Harley mit S&S 100cui Motor.
Guten Morgen liebe Gemeinde,
Ich habe eine Harley geerbt , einen Wishbone Starrahmen von 1955 mit einem S&S 100cui Motor,
leider weiß ich nicht welcher Motor das genau ist und vllt kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal im voraus.
Bilde sind anghangen.
128 Antworten
...denke ja, vielleicht würde ein Spinner irgendwann noch etwas mehr geben, aber wann kommt der?, wieviel mehr wäre das?...hau weg das Ding, haste ein Problem weniger!
So denke ich auch schon tatsächlich, die steht jetzt schon lange und jedes mal wenn ich einem Interessenten die Papiere zeige springen die direkt ab
Zitat:
@K.T schrieb am 27. Juni 2023 um 21:39:34 Uhr:
Der will eigentlich nur den Rahmen und dann den richtigen Motor wieder rein setzten
Der richtige Motor is ja drin, in diesem Rahmen, der ja extra dafür angeboten wurde.
Das ist sowieso alles Lug u Trug.
Soll Dir egal sein, aber sichere Dich im Kaufvertrag entsprechend ab, damit das Ding nicht zum Boomerang wird.
"Gekauft wie gesehen und probegefahren"
"als Ersatzteilspender"
sind so die üblichen Klauseln, die den Verkäufer vor Regressen schützen sollen.
Der Käufer handelt in "Guten Glauben" und könnte den Spieß umdrehen, weil er nicht einschätzen konnte, das die Karre von A-Z ein Betrug ist.
Vielleicht gibts ja hier einen Gebrauchtwagen-Verkäufer, der die entsprechenden Klauseln kennt, die ein nachträgliches Disaster vermeiden?
Das ist jetzt vielleicht übertriebene Schwarzmalerei, aber
Sicher ist Sicher...
EU Recht sehr unangenehm für den privaten Verkäufer!!!!! So sollte es im Kaufvertrag beschrieben sein. Gruß p06
Es gilt:
Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes. Kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des Teils ist ausgeschlossen. Es wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Da ich privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin.
2.) Versandrisiko
Bei Versand geht das Risiko (Verlust, Beschädigung, o. ä.) bei Abgabe an das Transportunternehmen auf den Empfänger über.
Hinweis bitte beachten: Ab sofort schreibt das EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen:
"Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine mehrwersteuerausweisbare Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr gewährleisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für dieses privat angebotene teil keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme. Mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach einem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Wow! Klingt gut...ich würde noch reinnehmen: Bastlerfahrzeug.
Ähh das kann ins Auge gehen.
Kommt ganz auf den Preis an! 😁
Es ist fast egal wie man es formoliert die Definition von Bastlerfahrzeug ist keine feste konstante auch hier kann der Käufer reklamieren der Verkäufer haftet im vollen Umfang wenn er sich nicht vom EU Recht bei Vertragsschluss befreien lässt. Was ist vor einem Richter oder Anwalt ein Bastlerfahrzeug ? Welche Teile ? Am Fahrzeug ? Wie stark beschädigt ? Oder fehlen gar ? Daher nur unter Ausschluss des EU Recht . Auch sind Sätze wie zb nicht fahrbereit sehr dehnbar ! Oder leicht bis stark beschädigt. Das Problem ist die Bewertung von uns Menschen ,, Käufer,, nur ein Gutachter kann im Ernstfall diese Definitionen erkennen und bewerten .
https://autoankauf-regional.de/blog/bastlerfahrzeug
"Zulässig können Halter ihr Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen, wenn es sich laut einschlägiger Rechtsprechung in einem Zustand befindet, der die sichere Teilnahme am Straßenverkehr absolut unmöglich macht. In so einem Fall weist das Fahrzeug erhebliche Mängel und Schäden auf. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bezeichnung als Bastlerfahrzeug rechtmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn die Inhaber das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen. Die Rechtsfolge daraus ist, dass sich der Käufer nicht auf die Mängel des Fahrzeugs berufen und damit den Kaufvertrag anfechten kann. Das gilt auch für Mängel, die er erst nach dem Vertragsschluss und der Übernahme des Fahrzeugs erkennt. Gewährleistungsrechte bestehen damit nicht mehr."
Fachanwalt aus Frankfurt zum Begriff des Bastlerfahrzeugs
Der Rechtsanwalt Christian D. Franz aus Frankfurt/Main verweist darauf, dass beim Bastlerfahrzeug der konkrete Einzelfall entscheidet. Zwar gebe es recht oft einen Kaufvertrag für das Bastlerfahrzeug, wenn Halter ein Auto mit einem extrem geringen Verkehrswert eben als Bastlerfahrzeug verkaufen. Jedoch könne man nicht pauschal beantworten, welche Rechtsfolgen die Bezeichnung im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug habe. Diese Bezeichnung könne je nach Einzelfall zulässig oder unzulässig sein. Die Rechtsfolgen können nämlich unterschiedlich ausfallen:
Sollte das Auto zulässig als Bastlerfahrzeug klassifiziert werden, würde dieser Begriff eine rechtmäßige Beschaffenheitsvereinbarung definieren. Er würde klar auf den Verwendungszweck des Ausschlachtens bzw. Bastelns mit den Teilen verweisen.
Sollte die Bezeichnung als Bastlerfahrzeug hingegen unzulässig sein, würde der Käufer damit versuchen, das Gewährleistungsrecht rechtswidrig zu umgehen. Rein begrifflich ist das Wort Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag dann vollkommen bedeutungslos. Es kann ignoriert werden.
Kaufpreis als weiteres Argument gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug
Der Kaufpreis sprach im vorliegenden Fall zusätzlich gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug. Er lag nämlich bei 4.900 Euro, die niemand für ein schrottreifes, höchstens noch zum Ausschlachten geeignetes Fahrzeug bezahlt. Das Gericht prüfte natürlich genau und stellte fest, dass es sich um den gängigen Preis für einen Gebrauchtwagen dieses Fahrzeugmodells bei der entsprechenden Laufleistung und im betreffenden Alter handelt. Die beklagte Unternehmerin hatte daher für den Gebrauchtwagen den gängigen, dem Zustand entsprechenden Marktpreis verlangt, aber mit einem Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ausgeschlossen.
Es ist durchaus immer interessant was das Recht für eine breite Auswahl haben kann .
Ich sagte doch, das kann ins Auge gehen.
Besser ist möglichst alle Fehler und Zustände genau zu beschreiben und die Sachmängelhaftung und Zusagen/Garantien auszuschließen.
Denn ich hab das schon öfter gelesen das der Begriff "Bastlerfahrzeug" vor Gericht gescheitert ist.
Bastlerfahrzeug gilt (leider) nicht mehr. Mittlerweile muss man sich als Privatverkäufer speziell in einem KV sehr gut absichern, sonst kann man da wirklich ganz schlimm "einfahren".