Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition
Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.
Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).
Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.
Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.
Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....
Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.
Danke und Grüße in die Runde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:
Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....Ciao
Ratoncita
Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)
138 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Januar 2020 um 18:45:57 Uhr:
Kann Ich dafür belangt werden, wenn Ich die Leiter und das Faß beiseite stelle und mein Fahrzeug trotzdem da parke?!
Nein. Es ist sogar gut, wenn du das machst, denn Hindernisbereitung ist nach §32 StVO verboten. Durch die Beseitigung der Hindernisse verschaffst du dir nicht nur einen Parkplatz, sondern leistest einen aktiven Beitrag für die Verkehrssicherheit. 😉
Wobei man zumindest in den Fall von Baumschnittarbeiten sich überlegen sollte, ob man da mit seinem KFZ drunter stehen möchte...
Im Sinne eines vernüftigen Miteinanders im Straßenverkehr sollte man dort auch nicht parken, egal wie kreativ die "Beschilderung" ist. Allerdings müssen sich die Verantwortlichen auch klar darüber sein, dass sie rechtlich gesehen keine Handhabe gegen die vermeintlichen Falschparker haben.
naja.. es hat ja schon auch Menschen gegeben, die So ihren Privatkparkplatz geschaffen haben.
Auch bei Familienfesten, dass möglichst viele Kumpel vor dem Eigenheim parken können...
Als ich Hausgebaut habe musste ich eine Halbseitige Straßensperre für die Bauzeit beantragen.
Kostete auch einigermaßen!
Da Grenzbebauung vorgeschrieben war musste der Gehsteig und die Straße entsprechend beschildert werden.
Stand ich oben auf dem Gerüst und flexte einen Biberschwanz
Zack - Flex fängt sich und wirft den Biberschwanz nach hinten aus.. - zack auf die Straße...
Puh Glück gehabt!
also Runter vom Dach
Absperrung weiter rausgezogen...
Auf das Gerüst raufgeklettert
Fährt eine Frau in das Flatterband rein und schmeißt die Absperrung um
Ich Foto gemacht und freundlich darauf hingewiesen, dass ich jetzt einen Biberschwanz bearbeite - und der letzte ist runtergeflogen!
Sie meinte ich solle warten! - Tue ich... wenn der Dachziegel unten liegt!
- Sie parkte dann doch um....
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Hallo "Jung´s" ( Frauen waren, glaube ich, nicht dabei),
ich habe in meinem Thema versucht meine aktuelle Situation darzulegen.....
Kein Wort von Vollsperrung, Baumschnitt, Bagger, Kran etc........
Irgendwie entfernt Ihr Euch vom Thema, für mich war wichtig zu wissen, wie ich mit dem RA und seiner Geldforderung umgehen soll.
Zur Info: Auf mein Schreiben hat der RA noch nicht reagiert.
Ich danke Euch trotzdem für die Anmerkungen zur StVo, zum gesunden Meschenverstand usw.
Grüße
naja- du hast dich Rar gemacht!
da kann es schon mal passieren,dass der Fred abgleitet...
aber danke dass du dich gemeldet hast!
halt uns auf dem laufenden - bitte
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:49:40 Uhr:
naja- du hast dich Rar gemacht!
da kann es schon mal passieren,dass der Fred abgleitet...
OK, verstehe ich.....
Na klar werde ich weiter berichten, bin selbst gespannt....
Gruß
Sag dem Anwalt, er soll die Antwort gleich hier posten. 😛
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:27:05 Uhr:
Zur Info: Auf mein Schreiben hat der RA noch nicht reagiert.
wenn er reagiert, konfrontiere ihn mit dem Urteil. Dann sollte eigentlich Ruhe sein.
Zitat:
@Karli-26 schrieb am 31. Januar 2020 um 09:27:05 Uhr:
Irgendwie entfernt Ihr Euch vom Thema, für mich war wichtig zu wissen, wie ich mit dem RA und seiner Geldforderung umgehen soll.
Die Steilvorlage fürs Entfernen vom Thema (dennoch mit Sachbezug), habe ich mit diesem Beitrag geliefert:
https://www.motor-talk.de/.../...hnung-der-spedition-t6788580.html?...
und der Frage, wie die Beschilderung aussah. Das ist m.E. der einzige Hebel, den man hier sicher ansetzen kann (wenn die Beschilderung fehlerhaft ist).
Thread nicht gelesen? Es gibt ein Urteil des BGH, welches klarstellt, dass ein gewerbliches Unternehmen aus öffentlichen Vorschriften keine Schadenersatzansprüche ableiten kann.
Habe ich gelesen und kenne ich. Auch die Haltung insbesondere zu absoluten Haltverboten im Zuge von Baustellen usw., die man im Grunde über das Verkehrsrecht nur mit umfassenden juristischen Klimmzügen überhaupt begründen kann.
Dennoch sehe ich bei entsprechenden Vorraussetzungen (Sondernutzungserlaubnis usw.) durchaus Chancen, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Auch ein Urteil des BGH deckt nicht alle in der Praxis gängigen Einzelfälle ab - auch weil zwischen absolutem und eingeschränktem Haltverbot unterschieden werden muss.
Hallo zusammen,
mein Update zu der Sache.
ICH: per Mail den RA nach dem Mehraufwand gefragt
RA: ".....Es entstand ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zwei Stunden für drei Fahrer sowie zehn Träger und zwei verantwortliche Projektleiter. "(Zitat Ende)
ICH: Antwort "..... den zeitlichen Mehraufwand möchte ich bestreiten.....Weiterhin möchte ich zvilrechliche Vermögensansprüche Ihrer Mandanschaft anzweifeln." (Zitat Ende)
RA:".....Die Forderung bleibt bestehen, diese ist ausreichend begründet und wird gerichtlich durchgesetzt, wenn nicht eine Zahlung bis zum 09.März 2020 (eingehend) erfolgt.
So ist der Stand bis heute, ich werde es darauf ankommen lassen, gestärkt durch Euren Hinweis zum Urteil vom Bundesgerichtshof.
Ich werde weiter berichten....
Grüße
Ok vielen Dank für eine Antwort