Hauptuntersuchung bei TÜV nicht bestanden

Audi A6 C5/4B

Hallo,

zu meine Überaschung wurde meinem Bären (1,8T Bj.2002 Avant) keine neue Plakette wegen falschen Reifen zugeteilt. Die Reifen 235/40/17 auf orginal S-Line Felgen 8E0 625 025 AC waren in meinem Fahrzeugschein nicht eingetragen.
Nachdem bei meinem Audi-Händler mindestens 5 gleiche Fahrzeuge 1,8T Bj. 2002-2004 mit den gleichen Felgen und mit der gleichen Reifengröße standen war ich sehr übarscht, dass bei mir im Schein die Reifengröße nicht aufgelistet ist. Gibt es eine ABE von Audi für die Felgen? Ich würde gerne ein kostenspieliges Gutachten vermeinden, vorallem wenn ich weiß, dass die Felgen + Reifen bei einem S-Line Fahrzeug serienmäßig verbaut werden.

Kann mir jemand helfen?

Gruss an Alle Audifahrer

PS: Für den ab Werk verbautem S-Line Fahrwerk hatte sich der TÜV Prüfer nicht interessiert!

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von puli_6666


Ich brauche was handfestes und da die HU in Deutschland (Land der Bürokratie) gemacht wird muss es schriftlich sein. So komme ich nicht weiter.

Die Traglastbescheinigung bekommst Du von Audi oder bei Deinem Händler - und die REICHT zum Eintragen aus 😉

Hab ich das jetzt falsch verstanden?

In den alten Papieren steht die KOmbi doch drin oder wie?

...darf ich mich mal kurz zu wort melden?!?

jeder prüfer einer amtlich anerkannten überwachungsorganisation oder einer technischen prüfstelle hat die möglichkeit mit hilfe seines rechners auf die zulässigen rad/reifenkombinationen des fahrzeuges zuzugreifen! es sei denn es ist ein re-import (oder ähnliches) und die schlüsselnummer zu 3 (im alten schein/brief) ist bzw. war ausgenullt.

themenstarter: du bekommst gleich eine pn!

gruss,

plop73

Zitat:

Original geschrieben von plop73


jeder prüfer einer amtlich anerkannten prüforganisation oder einer technischen prüfstelle hat die möglichkeit mit hilfe seines rechners auf die zulässigen rad/reifenkombinationen des fahrzeuges zuzugreifen!

So denn Er denn will - können kann Er das sicherlich, aber müssen muss Er das nicht. Die meisten verlangen ganz einfach die Unterlagen vom Fahrer und das war es. Von daher gibt es ja regional Prüfstellen die beliebter sind wie andere.

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"Von daher gibt es ja regional Prüfstellen die beliebter sind wie andere."

...das hat sicherlich noch ganz andere gründe 😉

Zitat:

Original geschrieben von plop73


...darf ich mich mal kurz zu wort melden?!?

jeder prüfer einer amtlich anerkannten überwachungsorganisation oder einer technischen prüfstelle hat die möglichkeit mit hilfe seines rechners auf die zulässigen rad/reifenkombinationen des fahrzeuges zuzugreifen! es sei denn es ist ein re-import (oder ähnliches) und die schlüsselnummer zu 3 (im alten schein/brief) ist bzw. war ausgenullt.

themenstarter: du bekommst gleich eine pn!

gruss,

plop73

Da hat der DottoreFranko recht wenn er das überhaupt will.

Kann da aus eigener Erfahrung sprechen, hatte mal einen Opel Vectra 1,8S(einer der ersten) der wurde ab Werk ohne KAT ausgeliefert davon wurden wohl nicht sehr viele gebaut, dem TÜV-Prüfer war dies aber nicht bekannt der kannte nur die 1,8 i welche mit KAT waren. Bei der TÜV-Prüfung durchgefallen weil kein KAT erst nachdem ich eine Bescheinigung hatte das es i.O. ist ohne KAT bekam ich die Plakette. Opel meinte damals das er anhand der Schlüsselnummer hätte sehen müssen das alles seine Ordnung hat, aber dafür hätte der Prüfer fünf Schritte mehr machen müssen was er wohl nicht wollte.

Gebühren für die Nachprüfung habe ich allerdings zurück bekommen.

Sanfter Riese

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Das ist so nicht richtig.

Wenn das Fahrzeug auch mit den Felgen/Reifen ausgeliefert werden hätte können, dann braucht man sie nicht eintragen lassen.

Die BE erlischt nur, wenn eine konkrete Gefährdung vorhanden ist.

Und mit ABE hat das eh nichts zu tun, wenn dann BE.

Auf meinem alten 2000er Frontkratzer musste ich sie eintragen lassen. Da war es sogar recht knapp.
Bei meinem aktuellen nicht. Da sind sie nur eingetragen bzw. abgenommen wegen der ABnahme Fahrwerk i.V.m. Rädern.

bitte meinen beitrag genau lesen:

wenn das fahrzeug mit der felgen reifen kombi ausgeliefert wurde dann seht das im alten fahrzeugbrief drinnen (unteb bei den textzeilen) und es ist alles in ordnung.

meines wissens dürfen s-line felgen nur in verbindung mit s-line fahwerk montiert werden (wegen et, dafür gibt es eine be von audi ohne eintragungspflicht) bei der montage auf standrt fahrwerk oder nachgrüstetes sportfahrwerk ist eine entragung unumgänglich.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von obdiide


bitte meinen beitrag genau lesen:

wenn das fahrzeug mit der felgen reifen kombi ausgeliefert wurde dann seht das im alten fahrzeugbrief drinnen (unteb bei den textzeilen) und es ist alles in ordnung.

meines wissens dürfen s-line felgen nur in verbindung mit s-line fahwerk montiert werden (wegen et, dafür gibt es eine be von audi ohne eintragungspflicht) bei der montage auf standrt fahrwerk oder nachgrüstetes sportfahrwerk ist eine entragung unumgänglich.

gruß

Meiner wurde mit S-Line Sportfahrwerk mit 205/55/16 ausgeliefert. Dann packe ich noch die S-Line Felgen drauf und verweise auf die ABE von S-Line Fahrwerk.

Dann ist ja wieder alles im grünen Bereich.

Ich werde diese Woche bei meinem Freundlichen, wo ich meinen Bären gekauft habe, vorbeischauen und nachfragen was sie zu dem ganzen sagen werde.

Mich würde mal interessieren, wenn ich aus dem Orginal Zubehör Audi Katalog die S-Linefelgen mit Reifen bestellen würde, ob auch eine Eintragung im Schein erforderlich wäre oder doch vielleich eine ABE im Lieferumfang dabei wäre.
Im Netz habe ich leider nur Zubehör Katalog für 4F gefunden.

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