, dass er die Hebebühne ohne Genehmigung aufstellen kann oder sich eine Genehmigung geben lassen.

Ich habe mit Nachbarn, die einen völlig normalen Eindruck machten, schon interessante Dinge erlebt. Die Annahme, dass man in einer "normalen" Nachbarschaft lebt, muss nicht immer stimmen.

Richtig. Unverhofft kommt oft.

Boah....langsam krieg ich hier Plaque wenn ich das hier so alles lese....wenn ihr Scheiß Nachbarn habt können die euch das Leben so oder so zur Hölle machen....ob sie in Recht sind oder Peng....er braucht nur auf irgendeinem Amt anzurufen und schon habt ihr Streß hoch drei....und wenn es 1000x unzulänglich ist...egal....ihr müßt es erstmal widerlegen....
Und so ist es mit der Bühne auch....ich war auf der Gemeinde....ich habe gefragt....ich habe von DREI Stellen gesagt bekommen solange sie PRIVAT betrieben wird ist es legal....erst wenn man 10-20 Autos am Tag auf dem Hof stehen hat....oder 13 Oldtimer....wird es schwierig es noch als privat zu bezeichnen....und wenn ihr tolle Nachbarn habt die sich schon über ein Auto beschweren, bekommt ihr eh Post vom Amt....so oder so....wir leben mittlerweile in einem der klagefreudigsten Länder in dem sich Rechtsanwälte eine goldene Nase verdienen können....und da kommt halt sowas vor Gericht.....
So....ich bin hier raus....Tschüß

Die Frage ist genauso wie: Darf ich mir ins Wohnzimmer einen Schrank stellen, oder muss ich vorher die Nachbarn um Erlaubnis fragen? Oder gelte ich bei zwei Schränken schon als ein Gewerblicher? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer


Die Frage ist genauso wie: Darf ich mir ins Wohnzimmer einen Schrank stellen, oder muss ich vorher die Nachbarn um Erlaubnis fragen? Oder gelte ich bei zwei Schränken schon als ein Gewerblicher? 😁

lach....du ironierst auch gerne....?!

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