1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.
Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."
Was kann man tun - Gegengutachten?
Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Beste Antwort im Thema

So, hier das versprochene Update:

Ich hatte heute ein Feedback von der KÜS Losheim per ausführlichem Telefonat. Die KÜS hat sich sehr bemüht, anhand der vagen Angaben in diesem thread den richtigen Fall herauszufinden, und sie sind sich sicher, diesen auch gefunden zu haben. Wenn der mir vorgetragene Sachverhalt mit dem vom TE vorgetragenen Fall identisch ist, verhält es sich wie folgt: Es wurden bei der HU mehrere Mängel festgestellt, sowohl erhebliche als auch geringe Mängel Als Beispiel führe ich hier nur poröse Bremsschläuche und Querlenkerbuchsen an. Der TE war mit der Bewertung der festgestellten Mängel nicht einverstanden und hat bei der KÜS angerufen, zufällig bei dem Mitarbeiter, der heute mit mir gesprochen hat. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, daß nur der den Bericht ausstellende Ingenieur diesen auch "heilen", also abändern kann, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellte. Der Ingenieur wurde seitens der KÜS ebenfalls über die Beschwerde informiert. Anscheinend kamen der Ingenieur und der TE jedoch telefonisch nicht zusammen, der TE soll dann per SMS versucht haben, irgendwas zu erreichen, worauf der Ingenieur nicht reagierte (würde ich auch nie machen, auf eine SMS eines Kunden zu antworten!). KÜS hat dann gesagt, daß es dem Kunden freisteht, zur ohnehin fälligen Nachuntersuchung, wie gesagt, es waren mehrere erhebliche Mängel dokumentiert worden, auch zu anderen Organisationen zu fahren. Und wenn der TE dann meint, daß er die Querlenker, die Bremsleitungen etc. halt nicht wechseln zu müssen, weil er meint, daß alles in Ordnung sei, dann kann er ja versuchen, anderswo damit durchzukommen, es ist jedoch zu bedenken, daß die NU vollkommen mängelfrei sein muß, es dürfen auch keine geringen Mängel mehr übrig sein.

Ich denke, KÜS hat sauber reagiert. Wenn der TE anderer Meinung ist, sende ich ihm auf Anfrage gern per PN die Direktdurchwahl des KÜS-Sachbearbeiters.

Soviel für jetzt.

Grüsse der Gardiner

PS: Wie man im Profil sehen kann, arbeite ich immer noch bei DEKRA und werde nicht vom KÜS bezahlt, ich finde es nur sch....., wenn man immer die Schuld bei den Prüfingenieuren sucht.

114 weitere Antworten
114 Antworten

Nachdem von dem Prüfer weiter nichts gehört wurde, und das Widerspruchsverfahren ja nicht einmal klar definiert ist, bin ich nun heute zu einer der vorher genannten Prüfinstitute ("mit angestellten Prüfern"😉 zur Nachprüfung gefahren.

Der Prüfer meinte erst, "der Kollege wird wohl kaum etwas falsches aufgeschrieben haben", und hat dann sehr sorgfältig geprüft, auch mit meiner Hilfe, hier wackeln, dort leuchten usw. - aber kein Haar in der Suppe gefunden, Querträger sind völlig in Ordnung; wenig überraschend nach dieser kurzen Laufzeit.
Plakette erteilt "ohne erkennbare Mängel".
Pfff ...

Also liebe Prüfer, so gehts nicht, das ist nicht mehr im normalen Bereich der Bewertungs-Bandbreite, das ist schon richtig böse.
Was kann man tun, um solches Verhalten grundsätzlich zu stoppen - also nicht nur "freundlichen Prüfer suchen"?

Immer noch:

In dem man sich bei der Organisation beschwert.

Macht man es bei der Regionalleitung des TÜV`s, denn führst Dein Fahrzeug erneut vor.
Und gut ist.

Geht denn halt seinen normalen weg.

Passiert sowas öfters, wird der Prüfer versetzt, die ist ein Denkanstoß, nochmal so ein Ding und er braucht nicht mehr zu lachen.

Aber aus Deinen Beiträgen erlese ich eher, das Du voll Bock hast, dem eins auszuwischen !

Der Prüfer ist AFAIK ja Freiberufler, da ist der Hebel für solche Dinge nicht so lang, will sagen die Zentrale ist ja sicher an vielen Vertragspartnern interessiert und kann diese schlecht kritisieren.

Mich interessiert mehr die offizielle Seite - der Prüfer hat ja das Mandat wie eine Behörde, und da ist die Frage: Wie bekommt er das, wie wird das überprüft? Es muss doch da irgendeine übergelagerte Instanz geben, welche die Prüfer (nach)prüft.
Ich bleib am Ball ...

Zitat:

Original geschrieben von bb42


Der Prüfer ist AFAIK ja Freiberufler, da ist der Hebel für solche Dinge nicht so lang, will sagen die Zentrale ist ja sicher an vielen Vertragspartnern interessiert und kann diese schlecht kritisieren.

Mich interessiert mehr die offizielle Seite - der Prüfer hat ja das Mandat wie eine Behörde, und da ist die Frage: Wie bekommt er das, wie wird das überprüft? Es muss doch da irgendeine übergelagerte Instanz geben, welche die Prüfer (nach)prüft.
Ich bleib am Ball ...

Mann, ich bin wirklich ein geduldiger Mesch, aber nun isset genug...

Ich würde Dich darum bitten, damit aufzuhören, irgendwelche Halbwahrheiten und Vermutungen zu posten, weil dieses niemandem weiter hilft.

Es ist ganz klar: Bei TÜV und DEKRA sind die Prüfingenieure angestellt, bei KÜS, GTÜ und Co. sind die Inhaber der Büro's sicher Freiberufler, haben aber teilweise auch angestellte Prüfingenieure. Soweit also nichts Neues.

Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen haben ein eigenes Qualitätsmanagement und sind sehr interessiert, wenn irgendwo von ihren betrauten Ingenieuren Mist gebaut wurde. Gerade das QM des KÜS ist hier sehr schnell in der Reaktion. Und wenn Du einen solchen Fall hast, daß Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann rufe bei der KÜS in Losheim an und verlange das Qualitätsmanagement, die werden sofort reagieren.

Der "Prüfer" hat kein Mandat wie eine Behörde, ich empfehle Dir die Lektüre des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Prüfingenieur ist von seiner aaÜO "betraut" mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten, die aaÜO selbst ist beliehene Person und somit Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Lediglich der bei TÜV (West) oder DEKRA (Ost) bei der TP angesiedelte aaS ist selbst beliehene Person und somit im Rahmen seiner Tätigkeit selbst Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Der Prüfingenieur wird also von seiner aaÜO überwacht, und die aaÜO wird von der zuständigen obersten Landesbehörde überwacht.
Trotzdem würde ich in Deinem Fall unterstellen, daß der Prüfer alles ordentlich beschrieben hat. Wer sagt, daß Du nicht in der Zwischenzeit was gewechselt hast? Der erste Prüfer denkt sich doch nichts aus, bloß um Dich zu ärgern. Oder warum sollte er was gegen Dich haben? Manchmal schüttel ich nur den Kopf über solche Anschuldigungen....

Grüße der Gardiner.

@ nice-DJ: Wie vorher beschrieben: Die KÜS-Zentrale erklärte auf meine Anfrage, das geregelte Widerspruchs-Verfahren _sei_ die (zu bezahlende) Nachprüfung, d.h. ein anderes kenne sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Trotzdem würde ich in Deinem Fall unterstellen, daß der Prüfer alles ordentlich beschrieben hat. Wer sagt, daß Du nicht in der Zwischenzeit was gewechselt hast?

Ich sage das.

Welches Interesse vermutest du denn bei mir, solche Geschichten auszudenken?

Aber danke für die weitere Erklärung.
Werde wieder berichten.

Ich kann dem Ganzen auch nicht wirklich folgen.

Wenn ich zu unrecht behandelt worden bin, nehme ich sofort Konatkt mit der Organisation auf.
Wenn die es angeblich nicht kennen, lasse ich ein Gutachten erstellen, wenn ich mir soooo sicher bin.

Wenn dieses ergibt, das der Prüfer nicht richtig geprüft hat, kannst die Kosten zurück verlangen.

Dem Ganzem geht aber vorraus, das man nicht schon selber am Wagen schraubt.

Bei jedem Sachverständigem, wirst Du jetzt auf die Nase fallen.
Dir wird keiner glauben. Sieht man ja hier schon.

Bzw., wenn die einem direkt nach der Prüfung sagen, es geht nur im Rahmen der kostenpflichtigen Nachuntersuchung, denn macht man Sie.
Innerhalb von 1-2 Stunden wird einem sicherlich nicht vorgeworfen, das man schon was verändert hat.

Ich habe auch gerade einen Fall, Wagen kein TÜV bekommen, weil Schweller Durchrostet, Bodengruppe Durchrostet, Durchrostung von tragenden Teilen (Reparatur anch Herstellerangaben).
Wir haben mit 6 Leuten das Fahrzeug gesehen und mit 2 Mann TÜV fertig gemacht.
Zudem haben 2 Meister sich die Mühle mit angeschaut.
Keiner hat was gesehen, ausser 2-3 kleine Löcher, welche vorher behoben worden.

Laut Prüfer fällt die Unterbodengruppe fast von den tragenden Teilen.

Über den Vogel lache ich!
Zahlen wir 8 Euro und fahren zu einem Prüfer, welcher Ahnung hat.

Und sollte mir bei diesem Prüfer nochmal sowas passieren, kann der sich sehr warm anziehen.
Und dies werde ich Ihm auch in Kürze ins Gesicht sagen, sobald es die Plakette OHNE MÄNGEL gab.

Leider arbeiten die, welche ich beim TÜV (auch aus der Zentrale) kenne nicht mehr dort vorzeitiger Ruhestand.

Mir ist der Weg für eine Beschwerde aber sehr Gut bekannt. Und ich glaube, das er seine Quote nie wieder an einem meiner Fahrzeuge zu unrecht ausgleichen wird. Der wird in den nächsten Tagen nämlich so 😰😰😰😰😰😰 schauen.

Quote?
Ja, kenne erst ein Fall, wo nach der erfolgreichen Prüfung nach dem Baujahr gefragt wurde.
Der Prüfer: Wie !!! 17 Jahre? Denn ist da was und hat wieder geschaut und was gefunden 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Ich kann dem Ganzen auch nicht wirklich folgen.

Macht nix ;-)

Zitat:

Wenn ich zu unrecht behandelt worden bin, nehme ich sofort Konatkt mit der Organisation auf.

So geschehen.

Zitat:

Wenn die es angeblich nicht kennen, lasse ich ein Gutachten erstellen, wenn ich mir soooo sicher bin.

Wenn dieses ergibt, das der Prüfer nicht richtig geprüft hat, kannst die Kosten zurück verlangen.

Klar, das ist das mindeste, für den Einzelfall.

Zitat:

Dem Ganzem geht aber vorraus, das man nicht schon selber am Wagen schraubt.

An den Querlenkern wurde auch nicht geschraubt.

Zitat:

Bei jedem Sachverständigem, wirst Du jetzt auf die Nase fallen.

Netter Versuch der Einschüchterung. Aber wir wollen die Lichter mal nicht vertauschen: Wer hier auf die Nase fällt, das sind Prüfer bzw Organisationen, die solchen Spuk veranstalten.

Zitat:

Dir wird keiner glauben. Sieht man ja hier schon.

Typisch Forum, dass jeder immer meint, sich aufspielen und alles besser wissen zu müssen. Habe auch nicht erwartet, in einem Forum auf die Schulter geklopft zu bekommen.

Ich weiss, wie es gelaufen ist, das zählt.

Zitat:

Original geschrieben von bb42


@ nice-DJ: Wie vorher beschrieben: Die KÜS-Zentrale erklärte auf meine Anfrage, das geregelte Widerspruchs-Verfahren _sei_ die (zu bezahlende) Nachprüfung, d.h. ein anderes kenne sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Trotzdem würde ich in Deinem Fall unterstellen, daß der Prüfer alles ordentlich beschrieben hat. Wer sagt, daß Du nicht in der Zwischenzeit was gewechselt hast?
Ich sage das.
Welches Interesse vermutest du denn bei mir, solche Geschichten auszudenken?

Aber danke für die weitere Erklärung.
Werde wieder berichten.

So, habe nun soeben den gesamten thread an die KÜS-Zentrale nach Losheim gemailt. Werde weiter berichten, wenn ich Feedback habe.

Gardiner

Erspart mir ja ein Telefonat 😎

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


So, habe nun soeben den gesamten thread an die KÜS-Zentrale nach Losheim gemailt. Werde weiter berichten, wenn ich Feedback habe.

Danke, alter Freund.

Und welche Vorgangsnummer hat die Sache?

Wäre ja günstig, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Ist doch sein Vorgang.
Was willst Du denn jetzt mit der Vorgangsnummer?

Ich würde Sie bei der Welle welche Du machst nicht geben, sorry. 😉

Ohne eine ID zu dem Vorgang wird es schwierig, den Zusammenhang zwischen seiner und meiner Konversation mit der KÜS herzustellen. Oder hat der Kollege Einsicht in die Datenbank dort?

Vielleicht mag er mir sie als private Nachricht senden, ich werde sie ohne weitere private und textliche Absprache nicht veröffentlichen.

Es geht um das was Du sagst, das kann keiner Nachvollziehen.

Nun kümmert sich einer und lasse ihn die Sache doch erstmal durcheziehen.
Wenn der Fall erledigt ist, würde ich Dir evtl, auch erst eine Nummer geben, wodrauf Du dich berufen kannst.

Ich würde wie gesagt, in einem laufendem "Verfahren" keine Nummern geben.

Habe selber schon einige gehabt, welche denn den Max machen und ich selber dafür der dumme war.

Warte auf seine Antwort und fahre am Wochenende mal ans Meer.
Da beruhigt unheimlich 😉

mal eine lanze für den KÜS brech 😁

ich gehe seit 199x dorthin und hatte nie probleme. entweder gleich durchgekommen oder berechtigte mängel (einmal ein blasenwerfender bremsschlauch, den ich vor der letzten HU schon gewechselt hatte- soviel zur orginalteilqualität 😠)

auch das alter ist banane, weil die auch alle youngtimer von mir sehen (der älteste ein corrado den ich seit 20 jahren fahre)- also nichts mit altersquote.

gut, die kennen mittlerweile mich und meine oldies und wissen, das es keine bastelbuden sind.

zur besetzung dort: schadensgutachter eigentümer, mit einer reihe prüfer, die z.t. auch als schadensgutachter tätig sind; soweit ich weiß überwiegend dippelinks😁.

insgesamt machen diese auf mich einen fähigeren eindruck, als die spezialisten, die manchmal bei den alteingesessenen institutionen herumlaufen.
da habe ich den eindruck, dass gescheiterte atu-schrauber einen auf prüfer machen😛

Deine Antwort
Ähnliche Themen